Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954091 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #315 am: 17.03.2021 15:03 »
Aber die Lohnerhöhung zum 1.4. kommt doch trotzdem oder ??? 

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #316 am: 17.03.2021 15:07 »
Bisher nicht.

newT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #317 am: 17.03.2021 17:35 »
Aber die Lohnerhöhung zum 1.4. kommt doch trotzdem oder ???
Der Bundesbesoldungsgesetzgeber hat sich jetzt echt ziemlich in eine Sackgasse manövriert. Wenn er bei der anstehenden Übernahme des Tarifergebnisses nicht prozeduralisiert kann er sich das Gesetz eigentlich gleich schenken. Wenn er prozeduralisiert, zeigt er in seinem Gesetzentwurf selbst, dass er das 115% Grundsicherungsniveau unterschreitet. Man darf gespannt sein, wie er gedenkt das zu lösen.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #318 am: 17.03.2021 18:29 »
Sollte ja schon geschehen sein.  (Entwurf v. 15.03.)
Viellecht kommt wieder "Treudiener" dran?  :-)
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000

Treudiener

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #319 am: 18.03.2021 09:36 »
Sorry, liegt mir noch nicht vor.


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #321 am: 18.03.2021 12:23 »
Kam demnach aus dem am ehesten anzunehmenden Resort. Also Widerspruch und im Zweifel klagen.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #322 am: 18.03.2021 13:20 »
Dann kann man nur hoffen, dass bald das bedingungslose Grundeinkommen kommt, denn dann gibst keine Bemessungsgrundlage 😶
Hauptsache die Erhöhung kommt, zum 1.4.

TVsaugt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #323 am: 18.03.2021 20:21 »
Das wird dann doch aber in X-Klage enden. Das BMI hat doch die Berechnung mit dem Münchener A4 Beamten ausgeführt und breit gestreut :-\

Hat jemand Infos zu dem BVerfG Verfahren mit der A-Besoldung?

Pukki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #324 am: 18.03.2021 20:49 »
In der Jahresvorschau des BVerfG taucht der Bereich A-Besoldung leider nicht auf. Keine Ahnung, ob diese Vorschau im Laufe des Jahres noch angepasst wird/werden kann.

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #325 am: 18.03.2021 21:57 »
Hat jemand Infos zu dem BVerfG Verfahren mit der A-Besoldung?

Gibt es überhaupt eine die A-Besoldung betreffende Verfassungsbeschwerde, die zur Entscheidung angenommen wurde und anhängig ist?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #326 am: 19.03.2021 08:10 »
In dem mittlerweile veröffentlichten Referentenentwurf (v. 15.03) auf der Homepage des BMI geht auf Seite 41 folgende Ausführung zum regionalen Ergänzungszuschlag hervor:
„Daher bleibt die besoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.“

Heißt das im Klartext, das Thema ist doch noch nicht durch? Also es wird evtl doch noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bundesbesoldung geben?


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #327 am: 19.03.2021 10:42 »
In dem mittlerweile veröffentlichten Referentenentwurf (v. 15.03) auf der Homepage des BMI geht auf Seite 41 folgende Ausführung zum regionalen Ergänzungszuschlag hervor:
„Daher bleibt die besoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.“

Heißt das im Klartext, das Thema ist doch noch nicht durch? Also es wird evtl doch noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bundesbesoldung geben?

Da auf der S. 41 des aktuellen Entwurfs keine genügende Prozeduralisierung erfolgt, der vorherige Referentenentwurf aber bereits einleitend und also an prominenter Stelle zunächst auf die Problematik des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau hingewiesen (S. 1 f.; die Passage fehlt im neuen Entwurf) und später berechtigt nachgewiesen hat (vgl. im ursprünglichen Entwurf S. 51 f.), dass eine fortgeführte Alimentation, wie sie nun im neuen Entwurf vorgenommen wird, in den unteren Besoldungsgruppen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, wird sich der Gesetzgeber irgendetwas einfallen lassen müssen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, selbst nachgewiesen zu haben, dass der aktuelle Gesetzentwurf unzureichend ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nun die entsprechende Ausschussarbeit beginnen - in diesem Sinne ist das von Dir genannte Zitatt zu verstehen  -; und da diese in der Regel Zeit benötigen und sich offensichtlich eine politische Konfliktlinie zwischen Union und SPD abzeichnet, wird es interessant werden, wie das Thema weitergeht. Wenn sich die Union Vorteile mit Blick auf den kommenden Wahlkampf davon versprechen sollte, dass das Finanzministerium den Entwurf des Innenministerium zu Fall gebracht hat, wird das Thema auch medial auf die Tagesordnung kommen. Ansonsten werden die Regierungsparteien die Füße stillhalten und versuchen, den vorliegenden Entwurf trotz seines verfassungswidrigen Gehalts durchzuwinken. Ob die Opposition wie vor rund zwei Monaten jene in Berlin das mitmacht oder versucht, aus der Thematik politisches Kapitel zu schlagen, wird sich dann gleichfalls zeigen. Da sich mit Ausnahme der AfD alle im Bundestag vertretenen Parteien derzeit noch Hoffnungen machen dürften, Teil der nächsten Regierung zu sein, dürfte die Wahrscheinlichkeit nicht gering sein, dass praktisch alle Parteien ein Interesse daran haben, dass der aktuelle Entwurf ohne viel Aufhabens durch's Parlament geht - so war's zumindest vor zwei Monaten in Berlin.

Fahnder

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #328 am: 19.03.2021 11:37 »

Da auf der S. 41 des aktuellen Entwurfs keine genügende Prozeduralisierung erfolgt, der vorherige Referentenentwurf aber bereits einleitend und also an prominenter Stelle zunächst auf die Problematik des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau hingewiesen (S. 1 f.; die Passage fehlt im neuen Entwurf) und später berechtigt nachgewiesen hat (vgl. im ursprünglichen Entwurf S. 51 f.), dass eine fortgeführte Alimentation, wie sie nun im neuen Entwurf vorgenommen wird, in den unteren Besoldungsgruppen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, wird sich der Gesetzgeber irgendetwas einfallen lassen müssen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, selbst nachgewiesen zu haben, dass der aktuelle Gesetzentwurf unzureichend ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nun die entsprechende Ausschussarbeit beginnen - in diesem Sinne ist das von Dir genannte Zitatt zu verstehen  -; und da diese in der Regel Zeit benötigen und sich offensichtlich eine politische Konfliktlinie zwischen Union und SPD abzeichnet, wird es interessant werden, wie das Thema weitergeht.

Der neue Entwurf ist nicht nur offensichtlich verfassungswidrig, er enthält auch dreiste LÜGEN und Widersprüche! So wird in der Gesamtschau bescheinigt, es lägen keinerlei Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Besoldung vor.

Wie bitte? Wie dreist kann man sowas behaupten, wenn man in dem vorherigen Entwurf noch etwas anderes festgestellt hat bzw. eine Seite weiter selber Handlungsbedarf erkannt hat. Von der fehlenden Würdigung der 41h-Woche, Beihilfekürzungen usw. will ich überhaupt nicht sprechen ...


Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #329 am: 20.03.2021 20:22 »
Guten Abend,

hat jemand einen Musterantrag für den Bund?

Grüße