Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2037521 times)

tumnus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3015 am: 19.12.2022 15:43 »
Habe letzte Woche Dienstag meinen Widerspruch für 2021 verschickt und heute die Info bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt wurde.

na super :D ich warte immer noch auf meine antwort von mitte november für 2022  :-\

Das ist recht lang. Beim Widerspruch für 2022 hat es sich nicht länger als ne Woche gedauert. Jetzt muss ich nur noch die Widersprüche für 2021 und 2020 meines Mannes verschicken.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3016 am: 19.12.2022 15:52 »
Habe letzte Woche Dienstag meinen Widerspruch für 2021 verschickt und heute die Info bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt wurde.

na super :D ich warte immer noch auf meine antwort von mitte november für 2022  :-\

Das ist recht lang. Beim Widerspruch für 2022 hat es sich nicht länger als ne Woche gedauert. Jetzt muss ich nur noch die Widersprüche für 2021 und 2020 meines Mannes verschicken.

Tja, nur so eine Vermutung, aber ich glaube die Kacke ist momentan so ziemlich am Dampfen, so dass die nicht mal mehr mit den Eingangsbestätigungen hinterher kommen. Ich habe meine auch vor einer Woche an das BVA geschickt, sogar zusätzlich ein digitales Exemplar via Email - keine Antwort bisher und ich rechne damit dieses Jahr auch nicht mehr. Wenigstens hab ich eine Empfangsbestätigung durchs Einschreiben der Post.


Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 459
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3017 am: 19.12.2022 16:12 »
@beamtenjeff

Geht mir genauso.

Soldat1980

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90

Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3019 am: 19.12.2022 16:43 »
immerhin kündigt er in Antwort 1 Nachzahlungen für ALLE Besoldungsberechtigten an (also ganz wohnort- und kinderunabhängig).

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 547
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3020 am: 19.12.2022 17:06 »
Der erwähnte Entwurf scheint ja noch immer nicht fertiggestellt und das Referat verlassen zu haben.
Oder hat den schon jemand gesehen?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,107
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3021 am: 19.12.2022 17:08 »
Nutzer BalBund ganz sicher, aber der rückt ihn nicht raus :)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 584
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3022 am: 19.12.2022 17:51 »
immerhin kündigt er in Antwort 1 Nachzahlungen für ALLE Besoldungsberechtigten an (also ganz wohnort- und kinderunabhängig).

Glaube ich erst wenn das Geld auf dem Konto ist.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 547
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3023 am: 19.12.2022 18:32 »
immerhin kündigt er in Antwort 1 Nachzahlungen für ALLE Besoldungsberechtigten an (also ganz wohnort- und kinderunabhängig).

Glaube ich erst wenn das Geld auf dem Konto ist.

Es wird die angekündigten Nachzahlungen geben. Nur werden die Meisten mehr als enttäuscht sein über die Höhe.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,107
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3024 am: 19.12.2022 18:37 »
Ich freue mich auf die Klagewelle.

tumnus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3025 am: 19.12.2022 18:56 »
immerhin kündigt er in Antwort 1 Nachzahlungen für ALLE Besoldungsberechtigten an (also ganz wohnort- und kinderunabhängig).

Glaube ich erst wenn das Geld auf dem Konto ist.

Es wird die angekündigten Nachzahlungen geben. Nur werden die Meisten mehr als enttäuscht sein über die Höhe.

Wie denkst du denn, wird die Höhe sein? Ich bin ja auch gespannt, was aus meiner A3 wird.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 551
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3026 am: 19.12.2022 19:09 »
Ich sehe die Nachzahlung als Prozesskostenerstattung. Also: Nachzahlung abgreifen. Erneut Widerspruch einlegen. Klage erheben.

Bis heute meine ich, das Mindeste, was aus dem BMI hätte kommen müssen, wäre ein Schreiben AN ALLE BEAMTEN gewesen, aus dem hervorgeht, man bedauere den Zustand einer offenkundig verfassungswidrigen Alimentation und arbeite an einer unzweifelhaft rechtskonformen Lösung.

Stattdessen haben wir jetzt 2,5 Jahre Hinhaltetaktik und die Diskussion wissentlich verfassungswidriger Scheinlösungen erlebt.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 551
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3027 am: 19.12.2022 19:13 »

Wie denkst du denn, wird die Höhe sein? Ich bin ja auch gespannt, was aus meiner A3 wird.

Das kann man ohne Entwurf nicht seriös beantworten. Sie wird zwischen 0€ in den obersten Ämtern ohne Kinder und einem mittleren vierstelligen Betrag bei mehr als zwei Kindern, in teurer Gegend und unterem Amt liegen.

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3028 am: 19.12.2022 20:46 »
Interessant, das heißt es wird überall gesparrt. Jetzt schon nach Alter gestaffelte Familienzuschläge, da sollte doch jeder in NRW oder Thüringen schauen, dass er die Koffer packt. Das wird glaube ich eine gigantische Enttäuschung die uns am Ende alle zu Bürgergeldempfängern dekradiert mit 115% Leistungsbezug. Ob nun ED, MD, GD oder HD. Werden alle gleich besoldet. Für die 15% mehr arbeiten wir dann 40 bzw. 41 Stunden, zahlen noch Fahrtkosten und andere berufsbedingte Aufwendungen und müssen uns noch erzählen lassen, wie gut es uns geht.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 384
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3029 am: 19.12.2022 22:08 »
Nutzer BalBund ganz sicher, aber der rückt ihn nicht raus :)

nachdem die BILD eine IFG Anfrage nach dem Entwurf gemacht hat wird sehr strikt reglementiert, wer aus dem BMI und BMF das Ding einsehen und kommentieren darf, teilweise werde nur Exzerpte zugeleitet.

Alles was durchdringt ist ziemlich genau zuzuordnen, wo das Leck entstanden ist...