Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2050725 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3060 am: 21.12.2022 17:52 »
Besten Dank Swen

Gern geschehen, xyz.

Zugleich ist es so, wie was_guckst_du und Finanzer geschrieben haben - der statthafte Rechtsbehelf bringt einen oder belässt einen auf der sicheren Seite. Sofern man ihn nicht jährlich wiederholen will, sollte man sehr genau prüfen, was einem wie von wem in Reaktion auf den getätigten Widerspruch tatsächlich garantiert wird. Denn ggf. wird man am Ende in ein Klageverfahren eintreten müssen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Dabei sollte man beachten, denke ich, dass formelles Recht komplex ist.

Zugleich sind vorhin in meinen Zitaten viel zu lange Passagen gesperrt hervorgehoben worden, was mir erst jetzt auffällt, weil ich im Anschluss keine Zeit hatte, mir meinen Post noch einmal anzuschauen. Eigentlich sollten nur folgende Passagen gesperrt hervorgehoben werden:

Erstes Zitat: " [...] Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich der Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist".

Zweites Zitat: "Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes (nicht nur für den Kläger des Ausgangsverfahrens und etwaige weitere Beamte oder Richter, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist) hat das Bundesverfassungsgericht daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses regelmäßig für nicht geboten erachtet."

Drittes Zitat: "Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3061 am: 21.12.2022 19:56 »
https://beamte.verdi.de/++co++fd00048a-6c6f-11eb-b54d-001a4a160116

Unter diesem Link finde man Informationen von Verdi aus 2021 zu dem Entwurf, der letztlich in dieser Form nicht finalisiert worden ist.

Ich finde auch wir sollten hier noch mehr posten, von Dingen die keine Umsetzung fanden

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3062 am: 22.12.2022 07:39 »
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/berlin-letzte-generation-weihnachtsbaum-brandenburger-tor.html

Bei der Arbeitseinstellung der Polizei und damit exemplarisch für viele Beamte ist es auch kein Wunder das die Beamten in der Bevölkerung einen schlechten Stand haben und man ihnen nicht mehr gönnt! Tja und mit so einer Arbeitsverweigerung bekommt Frau Faeser auch noch recht! Peinlich und unfassbar!

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3063 am: 22.12.2022 08:06 »
https://beamte.verdi.de/++co++fd00048a-6c6f-11eb-b54d-001a4a160116

Unter diesem Link finde man Informationen von Verdi aus 2021 zu dem Entwurf, der letztlich in dieser Form nicht finalisiert worden ist.

Ich finde auch wir sollten hier noch mehr posten, von Dingen die keine Umsetzung fanden

Wenn aus dem Kollegenkreis ausdrücklich nach dem alten Entwurf gefragt wird, erscheint es mir nur höflich, diese Information zu teilen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3064 am: 22.12.2022 08:12 »
...im öD passiert eben viel Sinnloses....manchmal auch aus Höflichkeit 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3065 am: 22.12.2022 08:28 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/jeder-dritte-ice-zu-spaet-aber-fette-gehaltserhoehung-fuer-chaos-bahn-chef-82329938.bildMobile.html

Könnte das nicht auch Maßstab und Vorbote für uns sein? Die deutsche Bahn ist ja auch sowas wie öffentlicher dienst

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3066 am: 22.12.2022 08:29 »
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/berlin-letzte-generation-weihnachtsbaum-brandenburger-tor.html

Bei der Arbeitseinstellung der Polizei und damit exemplarisch für viele Beamte ist es auch kein Wunder das die Beamten in der Bevölkerung einen schlechten Stand haben und man ihnen nicht mehr gönnt! Tja und mit so einer Arbeitsverweigerung bekommt Frau Faeser auch noch recht! Peinlich und unfassbar!

Ich würd mal frech behaupten, dass die Polizisten angewiesen wurden nichts zu unternehmen. Das ist immerhin Berlin und nicht Bayern.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3067 am: 22.12.2022 08:44 »
so, ich habe jetzt zumindest mal einen Eingangsbescheid für meinen Widerspruch von Ende November.

"Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bitte sehen Sie von Rückfragen ab."


Also diese Standardantwort mit den Kästchen zum ankreuzen wenn man nicht unterschrieben oder begründet hat etc.

Ich frage mich was da an der Bearbeitung lange dauern soll, wenn man doch gemäß Rundschreiben nur ruhend stellen muss.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3068 am: 22.12.2022 08:54 »
Bei mir kommt laut Postankündung heute auch ein Schreiben von der Bezügestelle. Bin mal gespannt.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3069 am: 22.12.2022 14:47 »
Schöne Weihnachten euch allen. Vielleicht können wir das Thema ja nächstes Jahr schon schließen :)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3070 am: 22.12.2022 14:49 »
Auch schöne Weihnachten. Bei dem aus dem BMI zu erwartenden Schmutz, habe ich so meine Zweifel, dass dieses Thema in den kommenden Jahren einen Abschluss finden wird. Dazu muss man nur in einige andere BL schauen, z Bsp die im Norden oder ganz im Süden.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3071 am: 22.12.2022 15:18 »
Frohe Weihnachten Euch Allen. Ich denke das Thema wird uns noch lange beschäftigen, weil es ein Hase und Igel Lauf ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3072 am: 22.12.2022 17:43 »
Also mein Widerspruch wurde ruhend gestellt, allerdings steht nichts wegen der Verjährung im Schreiben…

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3073 am: 22.12.2022 17:49 »
Beim BND hat sich wohl auch jemand ein Zubrot verdienen müssen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3074 am: 22.12.2022 17:59 »
Also mein Widerspruch wurde ruhend gestellt, allerdings steht nichts wegen der Verjährung im Schreiben…

Wenn nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, dürfte es spätestens Ende 2025 verjähren.
So war es in BW auch, dass plötzlich in 2022 dieser Passus fehlte.