Das Interessante an der Sache ist, dass es der Exekutive und Legislative nicht später erst auffallen wird, sondern dass sie in beiden Fällen vor der Verabschiedung des jeweiligen Gesetzes auf die evident sachwidrige Regelung hingewiesen worden sind - in Niedersachsen zugleich zweimal, weshalb es als sicher gelten kann, dass das Problem im Vorfeld erkannt worden ist. Denn im ursprünglichen Entwurf war zunächst nur eine Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge um monatlich jeweils 100,- € bis einschließlich zur Besoldungsgruppen A 8 geplant, was mit dazu geführt hätte, dass am Ende eine vierköpfige Beamtenfamilie in der Besoldungsgruppe A 8 höher alimentiert worden wäre als eine entsprechende in der Besoldungsgruppe A 9, worauf die Landesregierung hingewiesen worden ist. Als augenscheinliche Folge hat man dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Begründung jener Änderung die entsprechenden Anhebung der Familienzuschläge bis einschließlich A 9 vollzogen, was dann zu den genannten Problemen zwischen jener und der Besoldungsgruppe A 10 geführt hat. Auch darauf sind dann Landesregierung und Landtag hingewiesen worden, ohne dass jetzt noch eine Änderung vollzogen worden wäre. Die Änderung dürfte zeigen, dass man die offensichtlichen Probleme spätestens nach dem ersten Hinweis ebenfalls erkannt hat - und dass man danach auch hier nicht seinem verfassungsrechtlichen Auftrag nachgekommen ist, eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten, für die eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu verabschieden wäre. Auch das stellt sich entsprechend als Teil der von Ulrich Battis konstatierten Verfassungskrise dar, die sich in den wiederkehrenden wissentlichen und willentlichen Verfassungsbrüchen zeigt.