@ Fahnder
Es ist genauso, wie Du schreibst: Der Geist ist nun aus der Flasche. Sofern der VBB nicht irgendetwas gänzlich falsch verstanden haben wird, wird sich der Bund so oder so einen Bärendienst erwiesen haben: Denn er hat ja nun dadurch, dass die Verbände ihre Mitglieder informiert haben, das Thema bundesweit bekannt gemacht. Wie nun das Zurückrudern erklärt werden soll(te), dürfte interessant werden. Und zugleich ist's, wie Unterbezahlt schreibt: Die Besoldungsanpassung muss prozeduralisiert werden. Wie man all das erklären möchte - sofern man es erklären möchte -, wird/würde interessant werden - so wie auch die Reaktion der Gewerkschaften und Verbände, die ja nicht nur Stellung zum Entwurf genommen, sondern eben auch ihre Mitglieder entsprechend informiert haben und nun also ihren Mitgliedern erklären müss(t)en, was nun ihrer Meinung nach eigentlich Sache sei.
Für die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern tut mir das Ganze wirklich leid; denn wenigstens ihr Bedarf wäre durch den aktuellen Entwurf zumindest in Teilen anerkannt worden (wenn auch wie gezeigt auf verfassungswidriger Grundlage sowie mit weiterhin unangemessen zu geringen Beträgen).
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit stellt man sich im Moment in den Sphären des Bunds die nicht gänzlich einfach zu beantwortende Frage (diese Frage stellt sich mir zumindest seit geraumer Zeit), was zukünftig eigentlich passierte, wenn das BVerfG wie auch für Berlin die Grundgehaltssätze des Entwurfs, sofern er Gesetzeskraft erlangte, für verfassungswidrig erklärte. Denn auch in sämtlichen Bundesministerien sollte jedem klar sein, dass das zukünftig geschehen würde. Die Frage bliebe dann, wie mit Nachzahlungen für Beamte mit Kindern verfahren werden sollte. Denn jeder Beamte hat nicht nur ein Anrecht auf eine amtsangemessene Alimentation, sondern auch auf eine den allgemeinen Gleichheitssatz erfüllende Besoldung. In dem Moment, wo die Grundgehaltssätze für verfassungswidrig erklärt werden, sind sie verfassungswidrig und müssen entsprechend für alle Beamte repariert werden. Vielleicht wäre dieses Problem juristisch einfach zu lösen - vielleicht aber auch nicht... Denn Beamten mit Kindern wäre dann offensichtlich ein zu hoher Familienzuschlag gewährt worden, was aber nicht in deren Verschulden läge. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte dieser zu viel gewährte Betrag im Sinne von § 12 (2) BBesG i. V. m. § 818 (3) BGB nicht rückforderbar sein, wovon allerdings das Recht auf eine gleichheitsgerechte Grundbesoldung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tangiert wäre. Sofern dem so wäre, dürfte das das Ende sämtlicher weiterer Versuche sein, über unangemessen zu hohe Familienzuschläge das Problem, wie mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG verfahren werden soll, zu lösen. Sofern dem so wäre, wäre das eine inhaltlich gute Nachricht, weil es uns einer verfassungskonformen Regelung näher brächte.