Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2053129 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2835 am: 12.12.2022 19:30 »
Jetzt ist aber Merz und Czaja dran, und die sind, dass weiss ich aus guter Quelle für einen starken Staat und ein starkes Beamtentum!

Satire darf echt alles, oder? ;-)

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2836 am: 12.12.2022 19:34 »
Was regt ihr euch so auf? hahahaaa Dumm ist derjenige der nur einen Finger krümmt hahaaa.
trinkt euch einen Tee und genießt das Leben

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2837 am: 12.12.2022 20:25 »
Jetzt ist aber Merz und Czaja dran, und die sind, dass weiss ich aus guter Quelle für einen starken Staat und ein starkes Beamtentum!
Und wie vereinbart sich das mit den Aussagen des Herrn Linnemann der CDU der Beamtenapparat ist zu aufgebläht ?
Mal ganz davon abgesehen, dass die letzten 16 Jahre und davor auch, diese Partei nicht wirklich viel,um nicht zu sagen gar nichts, für die Beamten getan hat. Bestes Beispiel neben der Abkopplung der Besoldung von der wirtschaftlichen Entwicklung ist die Arbeitszeit. Seit 16 (?) Jahren, oh welch Zufall, haben wir die 41 Stundenwoche und alle Versprechen dies wieder zu  ändern sind nur Schall und Rauch gewesen. 

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2838 am: 12.12.2022 20:35 »
Ich übersetze die Antwort mal in Zahlen: 4 K Familie

ED: 3100 Euro Netto
MD: 3200 Euro Netto
GD: 3300 Euro Netto
HD: 3400 Euro Netto

Achtung die Zahlen entsprechen nicht der Realität, sondern sollen lediglich die neuen Abstände der Tabelle überspitzt darstellen.

Leistung muss sich in Deutschland einfach lohnen!!!
Volltreffer.
Herr Saathoff ist sich vermeintlich der Situation bewusst  ;) aber die Rechtsprechung des BVerfG scheint entweder von ihm oder anderen im BMI immer noch nicht verstanden worden zu sein. Oder wie soll ich die Sache mit dem Abstandsgebot verstehen. Hört bei den Damen und Herren wohl mit dem Endamt mittleren Dienst dann wieder auf ? Die im BMI tätigen Juristen sollten doch in der Lage sein die entsprechenden Urteile lesen zu können und eigentlich auch zu verstehen. Oder wird dort juristischer Sachverstand durch politischen Willen glatt gebügelt ?

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2839 am: 12.12.2022 20:49 »
Naja. Zumindest scheint jetzt Bewegung in die Sache zu kommen. Er spricht ja auch von der Erhöhung der Beihilfesätze! Das wäre natürlich nicht das schlechteste um (zügig) mehr netto zu generieren.

Die Frage die sich mir stellt? Sollen die Beihilfesätze auch erst wie in Sachsen ab dem 2. Kind angehoben werden? Oder geht eine Familie mit einem Kind wieder leer aus?

Wie sind eure Einschätzungen diesbezüglich?

Und stimme Bundi zu! Leistung muss sich in Nordkorea ahh meine Deutschland lohnen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2840 am: 12.12.2022 20:53 »
Ich übersetze die Antwort mal in Zahlen: 4 K Familie

ED: 3100 Euro Netto
MD: 3200 Euro Netto
GD: 3300 Euro Netto
HD: 3400 Euro Netto

Achtung die Zahlen entsprechen nicht der Realität, sondern sollen lediglich die neuen Abstände der Tabelle überspitzt darstellen.

Leistung muss sich in Deutschland einfach lohnen!!!

Einfach mal hier auf Seite 30 bezüglich R1 Berlin schauen:



https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Anlage_K_1-_Entwurf_eines_Vorlagebeschlusses.pdf

So dürfte es aber tatsächlich bei vielen in der A-Besoldung auch aussehen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2841 am: 12.12.2022 21:02 »
Es gibt ja aber keine prozentuale Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zum Abstandsgebot, wie jetzt z.B. die 115 % für die Mindestaliementation. Erst wenn das BVerfG entscheidet der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen muss 10% pro Besoldungsgruppe betragen, wird sich an dem jetzigen Schauspiel etwas ändern.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2842 am: 12.12.2022 21:08 »
Bzgl. der Beihilfe glaube ich ehr an die Lösung Frau und Kinder auf 90 % als Große Änderungen bei dem Beihilfeberechtigten selber, weil das die Stellschraube zum Schönrechnen ohne Kosten ist. Weil immermehr Frauen selber berufstätig sind. Ist aber jetzt reine Spekulation von mir.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2843 am: 12.12.2022 21:14 »
Bzgl. der Beihilfe glaube ich ehr an die Lösung Frau und Kinder auf 90 % als Große Änderungen bei dem Beihilfeberechtigten selber, weil das die Stellschraube zum Schönrechnen ohne Kosten ist. Weil immermehr Frauen selber berufstätig sind. Ist aber jetzt reine Spekulation von mir.
Bekomme als Bundesbeamter ja jetzt schon wegen 2 Kindern 70% Beihilfe. Beihilfe für die Frau bekommt man wenn die Frau arbeitet und selber wie bei mir gesetzlich versichert ist, nur wenn deren Einkommen unter 17,000 im Jahr liegt wenn ich mich nicht irre. Was soll mir dann die Erhöhung der Beihilfe der Frau bringen, wenn es eh nicht zum tragen käme, weil Sie selber beruflich tätig ist. Also sollte ich das bisher richtig verstehen mit der Beihilfe, ist das wieder mal so ein Taschenspielertrick.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2844 am: 12.12.2022 21:15 »
Bzgl. der Beihilfe glaube ich ehr an die Lösung Frau und Kinder auf 90 % als Große Änderungen bei dem Beihilfeberechtigten selber, weil das die Stellschraube zum Schönrechnen ohne Kosten ist. Weil immermehr Frauen selber berufstätig sind. Ist aber jetzt reine Spekulation von mir.

Befürchte ich auch. Wobei der Ehepartner ja bereits jetzt 70% und das Kind 80% bekommt. Würde dann höchstens bei der Frau evtl. 50 - 70 Euro ausmachen. Nicht der Rede Wert.

Interessant wäre den Beihilfesatz auch noch vom Bematen von 50% auf 90% zu erhöhen. Das würde einiges bringen.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2845 am: 12.12.2022 21:18 »
Bzgl. der Beihilfe glaube ich ehr an die Lösung Frau und Kinder auf 90 % als Große Änderungen bei dem Beihilfeberechtigten selber, weil das die Stellschraube zum Schönrechnen ohne Kosten ist. Weil immermehr Frauen selber berufstätig sind. Ist aber jetzt reine Spekulation von mir.
Bekomme als Bundesbeamter ja jetzt schon wegen 2 Kindern 70% Beihilfe. Beihilfe für die Frau bekommt man wenn die Frau arbeitet und selber wie bei mir gesetzlich versichert ist, nur wenn deren Einkommen unter 17,000 im Jahr liegt wenn ich mich nicht irre. Was soll mir dann die Erhöhung der Beihilfe der Frau bringen, wenn es eh nicht zum tragen käme, weil Sie selber beruflich tätig ist. Also sollte ich das bisher richtig verstehen mit der Beihilfe, ist das wieder mal so ein Taschenspielertrick.

Muss dich korrigieren sind 20 000 €. Aber trotzdem ich mit einem Kind bekomme 50% für mich, 70% für dir Frau und fürs Kind 80%. Deshalb Beihilfesätzefür Mann, Frau und Kinder auf 90% und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2846 am: 12.12.2022 21:19 »
Aber wie gesagt ich kenne den Entwurf nicht, das war jetzt nur mal die Glaskugel...

Blablublu

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« Antwort #2847 am: 12.12.2022 21:21 »
Aber wenn sie Beschäftigt ist, nützt dir ja der Beihilfeanspruch schon ab der Geringfügigkeitsgrenze nichts mehr, weil gesetzl. versichert.

Bundi

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« Antwort #2848 am: 12.12.2022 21:24 »
Interessant wird die Beihilfe später als Pensionär. Also wenn das mir was bringen soll dann die Erhöhung der Beihilfe nicht nur wenn die Kinder da sind. So manchem Beamten und Pensionär treffen die PKV Beiträge im Alter recht heftig.

Beamtenmichel

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« Antwort #2849 am: 12.12.2022 21:31 »
Aber wenn sie Beschäftigt ist, nützt dir ja der Beihilfeanspruch schon ab der Geringfügigkeitsgrenze nichts mehr, weil gesetzl. versichert.

Nach meinem Wissen ist der Beihilfeanspruch auch gegeben wenn die EF arbeitet und unter drr Grenze liegt.