@ Bundi: Volle Zustimmung
Allgemeine Frage, wie würde es weitergehen?
Sagen wir mal, das BMI schafft es im August 2023 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, die Gewerkschaften rollen sich auf den Rücken und singen Lobpreis und ein neues Besoldungsgesetz wird beschlossen.
Jetzt seien wir mal ganz optimistisch und stellen uns vor das Gesetz sieht Nachzahlungen bis einschließlich 2021 vor, alle Bundesbeamten, selbst jene ohne Widerspruch, kriegen Nachzahlungen.
Betreffendes Gesetzt ist aber wieder völliger Schmarn (Niveau Bayern) und eindeutig Verfassungwidrig.
Könnte ein Bundesbeamter dann gegen die Besoldung 2021, welche durch das neue Gesetzt geändert wurde Widerspruch einlegen? Selbst wenn er vorher eben keinen eingelegt hatte?