Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1963434 times)

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2550 am: 30.11.2022 20:42 »
Jedoch kann ich mir schlecht vorstellen (bzw. Kann es kaum wahrhaben) das Beamte im Dienst der Länder (nachdem Sie ja erst vor kurzem erst eine Einmalzahlung von über 1000€ oder 1500€ bekommen hatten, jetzt wieder profitieren.
Gehen die Bundesbeamten erneut leer aus ?

Im Alimentationsprinzip sind Soldaten mit aufgeführt.
Daher.. alles total schwammig.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2551 am: 30.11.2022 21:04 »
Jedoch kann ich mir schlecht vorstellen (bzw. Kann es kaum wahrhaben) das Beamte im Dienst der Länder (nachdem Sie ja erst vor kurzem erst eine Einmalzahlung von über 1000€ oder 1500€ bekommen hatten, jetzt wieder profitieren.
Gehen die Bundesbeamten erneut leer aus ?

Im Alimentationsprinzip sind Soldaten mit aufgeführt.
Daher.. alles total schwammig.

Was du dir vorstellen kannst, tut nichts zur Sache. Es ist auch nichts schwammig, man muss nur richtig lesen und verstehen. Wobei ich hier die Bayern ausnehme, bei denen ist es wirklich verrückt...

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2552 am: 30.11.2022 21:39 »
Gibt es ein Formular zwecks Widersprich ? Mal im Ernst, die Unterschiede zwischen den Ländern und dem Bund sind ja astronomisch.
Ich habe 2 Lehrerinnen im Freundeskreis, deren Familienzuschlag ist ja beinahe doppelt so hoch wie bei Bundesbeamten. Meines Erachtens ist das fast schon verfassungswidrig.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2553 am: 30.11.2022 21:50 »
Gibt es ein Formular zwecks Widersprich ? Mal im Ernst, die Unterschiede zwischen den Ländern und dem Bund sind ja astronomisch.
Ich habe 2 Lehrerinnen im Freundeskreis, deren Familienzuschlag ist ja beinahe doppelt so hoch wie bei Bundesbeamten. Meines Erachtens ist das fast schon verfassungswidrig.

Die Bundesbesoldung ist verfassungswidrig. Das "fast schon" kannst du streichen.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2554 am: 30.11.2022 21:57 »
Gibt es dazu ein Muster Formular zwecks Wiferspruch?
Das wäre zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein aber man muss ja was unternehmen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2555 am: 30.11.2022 22:05 »
Gibt es dazu ein Muster Formular zwecks Wiferspruch?
Das wäre zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein aber man muss ja was unternehmen.

Zum Beispiel auf Seite 169. Bitte künftig ein bisschen Zeit in die Recherche investieren. Gehört sich in Foren so um allen anderen viel Zeit zu sparen.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2556 am: 30.11.2022 22:14 »
Nunja.. das Schreiben ist schon extrem für Richter ausgelegt, da dort auch Urteile vorhanden sind welche die Richterbesoldung betreffen.
Etwas vergleichbares für Soldaten gibt es wohl nicht.

Krazykrizz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2557 am: 30.11.2022 22:27 »
Gilt ja nur für Beamte des Landes NRW.  Wie ich im entsprechenden Forum gelesen habe,  sind wohl auch schon Nachzahlungen im nahezu 5-stelligen Bereich erfolgt.

Ja, bei mir (A 13, verheiratet, 2 Kinder, Steuerkl. 3) waren es knapp 9.800 EUR als Zahlbetrag. Wenn ich aber überlege, dass ich 2014 Widerspruch eingelegt und dann erfolglos geklagt habe, sind mir etwa 8 x 5.000 = 40.000 EUR entgangen. Die Kohle habe ich quasi dem Dienstherrn geschenkt, der es seit Jahrzehnten nicht hinbekommt, eine verfassungsgemäße Besoldung zu regeln.

[utopie]

BILD exklusiv: "Riesen-Skandal! Den deutschen Beamten wurden über Jahre hinweg Milliarden gestohlen!"

[/utopie]

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2558 am: 30.11.2022 23:03 »
Nunja.. das Schreiben ist schon extrem für Richter ausgelegt, da dort auch Urteile vorhanden sind welche die Richterbesoldung betreffen.
Etwas vergleichbares für Soldaten gibt es wohl nicht.

Hää? Das Schreiben ist überhaupt nicht auf Richter ausgelegt und perfekt so wie es ist. Ich werde es für meinen Widerspruch nutzen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2559 am: 30.11.2022 23:06 »
Der eigentliche Skandal ist doch der, dass man seit Jahren wissentlich die Verfassung  bricht  und gleichzeitig von den Betrogenen eben diese Verfassungstreue verlangt. Dieser Skandal passt bedauerlicherweise nicht ins Weltbild der unterbelichteten Bildleser.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2560 am: 30.11.2022 23:19 »
Der eigentliche Skandal ist doch der, dass man seit Jahren wissentlich die Verfassung  bricht  und gleichzeitig von den Betrogenen eben diese Verfassungstreue verlangt. Dieser Skandal passt bedauerlicherweise nicht ins Weltbild der unterbelichteten Bildleser.

Dem ist insoweit nichts hinzuzufügen.

Ich wünsche mir einfach, dass die Tarifverhandlungen ab Januar 23 endlich auch mal als eine Chance wahrgenommen wird, wieder Brücken zu den Beschäftigten aufzubauen.

Der öD ist in den letzten Jahren so massiv gebeutelt worden, dass eine monetäre Anerkennung mehr als überfällig ist.

BundesChainsaw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2561 am: 01.12.2022 08:45 »
Nunja.. das Schreiben ist schon extrem für Richter ausgelegt, da dort auch Urteile vorhanden sind welche die Richterbesoldung betreffen.
Etwas vergleichbares für Soldaten gibt es wohl nicht.

Ich kann und darf natürlich keine individuelle Rechtsberatung leisten (für einen Muster-Widerspruch wäre das eigentlich eine Aufgabe für ... naja ;) ), aber das Muster - auch wenn es sehr juristisch ausgelegt ist - kann von Kolleginnen und Kollegen der Bundesverwaltung genutzt werden. Die maßgeblichen Beschlüsse des BVerfG befassen sich halt (auch) mit der Besoldung von Richterinnen und Richtern.

Die aufgestellten Grundsätze zum Alimentationsprinzip sind aber natürlich allgemeingültig. Und: Das BMI hat ja durch sein Rundschreiben auch zu erkennen gegeben, dass es diese Entscheidungen umsetzen will. Im Kern ist das alles absolut unstrittig; der (politische) Wille fehlt bislang.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein "Fluten" mit Rechtsmitteln wirklich etwas bewegen kann. Es finden auf Amtsleitungsebene regelmäßig Jour Fixe mit den jeweiligen Fach- und Rechtsaufsichten statt. EIN Widerspruch interessiert natürlich keinen. Wenn im BVA aber plötzlich (im optimalen Fall) mehrere tausend Widersprüche eingehen, dann wird das auf Amtsleitungsebene eskaliert u. im besten Fall gelöst.

Dank des Forums hier habe ich erst Wind von dem Thema bekommen und bin mittlerweile ob der Untätigkeit echt entsetzt. Das sollten wir uns mal bei einem BMI-Erlass trauen ;-) Widersprüche können also wirklich etwas bewegen, wenn die Masse stimmt. Sie sichern aber vor allem eure Rechte für den Preis einer Briefmarke.

Viele Grüße :-)

Kimonbo

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xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2563 am: 01.12.2022 09:08 »
vbob hat im Übrigen mittlerweile Muster für Widersprüche versendet. Offenbar ist man sich dort der Problematik mittlerweile bewusst.

Ludwig2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2564 am: 01.12.2022 09:10 »
Hallo BundesChainsaw,

ich habe dein zur Verfügung gestellten Wiederspruch mit Freude gelesen. Wäre es dir möglich diesen auf das Land Bayern anzupassen?
Ich bin leider Rechtlich nicht fit genug.
Gerne auch im BY Forum Posten: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg265634.html#new
Vielen Dank.