Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1960330 times)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2670 am: 06.12.2022 11:22 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

...persönliche Lebensentscheidungen können halt manchmal teuer werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2671 am: 06.12.2022 11:23 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

Was hat die Wahl des Wohnortes mit der Besoldung zu tun?

Aktuell nichts! In der Zukunft hoffentlich schon mit der Einführung eines AEZ, REZ oder wie immer der Ortszuschlag genannt werden soll.

Okay, danke für die Aufklärung. Hat dienstherrenseitig Sinn, um überhaupt Beamte in die teuren Regionen zu locken.

In Bayern nach dem aktuellen Entwurf hat man als Single 136,21 zu versteuernde Euro mehr in München. Nach Steuern bleiben vielleicht um die 80 Euro. Das zieht bestimmt nicht unbedingt die Leute nach München oder Mietenstufe VII

Dann wird man sich als Beamter das wohl überlegen, in München wohnen zu wollen. Aber ist ja auch keiner gezwungen dazu ;)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2672 am: 06.12.2022 11:42 »
Genauso wenig kann man die Beamten zwingen in sozial abgehängten Gegenden zu wohnen nur um Geld zu sparen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2673 am: 06.12.2022 11:48 »
...alles eine Frage einer Abwägung, welches Leben man führen will und wieviel man bereit ist, dafür aufzubringen...

...wenn ich z.B. in München wohnen möchte oder an irgendeinem bayerischen See, darf ich mich nicht über höhere Kosten beschweren ohne die unbestreitbar vorliegenden Vorteile (insbesondere im Freizeitbereich) auszublenden...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2674 am: 06.12.2022 13:06 »
Spaß bei Seite.

Ich kenne einen A 7 Beamten, der ist bei Aldi stellvertretender Filialleiter auf 15 Stunden Basis, arbeitet normal 40 Stunden. Und der so gut, dass er bei Aldi gleich Führungskraft geworden ist.

Ich finde das wirklich schlimm!

Komisch eigentlich darf man doch nicht mehr als 20% seiner regulären Arbeitszeit einer Nebentätigkeit nachgehen.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2675 am: 06.12.2022 13:35 »
Da jammern einige mit 2 Kindern oder mehr rum, dass sie mehr Geld (Zulagen) bräuchten.

Hat diese Problem (ich stapele jetzt mal Tief) der Metaller bei Daimler, Audi oder BMW auch?

Das Grundproblem - das aber anscheinend etliche nicht sehen wollen - ist die zu niedrige tabellenwirksame Besoldung.

Was ist denn dann mit dem z,B. 50jährigen, wenn dann mal alle Zulagen (incl. dem gesetzlichen Kindergeld!!) wegfallen?

Der hat dann weniger Netto als ein IG-Metall Fließbandarbeiter. Ist das so gewünscht?

Mein Ceterum Censeo: Vernünftige tabellenwirksame Steigerung.

Leider hört die Politik nicht auf mich :)




xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2676 am: 06.12.2022 14:14 »
Ich glaube diejenigen "jammern" (um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben), weil sie einfach höhere Kosten als ein 50 Jähriger, der nur sich und seine Herzdame über die Runden bringen muss. Schwer zu verstehen, aber ja - mehr Personen = höhere Kosten.

Das man seinen Lebensstandard halten will auch wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist verständlich. Hat aber wenig mit der Problematik zu tun.

Der Dienstherr hat seine Beamten inkl. Familien zu alimentieren. Fallen keine Kosten mehr für Kinder an, kann ich schon verstehen, dass der Dienstherr die Besoldung dann zurückfahren möchte.

Und nein, ich bin kein Freund von irgendwelchen Zuschlagsorgien. Aber bei einigen kommt offensichtlich die Problematik grundsätzlich nicht an. Pendler eingeschlossen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2677 am: 06.12.2022 14:15 »
Da jammern einige mit 2 Kindern oder mehr rum, dass sie mehr Geld (Zulagen) bräuchten.

Hat diese Problem (ich stapele jetzt mal Tief) der Metaller bei Daimler, Audi oder BMW auch?

Das Grundproblem - das aber anscheinend etliche nicht sehen wollen - ist die zu niedrige tabellenwirksame Besoldung.

Was ist denn dann mit dem z,B. 50jährigen, wenn dann mal alle Zulagen (incl. dem gesetzlichen Kindergeld!!) wegfallen?

Der hat dann weniger Netto als ein IG-Metall Fließbandarbeiter. Ist das so gewünscht?

Mein Ceterum Censeo: Vernünftige tabellenwirksame Steigerung.

Leider hört die Politik nicht auf mich :)

Das liegt daran, dass der Metaller für seine Arbeit entgolten wird, der Beamte und seine Familie (zumindest aber er und seine Kinder) aufgrund seines Amtes alimentiert werden. Ist insoweit nicht vergleichbar.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2678 am: 06.12.2022 14:16 »
Aus DIE ZEIT. Endlich mal was vernünftiges.

"Die Beschäftigten der Metallbranche haben sich davon glücklicherweise nicht beirren lassen. Wie es gehen kann, hat mustergültig die IG Metall vorgemacht. Eine Gewerkschaft, die sich trotz ihrer enormen Größe und Durchsetzungsstärke viele Jahre zurückgehalten hat mit hohen Lohnforderungen. Sie setzte jetzt auf Warnstreiks und hat damit einen sehenswerten Abschluss erreicht: zwei steuerfreie Einmalzahlungen von 1.500 Euro plus 8,5 Prozent Lohnsteigerung. Das klingt viel, ist aber auf zwei Jahre verteilt und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus.
Für andere Branchen muss daraus folgen: Genauso geht es. Das Problem im Moment ist nämlich vor allem der schwache Konsum in Deutschland. Die Menschen geben weniger Geld für Kleidung, Dienstleistungen und Lebensmittel aus, weil ihnen das nötige Budget aufgrund der Preissteigerungen fehlt. Gibt es aber in der Industrie und im produzierenden Gewerbe angemessene Lohnsteigerungen, also in den Bereichen, in denen noch gutes Geld verdient wird, profitieren davon vor allem Handel, Handwerk und Gastronomie, die gerade am stärksten leiden. Damit all dies geschieht, muss zuallererst eines aufhören: das Gerede von einer drohenden Lohn-Preis-Spirale."

Für andere Branchen muss daraus folgen - auch der ÖD ist ja eine große Firma/Branche.


Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2679 am: 06.12.2022 14:22 »
@xap #2676

Da sind wir uns ja fast einig.

Die Zulagen sollen ein Sahnehäuptchen oben drauf sein.

Und nicht den Besoldungsgeber von "normalen" Besoldungserhöhungen abhalten.

Und was das Alter anbelangt :)) Selber mal alt werden. Da wird sich mancher wundern, wie die Krankheits- und Mobilitätskosten steigen - die von niemandem beglichen werden - nur vom eigenen Netto.

Kann ganz schön teuer werden, glaubt es mir :)

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 541
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2680 am: 06.12.2022 14:23 »
Mein Widerspruch wurde nun auch ruhend gestellt - mit Verweis auf die angebliche Nichtnotwendigkeit...

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2681 am: 06.12.2022 14:42 »
Aus DIE ZEIT. Endlich mal was vernünftiges.

"Die Beschäftigten der Metallbranche haben sich davon glücklicherweise nicht beirren lassen. Wie es gehen kann, hat mustergültig die IG Metall vorgemacht. Eine Gewerkschaft, die sich trotz ihrer enormen Größe und Durchsetzungsstärke viele Jahre zurückgehalten hat mit hohen Lohnforderungen. Sie setzte jetzt auf Warnstreiks und hat damit einen sehenswerten Abschluss erreicht: zwei steuerfreie Einmalzahlungen von 1.500 Euro plus 8,5 Prozent Lohnsteigerung. Das klingt viel, ist aber auf zwei Jahre verteilt und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus.
Für andere Branchen muss daraus folgen: Genauso geht es. Das Problem im Moment ist nämlich vor allem der schwache Konsum in Deutschland. Die Menschen geben weniger Geld für Kleidung, Dienstleistungen und Lebensmittel aus, weil ihnen das nötige Budget aufgrund der Preissteigerungen fehlt. Gibt es aber in der Industrie und im produzierenden Gewerbe angemessene Lohnsteigerungen, also in den Bereichen, in denen noch gutes Geld verdient wird, profitieren davon vor allem Handel, Handwerk und Gastronomie, die gerade am stärksten leiden. Damit all dies geschieht, muss zuallererst eines aufhören: das Gerede von einer drohenden Lohn-Preis-Spirale."

Für andere Branchen muss daraus folgen - auch der ÖD ist ja eine große Firma/Branche.

Genau. Dieser Blödsinn von der Lohn-Preis-Spirale ist schon in der freien Wirtschaft kein Argument, im öffentlichem Dienst noch weniger... wird wohl aber trotzdem vorgebracht werden, unseren Brotherren ist ja kein Argument zu peinlich.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2682 am: 06.12.2022 15:43 »
Aus DIE ZEIT. Endlich mal was vernünftiges.

"Die Beschäftigten der Metallbranche haben sich davon glücklicherweise nicht beirren lassen. Wie es gehen kann, hat mustergültig die IG Metall vorgemacht. Eine Gewerkschaft, die sich trotz ihrer enormen Größe und Durchsetzungsstärke viele Jahre zurückgehalten hat mit hohen Lohnforderungen. Sie setzte jetzt auf Warnstreiks und hat damit einen sehenswerten Abschluss erreicht: zwei steuerfreie Einmalzahlungen von 1.500 Euro plus 8,5 Prozent Lohnsteigerung. Das klingt viel, ist aber auf zwei Jahre verteilt und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus.
Für andere Branchen muss daraus folgen: Genauso geht es. Das Problem im Moment ist nämlich vor allem der schwache Konsum in Deutschland. Die Menschen geben weniger Geld für Kleidung, Dienstleistungen und Lebensmittel aus, weil ihnen das nötige Budget aufgrund der Preissteigerungen fehlt. Gibt es aber in der Industrie und im produzierenden Gewerbe angemessene Lohnsteigerungen, also in den Bereichen, in denen noch gutes Geld verdient wird, profitieren davon vor allem Handel, Handwerk und Gastronomie, die gerade am stärksten leiden. Damit all dies geschieht, muss zuallererst eines aufhören: das Gerede von einer drohenden Lohn-Preis-Spirale."

Für andere Branchen muss daraus folgen - auch der ÖD ist ja eine große Firma/Branche.

Genau. Dieser Blödsinn von der Lohn-Preis-Spirale ist schon in der freien Wirtschaft kein Argument, im öffentlichem Dienst noch weniger... wird wohl aber trotzdem vorgebracht werden, unseren Brotherren ist ja kein Argument zu peinlich.

Das Problem ist, alle in Deutschland glauben, dass im öffentlichen Dienst die Beamten nur Schnarchnasen arbeiten und wegen der höheren Pension müssen die aktuellen Bezüge von durchschnittlichen Netto 5000€ nicht auch noch erhöht werden

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2683 am: 06.12.2022 15:55 »
Das Problem ist, alle in Deutschland glauben, dass im öffentlichen Dienst die Beamten nur Schnarchnasen arbeiten und wegen der höheren Pension müssen die aktuellen Bezüge von durchschnittlichen Netto 5000€ nicht auch noch erhöht werden

Genau. Weiterhin glauben jene Menschen in Deutschland auch, das Beamte keine Steuern bezahlen.
Netto 5000 Euro schafft auch kein Bundesbeamter mit A13 und Ministerialzulage, oder?  ;)

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2684 am: 06.12.2022 16:00 »
Das Problem ist, alle in Deutschland glauben, dass im öffentlichen Dienst die Beamten nur Schnarchnasen arbeiten und wegen der höheren Pension müssen die aktuellen Bezüge von durchschnittlichen Netto 5000€ nicht auch noch erhöht werden

Genau. Weiterhin glauben jene Menschen in Deutschland auch, das Beamte keine Steuern bezahlen.
Netto 5000 Euro schafft auch kein Bundesbeamter mit A13 und Ministerialzulage, oder?  ;)

Genau, leider. Steuern zahlen wir ja in der Tat so gut wie gar nicht. Netto Steuerklasse 1 4583.91 € (Steuerjahr 2023)
Kann man sehr gut von leben. Mit sehr wenig Verantwortung als gD Beamter im Bundesministerium hahhaaaa