Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1962802 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2445 am: 28.11.2022 15:15 »
Durch einen Nachtragshaushalt könnte das Problem ja gelöst werden. In Anbetracht der aktuellen Lage kann das durchaus möglich sein. Und ein paar hundert Millionen EUR verschwinden da ganz schnell unter ferner liefen.

Die Hoffnung stirbt zu Letzt!
 ;)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2446 am: 28.11.2022 15:20 »
Der Bundeshaushalt 2023 wurde ohne entsprechend eingeplante HHM für die fällige Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG verabschiedet. Das bedeutet die Mittel müssten aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet werden.
Zumindestens in unserem Geschäftsbereich dürfte das nicht zu bewerkstelligen sein, selbst wenn ich mal den Willen dazu unterstellen würde.
Dies ist vorsätzlich/absichtlich und in Kenntnis der Urteile geschehen.
Das sagt mir ziemlich deutlich, dass wir auch in 2023 nicht mit einer verfassungsgemässen Alimentierung rechnen können.

Vielleicht sollte man diese Frage auch mal bei Abgeordnetenwatch aufgreifen. Wie so einem Haushalt zugestimmt werden konnte.


Durch einen Nachtragshaushalt könnte das Problem ja gelöst werden. In Anbetracht der aktuellen Lage kann das durchaus möglich sein. Und ein paar hundert Millionen EUR verschwinden da ganz schnell unter ferner liefen.

Die Hoffnung stirbt zu Letzt!
 ;)

Naja, um auf die verfassungskonforme Schiene zurück zu kommen, kommt man leider mit ein paar Millionen nicht hin. Die reichen nur bei so Kleinrechenlösungen.

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2447 am: 28.11.2022 15:25 »
Dann erfüllt man halt auch 2023 gerade so die Anforderung und entspannt sich im Dienst

Genau so sieht es aus. Die geschuldete "Leistung mittlerer Art und Güte" wird abgeliefert, sämtliche freiwilligen Sonderaufgaben und sonstiger Mist macht ab jetzt keiner mehr oder von mir aus die High-Performer :)

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2448 am: 28.11.2022 16:12 »
Genau so sieht es aus. Die geschuldete "Leistung mittlerer Art und Güte" wird abgeliefert, sämtliche freiwilligen Sonderaufgaben und sonstiger Mist macht ab jetzt keiner mehr oder von mir aus die High-Performer :)

Diese Leistung schuldet nur der Tarifbeschäftigte, bei Beamten sieht das wohl anders aus. Früher hieß es wohl mal, dass sich der Beamte mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmet.
« Last Edit: 28.11.2022 16:22 von Organisator »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2449 am: 28.11.2022 16:16 »
Volle Hingabe abzüglich ca. 15% meinst du wahrscheinlich.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2450 am: 28.11.2022 16:24 »
Volle Hingabe abzüglich ca. 15% meinst du wahrscheinlich.

Nochmal nachgeschaut. "Beamte haben sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen". Nix mittlere Art und Güte, also dann mal angepackt!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2451 am: 28.11.2022 16:38 »
amtsangemessen und voller Hingabe sind beides unbestimmte Rechtsbegriffe 8)

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2452 am: 28.11.2022 16:55 »
amtsangemessen und voller Hingabe sind beides unbestimmte Rechtsbegriffe 8)
und demzufolge einer näheren Beschreibung zugänglich.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2453 am: 28.11.2022 17:54 »
amtsangemessen und voller Hingabe sind beides unbestimmte Rechtsbegriffe 8)
und demzufolge einer näheren Beschreibung zugänglich.

Denknotwendigerweise kann volle Hingabe nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten erfolgen. Und die entwickeln sich diametral gegenläufig zum zeitlichen Fortschreiten des verfassungswidrigen Zustands der Alimentation. 😉

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2454 am: 28.11.2022 18:24 »
Zitat von: xap
link=topic=114508.msg265113#msg265113 date=1669648608
Volle Hingabe abzüglich ca. 15% meinst du wahrscheinlich.

Nochmal nachgeschaut. "Beamte haben sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen". Nix mittlere Art und Güte, also dann mal angepackt!

Wenn ich mich nicht irre hat das BVerfG im Rahmen der Zulässigkeit von Streiks von Beamten auch den sog. Dienst nach Vorschrift bzw das was wir sicher gegenwärtig alle denken als nicht zulässig bzw nicht verfassungsgemäß entschieden. Würde mich nicht wundern, wenn unsere Dienstherrn die gegenwärtig konsequent die Entscheidung des BVerfG ignorieren in einem solchen Fall die Rechtsprechung des BVerfG für sich in Anspruch nehmen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2455 am: 28.11.2022 18:35 »
Wenn dem so wäre, gäbe es viel weniger Beamte als Stand heute.

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2456 am: 28.11.2022 18:44 »
Ich frage mich auch warum unsere Verbände und Gewerkschaften da keinen Druck aufbauen trotz BVerG Urteile…
Das ist so traurig.. Das ist ja ein langer Prozess dahin gewesen zur verfassungswidrigen Alimentation.. da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist müssen die Beamten scheinbar selber durch den Klageweg einfordern verfassungsgemäß bezahlt zu werden, ohne großen Rückwind unserer Interessensvertretungen.

Ich bin gespannt ob auf der öffentlichen Veranstaltung des dbb Gewerkschaftstages morgen das Thema irgendwie Relevanz und Erwähnung findet in der Rede vom Kanzler, dbb Vorsitzenden Silberbach der wiedergewählt wurde oder der Paneldiskussion in der alle relevanten Parteien vertreten sind.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2457 am: 28.11.2022 19:23 »
Ich habe heute mit einem Kollegen aus dem BMI telefoniert und gefragt, ob er denn wisse, was denn der aktuelle Sachstand in der Causa sei. Er wusste nicht einmal, dass er eine verfassungswidrige Alimentation bezieht. Nicht nur er, anscheinend sehr viele aus seinem Referat wüssten nicht, worum es in der Sache geht.

Daher wundert es mich absolut nicht, dass da trotz Urteil des BVerfG keinerlei Bewegung zu erkennen ist.

Im Übrigen versagen die Personalräte auf ganzer Linie: Aufklärung in dieser Sache ist auch eine originäre Personalratstätigkeit. Da passiert allerdings auch absolut gar nichts..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2458 am: 28.11.2022 19:42 »
Kann ich bestätigen. Der BPR hat auf unserer letzten Personalversammlung durch absolute Unwissenheit zu der Causa geglänzt.

Kimonbo

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« Antwort #2459 am: 28.11.2022 19:42 »
Ich habe heute mit einem Kollegen aus dem BMI telefoniert und gefragt, ob er denn wisse, was denn der aktuelle Sachstand in der Causa sei. Er wusste nicht einmal, dass er eine verfassungswidrige Alimentation bezieht. Nicht nur er, anscheinend sehr viele aus seinem Referat wüssten nicht, worum es in der Sache geht.

Daher wundert es mich absolut nicht, dass da trotz Urteil des BVerfG keinerlei Bewegung zu erkennen ist.

Im Übrigen versagen die Personalräte auf ganzer Linie: Aufklärung in dieser Sache ist auch eine originäre Personalratstätigkeit. Da passiert allerdings auch absolut gar nichts..

Hahaaaa genau, als Referent, Regierungsdirektor A15 plus Ministerialzulage kann man schon mal das Leben genießen hahaaa jeder der als Beamter auch nur einen Finger rührt ist selber schuld. Ich bin nur meinem Bankkonto verpflichtet sonst niemandem, in voller Hingabe hahaa