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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Big T:
Gibt es eigentlich weitere öffentliche Stellungnahmen der  "Interessensverbände",  außer jener des Richterbunds??
@ Treudiener - Weißt Du was? Du hast da ja ggf. connections (Hinw. auf Seite 5 dieses Threads)

Treudiener:
Hier sind die Stellungnahmen des vbob sowie des dbb:

https://we.tl/t-p87LCoP33I

m3mn0ch:
Danke für die Stellungnahmen.

xap:
... diese haben sich aufgrund der angedeuteten Entwicklung wohl erübrigt.

Unterbezahlt:

--- Zitat von: Eukalyptus am 11.03.2021 21:09 ---
Die Umsetzung der Tariferhöhung muss sein, und zwar pünktlich. Warum diese Umsetzung mit einer anderen, fundamentaleren Änderung verbunden sein *muss*, erschließt sich mir nicht. Diese kann auch in einem separaten Gesetz erfolgen.

Und das sollte sie auch, denn diese Änderung war mit heisser Nadel gestrickt.

--- End quote ---


Dass die Umsetzung der Tariferhöhung wie versprochen sein muss, habe ich ja auch gar nicht in Abrede stellen wollen.

Jedoch muss bei jedem Besoldungsanpassungsgesetz gem. der Direktiven des BVerfG prozeduarlisiert werden. Macht man isoliert ein Anpassungsgesetz der Besoldung gem. Tariferhöhung und lässt entsprechendes außen vor, ist das Gesetz das Papier nicht wert. Das ist vermutlich auch dem BMI klar, deswegen ja auch die entsprechende Formulierung in der VBB-Meldung. Die Angriffsfläche wäre enorm.

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