Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Fahnder:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 12.03.2021 14:47 ---
Dass die Umsetzung der Tariferhöhung wie versprochen sein muss, habe ich ja auch gar nicht in Abrede stellen wollen.
Jedoch muss bei jedem Besoldungsanpassungsgesetz gem. der Direktiven des BVerfG prozeduarlisiert werden. Macht man isoliert ein Anpassungsgesetz der Besoldung gem. Tariferhöhung und lässt entsprechendes außen vor, ist das Gesetz das Papier nicht wert. Das ist vermutlich auch dem BMI klar, deswegen ja auch die entsprechende Formulierung in der VBB-Meldung. Die Angriffsfläche wäre enorm.
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Es wäre zudem lächerlich, nunmehr zu prozeduralisieren, dass das Abstandsgebot zur Grundsicherung eingehalten wird, obwohl man bereits einen Entwurf an die Gewerkschaften veröffentlicht hat, der etwas anderes sagt. Für so unklug kann der Bund ja wirklich niemanden halten. Der Geist ist nunmehr aus der Flasche. Es gibt Kollegen, denen würde der REZ mehrere tausend EUR im Jahr bringen. Wer zu denen gehört dem sei geraten, mit dem Entwurf vors VG zu ziehen und sich das Geld notfalls von dort zu holen ...
Eukalyptus:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 12.03.2021 14:47 ---
Jedoch muss bei jedem Besoldungsanpassungsgesetz gem. der Direktiven des BVerfG prozeduarlisiert werden. Macht man isoliert ein Anpassungsgesetz der Besoldung gem. Tariferhöhung und lässt entsprechendes außen vor, ist das Gesetz das Papier nicht wert.
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Das Bundesverfassungsgericht ist in letzter Konsequenz ein politisches Gericht.
Etwas weniger pointiert formuliert, wird sich aus meiner Sicht das BVerfG einer politisch praktikablen und im Konsens erzielten gesetzlichen Lösung die etwas später kommt (als das notwendige Gesetz zur analogen Umsetzung der Tariferhöhung für Beamte), nicht verschließen. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen ansehe in denem dem Gesetzgeber Fristen und Nachfristen gegeben wurden, habe ich daran keinen Zweifel dass auch in diesem Fall seitens des BVerfG keine Welle gemacht wird, solange die Umsetzung seiner Vorgaben im nächsten anstehenden Gesetzgebungsverfahren erfolgt.
Ob dieses neue Gesetz dann mit einigen Monaten mehr Zeit (angesichts der bevorstehenden Wahl gern auch 1 Jahr mehr Zeit) den formulierten Anforderungen genügt, ist eine ganz andere Sache.
Unterbezahlt:
--- Zitat von: Fahnder am 12.03.2021 14:58 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 12.03.2021 14:47 ---
Dass die Umsetzung der Tariferhöhung wie versprochen sein muss, habe ich ja auch gar nicht in Abrede stellen wollen.
Jedoch muss bei jedem Besoldungsanpassungsgesetz gem. der Direktiven des BVerfG prozeduarlisiert werden. Macht man isoliert ein Anpassungsgesetz der Besoldung gem. Tariferhöhung und lässt entsprechendes außen vor, ist das Gesetz das Papier nicht wert. Das ist vermutlich auch dem BMI klar, deswegen ja auch die entsprechende Formulierung in der VBB-Meldung. Die Angriffsfläche wäre enorm.
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Es wäre zudem lächerlich, nunmehr zu prozeduralisieren, dass das Abstandsgebot zur Grundsicherung eingehalten wird, obwohl man bereits einen Entwurf an die Gewerkschaften veröffentlicht hat, der etwas anderes sagt. Für so unklug kann der Bund ja wirklich niemanden halten. Der Geist ist nunmehr aus der Flasche. Es gibt Kollegen, denen würde der REZ mehrere tausend EUR im Jahr bringen. Wer zu denen gehört dem sei geraten, mit dem Entwurf vors VG zu ziehen und sich das Geld notfalls von dort zu holen ...
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Genau. Angriffsfläche total. Aber sie MÜSSEN prozeduralisieren. Ansonsten riskieren sie nicht nur den Bruch mit der Entscheidung aus 2020; BvL 4/18 sondern auch mit den Beschlüssen aus 2015.
SwenTanortsch:
@ Fahnder
Es ist genauso, wie Du schreibst: Der Geist ist nun aus der Flasche. Sofern der VBB nicht irgendetwas gänzlich falsch verstanden haben wird, wird sich der Bund so oder so einen Bärendienst erwiesen haben: Denn er hat ja nun dadurch, dass die Verbände ihre Mitglieder informiert haben, das Thema bundesweit bekannt gemacht. Wie nun das Zurückrudern erklärt werden soll(te), dürfte interessant werden. Und zugleich ist's, wie Unterbezahlt schreibt: Die Besoldungsanpassung muss prozeduralisiert werden. Wie man all das erklären möchte - sofern man es erklären möchte -, wird/würde interessant werden - so wie auch die Reaktion der Gewerkschaften und Verbände, die ja nicht nur Stellung zum Entwurf genommen, sondern eben auch ihre Mitglieder entsprechend informiert haben und nun also ihren Mitgliedern erklären müss(t)en, was nun ihrer Meinung nach eigentlich Sache sei.
Für die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern tut mir das Ganze wirklich leid; denn wenigstens ihr Bedarf wäre durch den aktuellen Entwurf zumindest in Teilen anerkannt worden (wenn auch wie gezeigt auf verfassungswidriger Grundlage sowie mit weiterhin unangemessen zu geringen Beträgen).
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit stellt man sich im Moment in den Sphären des Bunds die nicht gänzlich einfach zu beantwortende Frage (diese Frage stellt sich mir zumindest seit geraumer Zeit), was zukünftig eigentlich passierte, wenn das BVerfG wie auch für Berlin die Grundgehaltssätze des Entwurfs, sofern er Gesetzeskraft erlangte, für verfassungswidrig erklärte. Denn auch in sämtlichen Bundesministerien sollte jedem klar sein, dass das zukünftig geschehen würde. Die Frage bliebe dann, wie mit Nachzahlungen für Beamte mit Kindern verfahren werden sollte. Denn jeder Beamte hat nicht nur ein Anrecht auf eine amtsangemessene Alimentation, sondern auch auf eine den allgemeinen Gleichheitssatz erfüllende Besoldung. In dem Moment, wo die Grundgehaltssätze für verfassungswidrig erklärt werden, sind sie verfassungswidrig und müssen entsprechend für alle Beamte repariert werden. Vielleicht wäre dieses Problem juristisch einfach zu lösen - vielleicht aber auch nicht... Denn Beamten mit Kindern wäre dann offensichtlich ein zu hoher Familienzuschlag gewährt worden, was aber nicht in deren Verschulden läge. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte dieser zu viel gewährte Betrag im Sinne von § 12 (2) BBesG i. V. m. § 818 (3) BGB nicht rückforderbar sein, wovon allerdings das Recht auf eine gleichheitsgerechte Grundbesoldung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tangiert wäre. Sofern dem so wäre, dürfte das das Ende sämtlicher weiterer Versuche sein, über unangemessen zu hohe Familienzuschläge das Problem, wie mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG verfahren werden soll, zu lösen. Sofern dem so wäre, wäre das eine inhaltlich gute Nachricht, weil es uns einer verfassungskonformen Regelung näher brächte.
Unterbezahlt:
@SwenT:
Das ist ein sehr interessanter Gedanke den du da in die Debatte bringst. Punkt für die Beamten und für eine zeitnahe sowie rechtmäßige Umsetzung. Es wird sonst teurer. Und genau das quält den Dienstherrn üblicherweise.
Gemessen an der Qualität des inzwischen kassierten Gesetzentwurfes möchte ich allerdings bezweifeln, dass man sich diese Frage inkl. der finanziellen Nachwehen bereits gestellt hat. Wenn "Ressorts" die Umsetzung eines BVerfG-Beschlusses infrage stellen, steht das eher für Ignoranz und einer Kontinuität der Besoldung nach Gutsherrenart. Es zeigt zudem ein deftiges Demokratie- und Rechtsstaatsdefizit.
Als Beamter würde man sich übrigens für derartige Formulierungen gleich mal einen Diszi mit Prüfung der Verfassungstreue einfahren...
Tollhaus!
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