Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033316 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3105 am: 26.12.2022 18:27 »
Ja, wird denn hier jetzt gestritten wie auf jeder zünftigen Weihnachtsfeier mit der Familie? Beruhigt euch mal. Wir werden auch zum nächsten Weihnachtsfest keine amtsangemessene Alimentation haben.

Ich finde ein bisschen berechtigten Zynismus wie den von Tagelöhner angebrachter und näher "an der Sache" als wiederkehrende Rückfragen zu "Kindergeld+" auf Grundlage von 2 BvL 6/17. Tatsächliches Problem des öD wird die Gewinnung von brauchbarem Personal werden, wie Pendler1 zutreffend bemerkt hat. Und die Lösung liegt auf der Hand. Sie entspricht dem letzten Post von Finanzer. Wenn die Grundbesoldung wieder ein amtsangemessenes Niveau erreichen würde, müssten auch Zuschläge für die Kinder 3ff nicht mehr so lächerlich hoch werden. Das ursächliche Problem wird aber auch weiterhin politisch nicht beachtet. Nennt sich cost of living crisis. Und bis das BMWSB irgendwie wirksam werden könnte, wird die Regierung wieder abgewählt sein und dann zählen wieder nur Vermieterinteressen .

Also warten wir lieber auf einen hauptamtlichen Haushälter zur Beantwortung des Posts von MasterOf. Der Einzelplan 60 (Kapitel 6002) bezeichnet die "Allgemeinen Bewilligungen". Wenn im dort genannten Titel 46171 tatsächlich nennenswert Geld eingestellt worden wäre, könnten wir sagen, das BMF habe Vorsorge für die Mehrausgaben aus der Umsetzung der Beschlüsse getroffen...
« Last Edit: 26.12.2022 18:39 von emdy »

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3106 am: 26.12.2022 20:04 »
Seite 3154ff des Haushaltsplans gibt Auskunft, auch wenn ich kein Haushälter bin. Leider fehlt noch die beschlossene Fassung, daher unter Vorbehalt: https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf

Hier wird im Kapitel 60 im Allgemeinen Bereich bei den Personalausgaben eine Minderung von von 93,7 auf 90,5 Millionen Euro angestrebt, nach tatsächlichen Ausgaben von 94,6 Millionen in 2021.

Im Kapitel 6002 (S. 3174ff.) sind keine Veränderungen zum Ansatz von 2022 ersichtlich, es bleibt bei 32,9 Mio.

Richtig spannend wird es dann auf Seite 3187, hier ist der in Rede stehende Titel 461 75 abgebildet. Demnach sind im Haushalt für ALLE Bundesbeamten im kommenden Haushaltsjahr 4,5 Millionen Euro eingestellt und sind nominell dem Untertitel 880 gewidmet, also den Beamten der Postnachfolgeunternehmen.

Ansonsten gilt die folgende Beschlusslage:

Zitat
Haushaltsvermerk:
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
Davon ausgenommen ist Tit. 461 73.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden
. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.

Entspricht dieser Vorabentwurf dem tatsächlichen Beschluss, bewahrheitet sich, was ich bereits vor einiger Zeit skizziert hatte. Es gibt keinen signifikanten Sonderposten im Haushalt um eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen, vielmehr müssen nach dieser Vorlage sowohl der Tarifabschluss, als auch das kommende Gesetz in den jeweiligen Einzelplänen erwirtschaftet werden.
Nun kann man in jeden Einzelplan rein schauen, wie viel "mehr" für Personalaufwendungen eingestellt wurde im Vergleich zum Vorjahr, dann weiß man in etwa, wie viele noch übrig ist um verfassungsgemäße Zustände wiederherzustellen.

Ich hab mir mal den "Spaß" gegeben, den Stellenplan für das BMI mal auszugraben.

Für 2023 stehen 1916 Planstellen im Ministerium selbst (Wertigkeit A5-B11) zur Verfügung, weiterhin 67.084 Planstellen in den dem BMI nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden (GBB). Hinzu kommen 379 Tarifbeschäftigte im Ministerium und 16.589 TB in der Fläche.

Im Jahr 2022 waren es 1.807 Planstellen im BMI, 65.877 in den GBB, hinzu kamen 376 TB im BMI und 17.249 in der Fläche.

Bemüht man nun die Mathematik so findet man heraus, dass 1.318 Planstellen im BMI und GBB hinzukommen und 657 Tarifbeschäftigungen entfallen.

Der nächste Schritt wäre nun, die Wertigkeit der Posten zu ermitteln und somit Rückschlüsse zu bekommen, was an netto mehr im Topf ist um berechtigte Ansprüche zu bedienen. Das überlasse ich aber gerne anderen hier ;-)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3107 am: 26.12.2022 20:16 »
Danke @BalBund für die Ausführungen.
Im Kern kann man sagen, es werden keine neuen Stellen besetzt, damit die bisherige Beamtenschaft angemessen alimentiert wird

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3108 am: 26.12.2022 20:26 »
Danke @BalBund für die Ausführungen.
Im Kern kann man sagen, es werden keine neuen Stellen besetzt, damit die bisherige Beamtenschaft angemessen alimentiert wird

Nein, so einfach ist es nicht, weil im Schreiben des BMF auch die "Ausgabereste" nach BHO als Finanzierungsquelle genannt werden. Das ist ein ziemlich schwarzes Loch, im BMI sind da z.B. aktuell rund 2,6 Milliarden Euro auf der hohen Kante. Die Ampel hatte sich zum Ziel gesetzt, dass Ausgabereste 85% der flexibilisierten Mittel des Vorjahres für jedes Haus nicht mehr überschreiten dürfen (der Rest würde in diesem Szenario ersatzlos an das BMF zurückfallen), aber das ist in den Häusern kaum durchsetzbar. Der BRH hat das in seiner aktuellen Analyse zum Haushalt 23 sehr hübsch aufgemacht, das Lesen lohnt.

Im Ergebnis wird mMn alles was da kommen mag ein Flickenteppich. Häuser mit guter Lage bei den Ausgaberesten werden damit vermutlich viel abfedern können, andere eher Beförderungsstichtage aussetzen (was RICHTIG Kohle spart, wenn alle 2 Jahre länger in ihrem aktuellen Statusamt bleiben "müssen") und Dritte auf Einstellungen verzichten um die Finanzziele zu halten.

Für Leute wie unser koreanisches Kimbonbon wird das ggf. ganz bitter, ich weiß dass in vielen Häusern die A13gZ einkassiert wurden, die man sonst nach 3 Jahren im Endamt im Ministerium oft geschenkt bekommen hat als Schmerzensgeld damit man den Nonsens der A13h - Referenten erträgt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3109 am: 26.12.2022 20:56 »
Das mag auf dem Rücken der Beamten qua Gesetz sicher durchsetzbar sein. Die Tarifsteigerungen werden aber immer noch auf Augenhöhe am Verhanungstisch und Notfalls auch unter Streikeinsatz verhandelt. Da kann sich der hässliche Porschefahrer im Grab umdrehen und lustige seitenlange Haushaltsvorgaben machen. Wenn die Gewerkschaften da nicht folgen, ist das Stückwerk das Papier nicht wert.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3110 am: 26.12.2022 22:12 »
Ihr habt alle Zeit oder? Irgendwelche Haushaltspläne und Titel zu analysieren und dann irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen. Lasst euch doch einfach am Hintern lecken und macht Dienst nach Vorschrift oder auf dem beliebten gelben Schein wie der Kollege Kimbo. Mach ich auch so, solange der DH nicht willens ist sich verfassungskonform zu benehmen.

BalBund

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« Antwort #3111 am: 26.12.2022 23:07 »
Das mag auf dem Rücken der Beamten qua Gesetz sicher durchsetzbar sein. Die Tarifsteigerungen werden aber immer noch auf Augenhöhe am Verhanungstisch und Notfalls auch unter Streikeinsatz verhandelt. Da kann sich der hässliche Porschefahrer im Grab umdrehen und lustige seitenlange Haushaltsvorgaben machen. Wenn die Gewerkschaften da nicht folgen, ist das Stückwerk das Papier nicht wert.

Du ich glaub Deine Weihnachtskekse waren nicht gut...oder zu gut.
Sorry aber

- Augenhöhe am Verhandlungstisch ist eine Illusion

- Ver.Di kann in der kommenden Tarifrunde nichts herausholen, was über den Abschlüssen in den anderen Sparten liegt, das wäre für die Funktionäre dieser Gewerkschaft Selbstmord, weil der ÖD dann wieder als Selbstbedienungsladen gilt

- Die Streikkassen sind GEW und Co sei Dank arg geplündert, die Rendite auf Mitgliedsbeiträge war in den vergangenen 4 Jahren negativ, mehr als 20-25 Streiktage hält die Gewerkschaft nicht durch.

Der Porschefahrer wie Du ihn nennst und seine hessische Verhandlungsführerin werden das im Zweifel aussitzen, weil sie genau um die Schwäche der Gewerkschaften wissen, da kann Silberschleckstein poltern wie er möchte.

Und was den Beamtenmichel angeht: Da willfährige Schafe wie Du die Beamtenschaft überhaupt erst in diese Lage gebracht haben, kannst Du damit ruhig weitermachen, auskömmlich für mittlere Art und Güte wirst Du ja immer noch besoldet. [Gelöscht wegen Beleidigung. Admin2] . 8) 
« Last Edit: 28.12.2022 00:23 von Admin2 »

Beamtenmichel

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« Antwort #3112 am: 26.12.2022 23:24 »
Das mag auf dem Rücken der Beamten qua Gesetz sicher durchsetzbar sein. Die Tarifsteigerungen werden aber immer noch auf Augenhöhe am Verhanungstisch und Notfalls auch unter Streikeinsatz verhandelt. Da kann sich der hässliche Porschefahrer im Grab umdrehen und lustige seitenlange Haushaltsvorgaben machen. Wenn die Gewerkschaften da nicht folgen, ist das Stückwerk das Papier nicht wert.

Du ich glaub Deine Weihnachtskekse waren nicht gut...oder zu gut.
Sorry aber

- Augenhöhe am Verhandlungstisch ist eine Illusion

- Ver.Di kann in der kommenden Tarifrunde nichts herausholen, was über den Abschlüssen in den anderen Sparten liegt, das wäre für die Funktionäre dieser Gewerkschaft Selbstmord, weil der ÖD dann wieder als Selbstbedienungsladen gilt

- Die Streikkassen sind GEW und Co sei Dank arg geplündert, die Rendite auf Mitgliedsbeiträge war in den vergangenen 4 Jahren negativ, mehr als 20-25 Streiktage hält die Gewerkschaft nicht durch.

Der Porschefahrer wie Du ihn nennst und seine hessische Verhandlungsführerin werden das im Zweifel aussitzen, weil sie genau um die Schwäche der Gewerkschaften wissen, da kann Silberschleckstein poltern wie er möchte.

Und was den Beamtenmichel angeht: Da willfährige Schafe wie Du die Beamtenschaft überhaupt erst in diese Lage gebracht haben, kannst Du damit ruhig weitermachen, auskömmlich für mittlere Art und Güte wirst Du ja immer noch besoldet. 8)

[Gelöscht wegen Beleidigung. Admin2]
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Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3113 am: 27.12.2022 02:04 »
Kriegt euch wieder ein Jungs, der Weihnachtsstress ist doch jetzt endlich vorbei.

xap

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« Antwort #3114 am: 27.12.2022 08:32 »
Meine Kekse waren vorzüglich. Danke der Nachfrage. Dann möge man mir doch basierend auf den zitierten Stellen darlegen wie ein Tarifergebnis irgendwo bei 6 - bis 10 Prozent im Haushalt hinterlegt sein wird. Von etwaigen Anpassungen der Beamten rede ich noch gar nicht. Ist wohl nicht hinterlegt, zumindest habe ich das so verstanden. Das muss die Gewerkschaften aber nicht scheren und die werden ganz sicher kein Ergebnis irgendwo bei 3% akzeptieren nachdem sie mit 10,5% ins Rennen gegangen sind. Das Ergebnis ist nämlich zustimmungspflichtig, anders als bei den Beamten. Im Übrigen habe ich nirgends behauptet, dass mehr als bei den anderen Sparten erreicht würde, dass ist deine kühne Behauptung. Die Ergebnisse der anderen Sparten kannst du dir aber gern selbst zusammen suchen. Schönen Rutsch ins neue Jahr.

BalBund sollte nächstes Mal besser ausnüchtern bevor er Mutmaßungen anstellt wie Tarifverhandlungen abzulaufen haben.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3115 am: 27.12.2022 08:40 »
Kriegt euch wieder ein Jungs, der Weihnachtsstress ist doch jetzt endlich vorbei.

Hast Recht Finanzer, ich hab den "freundlichen" Anfall trotzdem mit Netzbeweis gesichert, den Rest machen dann unsere Kollegen von der Exekutive :-)

und xap: Ich wollte lediglich damit zum Ausdruck bringen, dass mehr als 5,x nicht realisierbar sein werden, egal wie man das dreht. Ob es der Gewerkschaft gelingt, dies bei 10,5 Startforderung als Erfolg zu verkaufen müssen die Mitglieder am Ende entscheiden. Aus meiner Sicht wäre es eine weitere, verheerende Niederlage, die aber kaum vermeidbar erscheint, eben weil keine Mittel für einen teuren Tarifabschluss eingestellt wurden und zudem der Bund gerne den schwarzen Peter auf den VKA schiebt, der ja "viel härter von den Tarifforderungen getroffen ist, als das bei uns der Fall wäre".

Selbst die Spitzenabschlüsse in Metall und BCE, die traditionell immer deutlich über denen des öD lagen sind mit 6,x eher sparsam ausgestaltet, insofern halte ich die 5 vor dem Komma auch gewerkschaftsseitig für das höchste der Gefühle, sonst müssen sie beim Einzelhandel wo kommendes Jahr ebenfalls verhandelt wird mit Forderungen ran, dass wir den Streik wirklich einmal spüren werden, von den Forderungen der GDL in der Tarifrunde ab April dann mal ganz zu schweigen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3116 am: 27.12.2022 09:08 »
Da bin ich dann wieder voll bei dir BalBund. Ich tendiere auch eher zu 5% Schmerzgrenze bei den Gewerkschaften für 12 Monate. Das wäre wie so oft die Hälfte von der Ursprungsforderung. Ich habe jetzt die Titel nicht auseinander genommen, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass selbst die 5% mit dem derzeitigen Haushalt nicht machbar sind. Schon gar nicht für TB und Beamte. Mein Eindruck war nach euren Worten eher, dass es höchstens für 3% reicht. Aber da lasse ich mich tatsächlich gerne eines besseren belehren. Und wir kommen vom Thema ab. Tariferhöhungen sind nicht eigentliches Thema hier.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3117 am: 27.12.2022 11:34 »
Geht mal davon aus, dass man die 10% Steigerung bei 24 Monaten Laufzeit erreichen wird, zusammen mit den steuerfreien Einmalzahlungen.

Nun zum Haushalt, ich bin "Haushälter", generell sind die Personal Ansätze 2023 höher als in 2022, weil man das natürlich einpant, und das BMF hat intern die 10% auf 24 Monate bereits geplant. Davon könnt Ihr ausgehen, von den jeweiligen Geschäftsbereichen wird man Einsparungen erwarten, z.B. durch Stelleneinsparungen oder längeren Beförderungszeiten.

Was mir Sorgen bereitet, ist die Pensionslast ab 2025, nicht mal beim Bund, sondern eher bei den Bundesländern.
Mir ist schleierhaft, wie Berlin, Bremen oder Thüringen die Belastungen stemmen wollen. Deshalb gehe ich nach Gesprächen mit hohen Beamten des BMI davon aus, dass wir bis 2030 eine große Beamtenreform i.V.m. einer Besoldungsreform bekommen.

Deshalb rate ich jedem hier, nochmal alles zu versuchen, in den Ämtern aufzusteigen und vielleicht z.B. von A 10 auf A 11 oder A 12 zu kommen.
Das Besoldungssystem was wir jetzt haben, wird auf Sicht von 10 Jahren keinen Bestand mehr haben!

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3118 am: 27.12.2022 11:45 »
...was auch sehr zu begrüßen wäre, vor den Folgen der aufgetürmten Pensionslasten wird ja nicht erst seit vorgestern gewarnt. Das ganze Beamtensystem muss in seiner jetzigen Form mit all seinen Fehlanreizen auf den Prüfstand. Verbeamtungen sind nur noch in den wirklich hoheitlichen Staatsaufgaben durchzuführen, und dann ist auch tatsächlich eine verfassungskonforme Alimentation für einen aber dann viel kleineren Kreis an Personen zu gewährleisten. 

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3119 am: 27.12.2022 11:54 »
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und das hier wird mein erster Beitrag werden.

Ich habe bereits im September 2022 beim BMI nach dem Stand der Dinge gefragt.

Im Oktober 2022 erhielt ich dann folgende Antwort vom BMI, was ich gerne mit Euch teilen möchte:

"Sehr geehrte/r XXX,

vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 12. September 2022, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen kann:

Das BMI hat einen Referentenentwurf mit den erforderlichen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorentscheidungen erarbeitet, der noch im Oktober den Ressorts zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Kabinettbefassung noch in diesem Jahr wird anvisiert, hängt aber vom Verlauf der Ressortabstimmung ab.

Mit der Einleitung der Ressortabstimmung wird auch eine Veröffentlichung des Entwurfs im Internet erfolgen. Eine Zahlbarmachung kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes im nächsten Jahr erfolgen, wobei Nachzahlungen für die Jahre 2021 und 2022 erfolgen sollen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

XXX
Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern und für Heimat
"

Im November 2022 dann habe ich das BMI erneut angeschrieben und diesmal nach einem konkreten Veröffentlichungsdatum für den Gesetzesentwurf zur amtsangemessene Alimentation gefragt. Ich erhielt dann im Dezember 2022 folgende Antwort vom BMI:

"Sehr geehrte/r XXX,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene – sowohl unter Berücksichtigung des Mindestabstands zur Grundsicherung als auch der alimentativen Bedarfe dritter und weiterer Kinder – im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes erfordert eine umfangreiche Prüfung verschiedener verfassungs- wie auch dienstrechtlicher Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung haushälterischer Gesichtspunkten.

Die internen Vorabstimmungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Sobald dies geschehen ist, wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Zeitgleich werden die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften beteiligt (§ 118 Bundesbeamtengesetz). Mit Einleitung der Ressortabstimmung wird auch eine Veröffentlichung des Gesetzentwurfs im Internet (Homepage des BMI) erfolgen.

Eine abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung im Einzelnen, insbesondere über die Höhe künftig zu zahlende Besoldungsbestandteile ist noch nicht getroffen worden.

Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich sind, bitte jedoch von weiteren Nachfragen zunächst abzusehen. Aktuelle Ergebnisse werden zeitnah auf der Homepage des BMI veröffentlicht und können dort nachverfolgt werden. Ansonsten steht Ihnen Ihre Besoldungsstelle für Fragen zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

XXX
Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern und für Heimat
"

Auch habe ich mal in der Zwischenzeit den Bundestagsabgeordneten Herrn Saathoff (SPD) angeschrieben und explizit nach einem Veröffentlichungsdatum gefragt. Herr Saathoff scheint ein bürgerfreundlicher Volksvertreter zu sein und ging auf meine Frage ein. Leider habe ich erst im Nachgang festgestellt, dass ihm diese und ähnliche Fragen bereits abermals gestellt wurden. Und wie bei allen anderen erhielt ich auch ich eine ähnliche Antwort von ihm, die in etwa lautete, dass ihm die "Dringlichkeit des Themas bekannt sei" und "man bereits mit hohem Nachdruck hinterher sei usw.

Ich würde gerne wissen, ob das alles nur Vorgaukelei ist oder das BMI tatsächlich einen Referentenentwurf erarbeitet und in die Ressortabstimmung weiterleitet usw.? Denn nach meinem Empfinden dauert das Ganze irgendwie zu lange. Andere Gebietskörperschaften (Bundesländer) sind schon viel weiter als der Bund und haben den Beschluss des BVerfG bereits umgesetzt und nehmen schon erste hohe Nachzahlungen vor.

Was denken die langjährigen Foristen bzw. Bundesbeamten darüber? Wird dieses Gesetz endlich kommen und wenn ja, wann?

Vielen Dank schon Mal.