Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2055446 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2580 am: 01.12.2022 17:45 »

 Durch das neu aufzustellende Bundesfinanzkriminalamt und seine Einnahmen wird diese Lösung finanziert.

Da werden sie enttäuscht werden, das Kriminalamt, sollte es jemals kommen, wird eine ähnliche Totgeburt wie die FIU.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2581 am: 01.12.2022 17:51 »
Es wäre also durchaus die Gelegenheit vorhanden, eine eigene Besoldungstabelle für Soldaten zu schaffen und für die verbleibenden Beamten des Bundes wird das 4 Säulen Modell mit REZ a la NRW angepasst.
Wo bleibt der Aufschrei ab A13 aufwärts? Dadurch würde der Abstand noch geringer, weshalb das Abstandsgebot (abermals mehr) missachtet wäre.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2582 am: 01.12.2022 18:28 »
Sche... doch auf Abstandsgebot, gibt es in dieser Grün/Rot/Gelben Republik eh nicht mehr. Endlich geht der feuchte Traum aller Linken in Erfüllung. Bürgergeld ( ab zwei Kindern können beide Vollzeit bei Durchschnittsverdienst arbeiten und haben nicht mehr), Mindestlohn (der mit qualifizierte Ausbildung bekommt 13 Euro die Stunde und der ungelernte bekommt 12 Euro) und jetzt wird die Besoldung eingeebnet. Anschließend bekommt jeder das gleiche und nur Idioten arbeiten noch für ihr Geld und um den Wahnsinn zu bezahlen. Der Rest entspannt sich. Kimonbo hat Recht. Dumm ist derjenige der jeden Morgen aufsteht für das gleiche wie der andere der liegen bleibt. Nur wir Idioten lassen uns dazu noch von dem Bildlesenden Plebs und Hartzi beleidigen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2583 am: 01.12.2022 19:02 »
Jawohl, bald kommt die CDU wieder ran und macht dem tradierten Verfassungsbruch umgehend ein Ende! ;D

Aber vorher muss noch der Mindestlohn runter. Damit sich arbeiten wieder lohnt. ;D

Ich erinnere kurz daran, dass die Linke (und ich will nun wirklich keine Werbung machen) die einzige Fraktion war, die das letzte Besoldungsanpassungsgesetz auf Bundesebene NICHT mitgetragen hat. Die Einwände zur Verfassungswidrigkeit wurden allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

Für die Beamtenschaft interessiert sich kein Schwein, weder links noch rechts und erst recht nicht Christian schlanker Staat Lindner.
« Last Edit: 01.12.2022 19:08 von emdy »

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2584 am: 01.12.2022 19:16 »
Sche... doch auf Abstandsgebot, gibt es in dieser Grün/Rot/Gelben Republik eh nicht mehr. Endlich geht der feuchte Traum aller Linken in Erfüllung. Bürgergeld ( ab zwei Kindern können beide Vollzeit bei Durchschnittsverdienst arbeiten und haben nicht mehr), Mindestlohn (der mit qualifizierte Ausbildung bekommt 13 Euro die Stunde und der ungelernte bekommt 12 Euro) und jetzt wird die Besoldung eingeebnet. Anschließend bekommt jeder das gleiche und nur Idioten arbeiten noch für ihr Geld und um den Wahnsinn zu bezahlen. Der Rest entspannt sich. Kimonbo hat Recht. Dumm ist derjenige der jeden Morgen aufsteht für das gleiche wie der andere der liegen bleibt. Nur wir Idioten lassen uns dazu noch von dem Bildlesenden Plebs und Hartzi beleidigen.

Herzlichen Dank! Auf Seite 95 sprach ich schonmal über den Zusammenhang bedingungsloses Grundeinkommen und Problematik Verfassungskonforme Beamtenbesoldung. Viel Glück weiterhin beim arbeiten ärgert euch nicht das ist die Zeitenwende

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2585 am: 01.12.2022 19:16 »
Aber ist die Systematik für Soldaten überhaupt anwendbar? Ich denke nicht, da ja Kasernenpflicht gerade in den unteren Besoldungsgruppe (wegen Zusammenhang mit Alter) besteht und auch truppenärztliche Versorgung gilt. Es kann also durchaus ein Unterschied erkannt werden.

Man könnte doch durchaus die Besoldungsgruppen A3 und aufwärts so lassen wie gehabt und man leitet nur alle Beamten über in höhere Gruppen und schon kann man genauso arglistig sparen, wie die Länder.

Auf den Umstand der Soldaten wies ich auch schon mal hin. Immerhin gibt es über 40.000 Soldaten im vergleichbaren einfachen Dienst. Die Kasernenpflicht hingegen gilt auch nur für Ledige und unter 26 Jährige und bei verfügbaren Unterkünften. Sofern noch andere Ausnahmen (u.a. Pflege oder Betreeung von Angehörigen) hinzukommen, sind gar nicht mehr so viele Soldaten in der Kaserne wohnend.

Es wäre also durchaus die Gelegenheit vorhanden, eine eigene Besoldungstabelle für Soldaten zu schaffen und für die verbleibenden Beamten des Bundes wird das 4 Säulen Modell mit REZ a la NRW angepasst.
Durch das neu aufzustellende Bundesfinanzkriminalamt und seine Einnahmen wird diese Lösung finanziert.

Das wäre durchaus denkbar - würde jedoch offensichtlich das finanzielle Problem der Finanzminister nicht lösen. Sie streichen ja seit Jahr und Tag untere Besoldungsgruppen, da die Mindestalimentation von der untersten Besoldungsgruppe aktiver Beamten und offensichtlich ebenso aktiver Soldaten erreicht werden muss. Würde man nun weiterhin fleißig unterste Besoldungsgruppen in der A-Besoldung streichen und alle Beamten des einfachen Diensts in den mittleren überführen, bliebe jedoch weiterhin das Problem, dass nun mindestens für Soldaten erneut die unterste Besoldungsgruppe herangezogen werden müsste, damit auch für sie das Mindestabstandsgebot erfüllt wird. Zugleich wird sich noch bei einigen Ländern - denke ich - einiges Erstaunen einstellen, da sie wie bspw. Thüringen und jetzt offensichtlich auch Baden-Württemberg die unteren Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A gestrichen haben, ohne das augenscheinlich hinlänglich zu prozeduralisieren, sondern offensichtlich nur mit dem Ziel, so vermeintlich das Mindestabstandsgebot zu erfüllen. Da hier nun ob der ungenüngenden Prozeduralisierung eine Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen vorliegen dürfte, wird die Besoldungsordnung A auch deshalb dort kaum vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können. Wenn auch die Besoldungsgesetzgeber vermeinen, sie könnten das Abstandsgebot nach freiem Gusto missachten, werden sie sich irren. Denn dazu ist die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und also die neue Besoldungsdofmatik auch diesbezüglich viel zu weit ausgeformt, als dass entsprechend noch sachliche Unklarheit bestehen würde.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2586 am: 01.12.2022 19:18 »
Habe nicht gesagt, dass der Mindestlohn runter soll. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass hier einiges nicht mehr passt und wir von ner Leistungsgesellschaft und der sozialen Marktwirtschaft mittlerweile sehr weit entfernt sind.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2587 am: 01.12.2022 19:24 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2588 am: 01.12.2022 19:26 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

Da bin ich ganz bei dir.   >:( ;)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2589 am: 01.12.2022 20:02 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

Da bin ich ganz bei dir.   >:( ;)

Aber Aber, nur die Ruhe. Die armen Flüchtlinge können doch nichts dafür.

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2590 am: 01.12.2022 20:08 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

So geht es uns allen...aber je mehr man sich aufregt umso schlimmer wird es. Ich gebe dem Dienstherrn nun noch einmal die Chance bei den Tarifverhandlungen diejenigen, die alles im Bund am Laufen halten, nicht zu verarschen (= mindestens 7% für 2023 plus 1.500 steuerfrei einmalig) und unabhängig davon binnen "kürzester Zeit" einem Entwurf vorzulegen, der die BVerfG Vorgaben einhält, sprich Abstand Bürgergeld 15% und Anhebung aller Grundgehälter der höheren Besoldungsgruppen also nochmal 7%. Wird das erfüllt, bin ich zufrieden.

Ansonsten gibt's halt wahrscheinlich sehr viele, die zukünftig nichts mehr machen für ihr Bürgergeld+.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2591 am: 01.12.2022 20:10 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

Da bin ich ganz bei dir.   >:( ;)

Aber Aber, nur die Ruhe. Die armen Flüchtlinge können doch nichts dafür.


Die Minister und ihre Staatssekretäre etc. sind gemeint.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2592 am: 01.12.2022 20:42 »
Brrrr. Es schaudert mich, so manche hier reden zu hören. Jedes Wort dünstet Kleinbürgertum aus. Wenn ich manche zur Schau getragene Einstellung und Prinzipien, bzw. der Mangel an solchen lese, wird mir Angst und Bange.

Ich bin auch bereits seit 20 Jahren Beamter aber so bräsig von Dienst nach Vorschrift zu lesen, auch wenn es eklatante Mängel bei der Besoldung gibt, dass ist mir echt zu wider.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2593 am: 01.12.2022 20:53 »
Außerdem kann einem hier irgendwann mal der Hintern platzen. Ich soll jeden Tag das GG verteidigen, während andere es mit
Füßen treten, ohne dass es nur eine Konsequenz für sie persönlich hat.

So geht es uns allen...aber je mehr man sich aufregt umso schlimmer wird es. Ich gebe dem Dienstherrn nun noch einmal die Chance bei den Tarifverhandlungen diejenigen, die alles im Bund am Laufen halten, nicht zu verarschen (= mindestens 7% für 2023 plus 1.500 steuerfrei einmalig) und unabhängig davon binnen "kürzester Zeit" einem Entwurf vorzulegen, der die BVerfG Vorgaben einhält, sprich Abstand Bürgergeld 15% und Anhebung aller Grundgehälter der höheren Besoldungsgruppen also nochmal 7%. Wird das erfüllt, bin ich zufrieden.

Ansonsten gibt's halt wahrscheinlich sehr viele, die zukünftig nichts mehr machen für ihr Bürgergeld+.

Bei den meisten Punkten stimme ich dir zu, jedoch ist das ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es sind schon ein paar Monate vergangen seitdem das Urteil rechtskräftig ist.
Da erwarte ich zusätzlich noch rückwirkende Zahlungen. Alles andere wäre einfach frech.

Blablublu

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« Antwort #2594 am: 01.12.2022 21:04 »
Brrrr. Es schaudert mich, so manche hier reden zu hören. Jedes Wort dünstet Kleinbürgertum aus. Wenn ich manche zur Schau getragene Einstellung und Prinzipien, bzw. der Mangel an solchen lese, wird mir Angst und Bange.

Ich bin auch bereits seit 20 Jahren Beamter aber so bräsig von Dienst nach Vorschrift zu lesen, auch wenn es eklatante Mängel bei der Besoldung gibt, dass ist mir echt zu wider.

Es würde mich mal interessieren, was man sonst deiner Meinung nach tun sollte? Weiterhin 115 % bringen, sich verheizen lassen und am Ende sich auslachen und beleidigen lassen? Vom Eigenem Dienstherrn!!! Das kann jeder gerne machen... Oder 10 Jahre klagen ohne, dass in der Zeit etwas rumkommt. Nach zehn Jahren wird dann festgestellt, dass die Tabelle 2022 verfassungswiedrig war und wegen der Inflation bekomme ich für meine Nachzahlung noch ein Brot und eine Butter und Mister CumEX lacht einen aus seiner Villa aus.