Kann mir einer sagen ob schon eine Gewerkschaft gegen den regionalen Ergänzungszuschlag klagt oder ob es diesbezüglich ein Widerspruch Schreiben gibt? Mir geht es darum, dass nachweislich die Mieten in den Städten für Singles stärker steigen als für Paare. Nun würde ich gerne weiterhin in Düsseldorf arbeiten, doch es neben der Mehrarbeit kommen auch Mehrkosten auf uns zu.
Dass die Lebenshaltungskosten für allein Lebende stärker steigen ist ein sehr wichtiger Aspekt. Ich denke auch, dass das Bundesverfassungsgericht dies bei seiner Rechtsprechung berücksichtigt. Nicht umsonst ist die Besoldung primär nach dem Amt zu bemessen, nicht nach dem Familienstand. Jegliche Zuschläge müssen Detailregelungen bleiben.
Zu deiner Frage. Es ist nach meinem Kenntnisstand nicht klar, mit welcher Lösung das BMI aus der Deckung kommen wird. Laut Berichterstattung der GdP soll das Kind ja jetzt alimentativer Ergänzungszuschlag heißen, an die Mietenstufe gekoppelt sein und mit der Besoldungsgruppe nach oben hin abschmelzen.
Bisher scheinen gegen die Bundesbesoldung keine Klagen zu laufen. Wenn, dann sollte auch stets die gesamte Ausgestaltung der Besoldung angegriffen werden. Ohne Anhebung des Grundgehaltes ist nach Mehrheitsmeinung im rechtswissenschaftlichen Diskurs keine verfassungskonforme Besoldung zu erzielen.
Also ist dir wie allen Bundesbeamten ans Herz zu legen Widerspruch einzulegen. Macht euch alle nicht so viele Gedanken über die Formulierung des Widerspruchs. Es muss nur erkennbar sein, dass man aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldung für verfassungswidrig ausgestaltet hält. Die Mitarbeiter in den Bezügestellen haben ihre Anweisungen...
2020 wurde mein präzise formulierter Widerspruch mit hanebüchener Begründung abgelehnt, seit 2021 dann bei gleichem Inhalt und gleicher Rechtslage ruhend gestellt. Da gab es halt das BMI-Rundschreiben schon.