Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 12.03.2021 16:25 ---@SwenT:
Das ist ein sehr interessanter Gedanke den du da in die Debatte bringst. Punkt für die Beamten und für eine zeitnahe sowie rechtmäßige Umsetzung. Es wird sonst teurer. Und genau das quält den Dienstherrn üblicherweise.

Gemessen an der Qualität des inzwischen kassierten Gesetzentwurfes möchte ich allerdings bezweifeln, dass man sich diese Frage inkl. der finanziellen Nachwehen bereits gestellt hat. Wenn "Ressorts" die Umsetzung eines BVerfG-Beschlusses in Frage stellen, steht das eher für Ignoranz und einer Kontinuität der Besoldung nach Gutsherrenart und zeigt zudem ein deftiges Demokratie- und Rechtsstaatsdefizit.

Als Beamter würde man sich übrigens für derartige Formulierungen gleich mal einen Diszi mit Prüfung der Verfassungstreue einfahren...
Tollhaus!

--- End quote ---

Einerseits gebe ich Dir Recht - andererseits ist es weniger unelegant, öffentlich zu sagen, man sei sich wie schon immer sicher, überall und jederzeit sämtliche Vorgaben des BVerfG zu erfüllen, als mitzuteilen: Wir haben leider nicht alle Konsequenzen, die für uns aus unerem Handeln entspringen, überblickt, weshalb wir nun leider doch noch einmal ein wenig zurückrudern müssen...

Fahnder:
Ich glaube langsam, dass betreffend aller Länder und des Bundes eine gewisse Ahnungslosigkeit und Panik herrscht.

Der Bund wollte nunmehr eigentlich mit breiter Brust voran gehen, jedoch muss ihn tatsächlich aus irgendeinem Grund noch ein Störgefühl erreicht haben, ggf. haben die Stellungnahmen der Gewerkschaften ja auch tatsächlich etwas bewirkt oder die betreffenden Beamten des Ministeriums lesen heimlich die Ausführungen und die Verweise dieses Forums. Jetzt war es das natürlich mit der breiten Brust, da man sich öffentlich ziemlich blamiert im Moment.

Aber der Punkt von Swen ist wirklich interessant. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass man sich mit halbgaren Lösungen in Fahrwasser manövriert, aus dem man sich nur noch ganz schwer ohne noch größerer Verluste als ohnehin schon wieder herauslenken kann. Zumal einem sicherlich bewusst ist, dass man mit einigen Regelungen des Entwurfs große Angriffsflächen gegenüber Singles, Einkindfamilien, Unverheirateten und Pensionären bietet und diese zu 100 % von Gerichten überprüft werden dürften...

Tom48:
Ich, Familienvater von zwei (bald drei Kindern), verfolge diese Diskussion aus sicherlich verständlichen Gründen mit großem Interesse, habe jedoch mangels eingehender juristischer Fachkenntnisse Schwierigkeiten die Meldung vom 10.03.2021 (VBB; keine Einigung in der Staatssekretärsrunde zum hier thematisierten Referentenentwurf) korrekt einzuordnen. Bedeutet dies, dass in einer erneuten, zukünftigen Zusammenkunft eine Einigung angestrebt wird oder wird der Referentenentwurf in diesen Teilen komplett ad acta gelegt? Mir ist sicherlich bewusst, dass ein Blick in die Glaskugel nicht angemessen ist, mir geht es lediglich um das weitere, juristisch festgelegte Verfahren, was nun folgen kann bzw. muss.

Bundesdienstler:
Das der Entwurf des Anpassungsgesetzes gestoppt wurde, dürfte in erster Linie politisch motiviert sein: Da sitzen dann die Staatssekretäre zusammen und der BMI-StS berichtet zum Entwurf, dass dieser den Beamtenfamilien z.T. ein deutliches Gehaltsplus zubilligen würde. Dann sagen die anderen Staatssekretäre, das könne in der momentanen Situation aber der Öffentlichkeit nicht vermittelt werden. So nach dem Motto: Viele müssen derzeit Gehaltseinbußen hinnehmen und die Beamtenfamilien, die eh von Einschränkungen wegen der Pandemie in keiner Weise betroffen sind, bekommen noch einen großen Schluck aus der Pulle dazu. Das können wir der Öffentlichkeit nicht verkaufen, schon garnicht vor den Wahlen. Und schon wird der Entwurf auf Eis gelegt (auch wenn es letztlich nur um die Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG gehen sollte). Das ist Politik. Könnte mir gut vorstellen, dass das so gelaufen ist - war natürlich nicht dabei, ist nur so eine Ahnung  ;)

uw147:
Reine Spekulation auf meiner Seite: Mit der Besoldungsanpassung des Tarifergebnisses ist m.E. schon zu rechnen, da das politisch einfach zu verkaufen ist. Ob eine isolierte Übertragung ohne Berücksichtigung der Beschlüsse des BVerfG statthaft ist, sei mal dahingestellt - schließlich bleibt der verfassungswidrige Zustand dadurch weiter bestehen.

Die grundsätzliche Neuordnung der Besoldungsstruktur dürfte der große (politische) Zankapfel sein. Ich rechne nicht damit, dass der vorgelegte Entwurf mit den Änderungen bei den Familienzuschlägen und dem REZ in der Form weiter verfolgt und zeitnah umgesetzt wird. Bei dieser Anpassung müsste ja deutlich stichhaltiger begründet werden, wie die Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden sollen. Das ist bisher ja noch niemandem gelungen.

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