Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1959107 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2535 am: 30.11.2022 14:38 »
Nachtrag Pendler1
Falls jemand motzt "warum ich dann noch Beamter bin", bin schon lange in Pension :)))

Und immer noch am Pendeln?  ;D

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2536 am: 30.11.2022 14:48 »


Und immer noch am Pendeln?  ;D
[/quote]

Nö, nicht mehr, aber war mal ganz brutal.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2537 am: 30.11.2022 18:18 »
Auf Bild.de gibts die nächste Schlagzeile…

Schön ;D

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2538 am: 30.11.2022 18:26 »
Steht bald eine weitere Lohnerhöhung für Beamte an?

Staatsdienern könnte ein unverhoffter Geldsegen winken. Der Grund: die Abschaffung des Hartz-IV-Systems und die damit verbundene Einführung des Bürgergelds.
DENN: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss („Alimentationsprinzip“). Und da die Bundesregierung die Einführung des Bürgergelds beschlossen hat, steigt nun die Grundsicherung.
FOLGE: Wegen der gestiegenen Grundsicherung könnte auch die Beamtenbesoldung steigen, weil der vorgesehene Lohnabstand unterschritten wird!

Das sagen Länder und Bund

„Jede Veränderung bei der Grundsicherung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich des Bundes sowie der Länder“, sagt ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden gegenüber BILD.

Hessens Regierungsfraktionen hätten bereits einen sehr umfassenden und weitreichenden Gesetzesentwurf eingebracht, der derzeit beraten wird. Dieser markiere „einen wichtigen Zwischenschritt zur verfassungsmäßigen Besoldung in Hessen“. Heißt: Das war’s noch nicht!

► Das Land Berlin teilte mit, dass es „wegen der Einführung des Bürgergelds im intensiven Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund, auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Besoldung der beamteten Dienstkräfte und der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile“ stehe.
Die „Amtsangemessenheit der Alimentation“ werde das Land Berlin „auch nach Einführung des Bürgergeldes sicherstellen“, heißt es weiter.

► Und auch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte BILD, dass der „Mindestabstand zur Grundsicherung“, bei der Bezahlung der Beamten sichergestellt werden muss.
Und: Dass dieser Mindestabstand unterschritten wird, wenn der Sold in der untersten Besoldungsgruppe weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt.

Welche Besoldungsgruppen könnten erhöht werden?
Die Antwort lautet: alle!

Denn: Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 sagt: „Eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (...) hat Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen.“
Kurzum: Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung aller Beamten zur Folge haben!

Nicht der erste Geldsegen für deutsche Beamte. Erst vergangene Woche war bekannt geworden: Für rund 1,7 Millionen Beamte sollen in Bund und Ländern saftige Lohnerhöhungen und höhere Zuschüsse kommen. Einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beginnen bereits mit der Umsetzung. Rückwirkend können bis zu 10 000 Euro unter anderem an Lehrer, Justizbeamte und Polizisten ausgeschüttet werden. Grund: die stark steigenden Kosten fürs Wohnen (bspw. Mieten).

Knecht

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« Antwort #2539 am: 30.11.2022 19:07 »
Da kann man nur noch lachen und den Kopf schütteln. Wenn ich doch nur wenigstens irgendetwas davon hätte :D

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2540 am: 30.11.2022 19:36 »
.

► Und auch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte BILD, dass der „Mindestabstand zur Grundsicherung“, bei der Bezahlung der Beamten sichergestellt werden muss.
Und: Dass dieser Mindestabstand unterschritten wird, wenn der Sold in der untersten Besoldungsgruppe weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt.


Wie dreist ist das bitte? Der BMI-Sprecher stellt sich also hin, schwingt große Reden vom Mindestabstandsgebot von 15% und tut so, als wäre das das Normalste auf der Welt, obwohl das noch nicht mal umgesetzt wurde?
Da fällt man doch echt vom Glauben ab.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2541 am: 30.11.2022 19:40 »
WIR WERDEN ALLE REICH!!!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2542 am: 30.11.2022 19:43 »
Da kann man nur noch lachen und den Kopf schütteln. Wenn ich doch nur wenigstens irgendetwas davon hätte :D

Naja, im Grunde steht da sehr viel korrektes, ich lese da Sachen wie "Alimentationsprinzip", "Mindestabstand zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung" - das ist alles richtig und unterstützt uns eher in der öffentlichen Wahrnehmung. Das Problem ist wie immer der ketzerische Überschrift und ganz oft der erste Absatz, der meist die Sachlage völlig irreführend darstellt - und das bleibt eben meist hängen...


flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2543 am: 30.11.2022 19:44 »
WIR WERDEN ALLE REICH!!!

Oder man macht es wie Baden-Württemberg und schafft die unteren Besoldungsgruppen ab.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2544 am: 30.11.2022 20:19 »
Nun denn, steht uns Soldaten das denn nun zu ? Ich lese immer nur von Beamten und Richtern.
Andere wiederum schreiben „Staatsdiener“, also das ist echt irreführend. Und Vor allem noch, wer zahlt das aus ?
Es wird von Einmalzahlungen gesprochen.

Ich komme aus NRW und laut dem BMI sollen wohl 11 Monate Familienzuschlag rückwirkend gezahlt werden. Aber mal im Ernst.. da geht es in den 5-stelligen Bereich, das ist doch nicht richtig oder ?!

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2545 am: 30.11.2022 20:23 »
Nun denn, steht uns Soldaten das denn nun zu ? Ich lese immer nur von Beamten und Richtern.
Andere wiederum schreiben „Staatsdiener“, also das ist echt irreführend. Und Vor allem noch, wer zahlt das aus ?
Es wird von Einmalzahlungen gesprochen.

Ich komme aus NRW und laut dem BMI sollen wohl 11 Monate Familienzuschlag rückwirkend gezahlt werden. Aber mal im Ernst.. da geht es in den 5-stelligen Bereich, das ist doch nicht richtig oder ?!
Für die Beamten des Bundes und Soldaten sind mir noch keine konkreten Entwürfe bekannt.
Hast du einen Link bzgl. der Info laut dem BMI sollen wohl 11 Monate Familienzuschlag rückwirkend gezahlt werden?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2546 am: 30.11.2022 20:25 »
Der Artikel in der Bild ist einfach vom Weglassen wichtiger Infos geprägt. Z.B., dass der Beamte von dem Netto noch die PKV zu zahlen hat.

Davon ab könnte man als geistig nicht völlig degenerierter Leser entnehmen: verdammt, Beamte im mD bekommen für ihren Dienst am Ende sogar nicht nur nicht 15% mehr als ein Bürgergeldbezieher, sondern letztlich sogar weniger als ein Bürgergeldbezieher.

Woher der Verfasser dieses Artikels dann die Motivation nimmt von Geldsegen zu fabulieren bleibt Spekulation. Fakt ist, dass die Aussagen, wenn man selbst nachdenkt, eben eher darauf hindeuten, dass der Dienstherrn die letzten Jahre derbe versagt hat.

Trennung.

Ich hoffe, dass die Regelungen in den Ländern den Bund ausreichend unter Druck setzen. Ich sehe sonst deutlich die Gefahr des Abwanders von Bundesbeamten in die Landesbehörden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. Bayern die Nachzahlung rückwirkend bis ins Jahr 2020 einfach aus gutem Willen leistet. Letztlich werden dort doch genauso Juristen und Politiker versucht haben das Minimalste zu realisieren das möglich ist. Dem Bund wird hoffentlich nichts anderes übrig bleiben ähnliche Lösungen zu finden. Sonst sind einige Bundesbehörden bald noch unterbesetzter als jetzt schon. Daher gehe ich davon aus, dass in 2023 etwas passieren muss, da man verlorenes Personal nur noch teurer ersetzen kann. Und das wissen die Entscheidungsträger auch, komplett dumm sind die ja nun auch nicht. Insofern kann man fast dankbar sein, dass die Länder etwas tun. Ob das alles korrekt, ausreichend oder von Dauer ist, sei mal dahingestellt. Aber es wird eine Reaktion auf Bundesebene triggern, da bin ich überzeugt von.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2547 am: 30.11.2022 20:27 »
Jede Presse ist gute Presse, wenn dadurch die Bundesbeamten auch mal mehrheitlich aufwachen.

Ich habe vor Monaten versucht, ein Investigativmagazin der öffentlich rechtlichen heiß auf die Thematik zu machen. In sachlichem Ton. Aber nein, man überlässt die Deutungshoheit der Bild.  ::)

MaHa1710

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« Antwort #2548 am: 30.11.2022 20:32 »
Viele Beamte und Beamtinnen in Nordrhein-Westfalen mit Kindern bekommen in den kommenden Tagen eine teils üppige Nachzahlung. Das Land hat die Familienzuschläge nach Angaben des Düsseldorfer Finanzministeriums vom Dienstag ab dem 1. Dezember 2022 erhöht. Für die Monate Januar bis November dieses Jahres soll es mit der nächsten Überweisung eine Einmalzahlung geben. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der sogenannten Mietenstufe, in der der Hauptwohnsitz der Betroffenen liegt. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.
Viele Beamte und Beamtinnen in Nordrhein-Westfalen mit Kindern bekommen in den kommenden Tagen eine teils üppige Nachzahlung. Das Land hat die Familienzuschläge nach Angaben des Düsseldorfer Finanzministeriums vom Dienstag ab dem 1. Dezember 2022 erhöht. Für die Monate Januar bis November dieses Jahres soll es mit der nächsten Überweisung eine Einmalzahlung geben. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der sogenannten Mietenstufe, in der der Hauptwohnsitz der Betroffenen liegt. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.

Das ist ein Ausschnitt vom Finanzministerium.

Angeblich soll die Auszahlung schon erfolgen. Teilweise sind die Berichte derart schwammig.. Nervt.

Nachbrenner:

Hier der Link dazu.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

flip

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« Antwort #2549 am: 30.11.2022 20:35 »
Gilt ja nur für Beamte des Landes NRW.  Wie ich im entsprechenden Forum gelesen habe,  sind wohl auch schon Nachzahlungen im nahezu 5-stelligen Bereich erfolgt.