Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958202 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2610 am: 02.12.2022 17:55 »
Üppiger Bonus für Beamtenkinder - das ist absurd!

...DENN DIE AMTSANGEMESSENE ALIMENTATION IST IM WESENTLICHEN MIT DEM GRUNDGEHALT ZU GEWÄHRLEISTEN!  ;D ;D ;D


Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2611 am: 02.12.2022 18:00 »
Ich frag mich nur, bei der ganzen Kohle und den ganzen Vorteilen, weshalb stehen dann nicht die ganzen Journalisten, Bild-Leser und Co. Schlange für die 360000 offenen Stellen. Weshalb findet man nur keine Fachkräfte? Muss daran liegen, das die unzähligen Vorteile und die viele Kohle ( MD 500 Euro Brutto über Mindestlohn) wohl abschreckend wirken.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2612 am: 02.12.2022 18:31 »
Kann bitte jemand mal den Welt Artikel hier reinstellen?

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2613 am: 02.12.2022 21:01 »
Kann bitte jemand mal den Welt Artikel hier reinstellen?

Wollen Sie sich das wirklich antun?

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2614 am: 03.12.2022 07:45 »
ich wollte den Artikel reinstellen,.was aber urheberrechtlich in gesamtform nicht zulässig ist. Der Welt Artikel ist relativ sachlich und beschreibt unser problem, dass es halt hohe Zuschläge sind und im Verhältnis zur Besoldungshöhe schon nicht mehr ins system passen.

Also einfach 15 Prozent Besoldungserhöhung über alle Gruppen hinweg und schon können die Zuschläge sinken.

Bei 20 Prozent Lohnerhöhung sinken sie noch weiter.

Das wäre jetzt eine Lösung die dann für Verständnis bei Print, Presse und Fernsehen sorgen würde.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2615 am: 03.12.2022 08:27 »
Na, dann haben wir die ja auf unserer Seite ;D


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2617 am: 03.12.2022 09:51 »
https://www.zeit.de/news/2022-11/29/bayern-reformiert-beamtenbesoldung-mehr-geld-fuer-familien?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

In Bayern sollte man(n) leben.

Wenn du Ahnung hättest und dich damit befasst hättest, wüsstest du, das Bayern eins der beschissensten Besoldungsgesetze gemacht hat.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2618 am: 03.12.2022 13:26 »
Im Gegensatz zum Bundesgesetzgeber wird die Bayerische Landesregierung  wenigstens tätig!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2619 am: 03.12.2022 14:04 »
...dass Bayern eines der beschissensten Besoldungsgesetze gemacht hat.

Lange habe ich gedacht, der Bund schaut sich an was die Länder machen und stellt irgendwann fest, dass man an einer breiten Anhebung der Grundgehälter nicht vorbeikommt.

Mittlerweile glaube ich, man braucht für den Mist einfach nur am längsten. Das BMI fühlt sich nicht mehr an die Rechtsprechung gebunden. Die Verfassungskrise ist Realität, wie es Herr Battis bereits fundiert dargelegt hat. Man hält sich nur noch dort an die Verfassung, wo Wählerstimmen locken.

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2620 am: 03.12.2022 14:32 »
Nicht nur das BMI, gefühlt hält sich doch keiner von "denen da oben" mehr an Gesetze oder das GG. Aber inzwischen darf man das nicht mal mehr ansprechen, weil dann ist man entweder rechts, verfassungsfeindlich oder ein "Schwurbler". Also weiter unterm Radar bleiben, das Leben genießen und dem innerbehördlichen Treiben mit durchschnittlicher Aufgabenerfüllung zusehen, idealerweise auf Dienstreisen oder im Homeoffice 😁...und wer Glück hat, hat Dank Erbe und/oder Börse ohnehin ein relaxtes Leben...

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2621 am: 03.12.2022 16:22 »
hat Dank Erbe und/oder Börse ohnehin ein relaxtes Leben...

Also zu ersterem kommen die Gesetzesentwürfe sehr zuverlässig, wie man jüngst wieder sieht. Künftig wird erben bei vielen dazu führen, eine Immobilien aus Zwang zu verkaufen, da man die Erbsteuer nicht bedienen kann. Willkommen in Dtl. 2023.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2622 am: 03.12.2022 16:40 »
Naja das halte ich jetzt auch für ein Märchen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2623 am: 03.12.2022 17:09 »
Naja das halte ich jetzt auch für ein Märchen.

Stimmt, man kann für 3-4 Prozent ein fettes Darlehen aufnehmen :D

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2624 am: 03.12.2022 17:27 »
400.000 sind Steuerfrei. Das Familienheim ist ohnehin steuerfrei und ganz ehrlich, bei allem anderen kann man auch Steuern zahlen.

Schließlich müssen die fetten Beamten Vorzüge ja finanziert werden.