Interne Ressortabstimmung zwischen BMI und BMF? Ich dachte es wird gerade hausintern gesprochen und geht anschließend zu den Ressorts. Kann das jemand erklären?
Wir können es zumindest versuchen. Jeder Entwurf eines Gesetzes/einer Verordnung enthält Aussagen zum Erbringungsaufwand, für den Bürger, die Wirtschaft, für die Verwaltung, für den Haushalt usw.
Das BMI kann den Aufwand für Bürger und Wirtschaft relativ leicht beziffern, nämlich 0. Für die Verwaltung muss berechnet werden, was die Umprogrammierung der Software kostet, welche Zeitansätze für die abschließende Bearbeitung der Widersprüche nötig ist usw. Das geht auch noch hausintern.
Die Haushaltskosten des Vorhabens müssen jedoch im BMF qua Zuständigkeit erfragt werden. Da gehen also die neuen Tabellen hin und die Finanzswächter sagen "okay 18.000 mal von A5 auf A6 das kostet X". Danach sagen sie auch gleich dazu, wie viel im Haushalt 2022+23 dafür vorgesehen ist.
Erst nach dieser Abstimmung kann es überhaupt zur Ressortabstimmung kommen, denn erst danach hat das BMI eine Zahl, mit der die anderen Ministerien rechnen können.
Da wird dann bspw. gesagt "ich hab 10 A5er die ich anheben müsste, das kostet mich 15.000 Euro p.a., weitere Haushaltsmittel gibt es nicht, Herr Minister welches Ihrer Lieblingsprojekte darf ich zusammenstreichen um die Vorgaben zu erfüllen?".
Der Rest ist dann Geschichte...