Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032340 times)

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2595 am: 01.12.2022 21:25 »
Brrrr. Es schaudert mich, so manche hier reden zu hören. Jedes Wort dünstet Kleinbürgertum aus. Wenn ich manche zur Schau getragene Einstellung und Prinzipien, bzw. der Mangel an solchen lese, wird mir Angst und Bange.

Ich bin auch bereits seit 20 Jahren Beamter aber so bräsig von Dienst nach Vorschrift zu lesen, auch wenn es eklatante Mängel bei der Besoldung gibt, dass ist mir echt zu wider.

Es würde mich mal interessieren, was man sonst deiner Meinung nach tun sollte? Weiterhin 115 % bringen, sich verheizen lassen und am Ende sich auslachen und beleidigen lassen? Vom Eigenem Dienstherrn!!! Das kann jeder gerne machen... Oder 10 Jahre klagen ohne, dass in der Zeit etwas rumkommt. Nach zehn Jahren wird dann festgestellt, dass die Tabelle 2022 verfassungswiedrig war und wegen der Inflation bekomme ich für meine Nachzahlung noch ein Brot und eine Butter und Mister CumEX lacht einen aus seiner Villa aus.

Es soll doch jeder machen was er will. Die "Performer" mit ihren tollen Prinzipien sollen doch weiter leisten, ich glaube jeder kennt diese Kollegen, die ausser den linientreuen Prinzipien nur wenig im Leben haben 😁.

In der Privatwirtschaft habe ich heute wieder erlebt wie es geht. Da kündigt der langjährige Kfz Meister beim PZ weil die Konkurrenz ihm 30% mehr bietet und ihm der neue "Performer"-Chef mit seinem BWL Gequatsche auf den Zeiger geht.

Ich habe ja die Hoffnung dass irgendeiner mich Kleinbürger mal abwirbt 😬

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2596 am: 01.12.2022 21:29 »
Brrrr. Es schaudert mich, so manche hier reden zu hören. Jedes Wort dünstet Kleinbürgertum aus. Wenn ich manche zur Schau getragene Einstellung und Prinzipien, bzw. der Mangel an solchen lese, wird mir Angst und Bange.

Ich bin auch bereits seit 20 Jahren Beamter aber so bräsig von Dienst nach Vorschrift zu lesen, auch wenn es eklatante Mängel bei der Besoldung gibt, dass ist mir echt zu wider.

Es würde mich mal interessieren, was man sonst deiner Meinung nach tun sollte? Weiterhin 115 % bringen, sich verheizen lassen und am Ende sich auslachen und beleidigen lassen? Vom Eigenem Dienstherrn!!! Das kann jeder gerne machen... Oder 10 Jahre klagen ohne, dass in der Zeit etwas rumkommt. Nach zehn Jahren wird dann festgestellt, dass die Tabelle 2022 verfassungswiedrig war und wegen der Inflation bekomme ich für meine Nachzahlung noch ein Brot und eine Butter und Mister CumEX lacht einen aus seiner Villa aus.

Es soll doch jeder machen was er will. Die "Performer" mit ihren tollen Prinzipien sollen doch weiter leisten, ich glaube jeder kennt diese Kollegen, die ausser den linientreuen Prinzipien nur wenig im Leben haben 😁.

In der Privatwirtschaft habe ich heute wieder erlebt wie es geht. Da kündigt der langjährige Kfz Meister beim PZ weil die Konkurrenz ihm 30% mehr bietet und ihm der neue "Performer"-Chef mit seinem BWL Gequatsche auf den Zeiger geht.

Ich habe ja die Hoffnung dass irgendeiner mich Kleinbürger mal abwirbt 😬

Ich bin über jeden Performer in meiner direkten Nähe dankbar. Wenn ich in 35 Dienstjahren eins gelernt habe, so dass man mit diesen Leuten im Umfeld gut untertauchen kann.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2597 am: 01.12.2022 22:11 »
So da die Spiele jetzt vorbei sind, kann sich das BMI und die Politik um die sinnvollen Dinge kümmern, wie zb die Verfassungsmäßige Besoldung. Aber nun kommen erstmal die Weihnachtsfeiern. Da ist der Abstimmungsaufwand nicht so hoch  8)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2598 am: 01.12.2022 23:19 »
So heute die Antwort von der BVA zu meinem Widerspruch gegen die Besoldung 2022 bekommen. Wird ruhend gestellt.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2599 am: 02.12.2022 08:30 »
Wie lange hat es gedauert? Warte auch gerade.
So heute die Antwort von der BVA zu meinem Widerspruch gegen die Besoldung 2022 bekommen. Wird ruhend gestellt.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2600 am: 02.12.2022 08:55 »
Ich bin über jeden Performer in meiner direkten Nähe dankbar. Wenn ich in 35 Dienstjahren eins gelernt habe, so dass man mit diesen Leuten im Umfeld gut untertauchen kann.

Performer
, das sind doch die Künstler, die den größten Teil Ihrer Anwesenheit damit verbringen, allen klar zu machen, dass sie ihre Aufgaben besser und schneller erledigen als alle anderen Kollegen?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2601 am: 02.12.2022 09:13 »
Wie lange hat es gedauert? Warte auch gerade.
So heute die Antwort von der BVA zu meinem Widerspruch gegen die Besoldung 2022 bekommen. Wird ruhend gestellt.
Waren 10 Arbeitstage. Und es wurde sogar daraufhingewiesen, dass der Bund ab dem Jahr 2021 auf die Erfordernis einer haishaltsjahrnahen Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet. Habe diesem BMI Schreiben  mit der Empfehlung ja nicht getraut.



Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2602 am: 02.12.2022 10:01 »
Hallo Bundi,

könntest Du bitte im Rahmen der "Nächstenliebe" (bald ist ja Weihnachten) Deinen Widerspruchstext für Bundesbeamte mal in den Chat stellen. Vielen Dank!


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2603 am: 02.12.2022 10:41 »
Hallo Bundi,

könntest Du bitte im Rahmen der "Nächstenliebe" (bald ist ja Weihnachten) Deinen Widerspruchstext für Bundesbeamte mal in den Chat stellen. Vielen Dank!
Habe 1:1 den Widerspruchstext von Seite 33 genutzt. Entsprechend an das BVA gerichtet. Da sind alle relevanten Informationen enthalten zudem mein erklärter Wille Widerspruch einzulegen daraus eindeutig hervorbgeht. Gab nicht eine Frage oder Unklarheit seitens BVA.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2604 am: 02.12.2022 11:37 »
Hast du das per ZU gesendet oder per Einschreiben ?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2605 am: 02.12.2022 12:49 »
Hallo zusammen,
mir hat das BVA auch geantwortet und meinen Widerspruch unter Hinweis auf das BMI-Rundschreiben vom 14.06.2021 ruhend gestellt. Ich habe wie Bundi den Text von Seite 33 verwendet. Den Widerspruch hatte ich sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein versendet. Wahrscheinlich ist dies nicht erforderlich. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen... insbesondere, weil das Jahr bald zu Ende ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2606 am: 02.12.2022 12:53 »
Hast du das per ZU gesendet oder per Einschreiben ?
als einfachen eingeschriebenen Brief.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2607 am: 02.12.2022 17:07 »
Welt.de  ;D ;D

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2608 am: 02.12.2022 17:52 »
Welt.de  ;D ;D

Leider hinter der Pay-Wall.

Ich rate. Wir verdienen zu viel steht im Artikel.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2609 am: 02.12.2022 17:53 »
Welt.de  ;D ;D

Was werden denn da für falsche Bilder gestellt…
Der typische Beamte, der lächelnd zum Monatsende sein Konto checkt.

Ich ärgere mich mittlerweile, dass ich nicht letztes Jahr schon Widerspruch erhoben habe.
Dieses Jahr folgt dieser.