Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014569 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2985 am: 19.12.2022 08:14 »
Ich arbeite in einer nachgeordneten Bundesbehörde in Bonn und bin verheiratet mit 3 kleinen Kindern.
Werde mich jetzt beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben, die Besoldungsunterschiede sprengen ja jede Vorstellungskraft. Bei meiner Erfahrungstufe bekomme ich beim Bund ein Brutto von 4.889,00 €. Beim Land NRW bin ich jetzt mit den Familienzuschlägen + Zuschlägen Mietstufe II bei insgesamt 5.514,00 € Brutto.

Ein Unterschied von 625,00 € Brutto im Monat, da ich Steuerklasse III habe sind das 400,00 € Netto im Monat = 4.800,00 € im Jahr mehr Geld in NRW als beim Bund - Wahnsinn!

Also auf mach NRW!

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2986 am: 19.12.2022 08:53 »
A 10 Stufe 6  :D ?
Da kannst Du auch nach Sachsen-Anhalt gehen ;D, zumal die tatsächlichen Lebenshaltungskosten dort auch mutm. geringer sein werden.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2987 am: 19.12.2022 09:07 »
Mein Widerspruch von Anfang Dezember 2022 für das Jahr 2021 wurde seitens des BVA ruhend gestellt. Entsprechendes Schreiben war heute in der Post.

Herrlich. Ich hoffe doch, du hast auch für 2022 Widerspruch eingelegt. Mein Widerspruch für 2020 in 2020 wurde nicht ruhend gestellt (gleiche Rechtslage). Da wird also nicht gedacht sondern nur stumpf das Rundschreiben exekutiert.

Der Widerspruch für 2022 wurde bereits Anfang des Jahres euhend gestellt.
Für 2021 habe ich mich anfangs nicht getraut, diesen noch in 2022 zu stellen, aber nachdem hier im Forum dazu animiert wurde, dachte ich mir, dass ich die 0,85 € ruhig investieren und abwarten kann. Und siehe da: anstatt für 12 Monate, winken hoffentlich nun für 24 Monate entsprechende Nachzahlungen.


Kann das dann als Ergebnis auf das Die Versuche zu dem Thema von Seite 184 + 185 angesehen werden ?



Viel Glück und berichtet, sofern ihr eine Eingangsbestätigung erhaltet, vom Ergebnis!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2988 am: 19.12.2022 09:25 »
Ich wohne ja im Häuschen in NRW, da will ich ja nicht ausziehen und die SBZ gehen.

Ich habe beim Bund A 11 + Erfahrungsstufe 3

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2989 am: 19.12.2022 09:59 »
Ich wohne ja im Häuschen in NRW, da will ich ja nicht ausziehen und die SBZ gehen.

Ich habe beim Bund A 11 + Erfahrungsstufe 3

Warte lieber mal ab was der Bund nachlegt bevor du dich so vorschnell in NRW als Landesbeamter bewirbst!

Muss aber auch sagen ich kotze auch einfach richtig ab in München. Ich lebe hier gefüllt wie ein Sozialhilfeempfänger mit A11 (ebenfalls Stufe 3) als Bundesbeamter. München lohnt sich einfach unter A14-A15 gar nicht! Meine Meinung.

Schon alleine dieses Ratenloch hier für 1200 € ist ein Witz.

Wie auch immer. Bewerbung beim BVA in Görlitz ist raus. Dort kommt man wenigstens heutzutage noch zu Eigentum! In München zahlt man für eine einigermaßen "bewohnbare" Immobilie 700 000 € aufwärts. Gehts noch?. In Görlitz bekomme ich was vergleichbares für 200 000 €!!!! Und billig einkaufen und tanken kann man dann auch noch in Polen haha.


Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2990 am: 19.12.2022 10:43 »
Ich arbeite in einer nachgeordneten Bundesbehörde in Bonn und bin verheiratet mit 3 kleinen Kindern.
Werde mich jetzt beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben, die Besoldungsunterschiede sprengen ja jede Vorstellungskraft. Bei meiner Erfahrungstufe bekomme ich beim Bund ein Brutto von 4.889,00 €. Beim Land NRW bin ich jetzt mit den Familienzuschlägen + Zuschlägen Mietstufe II bei insgesamt 5.514,00 € Brutto.

Ein Unterschied von 625,00 € Brutto im Monat, da ich Steuerklasse III habe sind das 400,00 € Netto im Monat = 4.800,00 € im Jahr mehr Geld in NRW als beim Bund - Wahnsinn!

Also auf mach NRW!

Bei mir sind die Unterschiede im Verhältnis zur aktuellen Situation in NRW ähnlich. Du darfst zudem nicht vergessen, dass das Land NRW rückwirkend auch ganz erheblich Summen gezahlt hat. Ich habe das BMI bereits darauf angesprochen, wie man so in NRW (wo immerhin die Bundesstadt Bonn mir vielen Bundesbehörden liegt) im Wettbewerb um Personal bestehen will. Habe hierzu keine Antwort erhalten. Habe Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung beim BVA eingelegt und auf die Besoldungsunterschiede hingewiesen. Ich warte nun die nächste Besoldungsrunde und die Reform der Beamtenbesoldung ab. Soweit im Anschluss die NRW-Besoldung immer noch strukturell besser ist, bewerbe ich mich weg.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2991 am: 19.12.2022 11:06 »
Wichtig sind somit zwei Dinge:

1. wir haben die 200 Seiten schon fünf Tage vor dem heiligen Feste geschafft! Herzlichen Dank!

2. wir ziehen alle nach Görlitz, weil man da besser Eigentum erlangen kann und zum tanken nach Polen fahren kann. Herzlichen Dank auch dafür!

„So können sich Deutschlands Beamte also weiter beruhigt aufs Bürgergeld freuen – und das doppelte Plus bei Gehalt und Pension.“ https://www.merkur.de/politik/beamte-lohnplus-buergergeld-pension-kritik-schulden-zr-91983566.html

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2992 am: 19.12.2022 11:18 »
2. wir ziehen alle nach Görlitz, weil man da besser Eigentum erlangen kann und zum tanken nach Polen fahren kann. Herzlichen Dank auch dafür!

Man soll zwar niemals nie sagen, aber eher friert die Hölle zu bevor ich mich nochmal aus Oberbayern entferne.
;) ;D
 Das ist natürlich nur eine persönliche Meinung!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2993 am: 19.12.2022 11:27 »
Ja der Carsten Linnermann, auch ein Totalversager, er war doch noch bis Ende 2021 in der Merkelregierung, hat sie zumindestens im Bundestag als Abgeordneter mitgetragen, er hätte doch da Anträge zur Veränderung des Beamtensystem stellen können, hat er aber nicht gemacht. Der Junge wird mir wie der "kleine Kevin" immer unsymphatischer!


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2995 am: 19.12.2022 11:38 »
Der Rechner Baden Würtemberg ist jetzt auch Online, die haben aber keine Mietstufen drin und regeln alles über die Familienzuschläge. Letztendlich bei meiner Konstellation gibt es in BW sogar noch etwas mehr!

Bund: 4.889,00 € Brutto

NRW: 5.519,00 € Brutto
BW: 5.590,00 € Brutto

Hummel2805

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« Antwort #2996 am: 19.12.2022 11:40 »
Also bei mir zu BW sind das 701,00 € Brutto pro Monat! Wahnsinn, das Bundesverfassungsgericht müsste dem BMI sofort die Gesetzgebungskompetenz entziehen und selber alles neu ordnen und festlegen!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2997 am: 19.12.2022 11:50 »
Also bei mir zu BW sind das 701,00 € Brutto pro Monat! Wahnsinn, das Bundesverfassungsgericht müsste dem BMI sofort die Gesetzgebungskompetenz entziehen und selber alles neu ordnen und festlegen!

Das Ganze gleicht einem komplettem Bewerbungstop. Man muss schon viel Idealismus mitbringen, um sich jetzt noch für den Bund zu entscheiden. Ich denke es gibt zwei Optionen: entweder der Bund spart uns tatsächlich in den Grund und Boden und entgegen der Prognosen wird es sogar um ein vielfaches schlimmer was Personalmangel angeht, oder aber, es passiert etwas und man kann sich was Attraktivität angeht wieder auf das gleiche Treppchen stellen. Wir werden sehen, aber ich bin pessimistisch.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2998 am: 19.12.2022 11:50 »
Also bei mir zu BW sind das 701,00 € Brutto pro Monat! Wahnsinn, das Bundesverfassungsgericht müsste dem BMI sofort die Gesetzgebungskompetenz entziehen und selber alles neu ordnen und festlegen!

So funktioniert das nicht. Du musst Dich zuerst durch alle Instanzen klagen. Die Entscheidungen aus 2020 betreffen unmittelbar nur die Bundesländer Berlin und NRW.

hansmeiser0815

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2999 am: 19.12.2022 12:18 »
Servus in die Runde!

200 Seiten im Forum. Oha, das ist verdammt viel. Ist es nicht sinnvoller die gewählten Vertreter persönlich anzuschreiben? Zum Bleistift per E-Mail oder via Abgeordnetenwatch!