Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032508 times)

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3120 am: 27.12.2022 11:56 »
Hallo Tagelöhner,

das sehe ich ähnlich.

Aber nehmen mal eine Gruppe der Beamten heraus - die Lehrer - Was würdest Du mit denen machen?
Keine hoheitliche Aufgabe, eigentlich müssten alle ins Angestellenverhältnis und einen Arbeitsvertrag bekommen.

Ganz schwierige Kiste!

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3121 am: 27.12.2022 12:32 »
Was denken die langjährigen Foristen bzw. Bundesbeamten darüber? Wird dieses Gesetz endlich kommen und wenn ja, wann?

Vielen Dank schon Mal.

Hallo, als langjähriger Forist und Bundesbeamter danke ich dir für deine Initiative, insbesondere dafür, dass du am Ball geblieben bist. Deine Frage beantworte ich in Form meiner persönlichen Einschätzung wie folgt:

Es gibt sicherlich einen Entwurf und dieser wird auch in den nächsten 6 Monaten in die Ressortabstimmung gelangen. Aber es ist mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf abermals gravierende Mängel hinsichtlich der Umsetzung der bisherigen Rechtsprechung aufweisen wird. Insbesondere werden die gebotenen Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen unangemessen einggeebnet werden und die Familienzuschläge werden ihre durch das BVerfG direktiv vorgegebene Natur einer Detailregelung verlieren. Beides selbstredend um die Kosten einer linearen Erhöhung des Grundgehaltes zu vermeiden. Neben der Verfasssungswidrigkeit dieses Vorgehens führt es zu einer Entwertung von Leistung und Qualifikation.

Aufgrund der vermeintlich nicht leistbaren finanziellen Belastung des Bundeshaushaltes wird aber auch dieses Alibigesetz vom BMF blockiert werden, bis es vollständig verstümmelt ist. Ggf. bleibt eine Erhöhung der Familienzuschläge ab Kind 3 übrig, die dann vom dbb frenetisch als Erfolg gefeiert werden wird.

Erst eine Beschlussvorlage an das Bundesverfassungsgericht mit anschließender Entscheidung und Fristsetzung an das BMI wird uns Bundesbeamten zu Recht verhelfen können. 2023 wird vermutlich ein weiterer Beschluss, diesmal zur A-Besoldung in Bremen erfolgen. Es bleibt die Hoffnung, dass der Bund dann einlenkt, um sich weiteren Aufwand mit Widersprüchen und Verfahren zu ersparen.

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3122 am: 27.12.2022 13:11 »
Die ganze Angstmacherei ist super unnötig.

Es wird keine Verschlechterungen in der Besoldung und in den Beförderungen mehr geben. Das kann sich der Bund als Dienstherr in Hinblick auf die Attraktivität überhaupt nicht leisten

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3123 am: 27.12.2022 14:07 »
Geht mal davon aus, dass man die 10% Steigerung bei 24 Monaten Laufzeit erreichen wird, zusammen mit den steuerfreien Einmalzahlungen.

Nun zum Haushalt, ich bin "Haushälter", generell sind die Personal Ansätze 2023 höher als in 2022, weil man das natürlich einpant, und das BMF hat intern die 10% auf 24 Monate bereits geplant. Davon könnt Ihr ausgehen, von den jeweiligen Geschäftsbereichen wird man Einsparungen erwarten, z.B. durch Stelleneinsparungen oder längeren Beförderungszeiten.

Was mir Sorgen bereitet, ist die Pensionslast ab 2025, nicht mal beim Bund, sondern eher bei den Bundesländern.
Mir ist schleierhaft, wie Berlin, Bremen oder Thüringen die Belastungen stemmen wollen. Deshalb gehe ich nach Gesprächen mit hohen Beamten des BMI davon aus, dass wir bis 2030 eine große Beamtenreform i.V.m. einer Besoldungsreform bekommen.

Deshalb rate ich jedem hier, nochmal alles zu versuchen, in den Ämtern aufzusteigen und vielleicht z.B. von A 10 auf A 11 oder A 12 zu kommen.
Das Besoldungssystem was wir jetzt haben, wird auf Sicht von 10 Jahren keinen Bestand mehr haben!

Und was soll sich dann diesbezüglich deiner Meinung nach im Rahmen des Besoldungssystems groß ändern? Einheitsbesoldung für alle? Wird ja scheinbar von der Honecker 2.0 Regierung so gewünscht. Dann können sie den ÖD komplett dicht machen. Aber dann ist ja das Gejammer wieder groß.

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 242
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3124 am: 27.12.2022 15:02 »
Einheitsbesoldung für alle?

einheitlich ne A16 für Alle wäre doch gut! ;-)

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3125 am: 27.12.2022 16:50 »
Ich habe auch kein Patentrezept, wie eine Beamtenreform aussehen soll, ich würde eher die Erfahrungsstufen abschaffen und Leistungsstufen einführen. Also eher nach Leistung bezahlen!

Dann nochmal zur anstehenden Tarifrunde: Ich war gerade beim "Lila Bäcker" und habe sechs dunkle Brötchen gerade gekauft fürs Abendbrot, drei Schusterjungen und drei Kürbiskernbrötchen.

Ich sage Euch - ich war geschockt - Ich habe heute am 27.12.2022 sage und schreibe 6,50 Euro bezahlt!

Alles andere als unter 10% wäre eine Kapitulation - wenn das so kommt benötigt man keine Gewerkschaften mehr!

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3126 am: 27.12.2022 17:24 »
Ich habe auch kein Patentrezept, wie eine Beamtenreform aussehen soll, ich würde eher die Erfahrungsstufen abschaffen und Leistungsstufen einführen. Also eher nach Leistung bezahlen!

Dann nochmal zur anstehenden Tarifrunde: Ich war gerade beim "Lila Bäcker" und habe sechs dunkle Brötchen gerade gekauft fürs Abendbrot, drei Schusterjungen und drei Kürbiskernbrötchen.

Ich sage Euch - ich war geschockt - Ich habe heute am 27.12.2022 sage und schreibe 6,50 Euro bezahlt!

Alles andere als unter 10% wäre eine Kapitulation - wenn das so kommt benötigt man keine Gewerkschaften mehr!

Nur das "Leistung" im öD immer heißt wer sich am besten bei den Vorgesetzten einschleimen kann

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3127 am: 27.12.2022 17:45 »
Da hast Du Recht, dass muss neu geregelt werden. In der Privatwirtschaft funktioniert es ja auch!

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3128 am: 27.12.2022 18:03 »
Ich habe auch kein Patentrezept, wie eine Beamtenreform aussehen soll, ich würde eher die Erfahrungsstufen abschaffen und Leistungsstufen einführen. Also eher nach Leistung bezahlen!

Dann nochmal zur anstehenden Tarifrunde: Ich war gerade beim "Lila Bäcker" und habe sechs dunkle Brötchen gerade gekauft fürs Abendbrot, drei Schusterjungen und drei Kürbiskernbrötchen.

Ich sage Euch - ich war geschockt - Ich habe heute am 27.12.2022 sage und schreibe 6,50 Euro bezahlt!

Alles andere als unter 10% wäre eine Kapitulation - wenn das so kommt benötigt man keine Gewerkschaften mehr!

Hinsichtlich der Erfahrungsstufen gab es doch die Überlegung, die Eingangs-Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A4-A7 statisch festzulegen (bei A7 war’s die Stufe 3, bei A4 Stufe 5). Da lohnt es sich ja richtig für den gehobenen Dienst. Des Weiteren würde man das DNeuG aus 2009 ad absurdum führen, wenn man dies so umsetzen würde. Da sieht man bereits wie lange diese Flickschusterei schon geht. Eine Reform wird immer auf dem Grundsatz beruhen, dass keine Mehrausgaben anfallen dürfen. Vielmehr wird es das Ziel sein, dass dadurch Mittel eingespart werden.  Selbst das DNeuG aus 2009 hatte damals rein zufällig die Folge, das insbesondere in höheren A-Besoldungsgruppen am Ende mehr herauskam.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3129 am: 27.12.2022 18:08 »
Eine funktionierende Leistungs- und Führungskultur setzt eben Führungspersonal voraus, das diese etabliert. Doch obwohl sich das Bundesverfassungsgericht immer wieder auch zur Aufgabe und zur Stellung des Beamtentums geäußert hat, wobei es ausgeführt hat, dass die Beamtenschaft, gegründet auf Sachwissen und loyale Pflichterfüllung, die Umsetzung von Recht auch und gerade gegen die auf Zeit gewählten Regierungen behaupten soll, herrscht quer durchs Land eine Angst und Buckelmenthalität, die bis zum kleinsten Rädchen weitergegeben wird. Das führt zu dem Schwachsinn und der Linientreue, die wir alle kennen.

Aber für die Lösung dieser Probleme werde ich nicht bezahlt. Nichtmal dann, wenn ich amtsangemessenen bezahlt würde. Ich würde sagen, alles bleibt wie es ist und wir lassen künftige Generationen bezahlen, wie bei allem anderen auch. Hauptsache das obere 1% wird geschont.

Quelle: BVerfG, Beschluss 2 BvL 6/17 vom 04.05.2020, Rn. 28
« Last Edit: 27.12.2022 18:20 von emdy »

Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 270
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3130 am: 27.12.2022 19:11 »
Über was reden wir hier eigentlich? Die Summen über die wir bei der Allimentation reden sind völlig lächerlich und in ein paar Jahren eh entwertet und wenn man sich anschaut für was in Europa Geld verbrannt wird, kann das nicht das wirkliche Problem sein. Schlichtweg ist der politische Wille das Problem. Aber Sie werden schon merken was sie am Beamtentum haben, wenn Polizisten streiken, Lehrer Monate nicht unterrichten, die Feuerwehr nicht mehr den Brand löscht, keine Verwaltungsakte mehr erstellt werden. Wie bei der Produktion von Medikamenten in Asien 😀

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 953
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3131 am: 27.12.2022 19:21 »
So ein Schmarren, wenn es mal soweit kommen sollte, schaufeln sich Beamte damit ja ihr eigenes Grab und schaffen ihre letzte Daseinsberechtigung ab. Massenhafte Disziplinarverfahren wären natürlich ein probates Mittel, um das System wieder zu justieren.

Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 270
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3132 am: 27.12.2022 19:46 »
Wenn ich keine Beamten mehr will kommt genau das bei raus, wie bei der Billigproduktion von Medikamenten in Asien.

Und wenn ich Beamte will, sollte ich mich Schämen, wenn wir darüber diskutieren müssen ob Beamte die 40 Stunden arbeiten und diverse Einschränkungen Ihrer Grundrechte hinnehmen 15 % über Bürgergeld verdienen. Auch da wird man Probleme bekommen, noch Personal zu finden.

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 953
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3133 am: 27.12.2022 19:54 »
Wenn sich jeder Beamte tatsächlich mit voller Hingabe 8h am Tag seiner Arbeit widmen würde, könnte man vielleicht 1/4 der Beamtenschaft einsparen und die dabei eingesparten Mittel den übrig gebliebenen Leistungsträgern zukommen lassen.

Dass die Praxis ganz überwiegend anders aussieht, wissen sicherlich alle, die lange genug im ÖD zu Hause sind.
 
(Gilt gewisser Weise auch für Tarifbeschäftigte, die sind jedoch nur zur Erbringung von Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet).

Daedalus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3134 am: 27.12.2022 20:30 »
You get what You pay for

Das wird in zunehmenden Maße die Zukunft des öD sein. Das hilft niemanden hier direkt. Aber irgendwann werden es auch die Entscheider final merken, wenn ihre Ideen nicht mehr umgesetzt werden können, weil das billigst eingeworbene Personal den Anforderungen nicht mehr gerecht wird und die, die es könnten, sich anders entscheiden.

Da werden Familienzuschläge, egal welcher Stufe nicht helfen. Aber das System muss und wird erst vor die Wand fahren,  ähnlich wie bei unserer Infrastruktur und dann wird es zwar viel teurer, aber es trifft ja nicht mehr die heutigen Mächtigen. 

Ich habe mich gegen einen Widerspruch entschieden. Als kinderloser Beamter im Endamt habe ich trotz eifrigen Mitlesen hier bisher nicht erkennen können, das mir ein Vorteil erwachsen könnte, wenn ich Einspruch einlegen würde.