Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958710 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2790 am: 11.12.2022 16:38 »
@ emdy
Stimme dir zu. Nur finde ich es nicht urkomisch sondern sehr bedenklich wenn ausgerechnet seitens BMI ganz offensichtlich fundamentale Grundzüge wie die Unschuldsvermutung und eine Umkehr der Beweislast gegen pber Angehörigen des ÖD in Position gebracht werden. So jemand hat nichts im ÖD zu suchen und muss entfernt werden, aber bitte schön nach den Regeln des Rechts.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2791 am: 11.12.2022 16:42 »
Das Problem ist ja, dass es wohl nicht schnell genug geht, solche Bedienstete zu entfernen. Eine Alternative wäre ja auch einfach die Verwaltungsgerichte zu stärken, damit diese schneller arbeiten könnten. Nur so als unproblematischer Gedanke.

BPol04

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2792 am: 11.12.2022 17:41 »
Guten Abend zusammen,

ich bin Angehöriger der BuPo.
Sende ich den Widerspruch a.d.D. über mein SB Verwaltung/Personal an das BVA oder schicke ich den Widerspruch direkt an das BVA?

Grüße und danke

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2793 am: 11.12.2022 17:57 »
Guten Abend zusammen,

ich bin Angehöriger der BuPo.
Sende ich den Widerspruch a.d.D. über mein SB Verwaltung/Personal an das BVA oder schicke ich den Widerspruch direkt an das BVA?

Grüße und danke
[/quote
Ich habe meinen Widerspruch als Bundesbeamter direkt ans BVA versandt und habe von dort die Antwort bekommen. Da die Zeit zum Jahresende angesichts der Weihnachstzeit knapp wird, würde ich den Widerspruch direkt ans BVA senden und wenn man mag in Kopie an die PersAbt. 

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2794 am: 11.12.2022 20:08 »
Wer redet hier von Humor? Ich finde es zutiefst bedenklich was hier passiert. Menschen verlieren Ihre Existenz ohne das Ihnen jemand irgendwas beweisen muss und wer definiert verfassungsfeindlich? Sind auch Mitglieder von Parteien, welche zu Wahlen zugelassen sind und nicht verboten sind Verfassungsfeinde? Oder die Wähler dieser Parteien? Und wo hört das auf? Bei Leuten die in diesem Forum schreiben oder Widerspruch einlegen? Nochmal ich bin sehr dafür, dass Beamte aus dem Dienst entfernt werden wenn sie nicht auf dem Boden des GG stehen. Aber das sollte man Ihnen beweisen.

Die Ironie ist ja, dass man mit dem Rechtsweg eher zeigt die Verfassung und das GG zu respektieren. Das Gegenteil wäre der Fall, wenn man Selbstjustiz ausüben würde, z.B. mal im Foyer des BMI ein paar Pflanzen zertritt. Und selbst in so einem Fall würde mildernd das Motiv zu eben keiner Ausscheidung aus dem Dienst führen - dieser feuchte Traum der Beweislast mit extremen Folgen wird so nie zur Anwendung kommen und wenn doch, dann will ich auch nicht mehr für eine solche Verfassung einstehen und scheide freiwillig aus.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2795 am: 11.12.2022 20:14 »
Guten Abend zusammen,

ich bin Angehöriger der BuPo.
Sende ich den Widerspruch a.d.D. über mein SB Verwaltung/Personal an das BVA oder schicke ich den Widerspruch direkt an das BVA?

Grüße und danke

Ich würde es lieber direkt an die Besoldungsstelle, also in deinem Fall dem BVA schicken. Ich habe meinen direkt an das BVA Köln (Hauptsitzt) und zusätzlich ein digitales signiertes Exemplar via E-Mail an Besoldung@bva.bund.de geschickt. Ich bin mir unsicher, ob nicht sogar FOrmalitäten gegen eine EInbindung des Dienstweges sprechen. Wenn du aber als "Privatperson" auftrittst, kann das in jedem Fall nicht nachteilig für dich sein.


Bastel

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« Antwort #2797 am: 12.12.2022 09:17 »
Ohne Kommentar.....

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++e3e0cc7e-749b-11ed-aac4-001a4a160100

Haha, das BMI bekommt es einfach nicht gebacken, den Entwurf billig genug zu machen.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2798 am: 12.12.2022 09:30 »
"Die erforderliche Anpassung der Bundesbesoldung an die Beschlüsse des BVerfG vom 04.05.2020 ist eine Herausforderung der wir uns stellen. Allerding gilt gerade hier: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit"

Zitat Nancy Feeeeser: DBB Magazin 12/2022 Seite 9

Mein trockenes Knäckebrot und mein Aldi instantkaffee kommt mir gerade hoch wenn ich sowas lese....

und Weiter:

"Angesichts dieser ressourcenintensiven Aufgaben, der nach wie vor bestehenden hohen Arbeitsbelastung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel in vielen Bereichen und der angespannten Haushaltslage sehe ich im Moment keinen Spielraum, die wöchentliche Arbeitszeit abzusenken"

Ebenfalls Seite 9....

was_guckst_du

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« Antwort #2799 am: 12.12.2022 10:24 »
...da gibt es nur eine vernünftige Reaktion nach der Devise "mein Gehalt bestimmt der Gesetzgeber, meinen Stundenlohn bestimme ich selbst" 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2800 am: 12.12.2022 10:33 »

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++e3e0cc7e-749b-11ed-aac4-001a4a160100

Das war klar. Dann wird´s auf den März hinauslaufen und das ganze wird vermischt mit den Tarifverhandlungen.

Naja, mein Widerspruch für 2022 ist letzte Woche beim BVA eingegangen. Der für 2023 ist in Vorbereitung.

Bundi

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« Antwort #2801 am: 12.12.2022 10:48 »
Ohne Kommentar.....

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++e3e0cc7e-749b-11ed-aac4-001a4a160100

Wenn es nicht so traurig wäre, hätte ich wochenlang Bauchschmerzen vor lauter Lachen.
Wenn ich schon lese es wurde angedeutet und zu rechnen sein könnte.
Das bedeutet für mich es geschieht nichts.
Der Haushalt 2023 ist durch und es sind keine HHM für eine amtsangemessene Besoldung eingestellt.
Sollten Zahlungen erforderlich sein so sind diese aus dem Etat zu bestreiten. Arbeite nunmehr mehr als 20 Jahre im Bereich Haushalt und Controlling, kann dazu nur feststellen das wird so nicht funktionieren.

SwenTanortsch

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« Antwort #2802 am: 12.12.2022 10:49 »
Was in allen Länderrechtskreisen veranstaltet wird, ist wiederkehrend krass, denn eine Politik des konzertierten Verfassungsbruchs ist verfassungsrechtlich krass. Aber was mit euch Bundesbeamten veranstaltet wird, ist schon nicht mehr krass zu nennen. Was die Bundesministerin des Inneren für Heimat eingedenk dessen, was sie im Januar gesagt hat, nun hinsichtlich der Besoldung hervorhebt, ist an Fadenscheinigkeit kaum mehr zu überbieten. Letztlich zerstört das nachhaltig den Vertrauensschutz.

xyz123

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« Antwort #2803 am: 12.12.2022 10:53 »
Ohne Kommentar.....

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++e3e0cc7e-749b-11ed-aac4-001a4a160100

Wenn es nicht so traurig wäre, hätte ich wochenlang Bauchschmerzen vor lauter Lachen.
Wenn ich schon lese es wurde angedeutet und zu rechnen sein könnte.
Das bedeutet für mich es geschieht nichts.
Der Haushalt 2023 ist durch und es sind keine HHM für eine amtsangemessene Besoldung eingestellt.
Sollten Zahlungen erforderlich sein so sind diese aus dem Etat zu bestreiten. Arbeite nunmehr mehr als 20 Jahre im Bereich Haushalt und Controlling, kann dazu nur feststellen das wird so nicht funktionieren.

in 20 Jahren sollte dir der Begriff Nachtragshaushalt schon mal begegnet sein :)

PolareuD

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« Antwort #2804 am: 12.12.2022 10:58 »
@ SwenTanortsch: Bin deiner Meinung!

Insgeheim würde ich mich auch über einen Ablehnungsbescheid des BVA freuen, so könnte ich entsprechende Rechtsmittel einlegen. Vorausgesetzt meine Rechtschutzversicherung spielt mit.  ;D