Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2056763 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2805 am: 12.12.2022 11:13 »
@xyz

Der Begriff ist mir durchaus sehr wohl bekannt :-)
Sicher ist dies als Instrument verfügbar, aber mal ehrlich glaubt hier irgendjemand das das mit Herrn Lindner in dieser Koalition funktionieren wird ?
Betrachte ich zudem die Herausforderungen an die Finanzen durch die gegenwärtigen Krisen, so wird mit Sicherheit der Mehrbedarf für eine Erhöhung der Besoldung hinter anderen Bedarfen zurückstehen.
Wenn man es ernst meinen würde und der feste Wille da wäre, hätte man entsprechende Vorsorge in Haushalt 2023 getroffen.
Ich unterstelle mal es fehlt am Willen zumal wir als Betroffene uns ja nur bedingt wehren können.
Was bleibt uns denn, Widerspruch , der Gang in die gerichtlichen Instanzen und Hoffen auf weitere Entscheidungen des BVerfG.
Aber wenn ich mir mal vor Augen führe was die bisherigen Entscheidungen des BVerfG auf Seiten der Besoldungsgesetzgeber bewirkt haben, so sehe ich mittlerweile nicht mal mittelfristig eine sachgerechte Lösung.
Wie dem auch sei, mein Widerspruch 2023 wartet nur noch auf das Versenden damit wenigstens mein Anspruch geltend gemacht ist.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2806 am: 12.12.2022 11:17 »
in 20 Jahren sollte dir der Begriff Nachtragshaushalt schon mal begegnet sein :)

Der wird mit dem aktuellen Bundesfinanzminister für dieses Anliegen nicht zu machen sein.
Alles was Beamte in 2023 bekommen wird vorher den TB in der Runde abgenommen, Stichwort 5,x Prozent, 30 Monate Laufzeit. Nur so ließen sich die Nachzahlungen auf Bundesebene relativ haushaltsneutral gestalten, jedes weitere Prozent in den Tarifverhandlungen kostet die Beamten bares Geld.

So spaltet man natürlich, aber das wird wohl diesmal in Kauf genommen, damit die Lieblingsprojekte der Hausleitungen nicht gefährdet werden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2807 am: 12.12.2022 11:27 »
Vielleicht lässt sich das ganze auch ohne Nachtragshaushalt bewerkstelligen. Nur so eine fixe Idee:

Man zieht 5 Mrd. EUR aus dem Bw-Haushalt 2023 ab zur Beamtenbesoldung. Der fehlende Betrag wird in der Folge aus dem 100 Mrd. EUR-Sondervermögen beglichen. Über den HH 2024 wird dann das ganze wieder gerade gezogen. Ich bin zwar kein Haushälter, aber wäre das möglich?

Beim 60 Mrd.EUR-Coronafond geht´s ja auch. Der wird jetzt zur Erreichung der Klimaziele verwendet. Das BVerfG hat dem auch zugestimmt.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2808 am: 12.12.2022 11:28 »
Was regt ihr euch so auf? hahahaaa Dumm ist derjenige der nur einen Finger krümmt hahaaa.
trinkt euch einen Tee und genießt das Leben

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2809 am: 12.12.2022 11:43 »
Wie das bezahlt wird, ist glaube ich wirklich nicht das Problem der Betroffenen (?). Die Sachlage ist ja hinreichend bekannt. Zur Not wird eben wieder was zusammengemogelt. Da fragt ja auch keiner bei den jährlich automatisch steigenden Abgeordnetenbezügen, dem unnötigen Neubau von Regierungsgebäuden, dem aufgeblähten Bundestag, etc. etc. Und da sind wir noch nicht mal bei "Europa".

Es ist nur noch zum schämen, was wir da sitzen haben.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2810 am: 12.12.2022 11:43 »
in 20 Jahren sollte dir der Begriff Nachtragshaushalt schon mal begegnet sein :)

Der wird mit dem aktuellen Bundesfinanzminister für dieses Anliegen nicht zu machen sein.
Alles was Beamte in 2023 bekommen wird vorher den TB in der Runde abgenommen, Stichwort 5,x Prozent, 30 Monate Laufzeit. Nur so ließen sich die Nachzahlungen auf Bundesebene relativ haushaltsneutral gestalten, jedes weitere Prozent in den Tarifverhandlungen kostet die Beamten bares Geld.

So spaltet man natürlich, aber das wird wohl diesmal in Kauf genommen, damit die Lieblingsprojekte der Hausleitungen nicht gefährdet werden.

Mit welchem Finanzminister soll das den machbar sein? Die schenken sich alle nix, sobald sie den Posten haben.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2811 am: 12.12.2022 12:47 »
Vielleicht lässt sich das ganze auch ohne Nachtragshaushalt bewerkstelligen. Nur so eine fixe Idee:

Man zieht 5 Mrd. EUR aus dem Bw-Haushalt 2023 ab zur Beamtenbesoldung. Der fehlende Betrag wird in der Folge aus dem 100 Mrd. EUR-Sondervermögen beglichen. Über den HH 2024 wird dann das ganze wieder gerade gezogen. Ich bin zwar kein Haushälter, aber wäre das möglich?

Beim 60 Mrd.EUR-Coronafond geht´s ja auch. Der wird jetzt zur Erreichung der Klimaziele verwendet. Das BVerfG hat dem auch zugestimmt.

funktioniert nicht. Das Sondervermögen muss komplett zweckgebunden ausgegeben werden. Das darf nicht mal mit Projekten im laufenden BW-Haushalt vermischt werden. Zudem glaube ich kaum, dass man hier in irgendeiner Form Gelder zur Verfügung stellen will, da das selbst das Sondervermögen viel zu gering ist um das Kaputtsparen der Vergangenheit zu beheben.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2812 am: 12.12.2022 12:51 »
Vielleicht lässt sich das ganze auch ohne Nachtragshaushalt bewerkstelligen. Nur so eine fixe Idee:

Man zieht 5 Mrd. EUR aus dem Bw-Haushalt 2023 ab zur Beamtenbesoldung. Der fehlende Betrag wird in der Folge aus dem 100 Mrd. EUR-Sondervermögen beglichen. Über den HH 2024 wird dann das ganze wieder gerade gezogen. Ich bin zwar kein Haushälter, aber wäre das möglich?

Beim 60 Mrd.EUR-Coronafond geht´s ja auch. Der wird jetzt zur Erreichung der Klimaziele verwendet. Das BVerfG hat dem auch zugestimmt.

funktioniert nicht. Das Sondervermögen muss komplett zweckgebunden ausgegeben werden. Das darf nicht mal mit Projekten im laufenden BW-Haushalt vermischt werden. Zudem glaube ich kaum, dass man hier in irgendeiner Form Gelder zur Verfügung stellen will, da das selbst das Sondervermögen viel zu gering ist um das Kaputtsparen der Vergangenheit zu beheben.

Alleine das auffüllen der Munitionvorräte auf einen Sinnvolles Niveau hätte einen Großteil des Sondervermögens aufgebraucht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2813 am: 12.12.2022 12:59 »
Das stimmt, aber bis die Gelder unters Volk gebracht sind kann man locker mit 10 Jahren rechnen. Der geplante Zeitraum von 5 Jahren a 20 Mrd. EUR für Rüstungsgüter ist meiner Ansicht nach nicht zu halten. Allein wenn ich mir vorstelle, dass das BAAINBw statt normalerweise 10 Mrd. EUR pro Jahr 20 Mrd. EUR verausgaben soll ist nur schwer vorstellbar.

Da ist aus meiner Sicht viel Spielraum zum jonglieren.  ;)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2814 am: 12.12.2022 13:09 »
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mehrheit-der-deutschen-gegen-lohn-plus-82156150.bild.html

Die Springerpresse ist weiterhin verlässlich auf einem Kurs contra Staat (und das obwohl der Beamtenapparat mit Sicherheit der größte Tippgeber für Indiskretionen aus der Regierung ist)...

Bastel

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« Antwort #2815 am: 12.12.2022 13:19 »
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mehrheit-der-deutschen-gegen-lohn-plus-82156150.bild.html

Die Springerpresse ist weiterhin verlässlich auf einem Kurs contra Staat (und das obwohl der Beamtenapparat mit Sicherheit der größte Tippgeber für Indiskretionen aus der Regierung ist)...

Weist du zufällig was so im letzten Entwurf stand? Also welche Verbesserungen?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2816 am: 12.12.2022 13:56 »
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mehrheit-der-deutschen-gegen-lohn-plus-82156150.bild.html

Die Springerpresse ist weiterhin verlässlich auf einem Kurs contra Staat (und das obwohl der Beamtenapparat mit Sicherheit der größte Tippgeber für Indiskretionen aus der Regierung ist)...

Die Situation ist so lächerlich. Die BILD Zeitung (!!) spricht da ein Thema an, welches seit über 2,5 Jahren für die Bundesbeamten nicht umgesetzt wurde.
Jetzt denken gefühlt alle Bürger dieses Landes wie gut es uns doch geht, in Wirklichkeit wurde noch nicht mal der 15%-Abstand zur (alten) Grundsicherung hergestellt und wir reden bereits vom Abstand zum Bürgergeld welches erst 2023 eingeführt wird???
Das kannst du doch echt keinem mehr erzählen was hier abgeht.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2817 am: 12.12.2022 13:57 »
Das stimmt, aber bis die Gelder unters Volk gebracht sind kann man locker mit 10 Jahren rechnen. Der geplante Zeitraum von 5 Jahren a 20 Mrd. EUR für Rüstungsgüter ist meiner Ansicht nach nicht zu halten. Allein wenn ich mir vorstelle, dass das BAAINBw statt normalerweise 10 Mrd. EUR pro Jahr 20 Mrd. EUR verausgaben soll ist nur schwer vorstellbar.

Da ist aus meiner Sicht viel Spielraum zum jonglieren.  ;)

Das liegt jedoch meines Erachtens nicht am Geldrahmen sondern daran, dass man nicht erwarten kann, dass dieser massiv unterbesetzten Einrichtung nur durch mehr Geld auch das über Jahre verlorene Know-How wieder zufliegt. Da wurden ewig einfach frei werdende DP einfahc nicht neu besetzt weil man ja "sparen" wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass BAAIN will nicht so da stehen wie es da steht. Ehrlich gesagt tun mir die Kollegen dort manchmal echt leid.
Dann noch dieses unsägliche Personalentwicklungskonzept in dem Verwendungsbreite über Verwendungstiefe geht auf technische Beamte anzuwenden ist in meinen Augen gewollte Kompetenzvernichtung. Als wäre ein technischer Experte für Landsysteme in der Lage sich binnen Wochen in eine neue Verwendung in Marinetechnik einzuarbeiten und so weiter. aber lassen wir das.

Ich denke das BAAIN kann die Mittel sehr wohl verausgaben, die Projektumfänge werden einfach entsprechend größer. Es kann mehr von einem System beschafft werden usw.

Dennoch scheint sich im Allgemeinen hartnäckig der Irrglaube zu halten, die Bundeswehr würde durch das Sondervermögen jetzt im Geld schwimmen. Dem ist nicht so, es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und macht evtl 4 Jahre kaputt sparen wieder wett, nicht 25. Durch die steigenden Zinsen jetzt sogar weniger.
100mrd sind im Rüstungsbereich nicht so viel. da muss man sich nur  mal angucken was so ne Fregatte oder n Eurofighter in Beschaffung und Unterhalt kostet.


PolareuD

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« Antwort #2818 am: 12.12.2022 15:16 »
@ BWBoy

Ich stimmte dir teilweise zu:

1. Das PEK ist blödsinn und dient sicherlich nicht der Know-how-Steigerung. Zu dem ist die Anzahl an unbesetzten Dp beim BAAIN eklatant hoch. Ohne die zweckentfremdeten Soldaten wäre das BAAIN sicherlich nicht mehr arbeitsfähig (persönliche Meinung).

2. Das Sondervermögen dient in erster Linie nicht zur Stückzahlerhöhung, sondern für Neubeschaffungen (z.B. F-35 oder Schwerer Transporthubschrauber).

3. 25 Jahre Mangelverwaltung lässt sich nicht in wenigen Jahren beheben. Das dauert mindestens weitere 25 Jahre.

Bundi

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« Antwort #2819 am: 12.12.2022 16:52 »
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mehrheit-der-deutschen-gegen-lohn-plus-82156150.bild.html

Die Springerpresse ist weiterhin verlässlich auf einem Kurs contra Staat (und das obwohl der Beamtenapparat mit Sicherheit der größte Tippgeber für Indiskretionen aus der Regierung ist)...

Und wenn man dann noch den Artikel von letzter Woche im Kopf hat bezüglich der sog. Mietzuschüsse muss beim einfach strukturierten Bürger ja der Verdacht aufkommen, wir bekommen gleich 2 mal das Geld nur so hinterhergeschmissen.
Millionen Beamte ? und dann "nur" 1,7 Millionen im späteren Text, das beisst sich schon, aber will ja nicht zuviel verlangen von der Blöd.
Würde mal gerne wissen wie die Schmierfinken Ihre Umfrage gestaltet haben.  Mehrheit der Deutschen ? Würde gerne mal Details sehen. Anzahl der Befragten, wie wurde befragt etc.
Oder besser doch nicht, will mich nicht mehr aufregen.