Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904820 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3165 am: 29.12.2022 00:33 »
Don't feed the trolls.

Nebenbei bemerkt, wieder ein Artikel, der es schafft an sich richtige Aussagen zu verdrehen und dann zu verqueren Schlüssen zu kommen.

Bund und Länder haben keine Rücklagen gebildet?  Die ganzen Pensionierungen kommen auch total überraschend. Das hätte man auch nicht ahnen können.

An den Umbau des Beamtentums hat sich noch keine Partei auch nur ansatzweise versucht. Woran das wohl liegen mag?

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3166 am: 29.12.2022 09:34 »
Weil die Kosten enorm sind für den jetzigen Haushalt und zukünftige Haushalte niemanden interessieren. Der einzige der mal was versucht hat, war Gerhard Schröder mit der Agenta 2010 und dem bekannten Ergebnis.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3167 am: 29.12.2022 10:08 »
Hahaaa gibt es hier wirklich Beamte die zu Heiligabend und kurz danach noch/schon Haushaltspläne lesen??! Und gefaselt wird hier von leistungsgerechter Bezahlung? Als Beamter?? Der Witz des Jahres 2022. Unfassbar! Hahaaa macht weiter so, ein Genuss für jeden Faulpelz wie mich. Zur Erinnerung A13 gD mit Ministerialzulage und die letzten zwei Wochen schön frei gehabt. Hahaaa, weiter arbeiten, ihr fleißigen Ameisen guten Rutsch! https://www.bild.de/politik/2022/politik/wirtschaftsweiser-werding-fordert-kuerzt-die-beamtenpensionen-82380440.bild.html

Da spricht wohl der pure Neid, dass man als einziger zwischen den Jahren ran muss weil die Referenten frei haben und man selbst nun dem LRD den Kaffee kochen muss.

Aber egal, so kennen wir unser Kimbonbon halt :-) Ein bisschen Bodensatz gibt es eben auch bei der Bestenauslese

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3168 am: 29.12.2022 10:13 »
Hahaaa gibt es hier wirklich Beamte die zu Heiligabend und kurz danach noch/schon Haushaltspläne lesen??! Und gefaselt wird hier von leistungsgerechter Bezahlung? Als Beamter?? Der Witz des Jahres 2022. Unfassbar! Hahaaa macht weiter so, ein Genuss für jeden Faulpelz wie mich. Zur Erinnerung A13 gD mit Ministerialzulage und die letzten zwei Wochen schön frei gehabt. Hahaaa, weiter arbeiten, ihr fleißigen Ameisen guten Rutsch! https://www.bild.de/politik/2022/politik/wirtschaftsweiser-werding-fordert-kuerzt-die-beamtenpensionen-82380440.bild.html

Deine Beiträge sind echt immer zum totlachen ich breche ab. Stimme dir aber zu dass die Erfahrungen die du schilderst wohl sehr oft zutreffen. Im Ministerium ist man im gd einfach Kaffekocher und warum dann anstrengen? A13gd mit Zulage ist ja auch auskömmlich. Der Bruder meines (mittlerweile älteren) Kollegen hat mit A9gd im Landwirtschaftsministerium angefangen und ist mittlerweile A15. Befördert wurde er von A10 - A 13 im Jahrestakt! Ist das Standart im Ministerium? Scheint so?

Seine Hauptbeschäftigung während der Dienstzeit bestand (zumindest bis A13) hauptsächlich aus dem Bau von Modellfliegern und Eisenbahnen. Hahaha

Tagelöhner

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« Antwort #3169 am: 29.12.2022 10:15 »
Daher gehört das System auch gravierend ausgemistet...Selbstbedienungsladen vom Feinsten und Veruntreuung von Steuergeldern. Wenn sich das tatsächlich so zuträgt, kann man es nicht anders bezeichnen.

Blablublu

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« Antwort #3170 am: 29.12.2022 10:22 »
Seid wann zahlen Tagelöhner Steuern? Die nutzen doch nur das System aus und lassen sich von Bürgergeld aushalten.

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3171 am: 29.12.2022 10:24 »
Seid wann zahlen Tagelöhner Steuern? Die nutzen doch nur das System aus und lassen sich von Bürgergeld aushalten.

Spätestens seit Vertreter der Beamtenschaft den Unterschied zwischen seid und seit nicht kennen. Scheinbar verlernt man bei soviel Unterforderung im beruflichen Alltag auch die einfachsten Grundlagen der eigenen Muttersprache.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3172 am: 29.12.2022 10:25 »
..und was allen Tagelöhnern oft gemein ist...sie haben zu vielem eine Meinung aber selten das dazu passende Wissen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3173 am: 29.12.2022 10:27 »
...ein Phänomen, welches ich eher bei Vertretern der Beamtenschaft erkannt habe...sie halten sich für die Speerspitze der Bevölkerung, weil man ihnen eingeredet hat, das Verfahren der Bestenauslese durchlaufen zu haben. Dabei sind sie mental nur in ihrem kleinen von Bürokratie und Selbstverwaltung geprägten Mikrokosmos gefangen, und zu wirklich wertschöpfender Arbeit gar nicht mehr in der Lage. Polizisten und Vertreter der Justiz sollen sich nicht angesprochen fühlen, diese üben die wichtigsten staatlichen Kernaufgaben aus.

Drehleiterkutscher

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« Antwort #3174 am: 29.12.2022 10:39 »
Hahaaa gibt es hier wirklich Beamte die zu Heiligabend und kurz danach noch/schon Haushaltspläne lesen??! Und gefaselt wird hier von leistungsgerechter Bezahlung? Als Beamter?? Der Witz des Jahres 2022. Unfassbar! Hahaaa macht weiter so, ein Genuss für jeden Faulpelz wie mich. Zur Erinnerung A13 gD mit Ministerialzulage und die letzten zwei Wochen schön frei gehabt. Hahaaa, weiter arbeiten, ihr fleißigen Ameisen guten Rutsch! https://www.bild.de/politik/2022/politik/wirtschaftsweiser-werding-fordert-kuerzt-die-beamtenpensionen-82380440.bild.html

Mich würde mal die Gegenrechnung für Angestellte bei gleicher finanzieller Ausstattung interessieren.

Nur weil das Geld aus einer anderen Kasse kommt und Rücklagen gebildet werden, wird es nicht günstiger...

Rentenonkel

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« Antwort #3175 am: 29.12.2022 10:44 »
Hinsichtlich des ersten Absatzes bin ich mit Dir gänzlich d'accord und kann ich mich nicht erinnern, dass ich hier bislang etwas anderes behauptet hätte, insofern bleibt mit weiterhin wie offensichtlich auch clarion unklar, worin jetzt der Zusammenhang zu meiner ursprünglichen Ausführung besteht, mit der ich auf m.E. berechtigt von ihr dargelegte Ausführungen reagiert habe.

Es ist nicht immer einfach, Deinen sehr guten Texten zu dem sehr komplexen Sachverhalt zu folgen und beim ersten Lesen des Textes, auf den ich mich bezog, hatte ich deine Aussagen etwas anders verstanden. Vielleicht ging es nur mir so, vielleicht aber auch dem einen oder anderen Mitleser.

Dann hat die Diskussion zumindest zur Klarstellung geholfen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3176 am: 29.12.2022 11:06 »
Hinsichtlich des ersten Absatzes bin ich mit Dir gänzlich d'accord und kann ich mich nicht erinnern, dass ich hier bislang etwas anderes behauptet hätte, insofern bleibt mit weiterhin wie offensichtlich auch clarion unklar, worin jetzt der Zusammenhang zu meiner ursprünglichen Ausführung besteht, mit der ich auf m.E. berechtigt von ihr dargelegte Ausführungen reagiert habe.

Es ist nicht immer einfach, Deinen sehr guten Texten zu dem sehr komplexen Sachverhalt zu folgen und beim ersten Lesen des Textes, auf den ich mich bezog, hatte ich deine Aussagen etwas anders verstanden. Vielleicht ging es nur mir so, vielleicht aber auch dem einen oder anderen Mitleser.

Dann hat die Diskussion zumindest zur Klarstellung geholfen.

Ja, das Thema ist leider komplex und für mich als juristischen Laien - insbesondere, wenn es um Sachverhalte geht, die über das Besoldungsrecht hinausgehen - durchaus ebenfalls fordernd. Insofern finde ich es durchaus gut, wenn ich auf sachlich fundierte Gegenmeinungen stoße, da das mich fordert, mich noch einmal aus einer anderen Perspektive mit dem Thema/den Themen zu beschäftigen. Insofern war unsere Diskussion auch für mich fruchtbar, auch wenn wir streckenweise wohl aneinander vorbeigerdet haben, ohne das gleich zu bemerken.

Blablublu

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« Antwort #3177 am: 29.12.2022 11:46 »
Hahaaa gibt es hier wirklich Beamte die zu Heiligabend und kurz danach noch/schon Haushaltspläne lesen??! Und gefaselt wird hier von leistungsgerechter Bezahlung? Als Beamter?? Der Witz des Jahres 2022. Unfassbar! Hahaaa macht weiter so, ein Genuss für jeden Faulpelz wie mich. Zur Erinnerung A13 gD mit Ministerialzulage und die letzten zwei Wochen schön frei gehabt. Hahaaa, weiter arbeiten, ihr fleißigen Ameisen guten Rutsch! https://www.bild.de/politik/2022/politik/wirtschaftsweiser-werding-fordert-kuerzt-die-beamtenpensionen-82380440.bild.html

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Wo werden denn Rücklagen gebildet?

kleinerluis

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« Antwort #3178 am: 29.12.2022 12:02 »
Ich kann immer nicht so recht nachvollziehen, was hier über die Arbeitsaufgaben der Ministerialbeamten erzählt wird. Gelegentlich kommt es mir so vor, als ob man sich darin gefällt Räuberpistolen zu erzählen.
Ich selbst bin in einer selbstverwaltenden Bundesoberbehörde in einer A13 gD und führe ~100 MA. Langweilig ist mir nie und meine Tage sind durchaus voll. Ich fühle mich auch nicht überbezahlt. Klar ist mir, dass ich mit der Verantwortung und den Aufgabenbereich in der freuen Wirtschaft deutlich mehr verdienen könnte. Ich hatte mich aber mal anders entschieden. Also gibts auch nix zu meckern. Was ist hier blos los mit einigen?
Trotzdem bin ich natürlich für eine amtsangemessene Besoldung, finde das andauernde gegen die auch verfassungsgerichtlich festgestellte Pflicht seine Beamten ordentlich zu besolden, zum kotzen. Deshalb habe ich auch Widerspruch eingelegt.

Finanzer

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« Antwort #3179 am: 29.12.2022 12:06 »
@kleinerluis: Das Problem wird sein, das die ministerialbürokratie für die meisten Beamten eine Blackbox ist. Was der normale Polizisten oder Finanzbeamte arbeitet kann man sich gut vorstellen oder sich innerhalb von zwei Sätzen erklären lassen.

Die Beamten in hessischen Ministerien oder mittelbehörden die ich kennen können das leider nicht. Ich gehe trotzdem erstmal davon aus das es sich dabei um eine nutzbringende Tätigkeit handelt.