Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014404 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2775 am: 10.12.2022 15:00 »
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-recht-muss-recht-bleiben-82208526.bild.html

Überschrift "Recht muss Recht bleiben" und Fazit "Faesers Pläne sind eines Rechtsstaates unwürdig" passen hier schon ganz gut. Nur das Thema müsste "Amtsangemessene Alimentation" lauten.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2776 am: 10.12.2022 19:14 »
D.H. Jeder der Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt wird jetzt aus dem Dienst entfernt. Da er ja die "falsche Einstellung" hat. Die Richtige muss er jetzt beweisen.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2777 am: 10.12.2022 22:11 »
D.H. Jeder der Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt wird jetzt aus dem Dienst entfernt. Da er ja die "falsche Einstellung" hat. Die Richtige muss er jetzt beweisen.

Und jeder/jede Verbeamtete, der/die ob des aktuellen Korruptionsskandals in Brüssel auch nur noch einen Finger krümmt ist selber schuld hahaaa

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2778 am: 11.12.2022 10:56 »
D.H. Jeder der Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt wird jetzt aus dem Dienst entfernt. Da er ja die "falsche Einstellung" hat. Die Richtige muss er jetzt beweisen.

Nein es steht doch da, dass diejenigen aus dem Dienst entfernt werden sollen, welche sich nicht an das Grundgesetz halten.
Wo stand die amtangemessene Allimentation ?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2779 am: 11.12.2022 11:35 »
Leute, Leute...  :o

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2780 am: 11.12.2022 11:47 »
Ein bisschen Humor wird noch erlaubt sein, oder?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2781 am: 11.12.2022 12:17 »
@emdy
Grundsätzlich spricht ja nichts gegen Humor, gerne auch schwarzer. Aber da die Thematik von offen verfassungsfeindlichen Richtern, Polizistinnen, ehemaligen Soldaten etc, die offensichtlich unsere Verfassung und Regierung  in Frage stellen, äusserst bedenklich ist, sollte man in diesem Zusammenhang auf jedweden Spass verzichten. Ähnliches gilt jedoch auch füe die sehr bedenkliche Reaktion der BMI die grundlegende Prinzipen des Rechtstaates wie die Unschuldsvermutung und die Beweislast auf den Kopf stellen will. Das Thema ist zu ernst um dies im Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Besoldung zu Spässen zu nutzen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2782 am: 11.12.2022 13:20 »
Wer redet hier von Humor? Ich finde es zutiefst bedenklich was hier passiert. Menschen verlieren Ihre Existenz ohne das Ihnen jemand irgendwas beweisen muss und wer definiert verfassungsfeindlich? Sind auch Mitglieder von Parteien, welche zu Wahlen zugelassen sind und nicht verboten sind Verfassungsfeinde? Oder die Wähler dieser Parteien? Und wo hört das auf? Bei Leuten die in diesem Forum schreiben oder Widerspruch einlegen? Nochmal ich bin sehr dafür, dass Beamte aus dem Dienst entfernt werden wenn sie nicht auf dem Boden des GG stehen. Aber das sollte man Ihnen beweisen.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2783 am: 11.12.2022 15:08 »
@Blablublu

Danke.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2784 am: 11.12.2022 15:12 »
Mit der Teilnahme an diesem Forum kann jeder seine Verfassungstreue nachweisen, da man aktiv auf die Einhaltung des Grundgesetzes pocht und die Einhaltung des Grundgesetzes einfordert.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2785 am: 11.12.2022 15:28 »
@blablublu
Emdy sprach von Humor. Hatte lediglich angesichts des Ernstes der Angelegenheit daraufhingewiesen das es nach meiner unmassgeblichen Meinung nicht angebracht ist diese Thematiken zu verbinden. Stimme dir voll zu die angedachte Lösung die Beweislast umzukehren ist sehr bedenklich. Hierzu haben ja auch schon namhafte Verfassungsrechtler Stellung bezogen. Und sein verfassungsmässiges Recht mittels rechtmässigem Widerspruch geltend zu machen ist gutes Recht und sicher nicht zu ahnden.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2786 am: 11.12.2022 15:47 »
Über Humor lässt sich (nicht) streiten. Offen verfassungsfeindliche und staatsdeligitimierende Kräfte in Gerichten und Behörden sind denkbar gefährlich.

Gleichsam finde ich es urkomisch (und populistisch), wenn das BMI Grundsätze des Rechtsstaates mit Bezug auf die eigenen Beamten zur Disposition stellt und diese damit latent unter Generalverdacht stellt, nachdem man sie bereits seit Jahren wissentlich zu niedrig besoldet und damit nicht nur die Qualität des öffentlichen Dienstes gefährdet und jede Wertschätzung vermissen lässt, sondern auch selbst gegen die Verfassung verstößt.


Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2787 am: 11.12.2022 16:04 »
Bemerkenswert ist die Arbeit des tbb.

Gratulation an den tbb. Neben einigen Richtervereinigungen sind das die einzigen, die wirklich ihre Mitglieder unterstützen!

Nur, weil dem tbb der Gesetzentwurf scheinbar zugespielt wurde und sie als erstes darüber berichtet haben? Es wird nicht ersichtlich, ob und inwiefern der tbb bei dem Entwurf mitgewirkt hat und auf dessen Inhalt Einfluss nehmen konnte. In ihrer Mitteilung erwähnen sie selbst keine Beteiligung.

emdy

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« Antwort #2788 am: 11.12.2022 16:12 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

...der tbb selbst unterstützt dabei 4 Klagen, die als Musterklagen an den Thüringer Verwaltungsgerichtsstandorten geführt werden.

Darauf und auf die unermüdlichen Informationskampagnen des tbb bezogen wir uns. Nicht umsonst werden in Thüringen rund tausend Klagen in der Alimentationscausa geführt.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2789 am: 11.12.2022 16:22 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

...der tbb selbst unterstützt dabei 4 Klagen, die als Musterklagen an den Thüringer Verwaltungsgerichtsstandorten geführt werden.

Darauf und auf die unermüdlichen Informationskampagnen des tbb bezogen wir uns. Nicht umsonst werden in Thüringen rund tausend Klagen in der Alimentationscausa geführt.

Dann muss doch auch was für uns Bundesbeamte rausspringen? Oder ist Miss Piggy  zu sehr damit beschäftigt "extremistische" Beamte aus dem Dienst zu entfernen.