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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Big T:
@emdy "weil überraschend mehrere Ressorts die Notwendigkeit der Umsetzung der Alimentationsbeschlüsse des BVerfG aus dem letzten Jahr in Frage gestellt haben"
die Notwendigkeit der Umsetzung in Frage gestellt...soso.
Klingt nicht sehr einsichtig, dann wird also auch kein "brauchbarer"Entwurf kommen
Unknown:
Vielleicht haben die Ressorts einfach eingesehen, dass der Entwurf handwerklich schlecht gemacht gewesen ist und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht den kompletten Beschluß des BVerfG abdeckt.
Unterbezahlt:
--- Zitat von: blubb am 10.03.2021 21:01 ---Zur Info, wurde von "NordlichtNF" im andren Beitrag gekostet.
Das war's wohl mit den Ergänzungszuschlag, Änderung Familienzuschlag? ....mal sehen wie und ob es weitergeht.
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-bbvanpaendg-2021-2022-umsetzung-tarifergebnis/
--- End quote ---
Das ist wirklich skuril! Eine Umsetzung der Tariferhöhung ohne Beachtung der neuen Direktiven des BVerfG ist aus meiner Sicht absolut rechtswidrig. Eine rechtskonforme Prozeduralisierung ist dann ja gar nicht möglich.
Die sonstigen Bemerkungen der VBB-Meldung machen ansonsten wenig Hoffnung auf einen besseren Gesetzentwurf. Das liest sich eher wie noch mehr sparen und tricksen :-\
Eukalyptus:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 11.03.2021 15:10 ---Das ist wirklich skuril! Eine Umsetzung der Tariferhöhung ohne Beachtung der neuen Direktiven des BVerfG ist aus meiner Sicht absolut rechtswidrig. Eine rechtskonforme Prozeduralisierung ist dann ja gar nicht möglich.
...
--- End quote ---
Die Umsetzung der Tariferhöhung muss sein, und zwar pünktlich. Warum diese Umsetzung mit einer anderen, fundamentaleren Änderung verbunden sein *muss*, erschließt sich mir nicht. Diese kann auch in einem separaten Gesetz erfolgen.
Und das sollte sie auch, denn diese Änderung war mit heisser Nadel gestrickt.
emdy:
--- Zitat von: Big T am 11.03.2021 09:17 --- @emdy "weil überraschend mehrere Ressorts die Notwendigkeit der Umsetzung der Alimentationsbeschlüsse des BVerfG aus dem letzten Jahr in Frage gestellt haben"
die Notwendigkeit der Umsetzung in Frage gestellt...soso.
Klingt nicht sehr einsichtig, dann wird also auch kein "brauchbarer"Entwurf kommen
--- End quote ---
Wahrscheinlich haben da einige Herren messerscharf erkannt, dass der Beschluss zur R-Besoldung in Berlin ergangen ist. IRONIE!!! Überraschend ist dieses Niveau der Auseinandersetzung mit geltendem Recht/Rechtsprechung selbst in Ministerien indes ja leider nicht mehr. >:(
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