Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Kimonbo:
Egal.
Hauptsache die zum 1.4. beschlossene Erhöhung kommt.
Mit dem Rest hat man die letzten jah4e ja auch Leben gele4nt
Bastel:
Eventuell sollten die Beamten auch mal ein paar Maskendeals machen...
MasterOf:
--- Zitat von: TVsaugt am 16.03.2021 18:21 ---Was sollte man den machen wenn es nun zu keiner Erhöhung der Besoldung durch den Dienstherren kommt?
Im Entwurf wurde ja klar die Rechnung aufgemacht, dass ein A4 Beamter (verheiratet 2 Kinder) in München aktuell deutlich zu wenig verdient. Nach Berechnung aus dem Entwurf war doch eine Erhöhung um 894€ (!!!) notwendig um auf ein Level von 115,51% der Grundsicherung zu kommen.
Können die in hohem Herren in Berlin einfach die Urteile ignorieren und warten bis sich wieder einer durch geklagt hat? das BVerfG war doch sehr sehr deutlich in dem Urteil insb. mit der 115% Schwelle.
--- End quote ---
Das frage ich mich auch! Wie könnte es denn allgemein nun weitergehen?
Big T:
Wir müssen wohl alle mal auf die Straße!!
(in unserer Freizeit natürlich ;-))
uw147:
--- Zitat von: MasterOf am 17.03.2021 11:14 ---
--- Zitat von: TVsaugt am 16.03.2021 18:21 ---Was sollte man den machen wenn es nun zu keiner Erhöhung der Besoldung durch den Dienstherren kommt?
Im Entwurf wurde ja klar die Rechnung aufgemacht, dass ein A4 Beamter (verheiratet 2 Kinder) in München aktuell deutlich zu wenig verdient. Nach Berechnung aus dem Entwurf war doch eine Erhöhung um 894€ (!!!) notwendig um auf ein Level von 115,51% der Grundsicherung zu kommen.
Können die in hohem Herren in Berlin einfach die Urteile ignorieren und warten bis sich wieder einer durch geklagt hat? das BVerfG war doch sehr sehr deutlich in dem Urteil insb. mit der 115% Schwelle.
--- End quote ---
Das frage ich mich auch! Wie könnte es denn allgemein nun weitergehen?
--- End quote ---
Vermutlich weiterhin Widerspruch einlegen und den grundsätzlich angekündigten BVerfG-Beschluss für die A-Besoldung abwarten (auch wenn der in der Vorschau für 2021 leider nicht auftaucht). Spannend wird's natürlich, wenn vorher ablehnende Widerspruchsbescheide kommen.
Solange das BVerfG keine Vollstreckung (oder wie das da heißt) anordnet, können die Besoldungsgeber das tatsächlich aussitzen.
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