Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2071480 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3045 am: 21.12.2022 10:06 »

 Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird." (Rn. 182 f.; Hervorhebungen durch mich)


Daraus folgt für mich, dass kein Widerspruch notwendig ist, wenn der Dienstherr auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat, da er nicht mehr im Unklaren geblieben ist (Umkehrschluss). Natürlich muss man die 3-jährige Verjährungsfrist berücksichtigen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3046 am: 21.12.2022 10:11 »
...warum zieren sich hier eigentlich soviele, jährlich Widerspruch einzulegen?...es ist doch nichts einfacher als das...und lieber einmal zuviel als einmal zuwenig!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3047 am: 21.12.2022 10:16 »
...warum zieren sich hier eigentlich soviele, jährlich Widerspruch einzulegen?...es ist doch nichts einfacher als das...und lieber einmal zuviel als einmal zuwenig!

Das frage ich mich auch.  Angst vor irgendwelchen imaginären Konsequenzen und übertriebenes vertrauen in den Dienstherren schätze ich.

 Und die übliche Trägheit... wie ich als Beamter zu sagen pflege: Gebe einem Beamten niemals einen Grund etwas nicht zu tun, sei er noch so weit hergeholt.

hansmeiser0815

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3048 am: 21.12.2022 10:21 »

 Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird." (Rn. 182 f.; Hervorhebungen durch mich)


Daraus folgt für mich, dass kein Widerspruch notwendig ist, wenn der Dienstherr auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat, da er nicht mehr im Unklaren geblieben ist (Umkehrschluss). Natürlich muss man die 3-jährige Verjährungsfrist berücksichtigen.

Gibt es bzgl. der Verjährung ein Musterschreiben?  ???

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3049 am: 21.12.2022 13:31 »
Herr StS Saathoff hat aktuell bei abgeordnetenwatch alle offenen Fragen beantwortet.

Relevante Neuigkeiten sind nicht dabei. Finde es trotzdem respektabel, dass er sich immer zeitnah darum kümmert.


tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3051 am: 21.12.2022 13:51 »
Kann ich den letzten Entwurf noch irgendwo nachlesen?

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3052 am: 21.12.2022 13:57 »
Kann ich den letzten Entwurf noch irgendwo nachlesen?

Schau mal beginnend ab S. 5 vom Forum. Da wird bisschen zitiert aus dem damaligen Entwurf.

Sowie hier: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html

Soldat1980

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icheinfachunverbesserlich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3054 am: 21.12.2022 14:15 »
Kann mir jemand sagen, ob die Angabe der Personalnummer ausreichend beim Widerspruch ist (siehe Seite 169)? Weiß dann das BVA, bei welcher Behörde und mit welcher Besoldung man tätig ist? Bzw., tragt ihr die Dienstadresse als Absender ein oder die private?

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3055 am: 21.12.2022 14:21 »
Kann mir jemand sagen, ob die Angabe der Personalnummer ausreichend beim Widerspruch ist (siehe Seite 169)? Weiß dann das BVA, bei welcher Behörde und mit welcher Besoldung man tätig ist? Bzw., tragt ihr die Dienstadresse als Absender ein oder die private?

Ich hab private Angaben gemacht, zusätzlich Dienstnummer, ohne Dienstweg, mit der Begründung, dass ich vor Gericht als Kläger ja auch als Privatperson auftreten würde - als wenn eine Dienststelle da hinter oder vor mir stehen würde :D

maddig

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3056 am: 21.12.2022 14:26 »
Hallo zusammen,

ich bin lange stiller Mitleser hier im Thread. Nun war ich vom letzten Lesen bis heute über 50 Seiten neu hinzugekommen.
Ich habe letztes Jahr meinen ersten Widerspruch nach 2 BvL 4/18 eingelegt und weil ich drei Kinder habe ebenfalls nach 2 BvL 6/17 Widerspruch eingelegt.
Nun ist mein Gedächtnis in dieser Hinsicht nicht mehr das beste. Kann ich die Widersprüche mit neuem Datum wieder genauso einreichen oder muss ich diese anpassen? Kann man ggfls. die Widersprüche auch für andere im Forum "anpinnen" diese Frage kommt ja immer wieder und auch jedes Jahr (bis es mal endlich durch ist) erneut.

Dankeschön an alle und viele Grüße

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3057 am: 21.12.2022 14:29 »
Einfach Jahreszahl ändern und versenden.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3058 am: 21.12.2022 14:33 »
Für 2023 bereits geschrieben, am 02.01.2023 gehen sie raus :-)

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3059 am: 21.12.2022 14:38 »
https://beamte.verdi.de/++co++fd00048a-6c6f-11eb-b54d-001a4a160116

Unter diesem Link finde man Informationen von Verdi aus 2021 zu dem Entwurf, der letztlich in dieser Form nicht finalisiert worden ist.