Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2051171 times)

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2460 am: 28.11.2022 20:00 »
Wohin schickt man denn in der BA seinen Widerspruch? An den IS Personal oder gleich an das BA Service Haus?


OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2461 am: 28.11.2022 20:24 »
Genau so sieht es aus. Die geschuldete "Leistung mittlerer Art und Güte" wird abgeliefert, sämtliche freiwilligen Sonderaufgaben und sonstiger Mist macht ab jetzt keiner mehr oder von mir aus die High-Performer :)

Diese Leistung schuldet nur der Tarifbeschäftigte, bei Beamten sieht das wohl anders aus. Früher hieß es wohl mal, dass sich der Beamte mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmet.

OK 😁 ich habe noch Folgendes gefunden:

"Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand. Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet“ (BVerwG, B.v. 19.1.2016 - 2 B 44/14 - juris Rn. 11). Erst die Nichterfüllung oder die grob mangelhafte Erfüllung der dienstlichen Tätigkeit, die nicht nur einmalig sondern in einer Gesamtschau zu einigermaßen gewichtigen Mängeln der Arbeitsweise des Beamten führt, die über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinaus geht, ist als schuldhafte Dienstpflichtverletzung anzusehen. Erst dann liegt mehr als eine bloß unzureichende Aufgabenerfüllung durch den Beamten vor (BVerwG, B.v. 19.1.2016, a.a.O. Rn. 12)."


Demnach unterliegt meine bislang einwandfreie und überdurchschnittliche Aufgabenerfüllung amtsangemessenen Schwankungen in Höhe von 10 bis 30%, liegt jedoch nicht unterhalb derer eines durchschnittlichen Stubenhockers im Homeoffice.

Dazu lasse ich ab sofort alle körperlichen Beschwerden vom Hausarzt prüfen und lege es in seine Hand, ob er mich für dienstfähig erachtet. Schließlich möchte ich hier ja keinen Fehler machen und noch möglichst lange meinem Dienstherrn, der stets gemäß geltendem Recht handelt, meine Leistung zur Verfügung stellen!


Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2462 am: 28.11.2022 20:46 »
Ich habe heute mit einem Kollegen aus dem BMI telefoniert und gefragt, ob er denn wisse, was denn der aktuelle Sachstand in der Causa sei. Er wusste nicht einmal, dass er eine verfassungswidrige Alimentation bezieht. Nicht nur er, anscheinend sehr viele aus seinem Referat wüssten nicht, worum es in der Sache geht.

Daher wundert es mich absolut nicht, dass da trotz Urteil des BVerfG keinerlei Bewegung zu erkennen ist.

Im Übrigen versagen die Personalräte auf ganzer Linie: Aufklärung in dieser Sache ist auch eine originäre Personalratstätigkeit. Da passiert allerdings auch absolut gar nichts..

Hahaaaa genau, als Referent, Regierungsdirektor A15 plus Ministerialzulage kann man schon mal das Leben genießen hahaaa jeder der als Beamter auch nur einen Finger rührt ist selber schuld. Ich bin nur meinem Bankkonto verpflichtet sonst niemandem, in voller Hingabe hahaa

Sehe ich genauso wie Kimbo! Ich habe mich immer höchst motiviert meinen Dienstgeschäften gewidmet und vollen Einsatz gezeigt. Aber langsam reicht es einem wirklich.

Es wird keinerlei Entgegenkommen seitens des DH gelebt NICHTS! Und mit Respekt für seine Mitarbeiter hat dass nicht mehr das geringste zutun.

Deshalb von meiner Seite - und das sehen mittlerweile immer mehr Kollegen so - drr Dienstherr kann mich am Ar**** l2cken sollte im Frühjahr keine akzeptable Lösung herauskommen.

Ich werde nur noch das allernötigste in Beamtenspeed erledigen, dann mal wieder bisschen Kur, Reha, krank usw. So kann man es auch machen.

Und wir wissen dich alle wie es läuft desto fauler und unfähiger desto schneller kommt dir Beförderung bzw. Weggelobung hahah.

Könnte 20 Beispiele nennen. Ich sage eine Kollegin öfter krank als gesund, jetzt A13 Bereichsleiterin Bwdlz, anderer Kollege bereits A12 bfHH im BwdlZ auch regelmäßig gesundheitlich verhindert usw.

Wie gesagt der Frühjahr kommt und sollte ich wieder verarscht werden, verarsche ich mal richtig. Mal sehen wer den längeren Atem hat als BAL haha.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2463 am: 28.11.2022 20:56 »
Wie gesagt der Frühjahr kommt und sollte ich wieder verarscht werden, verarsche ich mal richtig. Mal sehen wer den längeren Atem hat als BAL haha.

Der Dienstherr.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2464 am: 28.11.2022 21:39 »
Ich denke, dass konstruktive Ansätze nötig sind. Wie würde der Dienstherr reagieren, wenn plötzlich hunderte Untätigkeitsklagen eingehen würden? Das wäre doch mal ein eindeutiges Zeichen in Richtung des Dienstherren.

Mit einer Reduzierung der Arbeitsleistung trifft man in Zweifel die falschen.


Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2465 am: 28.11.2022 21:42 »
Wie gesagt der Frühjahr kommt und sollte ich wieder verarscht werden, verarsche ich mal richtig. Mal sehen wer den längeren Atem hat als BAL haha.

Der Dienstherr.

Der Dienstherr ist ein Lutscher 🍭  sonst gar nichts. Der sich aufgrund seiner Bürokratiewalze nur mehr selbst verwalten kann haha

In der freien Wirtschaft wäre z.B. die BW Verwaltung schon 20 mal insolvent. Und dass sind die Tatsachen.

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2466 am: 29.11.2022 00:48 »
Hallo
Ich hatte einige Posts vorher schon mal gefragt. An wen adressiere ich denn den Widerspruch?
Personalabteilung,  Bezügestelle,  Ministerium,  andere?
Danke

 Bezügestelle
Danke.
Heißt das,  dass auf meinem Amt gar keiner erfährt,  dass man Widerspruch eingelegt hat?

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2467 am: 29.11.2022 06:43 »
Hallo
Ich hatte einige Posts vorher schon mal gefragt. An wen adressiere ich denn den Widerspruch?
Personalabteilung,  Bezügestelle,  Ministerium,  andere?
Danke

 Bezügestelle
Danke.
Heißt das,  dass auf meinem Amt gar keiner erfährt,  dass man Widerspruch eingelegt hat?

Nein. Natürlich nicht

Ich finde es offen gestanden bedenklich, dass man sich solche Gedanken macht, nur weil man ein zulässiges Rechtsmittel erwägt. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2468 am: 29.11.2022 07:57 »
Habe gerade folgende Frage an Saathoff auf Abgeordnetenwatch gestellt:
Sehr geehrter Herr Saathoff, der Bundeshaushalt 2023 enthält keine Mittel zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten. Heißt das, 2023 wird es wieder nichts mit dem lange angekündigten Gesetz?

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2469 am: 29.11.2022 08:03 »
Habe gerade folgende Frage an Saathoff auf Abgeordnetenwatch gestellt:
Sehr geehrter Herr Saathoff, der Bundeshaushalt 2023 enthält keine Mittel zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten. Heißt das, 2023 wird es wieder nichts mit dem lange angekündigten Gesetz?

Mit solchen Fragen können Abgeordnete nichts anfangen, wenn sie die Hintergründe nicht kennen.
Man sollte auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Sodann erscheint es zweckmäßig, die jüngsten Besoldungsreformen (mit Quellenangaben) in den Bundesländern darzustellen. Am Ende muss ein Abgeordneter erkennen, dass man in vielen Bundesländern - deutlich - mehr verdient, zumindest wenn man Kinder hat. In einem Bundesland wie NRW - wo Bundes- und Landesbehörden in einem engen Wettbewerb um Personal stehen - hat das auch für den Dienstherrn eine hohe praktische Bedeutung. Dies muss man deutlich machen, wenn man nicht lediglich Phrasen als Antwort haben will.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2470 am: 29.11.2022 08:10 »
Dann formulieren Sie doch einfach mal eine Frage an den parlamentarischen StS Saathoff. Auf die Antworten bin ich gespannt.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2471 am: 29.11.2022 08:16 »
Dann formulieren Sie doch einfach mal eine Frage an den parlamentarischen StS Saathoff. Auf die Antworten bin ich gespannt.

Sie dürfen davon ausgehen, dass ich bereits eine Anfrage in den parlamentarischen Raum gestellt habe. Falls ich eine substantiierte Antwort erhalte, melde ich mich natürlich.

Sputnik1978

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xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2473 am: 29.11.2022 08:34 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

greenfocus

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« Antwort #2474 am: 29.11.2022 08:36 »
Hallo,

ich habe eine Frage in die Runde. Kann ich als DO-Angestellter (für uns gilt ja auch das BBesG), ebenso einen Widerspruch, wie auf Seite 33 zur Verfügung gestellt, einreichen?
Wenn ja, würde ich dies direkt auf den Weg bringen und an die Personalabteilung senden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.  :)