Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855978 times)

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2490 am: 29.11.2022 10:35 »
Minute 3:16...da gehts los zum Thema Urteile des Bundesverfassungsgerichts

https://www.youtube.com/watch?v=3Oo5dXt2v5k

Aber was heißt es schon...BMI ist gerade dabei...diese Information haben wir ja schon des Öfteren gelesen....

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2491 am: 29.11.2022 10:36 »
Bundeskanzler Scholz redet gerade beim Gewerkschaftstag des DBB.
Zitat:" Das BMI ist gerade dabei die Vorgaben des Gerichts durch eine Änderung des Besoldungsgesetzes umzusetzen. Das dürfte für ein Plus gerade in den unteren Besoldungsgruppen sorgen."

Das Grinsen zwischen dem ersten und zweiten Satz hat mich erschüttert....

Muss eine Anspielung auf die Rede vom Vorsitzenden Silberbach gewesen sein. Habe ich leider nicht gehört.

Kann man im Nachgang zur Veranstaltung irgendwo die Rede streamen?

https://www.dbb.de/veranstaltungen/gewerkschaftstag-2022/mediathek.html

Hier müsste(n) die Rede(n) normalerweise relativ zeitnah hochgeladen werden.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2492 am: 29.11.2022 10:43 »
Jedenfalls der Bundeskanzler hat jetzt öffentlich klar verkündet:
- Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen
- Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit Kindern.

Das war vom BMI und dem Kanzleramt so beabsichtigt, dies heute auf dem Gewerkschaftskongress zu verkünden. Und ich glaube, dass Herr Scholz den Entwurf auch schon hat und die Eckdaten kennt.Und ich glaube auch, dass das BMF hier schon zugestimmt hat.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2493 am: 29.11.2022 10:48 »
Jedenfalls der Bundeskanzler hat jetzt öffentlich klar verkündet:
- Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen
- Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit Kindern.

Das war vom BMI und dem Kanzleramt so beabsichtigt, dies heute auf dem Gewerkschaftskongress zu verkünden. Und ich glaube, dass Herr Scholz den Entwurf auch schon hat und die Eckdaten kennt.Und ich glaube auch, dass das BMF hier schon zugestimmt hat.

Ich hoffe es, aber so wie der Kanzler das gerade vorgetragen hat, wurde dieses Zitat gerade noch so in seine Rede geschrieben. Ich denke er kennt den Entwurf nicht. Aber vielleicht sind wir ja bald schlauer.

 - Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen (Bin A11, also raus  :()
 - Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit vielen Kindern. (5 Kinder, bin dabei  :D)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2494 am: 29.11.2022 11:04 »
Jedenfalls der Bundeskanzler hat jetzt öffentlich klar verkündet:
- Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen
- Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit Kindern.

Das war vom BMI und dem Kanzleramt so beabsichtigt, dies heute auf dem Gewerkschaftskongress zu verkünden. Und ich glaube, dass Herr Scholz den Entwurf auch schon hat und die Eckdaten kennt.Und ich glaube auch, dass das BMF hier schon zugestimmt hat.

Die Erwähnung von vielen Kindern war sicher nicht zufällig, also eher 3+. Dass das BMF schon zugestimmt haben soll, halte ich für Wunschdenken. Am Ende brauch man ja den schwarzen Peter, wenn es doch wieder nicht umzusetzen ist.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2495 am: 29.11.2022 11:05 »
@ xap und Sputnik

Ihr habt beide mit eurem jeweiligen Ansinnen recht - sowohl Anfragen als auch Widersprüche erhöhen den Druck im Kessel. Letztlich muss es darum gehen, dass der einzelne Beamte in Kraft gesetzt wird, sich über das Thema zu informieren und also zur Einsicht gelangt, Widerspruch einzulegen; zugleich wird sich nur etwas ändern, wenn die Öffentlichkeit und dabei insbesondere die Medien das Thema als Thema erkennen - die Anfragen an die Abgeordneten bleiben im Netz erhalten. Dessen sind sie sich bewusst - und genau deswegen sind wiederholte Anfragen an verschiedene Abgeordnete nicht nur legitim, sondern auch sinnvoll, solange sie sachlich substanziell und von der Form her angemessen sind, denke ich.


Ob die Öffentlichkeit und / oder die Presse sich jemals für unsere Belange interessieren wird..Wage ich zu bezweifeln..

Die Medien und als Folge die Öffentlichkeit interessieren sich i.d.R. für unsere Belange - jedoch anders, als wir uns das erhoffen, nämlich im Sinne der herrschenden Klischees. Was die Medien aber tendenziell viel mehr  interessiert, ist ein Thema, das Aufmerksamkeit generiert: Und einen wissentlich und willentlich in allen Rechtskreisen über Jahrzehnte vollzogener Verfassungsbruch kann man recht problemlos zu einem solchen Thema machen, wenn man das möchte. Wenn das dann noch mit einem Thema verbunden ist, das klischeehaft besetzt ist - wo also jeder Mediennutzer der Auffassung ist, in diesem Themenfeld habe er ebenfalls eine sachgerechte Meinung - und das darüber hinaus personalisiert werden kann, dann bietet dieses Thema so ziemlich alles, was das Herz einer Redaktion erfreut: Man benötigt keine tiefergehenden Recherchen und niemanden, den man vor Ort schicken muss, was mit Aufwand und Kosten verbunden ist, und man kann sich bei schlüssiger Aufmachung des Absatzes der eigenen Nachrichten gewiss sein, also ein im Kostenfaktor preisgünstiges Thema über längere Zeit weiter im Programm halten.

Das weiß die Zeitung, die grundsätzlich immer als erstes mit dem Toten spricht, mit am besten, weshalb sie einen weit enfernten Teil des Themas in der ihr gemäßen Form aufgemacht hat. Medien, deren Anspruch es ist, ihre Leser zu informieren (also der größte Teil der Medien) und nicht nur, Emotionen zu bedienen, können, wenn sie das wollen und wenn ihnen das Thema ins Programm passt, entsprechend differenzierter berichten. Voraussetzung dürfte sein: Die Verfassungskrise mitsamt ihren Folgeproblemen gerät ins Bewusstsein der Redaktionen. Unsere Belange - welche das auch immer sind - spielen dabei grundsätzlich eher eine mittelbare Rolle.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2496 am: 29.11.2022 11:09 »
Minute 3:16...da gehts los zum Thema Urteile des Bundesverfassungsgerichts

https://www.youtube.com/watch?v=3Oo5dXt2v5k

Aber was heißt es schon...BMI ist gerade dabei...diese Information haben wir ja schon des Öfteren gelesen....

Emotional und aufrichtig wie immer. Denke nächste Woche kann er sich daran nicht mehr erinnern ;)

Mein Widerspruch ist jedenfalls gestern raus...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2497 am: 29.11.2022 11:11 »
Jedenfalls der Bundeskanzler hat jetzt öffentlich klar verkündet:
- Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen
- Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit Kindern.

Das war vom BMI und dem Kanzleramt so beabsichtigt, dies heute auf dem Gewerkschaftskongress zu verkünden. Und ich glaube, dass Herr Scholz den Entwurf auch schon hat und die Eckdaten kennt.Und ich glaube auch, dass das BMF hier schon zugestimmt hat.

Ich hoffe es, aber so wie der Kanzler das gerade vorgetragen hat, wurde dieses Zitat gerade noch so in seine Rede geschrieben. Ich denke er kennt den Entwurf nicht. Aber vielleicht sind wir ja bald schlauer.

 - Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen (Bin A11, also raus  :()
 - Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit vielen Kindern. (5 Kinder, bin dabei  :D)

Na vielleicht bekommt dan ein A9er bald mehr als ein A10er oder A11er.

Was für eine Farce.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2498 am: 29.11.2022 11:16 »
"Entscheidend ist was hinten herauskommt" (Helmut Kohl), und da lege ich mich mal fest, es wird nicht verfassungskonform sein.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2499 am: 29.11.2022 11:25 »
Ich glaube das glaubt auch niemand.

Claudia13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2500 am: 29.11.2022 11:31 »
Jedenfalls der Bundeskanzler hat jetzt öffentlich klar verkündet:
- Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen
- Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit Kindern.

Das war vom BMI und dem Kanzleramt so beabsichtigt, dies heute auf dem Gewerkschaftskongress zu verkünden. Und ich glaube, dass Herr Scholz den Entwurf auch schon hat und die Eckdaten kennt.Und ich glaube auch, dass das BMF hier schon zugestimmt hat.

Ich hoffe es, aber so wie der Kanzler das gerade vorgetragen hat, wurde dieses Zitat gerade noch so in seine Rede geschrieben. Ich denke er kennt den Entwurf nicht. Aber vielleicht sind wir ja bald schlauer.

 - Erhöhung der Besoldung in den einstelligen Besoldungsgruppen (Bin A11, also raus  :()
 - Erhöhung der Familienzuschläge für Familien mit vielen Kindern. (5 Kinder, bin dabei  :D)

Na vielleicht bekommt dan ein A9er bald mehr als ein A10er oder A11er.

Was für eine Farce.

Aber muss nicht, wenn das Mindestabstandsgebot (15%) eingehalten werden soll auch das allgemeine Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) eingehalten werden?
So lohnt sich das Studium doch bald gar nicht mehr.

Sputnik1978

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« Antwort #2501 am: 29.11.2022 11:32 »
Zitat von: Hummel2805 link=topic=114508.msg265247#msg265247 date=1669714992

Na vielleicht bekommt dan ein A9er bald mehr als ein A10er oder A11er.

Was für eine Farce.
[/quote

Diese Befürchtung ist Quatsch. Das verbietet das Abstandsgebot.

xap

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« Antwort #2502 am: 29.11.2022 11:40 »
Die Befürchtung ist berechtigt, da in der neueren Gesetzgebung der BL durchaus schon vorgekommen. Das fiel aber erst auf, nachdem die Entwürfe schon veröffentlicht waren. Ich glaube das BL war BW und betraf die Besoldungsgruppen um A8/ A9. Das sich so etwas grundsätzlich aufgrund des Abstandsgebots verbietet ist selbstredend. Es hindert die Gesetzgeber aber offensichtlich nicht daran es trotzdem zu versuchen.

Beamtenmichel

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« Antwort #2503 am: 29.11.2022 11:42 »
Zitat von: Hummel2805 link=topic=114508.msg265247#msg265247 date=1669714992

Na vielleicht bekommt dan ein A9er bald mehr als ein A10er oder A11er.

Was für eine Farce.
[/quote

Diese Befürchtung ist Quatsch. Das verbietet das Abstandsgebot.

Natürlich wieder nur in den unteren Besoldungsgruppen. Warum auch für die "Bonzen" ab A10 erhöhen? Diese Figuren sind so lächerlich. Und dann ernsthaft glauben ein Ingenieur mit einem zumindest passablen Abschluss erbarmt sich für eine A10 oder E10 einzusteigen.  8). Die müssen doch komplett die Realität vor Augen verloren haben.

Dann kann ja zukünftig die Siglinde mit ihrem Abschluss als Bürokauffrau die Bauvorhaben/infrastrukturvorhaben betreuen. So lächerlich.

Man kann ja nur noch hoffen dass der ÖD mal bald richtig krachen geht :). Anders scheint es nicht zu fruchten.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2504 am: 29.11.2022 11:47 »
Die Befürchtung ist berechtigt, da in der neueren Gesetzgebung der BL durchaus schon vorgekommen. Das fiel aber erst auf, nachdem die Entwürfe schon veröffentlicht waren. Ich glaube das BL war BW und betraf die Besoldungsgruppen um A8/ A9. Das sich so etwas grundsätzlich aufgrund des Abstandsgebots verbietet ist selbstredend. Es hindert die Gesetzgeber aber offensichtlich nicht daran es trotzdem zu versuchen.

Richtig. Die machen sowieso was sie wollen. Am Ende haben alle bis A9 mit zwei Kindern aufgrund abschmelzender Zuschläge das Gleiche. Das hat doch auch irgendein Land praktiziert wenn ich mich recht erinnere.