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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: DeGr am 22.02.2021 14:41 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.02.2021 14:19 --- Insofern finde ich es jetzt umso interessanter (um's mal so auszudrücken), wie sich die verschiedenen Parteien und Abgeordneten des Bundestages verhalten werden - in Berlin waren alle Abgeordneten über den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs im Vorfeld informiert, und er ist dann dennoch ohne Enthaltungen und Gegenstimmen von allen Parteien einmütig und ohne Diskussion im Plenum beschlossen worden, was gerade mal eine gute Minute gedauert hat: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4 Mal schauen, ob's sich im Bund genauso vollziehen wird...

--- End quote ---

Glaubst du, dass Herr Schwan - wie in Berlin - auch für den Gesetzesentwurf auf Bundesebene eine ausführliche Stellungnahme verfassen und den Abgeordneten und ggf. Medienvertretern zukommen lassen wird?

--- End quote ---

Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass eine solche Stellungnahme recht viel Arbeit kosten dürfte. Ob dafür jemand in Deutschland Zeit und Muße finden wird, wird sich zukünftig zeigen.

vermessen:
Ich kann alle Schreiber verstehen. Ich würde mir natürlich wünschen, wenn alle Familienbestandteile der Besoldung bereits in der Grundbesoldung berücksichtigt werden würden. Das ganze rückwirkend für die letzten Jahre.
Allein mir fehlt der Glauben daran.

Das BVerfG-Urteil hat aber zumindest dazu geführt, dass sich der Dienstherr überhaupt mit dem Thema beschäftigt. Ich erinnere nur an die leidige Diskussion bzgl. des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz.

Dort wurde Zeter und Mordio geschrien als die Familien mal etwas mehr bekommen sollten. Und letztendlich das ganze beerdigt. Jetzt gibt es immerhin etwas mehr Geld für die, die es brauchen. Also Familien mit ein und mehr Kindern welche dann zufällig auch noch in Ballungsregionen wohnen.

Und viele, mich eingeschlossen, werden lieber den Spatz in der Hand halten als der Taube auf dem Dach nachzuweinen.

Das einzige was zu hoffen ist, dass der neue Familienzuschlag/REZ nicht dynamisch mit steigender Besoldungsstufe abschmilzt.

Unwissender20:
Abwarten, ob der REZ überhaupt kommt. Noch ist nichts in Stein gemeißelt

WasDennNun:

--- Zitat von: vermessen am 23.02.2021 09:36 ---Das einzige was zu hoffen ist, dass der neue Familienzuschlag/REZ nicht dynamisch mit steigender Besoldungsstufe abschmilzt.

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Bzgl. des Zuschlages ab Kind 3 hat das BVerG ja genau das gegenteilige verlangt.

Je höher die Besoldungsstufe um so mehr muss Brutto erhalten, damit man das selber Netto erhält.

Mal sehen, ob dieses Prinzip nicht irgendwann auch für Kind 1&2 sich durchsetzt.
Fair und korrekt wäre es ja.
Denn im Kern sollte es ja so sein:
Niemand sollte Netto mehr oder weniger Geld haben für sich durch seine Kinder  - nach Abzug der minimal Kosten für die Kinder. Sso ja vereinfacht gesagt die Forderung ab Kind 3!

vermessen:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.02.2021 10:10 ---Bzgl. des Zuschlages ab Kind 3 hat das BVerG ja genau das gegenteilige verlangt.

Je höher die Besoldungsstufe um so mehr muss Brutto erhalten, damit man das selber Netto erhält.

--- End quote ---

Was der ein oder andere Besoldungsgesetzgeber davon hält, sieht man am Berliner Beschluss.
Da muss man dem Schreiber der Bundesvorlage schon fast die Füße küssen als Familienvater.

Aber natürlich ist entscheidend was letztlich beschlossen wird...
Mehr als die Übernahme des Tarifabkommens kalkuliere ich momentan nicht ein.

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