Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954011 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2685 am: 06.12.2022 16:38 »
Das Problem ist, alle in Deutschland glauben, dass im öffentlichen Dienst die Beamten nur Schnarchnasen arbeiten und wegen der höheren Pension müssen die aktuellen Bezüge von durchschnittlichen Netto 5000€ nicht auch noch erhöht werden

So manche Beiträge von dir verfestigen genau diese Denkweise.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2686 am: 06.12.2022 19:08 »
Das Problem ist, alle in Deutschland glauben, dass im öffentlichen Dienst die Beamten nur Schnarchnasen arbeiten und wegen der höheren Pension müssen die aktuellen Bezüge von durchschnittlichen Netto 5000€ nicht auch noch erhöht werden

Genau. Weiterhin glauben jene Menschen in Deutschland auch, das Beamte keine Steuern bezahlen.
Netto 5000 Euro schafft auch kein Bundesbeamter mit A13 und Ministerialzulage, oder?  ;)
 

In stkl 3 hat man die mit minsterialzulage

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2687 am: 06.12.2022 19:28 »
Ihr dürft die A13 gDZ nicht vergessen. Und dann noch die Ministerialzulage klar auch noch on top!

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2688 am: 06.12.2022 21:24 »
Ihr dürft die A13 gDZ nicht vergessen. Und dann noch die Ministerialzulage klar auch noch on top!


Die besoldungsstrukturen sind schon echt dämlich manchmal. Beispiel aus unserem Bereich BW Verwaltung. A13Z sind bei uns im BWDLZ (also auf Ortsebene) Bereichsleiter FM, PM oder (gerade in kleineren Bwdlzs) die Dienstsrellenleiter.

Im BMVG kochen die Kollegen mit A13 Kaffee für den Chef (überspitzt formuliert aber mehr oder weniger ist es so).

Krazykrizz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2689 am: 06.12.2022 22:16 »
Das Gegeneinander ausspielen von Familien mit Kindern und Singles ist eigentlich nicht zielführend, zumal die hohe Erhöhung der Familienzuschläge in einigen Ländern eigentlich nur gemacht wird um Kosten zu drücken, da man ansonsten die Grundbesoldung anheben müsste um das Urteil umzusetzen.

Im Grunde könnte/n der/die Besoldungsgesetzgeber auch so vorgehen: Ausrechnen, was ein "kleiner" Beamter ohne Kinder am Anfang seines Berufslebens bekommen muss (Sozialhilfe einschließlich Unterkunft und Heizung + 15%). Mit jeder Beförderung/Besoldungsgruppe ca. 10% oben drauf. Evtl. wohnortabhängig werden die Unterkunftskosten angesetzt. Wenn dann aber Kinder kommen, müssen deren Bedarfe voll (Regelbedarf + Unterkunft und Heizung und darauf nochmal 15%) in die Berechnung eingestellt werden.

Na, was kommt wohl dabei raus?  ;)

Krazykrizz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2690 am: 06.12.2022 22:26 »
Da jammern einige mit 2 Kindern oder mehr rum, dass sie mehr Geld (Zulagen) bräuchten.

Hat diese Problem (ich stapele jetzt mal Tief) der Metaller bei Daimler, Audi oder BMW auch?

Dass die Privatwirtschaft nicht nach Familienstand bezahlt, ist kein Problem der Wirtschaft oder der Gewerkschaften, sondern des Sozialstaates. Lösung wäre die Kindergrundsicherung. Dann gäbe es auch keinen "Beamtenneid" mehr.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde Adenauer ein Drei-Generationen-Vertrag vorgeschlagen: Die Erwachsenen gehen arbeiten und Geld verdienen. Davon (Sozialabgaben und Steuern) werden sowohl die Kinder als auch die Rentner unterhalten. Adenauer war das zu doof, Kinder kosten Geld und wählen nicht, also wurde es nur ein Zwei-Generationen-Vertrag...

[Edit 22:29] "Kinder kriegen die Leute immer..."

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2691 am: 07.12.2022 07:16 »

Im BMVG kochen die Kollegen mit A13 Kaffee für den Chef (überspitzt formuliert aber mehr oder weniger ist es so).

Das haben Sie auch in den Landesministerien... in den hessischen Ministerien gibts Kollegen mit A13, deren Tätigkeitsprofil dem eines besseren Sekretärs entspricht.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2692 am: 07.12.2022 08:33 »
Mein Widerspruchsschreiben ist nun fertig. Habe mich an dem Muster auf Seite 169 orientiert. Nochmal herzlichen Dank hierfür. Habe nur den Hinweis auf das Bürgergeld gestrichen, weil dieses erst 2023 in Kraft tritt und deshalb keine Auswirkungen auf die Besoldung 2022 haben sollte.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2693 am: 07.12.2022 08:56 »
Ihr dürft die A13 gDZ nicht vergessen. Und dann noch die Ministerialzulage klar auch noch on top!


Die besoldungsstrukturen sind schon echt dämlich manchmal. Beispiel aus unserem Bereich BW Verwaltung. A13Z sind bei uns im BWDLZ (also auf Ortsebene) Bereichsleiter FM, PM oder (gerade in kleineren Bwdlzs) die Dienstsrellenleiter.

Im BMVG kochen die Kollegen mit A13 Kaffee für den Chef (überspitzt formuliert aber mehr oder weniger ist es so).

Stimme dir zu. Aber das mit den A13Z im BwDLZ haben wir ja erst seit kurzem. Da die ach so gestressten Dienststellenleiter ja im höheren Dienst sein müssen, kam wohl jemand auf die Idee die brauchen auch noch höhere Beamte unter sich. Wenn ich mich nicht irre sind die Dienstposten sogar A13/14 für Aufstiegsbeamte aus dem gehobenen Dienst. Und mit A13 bist du im BMVg nur ein Wasserträger das stimmt. Kann ich dir aus leidvoller Erfahrung sagen.  Bei all den referenten aus dem höheren Dienst bleibt halt nicht viel was der gehobene machen kann oder darf.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2694 am: 07.12.2022 09:06 »
Mein Widerspruchsschreiben ist nun fertig. Habe mich an dem Muster auf Seite 169 orientiert. Nochmal herzlichen Dank hierfür. Habe nur den Hinweis auf das Bürgergeld gestrichen, weil dieses erst 2023 in Kraft tritt und deshalb keine Auswirkungen auf die Besoldung 2022 haben sollte.

nochmal eine Verständnisfrage, weil viele Kollegen verunsichert sind und ich das auch nicht rechtssicher beantworten kann.

Angenommen nächste Woche erscheint der Entwurf , der auch entsprechende Nachzahlungen und Erhöhungen regelt. Erhalten diese Nachzahlungen auch die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben oder bleiben die zunächst bei der bisherigen Besoldung?

Beamtenmichel

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« Antwort #2695 am: 07.12.2022 09:09 »
Ihr dürft die A13 gDZ nicht vergessen. Und dann noch die Ministerialzulage klar auch noch on top!


Die besoldungsstrukturen sind schon echt dämlich manchmal. Beispiel aus unserem Bereich BW Verwaltung. A13Z sind bei uns im BWDLZ (also auf Ortsebene) Bereichsleiter FM, PM oder (gerade in kleineren Bwdlzs) die Dienstsrellenleiter.

Im BMVG kochen die Kollegen mit A13 Kaffee für den Chef (überspitzt formuliert aber mehr oder weniger ist es so).

Stimme dir zu. Aber das mit den A13Z im BwDLZ haben wir ja erst seit kurzem. Da die ach so gestressten Dienststellenleiter ja im höheren Dienst sein müssen, kam wohl jemand auf die Idee die brauchen auch noch höhere Beamte unter sich. Wenn ich mich nicht irre sind die Dienstposten sogar A13/14 für Aufstiegsbeamte aus dem gehobenen Dienst. Und mit A13 bist du im BMVg nur ein Wasserträger das stimmt. Kann ich dir aus leidvoller Erfahrung sagen.  Bei all den referenten aus dem höheren Dienst bleibt halt nicht viel was der gehobene machen kann oder darf.

Ja du hast recht, die A13Z ist bei den (kleinen, also wirklich kleinen) BWDLZs erst seit kurzem. Du hast ebenfalls recht, dass (in vielen größeren BWDLZs die Bereichsleiter mittlerweile, ich glaube das Schreiben ging erst vor ca. 2 Monaten rum, angehoben wurden auf A13/A14 für Aufstiegsbeamte des geh. Dienstes.

Und bezüglich der Problematik der Besoldungsstrukturen (Ortsebene - Ministerium) wird ja schon seit Jahren versucht Verbesserungen herbeizuführen, bisher ohne Erfolg.

Darf ich dich fragen woher du die negativen Erfahrungen bzgl. des gehobenen Dienstes im BMVg hast? Ähnliche Schilderungen von ehemaligen Kollegen gehen mir nämlich auch noch regelmäßig zu ;). Das scheint für den gd im BMVG ja systematisch zu sein.


Sputnik1978

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« Antwort #2696 am: 07.12.2022 09:11 »
Mein Widerspruchsschreiben ist nun fertig. Habe mich an dem Muster auf Seite 169 orientiert. Nochmal herzlichen Dank hierfür. Habe nur den Hinweis auf das Bürgergeld gestrichen, weil dieses erst 2023 in Kraft tritt und deshalb keine Auswirkungen auf die Besoldung 2022 haben sollte.

nochmal eine Verständnisfrage, weil viele Kollegen verunsichert sind und ich das auch nicht rechtssicher beantworten kann.

Angenommen nächste Woche erscheint der Entwurf , der auch entsprechende Nachzahlungen und Erhöhungen regelt. Erhalten diese Nachzahlungen auch die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben oder bleiben die zunächst bei der bisherigen Besoldung?


Warum sollte man von zukünftigen Besoldungsverbesserungen ausgeschlossen sein, weil man Widerspruch einlegt? Das Gegenteil ist richtig. Man läuft Gefahr, etwaige Ansprüche für die Vergangenheit (!) - hier 2022 - zu verlieren, wenn man keinen Widerspruch einlegt und der Gesetzgeber etwaige Besoldungsverbesserungen für die Vergangenheit für alle nicht freiwillig zubilligt.



Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2699 am: 07.12.2022 13:21 »
Mein Widerspruchsschreiben ist nun fertig. Habe mich an dem Muster auf Seite 169 orientiert. Nochmal herzlichen Dank hierfür. Habe nur den Hinweis auf das Bürgergeld gestrichen, weil dieses erst 2023 in Kraft tritt und deshalb keine Auswirkungen auf die Besoldung 2022 haben sollte.

nochmal eine Verständnisfrage, weil viele Kollegen verunsichert sind und ich das auch nicht rechtssicher beantworten kann.

Angenommen nächste Woche erscheint der Entwurf , der auch entsprechende Nachzahlungen und Erhöhungen regelt. Erhalten diese Nachzahlungen auch die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben oder bleiben die zunächst bei der bisherigen Besoldung?

Jap - natürlich. Sobald ein Entwurf in ein entsprechendes Gesetz mündet wird damit dem Widerspruch abgeholfen. Wäre ja ein unding, wenn ausgerechnet die KollegInnen keine Nachzahlung bekämen, die Druck auf den Dienstherren ausgeübt haben.

Im Übrigen habe ich gestern meinen Widerspruch auch verschickt.