Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017281 times)

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2820 am: 12.12.2022 17:07 »
Das stimmt, aber bis die Gelder unters Volk gebracht sind kann man locker mit 10 Jahren rechnen. Der geplante Zeitraum von 5 Jahren a 20 Mrd. EUR für Rüstungsgüter ist meiner Ansicht nach nicht zu halten. Allein wenn ich mir vorstelle, dass das BAAINBw statt normalerweise 10 Mrd. EUR pro Jahr 20 Mrd. EUR verausgaben soll ist nur schwer vorstellbar.

Da ist aus meiner Sicht viel Spielraum zum jonglieren.  ;)

Das liegt jedoch meines Erachtens nicht am Geldrahmen sondern daran, dass man nicht erwarten kann, dass dieser massiv unterbesetzten Einrichtung nur durch mehr Geld auch das über Jahre verlorene Know-How wieder zufliegt. Da wurden ewig einfach frei werdende DP einfahc nicht neu besetzt weil man ja "sparen" wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass BAAIN will nicht so da stehen wie es da steht. Ehrlich gesagt tun mir die Kollegen dort manchmal echt leid.
Dann noch dieses unsägliche Personalentwicklungskonzept in dem Verwendungsbreite über Verwendungstiefe geht auf technische Beamte anzuwenden ist in meinen Augen gewollte Kompetenzvernichtung. Als wäre ein technischer Experte für Landsysteme in der Lage sich binnen Wochen in eine neue Verwendung in Marinetechnik einzuarbeiten und so weiter. aber lassen wir das.

Ich denke das BAAIN kann die Mittel sehr wohl verausgaben, die Projektumfänge werden einfach entsprechend größer. Es kann mehr von einem System beschafft werden usw.

Dennoch scheint sich im Allgemeinen hartnäckig der Irrglaube zu halten, die Bundeswehr würde durch das Sondervermögen jetzt im Geld schwimmen. Dem ist nicht so, es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und macht evtl 4 Jahre kaputt sparen wieder wett, nicht 25. Durch die steigenden Zinsen jetzt sogar weniger.
100mrd sind im Rüstungsbereich nicht so viel. da muss man sich nur  mal angucken was so ne Fregatte oder n Eurofighter in Beschaffung und Unterhalt kostet.

Mir tun die Kollegen im BAAINBw auch echt leid manchmal. Ich würde mich in dem Beamtengrab aufhängen. Schon alleine die Gebäude dort. Ich war 2 mal zu einer Dienstbesprechung dort. EkELHAFT!! Hygienezustände wie in einer Gossenschule in Berlin Neukölln. Wer dort Dienst verrichtet muss wirklich hart im Nehmen sein.

Ich kann jedem einmal empfehlen die Toiletten dort aufzusuchen  :-X.

Und ja das PEK ist Schwachsinn. Insbesondere A12 - A13 (2 Verwendungen in A12) vernichtet einfach Kompetenz. Versteht keiner.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2821 am: 12.12.2022 17:43 »
Vor allem demotivieren die Standzeiten von mind. 3 Jahren pro Besoldungsgruppe ungemein wenn man wirklich bock hat

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2822 am: 12.12.2022 17:53 »
@ BWBoy

Ich stimmte dir teilweise zu:

2. Das Sondervermögen dient in erster Linie nicht zur Stückzahlerhöhung, sondern für Neubeschaffungen (z.B. F-35 oder Schwerer Transporthubschrauber).


Sorry, das war von mir unklar formuliert. Damit meinte ich nicht Stückzahlerhöhung als solche, sondern Stückzahlerhöhung in dem Sinne, das wenn normalerweise im laufenden Haushalt maximal Geld für die Neubeschaffung von 3 EA des Systems X gewesen wären, so können dann eben im Sondervermögen evtl 10 EA beschafft werden. Der Aufwand für die Bearbeitung bliebe gleich, da der Vertrag ja auch bei geringerer Stückzahl genauso umfangreich ausgearbeitet werden muss.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2823 am: 12.12.2022 18:00 »
Das stimmt, aber bis die Gelder unters Volk gebracht sind kann man locker mit 10 Jahren rechnen. Der geplante Zeitraum von 5 Jahren a 20 Mrd. EUR für Rüstungsgüter ist meiner Ansicht nach nicht zu halten. Allein wenn ich mir vorstelle, dass das BAAINBw statt normalerweise 10 Mrd. EUR pro Jahr 20 Mrd. EUR verausgaben soll ist nur schwer vorstellbar.

Da ist aus meiner Sicht viel Spielraum zum jonglieren.  ;)

Das liegt jedoch meines Erachtens nicht am Geldrahmen sondern daran, dass man nicht erwarten kann, dass dieser massiv unterbesetzten Einrichtung nur durch mehr Geld auch das über Jahre verlorene Know-How wieder zufliegt. Da wurden ewig einfach frei werdende DP einfahc nicht neu besetzt weil man ja "sparen" wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass BAAIN will nicht so da stehen wie es da steht. Ehrlich gesagt tun mir die Kollegen dort manchmal echt leid.
Dann noch dieses unsägliche Personalentwicklungskonzept in dem Verwendungsbreite über Verwendungstiefe geht auf technische Beamte anzuwenden ist in meinen Augen gewollte Kompetenzvernichtung. Als wäre ein technischer Experte für Landsysteme in der Lage sich binnen Wochen in eine neue Verwendung in Marinetechnik einzuarbeiten und so weiter. aber lassen wir das.

Ich denke das BAAIN kann die Mittel sehr wohl verausgaben, die Projektumfänge werden einfach entsprechend größer. Es kann mehr von einem System beschafft werden usw.

Dennoch scheint sich im Allgemeinen hartnäckig der Irrglaube zu halten, die Bundeswehr würde durch das Sondervermögen jetzt im Geld schwimmen. Dem ist nicht so, es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und macht evtl 4 Jahre kaputt sparen wieder wett, nicht 25. Durch die steigenden Zinsen jetzt sogar weniger.
100mrd sind im Rüstungsbereich nicht so viel. da muss man sich nur  mal angucken was so ne Fregatte oder n Eurofighter in Beschaffung und Unterhalt kostet.

Mir tun die Kollegen im BAAINBw auch echt leid manchmal. Ich würde mich in dem Beamtengrab aufhängen. Schon alleine die Gebäude dort. Ich war 2 mal zu einer Dienstbesprechung dort. EkELHAFT!! Hygienezustände wie in einer Gossenschule in Berlin Neukölln. Wer dort Dienst verrichtet muss wirklich hart im Nehmen sein.

Ich kann jedem einmal empfehlen die Toiletten dort aufzusuchen  :-X.

Und ja das PEK ist Schwachsinn. Insbesondere A12 - A13 (2 Verwendungen in A12) vernichtet einfach Kompetenz. Versteht keiner.

Zumindest scheine ich hier mitleidende gefunden zu haben. Ich konnte dem BAAIN allerdings glücklicherweise bis auf das Laufbahnpraktikum und ein paar Besprechungen aus dem Weg gehen. Wobei nicht alle Gebäude gleich schlecht sind. Block 1 und 3 sind mist. Block 4 ist in Ordnung. Naja und Block 2 hat man ja vergessen zu bauen oder gestrichen. Ka lange vor meiner Zeit


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2825 am: 12.12.2022 18:38 »
Sehr geehrter Herr D.,
selbstverständlich bin ich mir und ist sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Situation bewusst.
Zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation hat BMI einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt, der unter anderem vorsieht, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben. Die Beihilfebemessungssätze für den Alimentationsberechtigten und berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder sollen angehoben werden. Daneben ist vorgesehen, einen sog. alimentativen Ergänzungszuschlag in das Besoldungsrecht einzuführen, der regionale Gegebenheiten in den Wohnkosten wie auch die konkreten Bedarfe insbesondere von Kindern berücksichtigt.
Für alle Besoldungsberechtigten sieht der Gesetzentwurf für den Zeitraum ab 2021 entsprechende Nachzahlungen vor.
Ich hoffe, dass die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bald abgeschlossen wird und Gesetzentwurf dann möglichst schnell das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag durchläuft.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2826 am: 12.12.2022 18:41 »
Es scheint aber jetzt Bewegung zu geben, denn er hat von fertigen Gesetzentwurf zu geben. Außerdem nennt er mehrere konkrete Vorhaben. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Unionsfraktion hier noch weitere Besserungen bei der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erreicht, denn die Beamten sind ja trationelles Wählerpotential der CDU/CSU

flip

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« Antwort #2827 am: 12.12.2022 18:45 »
Demnach existiert bereits ein Entwurf. Ich bin gespannt, ob der Entwurf vor Weihnachten noch bis hier™  durchsickert.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2828 am: 12.12.2022 18:47 »
Es scheint aber jetzt Bewegung zu geben, denn er hat von fertigen Gesetzentwurf zu geben. Außerdem nennt er mehrere konkrete Vorhaben. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Unionsfraktion hier noch weitere Besserungen bei der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erreicht, denn die Beamten sind ja trationelles Wählerpotential der CDU/CSU
Deshalb wurde dieser rechtswidrige Zustand ja unter der Merkel-Regierung erst geschaffen!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2829 am: 12.12.2022 18:58 »
Jetzt ist aber Merz und Czaja dran, und die sind, dass weiss ich aus guter Quelle für einen starken Staat und ein starkes Beamtentum!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2830 am: 12.12.2022 19:11 »
Ich übersetze die Antwort mal in Zahlen: 4 K Familie

ED: 3100 Euro Netto
MD: 3200 Euro Netto
GD: 3300 Euro Netto
HD: 3400 Euro Netto

Achtung die Zahlen entsprechen nicht der Realität, sondern sollen lediglich die neuen Abstände der Tabelle überspitzt darstellen.

Leistung muss sich in Deutschland einfach lohnen!!!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2831 am: 12.12.2022 19:19 »
Jetzt ist aber Merz und Czaja dran, und die sind, dass weiss ich aus guter Quelle für einen starken Staat und ein starkes Beamtentum!

Spar dir deine Wahlkampfveranstaltung bitte. Die Union hat bisher alle verfassungswidrigen Anpassungsgesetze in Bund und Ländern mitgetragen.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2832 am: 12.12.2022 19:25 »
Zitat
, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben.


Das ist aber deutliches zurückrudern von dem Leak der GdP vom Oktober oder?

Da ging es doch darum in A5 in Stufe 5, in A6 in Stufe 3 und in A7 in Stufe 2 anzufangen oder?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2833 am: 12.12.2022 19:29 »
Zitat
, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben.


Das ist aber deutliches zurückrudern von dem Leak der GdP vom Oktober oder?

Da ging es doch darum in A5 in Stufe 5, in A6 in Stufe 3 und in A7 in Stufe 2 anzufangen oder?
Warten wir mal den Entwurf ab. In Baden Württemberg z.B. beginnt die Besoldungstabelle mit A7, das Eingangsamt Mittlerer Dienst ist A8.

xap

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« Antwort #2834 am: 12.12.2022 19:29 »
Evtl ist den Deppen aufgefallen, dass es zu Verstimmungen führen würde wenn ein Gefreiter die gleiche Besoldung bekäme wie ein Stuffz.