Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1955626 times)

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2475 am: 29.11.2022 08:44 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

Auch wenn ich mich wiederhole. Die Sach- und Rechtslage hat sich grundlegend geändert.
Bislang musste der Bund nicht viel reformieren, weil man ohnehin die Nr. 1 bei der Besoldung war. Die Bundesländern reformieren aktuell aber gravierend ihre Besoldungsstrukturen. Für Familien mit Kindern sind das etliche 100,- € die man nunmehr beim Bund monatlich weniger verdient. Dass man dies nicht dauerhaft ignorieren kann, drängt sich auf. Die Bundesverwaltung kann sich eine Besoldung im unteren Mittelfeld im Bundesvergleich nicht leisten. Es ist derzeit schon schwierig genug, qualifiziertes Personal zu bekommen. Wenn die Konkurrenz durch die Länder größer wird, wird es fast unmöglich. Deshalb besteht im Interesse von Personal UND Dienstherr Handlungsbedarf.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2476 am: 29.11.2022 08:49 »
Nein. Natürlich nicht

Ich finde es offen gestanden bedenklich, dass man sich solche Gedanken macht, nur weil man ein zulässiges Rechtsmittel erwägt. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis so einige Beamte, die sich diesbezüglich Angst gemacht haben... sogar zwei Richter haben sich Gedanken über negative Folgen gemacht.

Ob das mit der Mentalität des öffentlichen Dienstes zu tun hat? Oder ist das ein allgemeines Arbeitnehmerproblem in Deutschland?

Man sieht es ja oft, das gerade im Dienst/Arbeitsverhältnis Rechte durch die Beschäftigten nicht wahrgenommen werden.



Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2477 am: 29.11.2022 08:57 »
Nein. Natürlich nicht

Ich finde es offen gestanden bedenklich, dass man sich solche Gedanken macht, nur weil man ein zulässiges Rechtsmittel erwägt. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis so einige Beamte, die sich diesbezüglich Angst gemacht haben... sogar zwei Richter haben sich Gedanken über negative Folgen gemacht.

Ob das mit der Mentalität des öffentlichen Dienstes zu tun hat? Oder ist das ein allgemeines Arbeitnehmerproblem in Deutschland?

Man sieht es ja oft, das gerade im Dienst/Arbeitsverhältnis Rechte durch die Beschäftigten nicht wahrgenommen werden.

Wenn man als Angestellter in einem prekären Beschäftigungsverhältnis ist und eine Kündigung fürchtet, kann ich solche Gedankengänge im Hinblick auf berechtigten Zukunftssorgen verstehen. Vielleicht auch noch, wenn man Beamter oder Richter auf Probe ist (obwohl auch hier die Nutzung eines statthaften (!!!!) Rechtsmittels kein Grund für eine Versagung des Lebenszeiternennung ist).

Als Beamter auf Lebenszeit hat man aber Sicherheit. Und wer als Richter auf Lebenszeit mit seiner verfassungsrechtlich garantierten persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit entsprechende Gedanken hat, sollte sich gegebenenfalls Gedanken haben, ob man persönlich für den Job geeignet ist.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2478 am: 29.11.2022 08:58 »
Wenn man als Angestellter in einem prekären Beschäftigungsverhältnis ist und eine Kündigung fürchtet, kann ich solche Gedankengänge im Hinblick auf berechtigten Zukunftssorgen verstehen. Vielleicht auch noch, wenn man Beamter oder Richter auf Probe ist (obwohl auch hier die Nutzung eines statthaften (!!!!) Rechtsmittels kein Grund für eine Versagung des Lebenszeiternennung ist).

Als Beamter auf Lebenszeit hat man aber Sicherheit. Und wer als Richter auf Lebenszeit mit seiner verfassungsrechtlich garantierten persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit entsprechende Gedanken hat, sollte sich gegebenenfalls Gedanken haben, ob man persönlich für den Job geeignet ist.

Zustimmung in allen Punkten.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2479 am: 29.11.2022 09:03 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

Muss dir leider voll zustimmen.
Und wenn ich mich richtig besinne, hat doch das Silberfischchen auf einen Beitrag von Herrn Linnemann CDU entsprechend reagiert. Erwarte von daher auch bei einem, wann auch immer kommenden Wechsel in der Führung, keine Aenderung in Richtung der bisherigen Rechtsprechung. Es wird also alles auf weitere Urteile des BVerfG hinauslaufen und wir werden bis dahin weiter vera......  .

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2480 am: 29.11.2022 09:11 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

Auch wenn ich mich wiederhole. Die Sach- und Rechtslage hat sich grundlegend geändert.
Bislang musste der Bund nicht viel reformieren, weil man ohnehin die Nr. 1 bei der Besoldung war. Die Bundesländern reformieren aktuell aber gravierend ihre Besoldungsstrukturen. Für Familien mit Kindern sind das etliche 100,- € die man nunmehr beim Bund monatlich weniger verdient. Dass man dies nicht dauerhaft ignorieren kann, drängt sich auf. Die Bundesverwaltung kann sich eine Besoldung im unteren Mittelfeld im Bundesvergleich nicht leisten. Es ist derzeit schon schwierig genug, qualifiziertes Personal zu bekommen. Wenn die Konkurrenz durch die Länder größer wird, wird es fast unmöglich. Deshalb besteht im Interesse von Personal UND Dienstherr Handlungsbedarf.

Da bin ich inhaltlich vollkommen bei dir. Nur mir fehlt der Glaube, dass sich da im kommenden Jahr etwas zum Guten wendet. Ich lasse mich aber gern positiv überraschen.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2481 am: 29.11.2022 09:12 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

Muss dir leider voll zustimmen.
Und wenn ich mich richtig besinne, hat doch das Silberfischchen auf einen Beitrag von Herrn Linnemann CDU entsprechend reagiert. Erwarte von daher auch bei einem, wann auch immer kommenden Wechsel in der Führung, keine Aenderung in Richtung der bisherigen Rechtsprechung. Es wird also alles auf weitere Urteile des BVerfG hinauslaufen und wir werden bis dahin weiter vera......  .

Beiträge, die sich aufs Jammern beschränken, helfen uns allen nicht weiter.

Es muss etwas Druck auf den Kessel, d.h. Anfragen an BMI und Parlamentarier (aber bitte vernünftig im Ton und substantiell argumentiert), Widersprüche gegen die Besoldung etc.. Und hierbei immer auf die jüngsten Besoldungsverbesserungen in den Ländern hinweisen. Nur so kann man was bewegen.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2482 am: 29.11.2022 09:14 »
Ich bin gespannt, erwarte allerdings nur das übliche Blabla. Denn egal in welcher Form bisher gefragt wurde, es gab immer denselben "Käse" als Antwort:

  • sind uns der Wichtigkeit bewusst
  • arbeiten mit Hochdruck daran
  • umfangreiche Abstimmungen

Und wenn man den letzten Entwicklungen Glauben schenken mag, wird mit einem Kanzler Scholz und FM Lindner wohl kein Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Das ist einfach frustrierend.

Auch wenn ich mich wiederhole. Die Sach- und Rechtslage hat sich grundlegend geändert.
Bislang musste der Bund nicht viel reformieren, weil man ohnehin die Nr. 1 bei der Besoldung war. Die Bundesländern reformieren aktuell aber gravierend ihre Besoldungsstrukturen. Für Familien mit Kindern sind das etliche 100,- € die man nunmehr beim Bund monatlich weniger verdient. Dass man dies nicht dauerhaft ignorieren kann, drängt sich auf. Die Bundesverwaltung kann sich eine Besoldung im unteren Mittelfeld im Bundesvergleich nicht leisten. Es ist derzeit schon schwierig genug, qualifiziertes Personal zu bekommen. Wenn die Konkurrenz durch die Länder größer wird, wird es fast unmöglich. Deshalb besteht im Interesse von Personal UND Dienstherr Handlungsbedarf.

Da bin ich inhaltlich vollkommen bei dir. Nur mir fehlt der Glaube, dass sich da im kommenden Jahr etwas zum Guten wendet. Ich lasse mich aber gern positiv überraschen.

s.o.

Nicht überraschen lassen, aktiv werden. Die Entscheidungen werden außerhalb dieses Forums getroffen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2483 am: 29.11.2022 09:16 »
Ich bin aktiv, keine Sorge. Allerdings nicht mit sinnfreien Anfragen an Parlamentarier. Druck kommt durch Widersprüche, meine Meinung. Und da bin ich in der Dienststelle durchaus tätig. Und nicht persönlich nehmen, aber die Thematik wird hier seit Jahren diskutiert, passiert ist bisher allerdings seitens Gesetzgeber nichts.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2484 am: 29.11.2022 09:30 »
Nein. Natürlich nicht

Ich finde es offen gestanden bedenklich, dass man sich solche Gedanken macht, nur weil man ein zulässiges Rechtsmittel erwägt. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis so einige Beamte, die sich diesbezüglich Angst gemacht haben... sogar zwei Richter haben sich Gedanken über negative Folgen gemacht.

Ob das mit der Mentalität des öffentlichen Dienstes zu tun hat? Oder ist das ein allgemeines Arbeitnehmerproblem in Deutschland?

Man sieht es ja oft, das gerade im Dienst/Arbeitsverhältnis Rechte durch die Beschäftigten nicht wahrgenommen werden.

Kenne ich. Da hat mancher sogar Angst nicht befödert zu werden.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2485 am: 29.11.2022 09:45 »
@ xap und Sputnik

Ihr habt beide mit eurem jeweiligen Ansinnen recht - sowohl Anfragen als auch Widersprüche erhöhen den Druck im Kessel. Letztlich muss es darum gehen, dass der einzelne Beamte in Kraft gesetzt wird, sich über das Thema zu informieren und also zur Einsicht gelangt, Widerspruch einzulegen; zugleich wird sich nur etwas ändern, wenn die Öffentlichkeit und dabei insbesondere die Medien das Thema als Thema erkennen - die Anfragen an die Abgeordneten bleiben im Netz erhalten. Dessen sind sie sich bewusst - und genau deswegen sind wiederholte Anfragen an verschiedene Abgeordnete nicht nur legitim, sondern auch sinnvoll, solange sie sachlich substanziell und von der Form her angemessen sind, denke ich.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2486 am: 29.11.2022 10:24 »
Bundeskanzler Scholz redet gerade beim Gewerkschaftstag des DBB.
Zitat:" Das BMI ist gerade dabei die Vorgaben des Gerichts durch eine Änderung des Besoldungsgesetzes umzusetzen. Das dürfte für ein Plus gerade in den unteren Besoldungsgruppen und bei Familien mit vielen Kindern sorgen."

Das Grinsen zwischen dem ersten und zweiten Satz hat mich erschüttert....

Muss eine Anspielung auf die Rede vom Vorsitzenden Silberbach gewesen sein. Habe ich leider nicht gehört.

« Last Edit: 29.11.2022 10:30 von Soldat1980 »

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2487 am: 29.11.2022 10:28 »
Also falls jemand mittelfristig erwägen sollte, eine Untätigkeitsklage einzureichen, könnte man sich ja ggfs. zusammen tun und die Chancen einer etwaigen Sammelklage ausloten.

Ich widerspreche definitiv der Besoldung und sollte sich die nächsten 6 Monate nichts tun, schrecke ich auch nicht vor einer Klageerhebung ab. Erwarte keine Beförderung mehr, bin nicht in einer Probezeit und möchte nur, dass sich das BMI und der Bundesgesetzgeber in jeder Hinsicht rechtksonform verhält. Bin bereit dafür den Rechtsweg einzuschreiten.

Wenn die mutigen ständig schweigen, passiert meistens das, was die Bildzeitungsleser wollen.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2488 am: 29.11.2022 10:29 »
Bundeskanzler Scholz redet gerade beim Gewerkschaftstag des DBB.
Zitat:" Das BMI ist gerade dabei die Vorgaben des Gerichts durch eine Änderung des Besoldungsgesetzes umzusetzen. Das dürfte für ein Plus gerade in den unteren Besoldungsgruppen sorgen."

Das Grinsen zwischen dem ersten und zweiten Satz hat mich erschüttert....

Muss eine Anspielung auf die Rede vom Vorsitzenden Silberbach gewesen sein. Habe ich leider nicht gehört.

Kann man im Nachgang zur Veranstaltung irgendwo die Rede streamen?

Frankeee2022

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« Antwort #2489 am: 29.11.2022 10:30 »
@ xap und Sputnik

Ihr habt beide mit eurem jeweiligen Ansinnen recht - sowohl Anfragen als auch Widersprüche erhöhen den Druck im Kessel. Letztlich muss es darum gehen, dass der einzelne Beamte in Kraft gesetzt wird, sich über das Thema zu informieren und also zur Einsicht gelangt, Widerspruch einzulegen; zugleich wird sich nur etwas ändern, wenn die Öffentlichkeit und dabei insbesondere die Medien das Thema als Thema erkennen - die Anfragen an die Abgeordneten bleiben im Netz erhalten. Dessen sind sie sich bewusst - und genau deswegen sind wiederholte Anfragen an verschiedene Abgeordnete nicht nur legitim, sondern auch sinnvoll, solange sie sachlich substanziell und von der Form her angemessen sind, denke ich.


Ob die Öffentlichkeit und / oder die Presse sich jemals für unsere Belange interessieren wird..Wage ich zu bezweifeln..