Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017342 times)

medu761

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2565 am: 01.12.2022 12:14 »
vbob hat im Übrigen mittlerweile Muster für Widersprüche versendet. Offenbar ist man sich dort der Problematik mittlerweile bewusst.

Dann setze diesen doch bitte hier rein 👍

Soldat1980

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« Last Edit: 01.12.2022 12:43 von Soldat1980 »

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2567 am: 01.12.2022 13:15 »
Nunja.. das Schreiben ist schon extrem für Richter ausgelegt, da dort auch Urteile vorhanden sind welche die Richterbesoldung betreffen.
Etwas vergleichbares für Soldaten gibt es wohl nicht.

Mein lieber Scholli,
Ich bin selbst Soldat, sachma wie ist das denn mit ein bisschen Eigeninitiative?
Hier gibt's keinen Spieß.

Auf den letzten Seiten und bei ein wenig verständigen Lesens müsste du bisher KEINE EINZIGE deiner Fragen stellen.

Was ist bloß mit der Truppe los?! 🙄

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2568 am: 01.12.2022 13:23 »
Zitat von: BlauerJunge link=topic=114508.msg265699#msg265699 date=1669896906[/quote
Was ist bloß mit der Truppe los?! 🙄

...warum sollte es in der Truppe anders sein, als im "normalen" Leben...wenn Google nicht weiter helfen kann, sind heute eben (zu) Viele aufgeschmissen... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2569 am: 01.12.2022 13:31 »
Zitat
Interne Ressortabstimmung zwischen BMI und BMF???? Ich dachte es wird gerade hausintern gesprochen und geht anschließend zu den Ressorts. Kann das jemand erklären?

Wir können es zumindest versuchen. Jeder Entwurf eines Gesetzes/einer Verordnung enthält Aussagen zum Erbringungsaufwand, für den Bürger, die Wirtschaft, für die Verwaltung, für den Haushalt usw.

Das BMI kann den Aufwand für Bürger und Wirtschaft relativ leicht beziffern, nämlich 0. Für die Verwaltung muss berechnet werden, was die Umprogrammierung der Software kostet, welche Zeitansätze für die abschließende Bearbeitung der Widersprüche nötig ist usw. Das geht auch noch hausintern.

Die Haushaltskosten des Vorhabens müssen jedoch im BMF qua Zuständigkeit erfragt werden. Da gehen also die neuen Tabellen hin und die Finanzswächter sagen "okay 18.000 mal von A5 auf A6 das kostet X". Danach sagen sie auch gleich dazu, wie viel im Haushalt 2022+23 dafür vorgesehen ist.

Erst nach dieser Abstimmung kann es überhaupt zur Ressortabstimmung kommen, denn erst danach hat das BMI eine Zahl, mit der die anderen Ministerien rechnen können.

Da wird dann bspw. gesagt "ich hab 10 A5er die ich anheben müsste, das kostet mich 15.000 Euro p.a., weitere Haushaltsmittel gibt es nicht, Herr Minister welches Ihrer Lieblingsprojekte darf ich zusammenstreichen um die Vorgaben zu erfüllen?".

Der Rest ist dann Geschichte...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2570 am: 01.12.2022 13:39 »
Ich sehe es schon kommen, das Bürgergeld muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Es müssen Mittel für die Beamten frei gemacht werden ;D

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2571 am: 01.12.2022 13:45 »
Ich sehe ehr ein Gesetz kommen, welches bei Veröffentlichung des Entwurfes schon wieder hinfällig ist, weil das Bürgergeld nicht berücksichtigt wurde.

ToMToM

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2572 am: 01.12.2022 13:48 »
Ich glaube hier noch nicht erwähnt,
die Leitanträge vom dbb Gewerkschaftstag.

Ab Seite 60 für unser Thema doch recht interessant ...

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/gwt/dbbGWT2022_Leitantraege.pdf

VG

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2573 am: 01.12.2022 13:55 »
Da wird unser Olaf wieder lachen beim lesen.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2574 am: 01.12.2022 14:47 »
In den Ländern wurden ja teilweise Besoldungsgruppen A4/A5 und ich glaube auch A6 abgeschafft. Kann mir jemand erklären wie dieses beim Bund möglich sein soll? Bei den Soldaten ist dieses meiner Meinung nach unmöglich. Hier hängt eine ganze Laufbahn (Mannschafter) dran. Diese sind alle durchweg besoldet zwischen A3 und A5. Will man diese Besoldungsgruppen in einem möglichen Gesetzesentwurf streichen, so stellt sich die Frage, wie diese dann zukünftig besoldet werden sollen. Nächste Laufbahn der Unteroffiziere beginnt bei A6. Das große Thema Abstandsgebot!!!!!!

Was gibt es da für Meinungen?   

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2575 am: 01.12.2022 15:17 »
Das ist das Hauptproblem für den Bund, man kann nicht so ohne weiteres Besoldungsstufen abschaffen. Letztendlich ist das System am Ende und wann wird mittelfristig über eine Besoldungsreform nachdenken müssen!

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2576 am: 01.12.2022 15:41 »
Aber ist die Systematik für Soldaten überhaupt anwendbar? Ich denke nicht, da ja Kasernenpflicht gerade in den unteren Besoldungsgruppe (wegen Zusammenhang mit Alter) besteht und auch truppenärztliche Versorgung gilt. Es kann also durchaus ein Unterschied erkannt werden.

Man könnte doch durchaus die Besoldungsgruppen A3 und aufwärts so lassen wie gehabt und man leitet nur alle Beamten über in höhere Gruppen und schon kann man genauso arglistig sparen, wie die Länder.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2577 am: 01.12.2022 15:50 »
Man könnte doch durchaus die Besoldungsgruppen A3 und aufwärts so lassen wie gehabt und man leitet nur alle Beamten über in höhere Gruppen und schon kann man genauso arglistig sparen, wie die Länder.
Ich hätte kein Problem damit, zum 01.12.2022 um eine Besoldungsgruppe angehoben zu werden.
In einigen Bundesländern geht der gehobene Dienst bis A14 und der mittlere Dienst bis A10(+Z).
Zusätzlich wurden ja zumindest in BW die entsprechenden Planstellen geschaffen.
Zudem wäre das Ganze dann auch Ruhegehaltsfähig.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2578 am: 01.12.2022 16:33 »
Man könnte doch durchaus die Besoldungsgruppen A3 und aufwärts so lassen wie gehabt und man leitet nur alle Beamten über in höhere Gruppen und schon kann man genauso arglistig sparen, wie die Länder.
Ich hätte kein Problem damit, zum 01.12.2022 um eine Besoldungsgruppe angehoben zu werden.
In einigen Bundesländern geht der gehobene Dienst bis A14 und der mittlere Dienst bis A10(+Z).
Zusätzlich wurden ja zumindest in BW die entsprechenden Planstellen geschaffen.
Zudem wäre das Ganze dann auch Ruhegehaltsfähig.

Hahaaaa ich hätte nichts dagegen auf A14 plus erhöhte Ministerialzulage gesetzt zu werden, wenn es das Gesetz so will hahaaaa

edeserver

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2579 am: 01.12.2022 17:11 »
Aber ist die Systematik für Soldaten überhaupt anwendbar? Ich denke nicht, da ja Kasernenpflicht gerade in den unteren Besoldungsgruppe (wegen Zusammenhang mit Alter) besteht und auch truppenärztliche Versorgung gilt. Es kann also durchaus ein Unterschied erkannt werden.

Man könnte doch durchaus die Besoldungsgruppen A3 und aufwärts so lassen wie gehabt und man leitet nur alle Beamten über in höhere Gruppen und schon kann man genauso arglistig sparen, wie die Länder.

Auf den Umstand der Soldaten wies ich auch schon mal hin. Immerhin gibt es über 40.000 Soldaten im vergleichbaren einfachen Dienst. Die Kasernenpflicht hingegen gilt auch nur für Ledige und unter 26 Jährige und bei verfügbaren Unterkünften. Sofern noch andere Ausnahmen (u.a. Pflege oder Betreeung von Angehörigen) hinzukommen, sind gar nicht mehr so viele Soldaten in der Kaserne wohnend.

Es wäre also durchaus die Gelegenheit vorhanden, eine eigene Besoldungstabelle für Soldaten zu schaffen und für die verbleibenden Beamten des Bundes wird das 4 Säulen Modell mit REZ a la NRW angepasst.
Durch das neu aufzustellende Bundesfinanzkriminalamt und seine Einnahmen wird diese Lösung finanziert.