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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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WasDennNun:

--- Zitat von: emdy am 10.03.2021 21:17 ---Staatliche Zusatzleistungen für Kinder gerne, aber doch nicht nur für Beamtenkinder.

--- End quote ---
Der ganze Kram ist ja uA hochgekocht, weil Beamtenkinder eben keine ausreichende, staatliche Zusatzleistung erhalten, wenn sie in Einkommenssituation leben die auf H4 Niveau liegen.
Alle anderen können sich ergänzende Hilfen holen, der Beamte nicht, darum muss ja der Staat jetzt handeln und den Beamten mehr Geld geben.

andreb:

--- Zitat von: emdy am 10.03.2021 21:17 ---
Im Übrigen: Singles wollen auch gerne in einer bewohnbaren Wohnung leben. Staatliche Zusatzleistungen für Kinder gerne, aber doch nicht nur für Beamtenkinder.

--- End quote ---

Das möchte ich gerne aufgreifen, ohne Ihnen selbstverständlich zu Nahe treten zu wollen.
Sie meinen sicherlich eine preislich angemessene Wohnung oder ?! Ich wüsste nicht, dass man als Single Beamter in einer Bruchbude leben müsste ;)

Aber ... ich sehe schon, dass selbst in der Beamtenschaft wieder der Neid geschürt wird, nur weil Beamtenfamilien wieder ein paar Krümel mehr erhalten sollen. Man kann es schlichtweg nicht von der Hand weisen, dass man als Familie mit +2 Kindern kaum bezahlbaren Wohnraum findet. In der aktuellen Situation mit Homepffice und co ist man quasi gezwungen mindestes 4ZKB zu bewohnen ! Und das ist entsprechend in den jeweiligen Regionen exorbitant teuer.
Was kann der Single Beamte hingegen tun ?!
- für diesen ist es einfacher in das vielleicht etwas günstigere Umland zu ziehen
- WGs gründen (sehe ich bei meinen ehemaligen Kommilitonen aus der Laufbahnausbildung)
- wohnen vielleicht selbst noch im Haus der Eltern mit vielleicht anerkanntem Hausstand weil zb. Einliegerwohnung und beziehen eine Trennungsgeldwohnung am Dienstort
Das kann die Familie mit Kindern in der Regel nicht, ohne die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld herauszuziehen oder weitere Wege zum Dienstort in Kauf zu nehmen.

MasterOf:

--- Zitat von: andreb am 11.03.2021 05:19 ---
--- Zitat von: emdy am 10.03.2021 21:17 ---
Im Übrigen: Singles wollen auch gerne in einer bewohnbaren Wohnung leben. Staatliche Zusatzleistungen für Kinder gerne, aber doch nicht nur für Beamtenkinder.

--- End quote ---

Das möchte ich gerne aufgreifen, ohne Ihnen selbstverständlich zu Nahe treten zu wollen.
Sie meinen sicherlich eine preislich angemessene Wohnung oder ?! Ich wüsste nicht, dass man als Single Beamter in einer Bruchbude leben müsste ;)

Aber ... ich sehe schon, dass selbst in der Beamtenschaft wieder der Neid geschürt wird, nur weil Beamtenfamilien wieder ein paar Krümel mehr erhalten sollen. Man kann es schlichtweg nicht von der Hand weisen, dass man als Familie mit +2 Kindern kaum bezahlbaren Wohnraum findet. In der aktuellen Situation mit Homepffice und co ist man quasi gezwungen mindestes 4ZKB zu bewohnen ! Und das ist entsprechend in den jeweiligen Regionen exorbitant teuer.
Was kann der Single Beamte hingegen tun ?!
- für diesen ist es einfacher in das vielleicht etwas günstigere Umland zu ziehen
- WGs gründen (sehe ich bei meinen ehemaligen Kommilitonen aus der Laufbahnausbildung)
- wohnen vielleicht selbst noch im Haus der Eltern mit vielleicht anerkanntem Hausstand weil zb. Einliegerwohnung und beziehen eine Trennungsgeldwohnung am Dienstort
Das kann die Familie mit Kindern in der Regel nicht, ohne die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld herauszuziehen oder weitere Wege zum Dienstort in Kauf zu nehmen.

--- End quote ---

Genau so sehe ich das auch, Daumen hoch!

emdy:
Die Komplexität des Themas ist mir durchaus bewusst, genauso wie der provokante Charakter meines letzten Beitrages.

Die Vorschläge hingegen, man könne als alleinstehender Beamter doch einfach noch weiter weg vom Arbeitsplatz wohnen, eine WG gründen wenn es nicht mehr reicht oder am besten wieder bei seinen Eltern einziehen sind doch an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

Ich möchte nochmal daran erinnern, dass das Abstandsgebot ein eigener hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Die Eingangsämter im eD und gD wären nach dem offensichtlich aktuell gescheiterten Gesetzentwurf auf einen Unterschied von 200€ netto zusammen gerutscht. Provozierend ist deshalb hauptsächlich, wenn jetzt die Kinderreichen hier posten, sie könnten gar nicht glauben, wie viel mehr Kohle sie über den REZ in der Tasche hätten.

Bastel:

--- Zitat von: emdy am 11.03.2021 06:18 ---Die Vorschläge hingegen, man könne als alleinstehender Beamter doch einfach noch weiter weg vom Arbeitsplatz wohnen, eine WG gründen wenn es nicht mehr reicht oder am besten wieder bei seinen Eltern einziehen sind doch an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

--- End quote ---

Ich hätte fast meinen Kaffee auf die Tastatur gespuckt. Darf es den wenigstens eine zweier WG sein?

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