Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2054748 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3180 am: 29.12.2022 13:06 »
Guten Tag Zusammen,
bis 2019 war ich Beamter g.D. in einer Kommune NRW. Hatte das Glück das ich meiner Besoldung immer fein seit 2011 widersprochen habe. So kam es im Jahr 2021 zu einer Nachzahlung Familienzuschlag in Höhe von über 18.000 €. Die Kommune hatte zudem auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich habe vier Kinder. 2019 bin ich zum Bund gegangen, da bei gleicher Besoldungsgruppe der Bund ca. 250 € netto mehr zahlte. Nun hat sich das Blatt aber gravierend geändert. Die Familienzuschläge haben sich erhöht und ich hätte nun bei der Kommune ca. 500 € mehr Besoldung. Ich versuche dem Forum hier zu folgen. aber bei 212 Seiten zu dem Thema, und zunehmend abschweifenden Ausführungen habe ich irgendwie den Überblick verloren. Kann mir vielleicht jemand den aktuellen Stand mitteilen? Ist im BMI die Novellierung des Familienzuschlages (Bund) nunmehr in Angriff genommen worden? Oder wartet man erst die Besoldungsrunde 2023 ab?
LG aus dem schönen BVA

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3181 am: 29.12.2022 13:53 »
Bislang ist geplant, ausschließlich das Grundgehalt aller Besoldungsgruppen um 20% anzuheben. Das soll zum 01.01.2023 passieren.

Spaß beiseite, der vielfach angekündigte Entwurf des BMI liegt nach wie vor nicht vor. Von seiner Verfassungswidrigkeit muss ausgegangen werden. Es ist jedoch möglich, dass er, gerade für kinderreiche Beamte, spürbare Verbesserungen vorsieht.

Die 212 Seiten sind zusammen gekommen, weil sich seit der umfangreichen Berichterstattung der Bild-Zeitung seit einigen Wochen zum unerschöpflichen Reichtum deutscher Beamter, auch der ein oder andere Bundesbeamte mal gerührt hat. Und weil die Ressortabstimmung des Entwurfes nach Aussagen auf Abgeordnetenwatch näher rückt.

Neutrum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3182 am: 29.12.2022 14:35 »

Mich würde mal die Gegenrechnung für Angestellte bei gleicher finanzieller Ausstattung interessieren.

Nur weil das Geld aus einer anderen Kasse kommt und Rücklagen gebildet werden, wird es nicht günstiger...

Man kann natürlich eine (naive) Gegenüberstellung der Lebenswegkosten in Form einer realistisch-pessimistischen Milchmädchenrechnung relativ einfach machen:
Amortisationsrechnung
a) unter folgenden vereinfachenden Annahmen:
- Ausklammern der P/G-KV (zwecks besserer Netto-Vergleichbarkeit (ebenso die Beihilfe, bei der ich bzgl. Einberechnung ratlos wäre)
- Beibehalt von VBL (immer noch öD ;) )
- Betrachtung der aktuellen Zahlen als inflationsbereinigt über den Lebensweg eines Beamten (Argumentation bzgl. Haltbarkeit: Ausgehend von der m.E. unstrittigen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten unter der Annahme von Tarifablschlüssen in Höhe der Inflation und im Gleichschritt mit der wirtschaftlichen Entwicklung nähme ich einen Erhalt der entsprechenden Kaufkraft an. In der Realität erwarte ich überwiegend niedrigere Abschlüsse, was die Ruhegehaltszahlungen gegenüber der Einsparungen zur aktiven Dienstzeit in ihrer Wertigkeit minderte => Betrachtung argumentativ realistisch-pessimistisch für den Haushalt)
- Betrachte Angestelltengehälter als durch E15Ü begrenzt (somit erhalten A15 und A16 im Vergleich als Angestellte in vielen Erfahrungsstufen ein gedeckeltes Einkommen)
- Betrachte einen für die Beamtenkosten unrealistisch ungünstigen Karriereverlauf (üblicherweise niedrigste Besoldungsgruppe bis kurz vor Ruhestand - dann kometenhafter Aufstieg mit jeweils 2y in den Besoldungsgruppen bis zum Erreichen der Laufbahngrenze, bzw. A16)
- Betrachte lediglich die minimale Dienstzeit für volles Ruhegehalt (40y)
- daß die Rentenkasse in Ordnung ist und nicht aus dem Haushalt bezuschußt werden muß - der Rentner den Haushalt also mit 0 Euro belastet *hust* (alternativ dürfte man in dem Vorgehen nicht das volle Ruhegehalt, sondern das Delta zwischen Ruhegehalt und Rente als Divisor nehmen - die steigerte wiederum die Wirtschaftlichkeit der Beamten => pessimistische Annahme für den Haushalt)
b) und folgendem Vorgehen:
- übertrage die Besoldungstabelle (Dienstherrenbrutto und Beamtennetto) in ein Spreadsheet
- füge den Einträgen jeweils ein mindestens in der Größenordnung "Hundert" entsprechendes Arbeitnehmernetto und das dazu passende Arbeitgeberbrutto hinzu
- Errechne das jeweilige Delta zwischen Dienstherren- und Arbeitgeberbrutto
- Dividiere das über 40 Jahre kumulierte Delta durch das erzielte Ruhegehalt, um zu erfahren, nach wievielen Jahren Ruhestand sich der Angestellte amortisiert hätte (der Beamte also teurer würde)
c) komme ich zu folgendem Ergebnis: eD: im Alter von 89 Jahren ; mD: im Alter von 86 Jahren ; gD&hD: im Alter von 85 Jahren (also in allen Fällen höher als die statistische Lebenserwartung eines Mannes in Deutschland)

In Summe für mich ein weiteres Argument, weshalb die aus der Zeit gefallene Beschäftigungsform immer noch beibehalten wurde: Die Lebenswegkosten des Beamten sind geringer als die eines Angestellten.

Wenn man sich allerdings auf die Betrachtung eines Jahreshaushalts begrenzt kommt man natürlich zu dem Schluß, daß die Ruheständler teuer ins Gewicht fallen. In Aufbauphasen des Beamtenstammes verstärken sich in der Betrachtung natürlich die Einspareffekte. In Abbauphasen, wie sie in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, die Mehrkosteneffekte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3183 am: 29.12.2022 16:09 »
@ Julianx1

Folgendes ist laut GdP geplant: https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_bundesinnenministerium-geht-besoldungsreform-an

Ob das so kommt und wann das kommt, steht in den Sternen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3184 am: 29.12.2022 16:39 »
Zitat von: PolareuD link=topic=114508.msg269478#msg269478

Folgendes ist laut GdP geplant: [url
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_bundesinnenministerium-geht-besoldungsreform-an[/url]

Ob das so kommt und wann das kommt, steht in den Sternen.

Das liest sich leider so, als ob das Rumgepfusche weiter geht. Das hat doch überhaupt nichts mit einer Besoldungsreform zu tun und schon gar nichts mit der verfassungsgemässen Alimentierung. Habe es bisher aus Selbstverständnis für meinen Beruf vermieden aber die innere Kündigung rückt immer näher.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3185 am: 29.12.2022 16:52 »
Ist das nicht ein alter Hut?

So oder so jedenfalls ziemlich unbefriedigend. Wie zu erwarten.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3186 am: 29.12.2022 17:00 »
Es war doch klar, dass das BVerfG-Urteil von 2020 wortwörtlichen genommen wird. Alles andere zu Glauben wäre naiv gewesen. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass etwas in unserem Lande mal mit Hand und Fuss durchgeplant worden wäre.

Abhilfe ist nur durch weitere Klagen zu erreichen. Vielleicht haben wir dann in 10 Jahren eine verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3187 am: 29.12.2022 19:27 »
Wenn ich hier immer "innere Kündigung" höre. Wenn man mal an einem Tag sagt: So heute nur das Nötigste, Ok. Aber dauerhaft? Wie soll man denn so was 30 Jahre durchhalten? Dafür seine wertvolle Lebenszeit verplempern?? Da eher kündigen und was Sinnvolles machen.

Nur ist das bei Beamten das Problem, welches TB eher nicht haben: Ist man erstmal draußen, kommt man ab einem bestimmten Alter auch nie wieder rein. Man kann nicht sagen: dieser Laden nervt mich, ich mache jetzt erstmal fünf - 10 jahre was komplett anderes. Gäbe es da eine Möglichkeit, wieder reinzukommen, würden das denke ich sehr viele machen.

Oder man geht verkürzt und macht im Zweitjob, das was Spaß macht. Als Beamter darf man aber auch nicht alles machen. Ich als besonders hübsches Exemplar der dt Beamtenschaft denke da an only-fans. Das würde aber wohl kein Dienstherr genehmigen.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3188 am: 29.12.2022 19:55 »
Ich kann immer nicht so recht nachvollziehen, was hier über die Arbeitsaufgaben der Ministerialbeamten erzählt wird. Gelegentlich kommt es mir so vor, als ob man sich darin gefällt Räuberpistolen zu erzählen.
Ich selbst bin in einer selbstverwaltenden Bundesoberbehörde in einer A13 gD und führe ~100 MA. Langweilig ist mir nie und meine Tage sind durchaus voll. Ich fühle mich auch nicht überbezahlt. Klar ist mir, dass ich mit der Verantwortung und den Aufgabenbereich in der freuen Wirtschaft deutlich mehr verdienen könnte. Ich hatte mich aber mal anders entschieden. Also gibts auch nix zu meckern. Was ist hier blos los mit einigen?
Trotzdem bin ich natürlich für eine amtsangemessene Besoldung, finde das andauernde gegen die auch verfassungsgerichtlich festgestellte Pflicht seine Beamten ordentlich zu besolden, zum kotzen. Deshalb habe ich auch Widerspruch eingelegt.



Mit A13gd Personalverantwortung für 100MA? Dass muss aber ein unterstellten Klientel sein? 100 Hausmeister, Gärtner usw.?  8).

Frag bitte einmal in unserem Ministerium im BMVg nach wer dort mit einer A13 (gd) Personalverantwortung hat?! Keiner! Doch gemäß Dienstposteninfoportal der "Chef" der Poststelle.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3189 am: 29.12.2022 22:43 »
Ich kann immer nicht so recht nachvollziehen, was hier über die Arbeitsaufgaben der Ministerialbeamten erzählt wird. Gelegentlich kommt es mir so vor, als ob man sich darin gefällt Räuberpistolen zu erzählen.
Ich selbst bin in einer selbstverwaltenden Bundesoberbehörde in einer A13 gD und führe ~100 MA. Langweilig ist mir nie und meine Tage sind durchaus voll. Ich fühle mich auch nicht überbezahlt. Klar ist mir, dass ich mit der Verantwortung und den Aufgabenbereich in der freuen Wirtschaft deutlich mehr verdienen könnte. Ich hatte mich aber mal anders entschieden. Also gibts auch nix zu meckern. Was ist hier blos los mit einigen?
Trotzdem bin ich natürlich für eine amtsangemessene Besoldung, finde das andauernde gegen die auch verfassungsgerichtlich festgestellte Pflicht seine Beamten ordentlich zu besolden, zum kotzen. Deshalb habe ich auch Widerspruch eingelegt.



Mit A13gd Personalverantwortung für 100MA? Dass muss aber ein unterstellten Klientel sein? 100 Hausmeister, Gärtner usw.?  8).

Frag bitte einmal in unserem Ministerium im BMVg nach wer dort mit einer A13 (gd) Personalverantwortung hat?! Keiner! Doch gemäß Dienstposteninfoportal der "Chef" der Poststelle.

Ich nehme nicht an, dass du sagen willst das ich lüge. Was sich ein Ministerialbeamter vorstellen kann, bleibt nir natürlich verborgen. Ich kann nur sagen als Bereichsleiter habe ich 5 Teams 'a 20 Mitarbeiter unter meiner Verantwortung. Verbeamtet sind davon nur noch ein paar Altlasten wie ich, ansonsten alles Angestellte. Ich denke in ausführenden Behörden ist das nicht unüblich. Darüber bin ich auch froh. Ich leide zumindest nicht an Unterforderung oder Langeweile. Ein Job in einem Ministerium käme für mich nie in Frage.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3190 am: 30.12.2022 01:52 »
Ich kann immer nicht so recht nachvollziehen, was hier über die Arbeitsaufgaben der Ministerialbeamten erzählt wird. Gelegentlich kommt es mir so vor, als ob man sich darin gefällt Räuberpistolen zu erzählen.
Ich selbst bin in einer selbstverwaltenden Bundesoberbehörde in einer A13 gD und führe ~100 MA. Langweilig ist mir nie und meine Tage sind durchaus voll. Ich fühle mich auch nicht überbezahlt. Klar ist mir, dass ich mit der Verantwortung und den Aufgabenbereich in der freuen Wirtschaft deutlich mehr verdienen könnte. Ich hatte mich aber mal anders entschieden. Also gibts auch nix zu meckern. Was ist hier blos los mit einigen?
Trotzdem bin ich natürlich für eine amtsangemessene Besoldung, finde das andauernde gegen die auch verfassungsgerichtlich festgestellte Pflicht seine Beamten ordentlich zu besolden, zum kotzen. Deshalb habe ich auch Widerspruch eingelegt.



Mit A13gd Personalverantwortung für 100MA? Dass muss aber ein unterstellten Klientel sein? 100 Hausmeister, Gärtner usw.?  8).

Frag bitte einmal in unserem Ministerium im BMVg nach wer dort mit einer A13 (gd) Personalverantwortung hat?! Keiner! Doch gemäß Dienstposteninfoportal der "Chef" der Poststelle.https://forum.oeffentlicher-dienst.info/Themes/oed/images/post/xx.gif

Sollte eigentlich jedem mit ein wenig Wissen über den ÖD klar sein, dass man kaum von Ministerien auf alle Behörden schließen kann. Allerdings ist mir der arrogante Duktus von Kollegen aus Ministerien leider nicht unfremd.

In der kommunalen Verwaltung ist es völlig normal, dass gD Personalverantwortung hat. Da leitet auch mal ein gD das Ordungsamt einer mittelgroßen Stadt.

Dies sollte man eventuell bei Zeiten zum Anlass nehmen, um zu prüfen (und schließlich einzudämmen) inwieweit die Dienstposteninflation in den Ministerien völlig ausufernde Dimensionen annimmt. Kimonbonbons Kaffee kann auch ein E6 kochen. Wahrscheinlich sogar besser. In jedem Fall aber billiger.

Ich kann nur sagen, dass einige hD-Kollegen deutlich mehr von der Überzeugung etwas zu können leben, als davon tatsächlich etwas zu können. Gerade die Damen und Herren Juristen, welche häufig geneigt sind jede Praktikabilität im Keim zu ersticken und des Öfteren so lange an etwas herumdoktorn, bis niemand mehr versteht was eigentlich geregelt werden sollte.

Bundi

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« Antwort #3191 am: 30.12.2022 11:46 »
@beamtenmichel

Selbst wenn es es 100 Gärtner wären die zu führen sind, das ist Personalverantwortung. Finde das schon etwas despektierlich was du da geschrieben hast. Die Führungsverantwortung von Personal kann man nicht an deren Dienstgrad oder Amt festmachen. Es gibt oder gab auch im Geschäftsbereich BMVg solche Posten wenn ih da an die Beihilfe denke oder im Gebührniswesen. Da hattest du als A13gD schnell mal eine ganze Anzahl zu führen. Oder noch viel früher als Leiter einer StOV hattest du Verantwortung für noch weit mehr als 100 Mitarbeiter. Heute allerdings führt der höhere Dienst solche Dienststellen. Aber bin bei dir im BMVg selber führt A13 nichts an Personal.
Aber wir schweifen wie immer vom eigentlichen Thema der verfassungsgemässen Alimentation ab.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3192 am: 30.12.2022 11:54 »
Man hat die Jahre über auch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen immer weiter eingestampft.  Da muss man schon Bock drauf haben, für ein paar € mehr das Äffchen zu machen.

Bundi

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« Antwort #3193 am: 30.12.2022 11:57 »
@DrStrange
Das mit der inneren Kündigung ist so eine Sache. Habe selber nunmehr 36 Dienstjahre hinter mir und knapp 11 vor mir. Wie wir von unserem Dienstherrn behandelt werden bzw wie der Dienstherr mit entsprechenden Urteilen des BVerfG umgeht, lässt mich schon den Glauben verlieren und man füllt sich verarscht. Und wenn ich es mir nie vorstellen konnte, so bringt das ganze das Fass zum überlaufen. Habe eigentlich einen sinnvollen und auslastenden Dienstposten, aber frage mich nunmehr wozu schiebt man regelmässig Überstunden weil Dienstposten nicht besetzt sind aber die Arbeit erledigt werden muss, wenn der Dienstherr nicht in der Lage ist wenigstens ansatzweise seinen Teil der Treuepflicht zu erfüllen. Für mich ist das Dienstverhältnis eben keine Einbahnstrasse. Ist sicher eine andere Sache wenn man noch 30 Jahre vor sich hat. Da bin ich bei dir das wäre fatal und nicht auszuhalten. 

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3194 am: 30.12.2022 12:22 »
@bundi: besteht für Sie noch die Möglichkeit einer weiteren Beförderung oder anderweitigen gratifikation dafür, das Sie sich zusätzlich bemühen? Wenn nicht würde ich es definitiv sein lassen.