Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923191 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2625 am: 03.12.2022 17:30 »
400.000 sind Steuerfrei. Das Familienheim ist ohnehin steuerfrei und ganz ehrlich, bei allem anderen kann man auch Steuern zahlen.

Schließlich müssen die fetten Beamten Vorzüge ja finanziert werden.

Nur wenn man einzieht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2626 am: 03.12.2022 17:30 »
Naja das halte ich jetzt auch für ein Märchen.

Würde ich auch sagen.  Diese Märchen werden von interessierter Seite gestreut.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2627 am: 03.12.2022 17:49 »
400.000 sind Steuerfrei. Das Familienheim ist ohnehin steuerfrei und ganz ehrlich, bei allem anderen kann man auch Steuern zahlen.

Schließlich müssen die fetten Beamten Vorzüge ja finanziert werden.

Nur wenn man einzieht.

Und wenn man nicht einzieht und es verkauft, kann man auch auf den Teil über 400.000 Euro Steuern zahlen und wenn man es vermietet, kann man ohne Probleme aus den Mieterträgen den Kredit für die Steuern abzahlen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2628 am: 03.12.2022 18:58 »
Erben lohnt sich. Zur richtigen Zeit die richtige Investition zu tätigen lohnt sich.

Es wäre aber eben schön, wenn sich auch arbeiten lohnen würde. Dieses Versprechen der Leistungsgesellschaft wird mittlerweile weniger denn je eingelöst. Es wäre schön, wenn man Kraft seiner Arbeitsleistung, ohne Erbe und Kryptozockerei zu bescheidenem Wohlstand käme.

I have a dream...

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2629 am: 03.12.2022 19:17 »
Aber nicht als Bundesbeamter, weil die arbeiten ja nicht...


A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2631 am: 03.12.2022 20:07 »
Nicht nur das BMI, gefühlt hält sich doch keiner von "denen da oben" mehr an Gesetze oder das GG. Aber inzwischen darf man das nicht mal mehr ansprechen, weil dann ist man entweder rechts, verfassungsfeindlich oder ein "Schwurbler". Also weiter unterm Radar bleiben, ...

Vermutlich kann man im nächsten Verfassungs-, Zensur- und Politikerschutzbericht von der erfolgreichen Auslöschung eines subversiven öffentlichen Dienstforums lesen.
Weil Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind auch "Delegitimierer", die aktiv den Eindruck erwecken, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage komplett überfordert seien. Gekennzeichnet durch eine Verächtlichmachung und Verunglimpfung von politischen Parteien sowie von Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Es reicht von "Versagen" zu schreiben. Und nach diesem hier reichlich gefallenem Wort bis hin zum "Totalversagen", sieht das Bundesamt bestimmt Handlungsbedarf.



emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2632 am: 03.12.2022 20:10 »
Der einzige Delegitimierer der Staatsorgane, sprich Bundesverfassungsgericht hier ist doch das BMI. Vielleicht schaut der Verfassungsschutz da mal genauer hin.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2633 am: 04.12.2022 00:03 »
Hier ein Fundstück aus Juli 2022:

Johann Saathoffs Antwort vom 12. Juli 2022 - 11:07
Zeit bis zur Antwort: 15 Stunden 5 Minuten
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage zu diesem Thema. Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen, hat auch der Bundesgesetzgeber die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten.
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vor allem der Mindestabstand der verfassungsrechtlich geschuldeten amtsangemessenen Alimentation der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau weiter konkretisiert worden. Zugleich hat das Gericht die Anforderungen an die Ermittlung des Grundsicherungsniveaus näher bestimmt. Außerdem geht es um die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern.
Wie Sie wissen, hatte die vergangene Bundesregierung das Urteil noch nicht umgesetzt. Ein Modell zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, einen regionalen Ergänzungszuschlag als eigenständigen Besoldungsbestandteil zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation in der Bundesbesoldung einzuführen, war zwischen den Ressorts nicht zu finalisieren (vgl. BT-Drs. 19/28677, S. 40). Daher konnte die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht innerhalb der den betroffenen Ländern vom BVerfG gesetzten Fristen (1. bzw. 31. Juli 2021) erfolgen, sondern musste einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nun laufenden Legislaturperiode vorbehalten bleiben.
Ich kann gut verstehen, dass das für Sie unbefriedigend ist, bei der Umsetzung eines solchen Urteils stellen sich aber viele Detailfragen. Deshalb verläuft ein Gesetzgebungsprozess nur ganz selten zügig.
Ich persönlich stimme mit Frau Ministerin Faeser überein, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss umgesetzt werden und eine angemessene Alimentation ist ein Zeichen von Wertschätzung.
Einige Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht und das Urteil umgesetzt. Einigen Bundesländern hat das Bundesverfassungsgericht ja auch konkrete Fristen gesetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu Personalfragen keine Auskunft gebe.
Mit freundlichen Grüßen


Schon irrwitzig, dass diese untragbaren Zustände stillschweigend hingenommen werden sollen.

Sputnik1978

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MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2635 am: 05.12.2022 12:07 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/lieber-herr-saathoff-ist-der-bundesregierung-bewusst-dass-die-bundeslaender-ihre-beamtenbesoldungen-juengst

Die Frage nach der weiteren Wettbewerbsfähigkeit der Bundesbesoldung wurde leider nicht beantwortet.

Traurig das die Problematik bekannt ist, und es bis heute keine Aussicht auf einen Gesetzesentwurf gibt..


Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2637 am: 05.12.2022 13:20 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/lieber-herr-saathoff-ist-der-bundesregierung-bewusst-dass-die-bundeslaender-ihre-beamtenbesoldungen-juengst

Die Frage nach der weiteren Wettbewerbsfähigkeit der Bundesbesoldung wurde leider nicht beantwortet.

Die Frage nach der Zweckmäßigkeit des Widerspruches an den Sts ist ziemlich unglücklich. In Zweifel sollten alle BeamtInnen Widerspruch einlegen, nur dadurch kann ein Druck aufgebaut werden. Ich behalte mir im Falle eines weiteren Stillstandes bezüglich der amtsangemessenen Alimentation der BundesbeamtInnen die Erhebung einer Untätigkeitsklage vor und wünsche mir, dass ich mit dieser Intention nicht alleine bin.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2638 am: 05.12.2022 17:31 »
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/gehalt-und-pension-beamten-winkt-doppeltes-lohn-plus-dank-buergergeld-82153828.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

Vom Bürgergeld profitieren nicht nur Arbeitslose und Stütze- Bezieher – sondern auch Beamte. Und zwar ein Leben lang!
Die Ampel-Regierung schafft das Hartz-IV-System ab und führt das Bürgergeld ein. Dabei werden auch die Regelsätze stark erhöht. Heißt: Jeden Monat gibt es mehr Geld vom Staat. Staatsdienern winkt daher ein neues Lohn-Plus (BILD berichtet): Weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss, steigt mit der Erhöhung der Grundsicherung auch die Beamtenbesoldung.

Steigt die Beamtenbesoldung, dann hat das auch Auswirkungen auf das sogenannte „Ruhegehalt“ – sprich: die Beamtenpensionen!
Denn: Wie viel Beamte im Alter bekommen, hängt auch von der Besoldung ab. Im Beamtenversorgungsgesetz §14 heißt es zur Höhe des Ruhegehalts: „Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.“ Und weiter: „Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.“
Heißt im Klartext: Hebt der Staat die Beamtenbesoldung an, dann erhöht sich auch das Ruhegehalt für jedes Jahr, in dem die Beamten die erhöhte Besoldung erhalten.
Wenn Bund und Länder infolge der Bürgergeld-Einführung die Besoldung von Staatsdienern erhöhen müssen, profitieren Beamte gleich doppelt von der Gehaltsanpassung. Sie kriegen eine höhere Besoldung – und höhere Pensionen.
DASS die Beamtenbesoldung infolge der Bürgergeld-Erhöhung steigt, wird bereits von Bund und Ländern besprochen.
Das Land Berlin teilte mit, dass es „wegen der Einführung des Bürgergelds im intensiven Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund, auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Besoldung der beamteten Dienstkräfte und der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile“ stehe.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte BILD, dass der „Mindestabstand zur Grundsicherung“, bei der Bezahlung der Beamten sichergestellt werden muss.

Von der folgenschweren Besoldungserhöhung könnten nicht nur jene Beamte profitieren, deren Besoldung nach der Bürgergeldeinführung nicht mehr 15 Prozent über der Grundsicherung liegt – sondern ALLE Staatsdiener.
Denn: Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 sagt: „Eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (...) hat Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen.“
Heißt im Klartext: Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung aller Beamten zur Folge haben. Dies hat Auswirkungen auf die Pensionen aller Beamten.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2639 am: 05.12.2022 17:31 »
https://www.epochtimes.de/wirtschaft/buergergeld-bringt-eine-automatische-gehaltserhoehung-fuer-beamte-a4067845.html

Der Artikel betrifft jedoch weiterhin und als Soldaten nicht. Dort ist wieder die Rede von Beamten auf Landesebene.