Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (52/3487) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: vermessen am 23.02.2021 11:43 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 23.02.2021 10:10 ---Bzgl. des Zuschlages ab Kind 3 hat das BVerG ja genau das gegenteilige verlangt.

Je höher die Besoldungsstufe um so mehr muss Brutto erhalten, damit man das selber Netto erhält.

--- End quote ---

Was der ein oder andere Besoldungsgesetzgeber davon hält, sieht man am Berliner Beschluss.
Da muss man dem Schreiber der Bundesvorlage schon fast die Füße küssen als Familienvater.

Aber natürlich ist entscheidend was letztlich beschlossen wird...
Mehr als die Übernahme des Tarifabkommens kalkuliere ich momentan nicht ein.

--- End quote ---
Zunächst entscheidend meintest du wohl. Entscheidend ist, ob man zu seinen Lebzeiten noch das zustehende Geld erhält.

Und ja, die Bundesvorlage ist in vielen Dingen auf den richtigen Weg.

Roberto:

--- Zitat von: Asperatus am 06.02.2021 10:10 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 05.02.2021 23:00 ---Was genau soll ein "Grenzgänger" sein?
--- End quote ---

Damit sind vermutlich Personen gemeint, die im Inland arbeiten, aber ihren Hauptwohnsitz im (grenznahen) Ausland gewählt haben, so dass sie auf ihrem Arbeitsweg über die Grenze pendeln. Da die Mietenstufen in der WoGV nur für das Inland festgelegt sind, ist hier eine gesetzliche Regelung für Beamte, Soldaten und Richter mit notwendig.

Im Gesetzentwurf heißt es im Teil Begründung noch:

--- Zitat ---Die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags ist vom Hauptwohnsitz und insoweit von der individuellen Entscheidung des Besoldungsempfängers abhängig.
--- End quote ---


--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.02.2021 07:26 ---Verstehe ich das so richtig? Und wie hoch sind die Familienzuschläge der Familienstufe 1, 2 und 3?

--- End quote ---
Es wird einen Familienzuschlag Stufe 1 (für Ehe) und Stufe 2 (für Kinder, gestaffelt nach deren Zahl) geben. Eine Stufe 3 gibt es nicht. Stufe 1 beträgt ab dem 1. April 2021 laut dem Entwurf 151,16 Euro, Stufe 2 für das erste und zweite Kind jeweils 129,19 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 402,51 Euro. Ein verheirateter Beamter mit drei Kindern, dessen Ehepartner nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, erhielte somit 812,05 Euro Familienzuschlag. Im Ergebnis wird also die Stufe 2 für das erste Kind aufgeteilt in Stufe 1 und Stufe 2 für das erste Kind.

Zum 1. Januar 2022 erfolgt dann noch weitere die lineare Erhöhung.

Die Summen sind so richtig.

Wieso sollte die Regelung evident sachwidrig sein? Der regionale Ergänzungszuschlag ist nach Familienstand und Zahl der Kinder gestaffelt. Inwiefern greift er also auf die familienneutralen Bestandteile der Besoldung zurück? Oder sollen, deiner Meinung nach, die Zuschläge nur für die Empfänger niedriger Besoldungsgruppen gezahlt werden? Das wäre verfassungswidrig, weil dann das Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) nicht mehr eingehalten werden würde.

--- End quote ---

Hallo nochmal,

hab ich das also richtig verstanden: Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben.

flip:

--- Zitat von: Roberto am 08.03.2021 13:22 ---
Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben.

--- End quote ---

Falls das Kindergeld an dich gezahlt wird, ist das so geplant.
Falls es an deine Ehefrau gezahlt oder ab die Kinder abgezweigt wird, bist du gekniffen.

blubb:
Zur Info, wurde von "NordlichtNF" im andren Beitrag gekostet.

Das war's wohl mit den Ergänzungszuschlag, Änderung Familienzuschlag? ....mal sehen wie und ob es weitergeht.

https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-bbvanpaendg-2021-2022-umsetzung-tarifergebnis/

emdy:
Sehe ich als gute Nachricht. So bleibt eine Resthoffnung auf einen brauchbaren Gesetzesentwurf. Als es hieß, die Folgerungen aus dem Beschluss des BVerfG würden in einem Abwasch mit der Übertragung des Tarifabschlusses umgesetzt, war völlig klar, dass die Dimensionen verkannt wurden. Durch diese Hinhaltetaktik wird zumindest die Chance größer, dass mehr Beamte aufwachen.

Im Übrigen: Singles wollen auch gerne in einer bewohnbaren Wohnung leben. Staatliche Zusatzleistungen für Kinder gerne, aber doch nicht nur für Beamtenkinder.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version