Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996009 times)

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2955 am: 16.12.2022 10:51 »
Unserer einziger Verbündeter ist das Bundesverfassungsgericht, unser einzige Waffe ist das Grundgesetzt.

Was in einem Rechtstaat auch mehr als ausreichend sein sollte!

Jedoch möchte ich mal wieder anmerken, dass wir die Landesverfassungsgerichte nicht aus ihren Verantwortungen entlassen sollten. Viele Landesverfassungen (z.B. SH uns NRW) garantieren die Rechte aus dem GG durch entsprechende Bezugnahmen auch als unmittelbar geltendes Landesrecht, wozu nach dem LVerfG NRW auch § 33 Abs. 5 GG. Herr Stuttmann hatte ja bereits 2020 gefordert die verschiedenen LVerfG in die entsprechenden Normenkontrollen einzubeziehen, damit ein (in zeitlicher Hinsicht) effektiver Rechtsschutz gewährleitet wird.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2956 am: 16.12.2022 10:54 »
Also wählen wir dann was?

Tja, damit bin ich auch überfragt.
Da alle Parteien in Sachen Beamtenpolitik kein Vertrauen genießen, müssen wohl die anderen Faktoren entscheiden.
Hessen wird dieses Jahr ein ganz besonderes Problem. Die Regierungsparteien fallen durch, die SPD wird Frau Faeser nominieren, also auch ein No-Go. Schwierig.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2957 am: 16.12.2022 11:15 »
Vielleicht würde es etwas helfen, wenn wir uns irgendwo festkleben? (Scherz)
Nein, das einzige was uns bleibt ist der Rechtsweg und das Vertrauen auf das BVerfG.


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2959 am: 16.12.2022 12:05 »
Hey Finanzer, meine Anmerkung war natürlich ein Stückweit ironisch gemeint. Es sollte eigentlich klar sein, dass man extremistische Parteien als Beamter möglichst nicht wählt. Allerdings ist es eine bedenkliche Tatsache, dass viele Menschen (und damit vermutlich auch viele Beamte) diese Parteien wählen, weil sie sich von den etablierten Parteien m. E. zu Recht nicht mehr vertreten fühlen. Das ist ein Problem. Und wohin das führen kann sieht man, wenn man auf aktuelle Wahlbefragungen in Thüringen schaut. Dort haben SPD und CDU einfach fertig. Und das liegt ganz sicher nicht daran, dass dort nur Hinterwäldler leben. Vor 10 Jahren wurde die AfD verlacht. Heute nicht mehr. Ich will nicht wissen wo wir in 10 Jahren bundesweit stehen, wenn die etablierte Politik es weiterhin
nicht schafft, die Leute (ja, auch uns Beamte) mit ins Boot zu holen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2960 am: 16.12.2022 12:28 »
Vielleicht würde es etwas helfen, wenn wir uns irgendwo festkleben? (Scherz)
Nein, das einzige was uns bleibt ist der Rechtsweg und das Vertrauen auf das BVerfG.

Der Rechtsweg ist ja schön und gut. Ich bin aber ehrlich gesagt wenig gewillt weitere 15 Jahre auf irgendwelche Urteile zu warten deren Umsetzung dann wieder jahrelang nicht angegangen wird. Das ist einfach nur verächtlich gegenüber denjenigen, die mittels Eid geschworen haben die Verfassung und die geltenden Gesetze zu schützen. Für mich sind weitere Jahre des Wartens einfach keine Lösung. Das heißt ich werde mein Wahlverhalten anpassen und Parteien wählen, die ich nie wählen würde. Wohlwissentlich, dass auch sie sich vermutlich nicht für die Belange von Beamten einsetzen. Ich bin im Übrigen insbesondere von Thüringen, seiner linken Regierung und dem Vorpreschen bei der Umsetzung der Urteile des BVerfG überrascht. Denn emdys letztgebrachtes Argument eine linke Regierung müsse sich schließlich für höhere Löhne einsetzen, zieht m. E. grundsätzlich nicht. Dafür muss man nur in unsere geliebte Hauptstadt schauen. Berlin ist übrigens eines der Länder der Urteile des BVerfG und interessiert sich bis heute einen feuchten Furz für die Behebung dieses Zustands. Für Thüringens Regierung also tatsächlich mal ein Lob.

xap

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Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2962 am: 16.12.2022 13:49 »
So viel zur Priorisierung unserer geliebten Ministerin.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/GE-Reform-BDG.html;jsessionid=353A2ADB15F242DC67B6EB6EA87EA8BB.2_cid350

Also diszipliniert euch gefälligst, und ran an den Schreibtisch, arbeiten ihr lieben, a r b e i t en hahaaaa
Ich gehe in den Feierabend hahaaa

RD Faultier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2963 am: 16.12.2022 13:55 »
Ich bin schon länger im Homeoffice Feierabend. Ich rühre für die wahren Verfassungsfeinde schon lange keinen Finger mehr.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2964 am: 16.12.2022 13:56 »
@xap: vielen Dank für die Ausführungen, nachvollziehbar ist das alles.

Zu Thüringen ist vielleicht auch noch zu bemerken,  daß die das Bundesland mit den aktivsten und effektivsten Gewerkschaften ist, was das Thema Besoldung angeht.

@kimonbo: Warum sollte Angst motivieren,  wo Geld auch nichts bringt? Und jetzt erst Feierabend?  ???

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2965 am: 16.12.2022 15:01 »
" ... Nein, das einzige was uns bleibt ist der Rechtsweg und das Vertrauen auf das BVerfG. ... "

Sagt ein Forist hier.

Stimmt.

Aber wenn sich die Politik um die Urteile nicht kümmert?

Soll das Verfassungsgericht dann die Polizei oder die päpstliche Garde anrufen, um die Urteile durchzusetzen?

Ich fürchte (hoffentlich falsch) dass gerade Urteile im Beamtenbereich weder die Politik, noch die Presse noch die Bevölkerung groß interessieren.

frankeee85

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2966 am: 16.12.2022 20:56 »
" ... Nein, das einzige was uns bleibt ist der Rechtsweg und das Vertrauen auf das BVerfG. ... "

Sagt ein Forist hier.

Stimmt.

Aber wenn sich die Politik um die Urteile nicht kümmert?

Soll das Verfassungsgericht dann die Polizei oder die päpstliche Garde anrufen, um die Urteile durchzusetzen?

Ich kann nur dazu raten, Widerspruch einzulegen und ggfs. den Rechtsweg zu erschöpfen. Nur wenn etliche tausend Widersprüche eingehen und / oder hunderte Untätigkeitsklagen eingereicht werden, kann eine positive Veränderung erreicht werden.

Uns stehen Rechtsstaatliche Instrumente zur Verfügung, die wir auch in Anspruch nehmen sollten. Nur dadurch wird ein legitimer Protest in einer legitimen Art und Weise zum Ausdruck gebracht.

Ich fürchte (hoffentlich falsch) dass gerade Urteile im Beamtenbereich weder die Politik, noch die Presse noch die Bevölkerung groß interessieren.

frankeee85

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2967 am: 16.12.2022 20:57 »
" ... Nein, das einzige was uns bleibt ist der Rechtsweg und das Vertrauen auf das BVerfG. ... "

Sagt ein Forist hier.

Stimmt.

Aber wenn sich die Politik um die Urteile nicht kümmert?

Soll das Verfassungsgericht dann die Polizei oder die päpstliche Garde anrufen, um die Urteile durchzusetzen?








Ich kann nur dazu raten, Widerspruch einzulegen und ggfs. den Rechtsweg zu erschöpfen. Nur wenn etliche tausend Widersprüche eingehen und / oder hunderte Untätigkeitsklagen eingereicht werden, kann eine positive Veränderung erreicht werden.

Uns stehen Rechtsstaatliche Instrumente zur Verfügung, die wir auch in Anspruch nehmen sollten. Nur dadurch wird ein legitimer Protest in einer legitimen Art und Weise zum Ausdruck gebracht.

Ich fürchte (hoffentlich falsch) dass gerade Urteile im Beamtenbereich weder die Politik, noch die Presse noch die Bevölkerung groß interessieren.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2968 am: 16.12.2022 21:45 »
@SwenTanortsch
@lumer

Wie sind eure Gedanken dahingehend Soldaten auf Zeit betreffend? Lohnt es sich für diese Kameraden ebenfalls Widerspruch einzulegen?

Unter allen Umständen! Auch sämtliche Soldaten dürften in Deutschland deutlich unteralimentiert sein, unabhängig davon, ob sie Zeit- oder Berufssoldaten sind. Ergo: Leg auf jeden Fall Widerspruch ein.

Bastel

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