Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954616 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #300 am: 16.03.2021 14:08 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000

Die Meldung zeugt schon von einer ziemlich gestörten Wahrnehmung und zeigt, dass Beamte mit Familie nicht gereade zur Zielgruppe der GdP gehören...

Ja, ich sehe das tatsächlich genauso. Erschreckend.
Muss mich wohl nach einer neuen Gewerkschaft umsehen.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #301 am: 16.03.2021 14:20 »
ich dachte mir schon vor 2 Jahren, als schonmal der Kinderzuschlag erhöht werden sollte, aber gleichzeitig der Zuschlag für verheiratete halbiert werden sollte... die "Entschrider" in den Gewerkschaften, Verbänden, Ministerien sind doch wahrscheinlich alle schon etwas älter, viele von dene bekommen (evtl.?) keinen Kinderzuschlag mehr, sondern "nur" noch den Verheirateten-Zuschlag.

Die kürzen sich doch selber nicht ihr eigenes Gehalt..

Kimonbo

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« Antwort #302 am: 16.03.2021 16:15 »
Hauptsache die besoldungserhöhung tritt zum 1.4. in Kraft. Gerade für die Singles.
Unfassbar dieses Gehänge. Wozu bin ich Beamtin geworden wenn das alles so ein Käse ist??

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #303 am: 16.03.2021 16:25 »
Unfassbar dieses Gehänge. Wozu bin ich Beamtin geworden wenn das alles so ein Käse ist??

Um aktiv dich für die FDGO einzusetzen und mit voller Hingabe deinen Dienstgeschäften zu widmen ;)

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #304 am: 16.03.2021 16:33 »
Hauptsache die besoldungserhöhung tritt zum 1.4. in Kraft. Gerade für die Singles.

Gott sei Dank. Ich hoffe es reicht, damit die Singles ihre Mehrkosten, die Familien zum Glück nicht stemmen müssen (bspw. die Tinder Gold-Mitgliedschaft), decken können.

andreb

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« Antwort #305 am: 16.03.2021 17:24 »
Don‘t feed the Troll/-in (m/w/d)  :o

Ja, das Single-Leben ist echt hart, aber das der Familien auch... und der Rentner / Pensionäre erst recht.

2strong

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #306 am: 16.03.2021 17:29 »
Gott sei Dank. Ich hoffe es reicht, damit die Singles ihre Mehrkosten, die Familien zum Glück nicht stemmen müssen (bspw. die Tinder Gold-Mitgliedschaft), decken können.
;D

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #307 am: 16.03.2021 18:13 »
Unfassbar dieses Gehänge. Wozu bin ich Beamtin geworden wenn das alles so ein Käse ist??

Um aktiv dich für die FDGO einzusetzen und mit voller Hingabe deinen Dienstgeschäften zu widmen ;)

Was ist, wenn der Dienstherr keinen Bock mehr auf die FDGO hat?

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #308 am: 16.03.2021 18:16 »

"Was ist, wenn der Dienstherr keinen Bock mehr auf die FDGO hat?"  ;D ;D

So schauts ja scheinbar aus.leider.

TVsaugt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #309 am: 16.03.2021 18:21 »
Was sollte man den machen wenn es nun zu keiner Erhöhung der Besoldung durch den Dienstherren kommt?

Im Entwurf wurde ja klar die Rechnung aufgemacht, dass ein A4 Beamter (verheiratet 2 Kinder) in München aktuell deutlich zu wenig verdient. Nach Berechnung aus dem Entwurf war doch eine Erhöhung um 894€ (!!!) notwendig um auf ein Level von 115,51% der Grundsicherung zu kommen.

Können die in hohem Herren in Berlin einfach die Urteile ignorieren und warten bis sich wieder einer durch geklagt hat? das BVerfG war doch sehr sehr deutlich in dem Urteil insb. mit der 115% Schwelle.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #310 am: 16.03.2021 18:23 »
Egal.
Hauptsache die zum 1.4. beschlossene Erhöhung kommt.
Mit dem Rest hat man die letzten jah4e ja auch Leben gele4nt

Bastel

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« Antwort #311 am: 16.03.2021 18:46 »
Eventuell sollten die Beamten auch mal ein paar Maskendeals machen...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #312 am: 17.03.2021 11:14 »
Was sollte man den machen wenn es nun zu keiner Erhöhung der Besoldung durch den Dienstherren kommt?

Im Entwurf wurde ja klar die Rechnung aufgemacht, dass ein A4 Beamter (verheiratet 2 Kinder) in München aktuell deutlich zu wenig verdient. Nach Berechnung aus dem Entwurf war doch eine Erhöhung um 894€ (!!!) notwendig um auf ein Level von 115,51% der Grundsicherung zu kommen.

Können die in hohem Herren in Berlin einfach die Urteile ignorieren und warten bis sich wieder einer durch geklagt hat? das BVerfG war doch sehr sehr deutlich in dem Urteil insb. mit der 115% Schwelle.

Das frage ich mich auch! Wie könnte es denn allgemein nun weitergehen?

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #313 am: 17.03.2021 12:09 »
Wir müssen wohl alle mal auf die Straße!!
(in unserer Freizeit natürlich ;-))

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #314 am: 17.03.2021 13:58 »
Was sollte man den machen wenn es nun zu keiner Erhöhung der Besoldung durch den Dienstherren kommt?

Im Entwurf wurde ja klar die Rechnung aufgemacht, dass ein A4 Beamter (verheiratet 2 Kinder) in München aktuell deutlich zu wenig verdient. Nach Berechnung aus dem Entwurf war doch eine Erhöhung um 894€ (!!!) notwendig um auf ein Level von 115,51% der Grundsicherung zu kommen.

Können die in hohem Herren in Berlin einfach die Urteile ignorieren und warten bis sich wieder einer durch geklagt hat? das BVerfG war doch sehr sehr deutlich in dem Urteil insb. mit der 115% Schwelle.

Das frage ich mich auch! Wie könnte es denn allgemein nun weitergehen?

Vermutlich weiterhin Widerspruch einlegen und den grundsätzlich angekündigten BVerfG-Beschluss für die A-Besoldung abwarten (auch wenn der in der Vorschau für 2021 leider nicht auftaucht). Spannend wird's natürlich, wenn vorher ablehnende Widerspruchsbescheide kommen.

Solange das BVerfG keine Vollstreckung (oder wie das da heißt) anordnet, können die Besoldungsgeber das tatsächlich aussitzen.