Recht hat immer eine politische Dimension, lotsch; denn die Gesetzgebung erfolgt in einem politischen Prozess und also aus politischen Interessen heraus. Wer einen Widerspruch oder keinen Widerspruch absendet, handelt hinsichtlich seiner selbst und darin ebenso politisch, im ersten Fall intentional, im zweiten ggf. funktional, nämlich in jenem zweiten Fall ggf., indem er es geschehen lässt, dass er dem Willen und Interessen anderer unterworfen bleibt. Wer sich hier im Forum, also im öffentlichen Raum, für oder gegen das Einlegen eines Widerspruchs äußert, handelt ebenso politisch, nun aber nicht mehr allein hinsichtlich seiner selbst, da seine Äußerung nun nicht ohne Wirkung auf andere bleiben oder bleiben können - und wer in Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht mit Bindungswirkung eindeutig formulierten Rechtslage in einem öffentlichen Forum darüber spekuliert, ob ein Dienstherr am Ende verpflichtet werden kann, sich nicht entgegen eigener Darlegungen aus der Vergangenheit zu verhalten, nachdem dieser Dienstherr seit spätestens 2008 seine Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für ausnahmslos alle seine Beamten gebrochen hat; nachdem er regelmäßig betont hat, amtsangemessen zu alimentieren, was sachlich falsch war; nachdem er vor rund anderthalb Jahren und seitdem regelmäßig wiederholt suggeriert, er würde mit besonderer Eile an einer verfassungskonformen Gesetzgebung arbeiten und diese eigentlich schon gestern auf den Weg gebracht haben, ohne dass seitdem auch nur ein Gesetzentwurf ersichtlich geworden ist; nachdem vergleichbar ebenso sämtliche weitere Exekutiven und Legislativen in den letzten zwei Jahre treuebrüchig gehandelt haben, wer also in Anbetracht der ungebrochenen Fortführung einer in allen Rechtskreisen aufrechterhaltenen fiskalpolitischen Besoldungsgesetzgebung mit der Folge des von Ulrich Battis unlängst konstatierten "konzertierten Verfassungsbruchs" entsprechend so formuliert, wie das gerade wieder einige hier meinen, tun zu müssen, wer also entsprechend politisch handelt, indem seine Handlung Wirkung auf andere entfalten kann, die sich am Ende von jenen Ausführungen beschwichtigen oder überzeugen lassen können, um dann am Ende keinen Widerspruch zu vollziehen, der muss sich fragen lassen, was er damit bezweckt; entsprechend haben hier mehrere Kollegen jenes Handeln hinterfragt.
Max Weber definiert Macht als "jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht" (Ders., Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl. 1985, S. 28). Wer keinen Widerspruch einlegt, begibt sich - gleichviel ob sehenden Auges oder blind - in die selbstverschuldete Machtlosigkeit und damit nicht minder zurück in die selbstzverschuldete Unmündigkeit; denn er wird am Ende ggf. von dem Willen anderer abhängig bleiben - die Macht, den eigenen Willen zu einer amtsangemessenen Alimentation auch gegen Widerstreben durchsetzen zu können, behält im Letzten nur der, der seiner ihm gewährten Besoldung widerspricht. Darin zeigt sich der intentionale politische Charakter seines Handelns. Wer gerne Spielball sein will und wer gerne anderen empfiehlt, es ggf. ebenfalls zu werden oder zu bleiben, der soll hier andere davon abhalten wollen, einen Widerspruch gegen die einem gewährte Besoldung einzulegen. Er darf aber damit rechnen, dass einem solchen Verhalten widersprochen wird - so wie das hier von verschiedener Seite geschehen ist.