Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855536 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3195 am: 30.12.2022 14:36 »
@finanzer

Bin A13g. Es gäbe sicher die Option A13z werden zu können oder den Aufstieg. Aber beides würde mich zwingen entweder ins Ministerium oder eine andere höhere Kommandobehörde im Bereich BMVg wechseln zu müssen. Da mir mein derzeitger Dp sehr gut gefällt kommt das für mich nicht wirklich in Betracht. Bin dem Grunde nach sehr zufrieden mit dem Dienst und habe mich die letzten 30 Jahre immer dagegen gewehrt den Dienst nur als Dienst zu betrachten. Umso mehr erschreckt es mich mittlerweile selbst das ich kurz vor der inneren Kündigung bin. Es ist ja nicht nur die Alimentation so auch die 41 Stundenwoche und einige andere Dinge die mir den Glauben an unseren Dienstherrn rauben.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3196 am: 30.12.2022 14:40 »
Hahaaa, ärgert euch nicht. Macht es doch einfach so wie die Herrschaften dort unser ehemaliger Minister hahaaaa, dumm ist derjenige, der nur einen Finger für den Staat krümmt hahaa https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/ein-jahr-stumm-im-bundestag-178-880-16-euro-fuer-0-sekunden-redezeit-82396424.bild.html

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3197 am: 30.12.2022 14:46 »
@kimonbo: wäre es nicht die Bild, würde ich sogar draufklicken.

@bundi: ihre Beweggründe und der Weg dahin lässt sich vollkommen nachvollziehen.  Ich selbst habe noch 35 Jahre vor mir, bin mit meiner Tätigkeit und dem drumherum inzwischen recht zufrieden. Meine Position erscheint mit recht privilegiert, weshalb ich mich Rahmen des nötigen bemühe.

Ich habe aber genügend Kollegen kennengelernt die sich den Arsch abgearbeitet haben, ohne den geringsten Dank.... diese Beispiele sollte man immer vor Augen haben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3198 am: 30.12.2022 14:58 »
@finanzer:

Dann hoffe ich mal für Sie, dass die Jahre weiterhin so bleiben also interessant und erfüllend. Hatte sehr oft Glück mit meinen Verwendungen und kann bis auf wenige Ausnahmen dem Grunde nach nicht klagen. Es geht mir auch nicht nur um meine Person wenn ich den Glauben verlier. Ich finde es beschämend, wenn ich an all die Polizisten, Feuerwehrleute oder die Soldaten denke, die anders als ich jeden Tag unter Umständen ihr leibliches Wohl für den Staat riskieren und die dann so behandelt werden wenn es um die Alimentation geht.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3199 am: 30.12.2022 15:17 »
@finanzer:

Dann hoffe ich mal für Sie, dass die Jahre weiterhin so bleiben also interessant und erfüllend. Hatte sehr oft Glück mit meinen Verwendungen und kann bis auf wenige Ausnahmen dem Grunde nach nicht klagen. Es geht mir auch nicht nur um meine Person wenn ich den Glauben verlier. Ich finde es beschämend, wenn ich an all die Polizisten, Feuerwehrleute oder die Soldaten denke, die anders als ich jeden Tag unter Umständen ihr leibliches Wohl für den Staat riskieren und die dann so behandelt werden wenn es um die Alimentation geht.

Hahaaaa um das leibliche Wohl ist für uns Ministerialbeamte dank der vielen Polizisten herzlich gesorgt hahaa

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3200 am: 30.12.2022 16:24 »
@bundi: besteht für Sie noch die Möglichkeit einer weiteren Beförderung oder anderweitigen gratifikation dafür, das Sie sich zusätzlich bemühen? Wenn nicht würde ich es definitiv sein lassen.

Ich dachte ein Beamter muss Kraft seines Status' dafür Sorge tragen, sich mit voller Hingabe seinem Amt zu widmen? Ist das nicht Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das immer als Argument für eine amtsangemessene Alimentation herhalten muss und für das jeder einen Eid leisten muss? Also geht es doch nur um den persönlichen Vorteil, wenn die eigene Leistungsbereitschaft nur von der Möglichkeit des beruflichen Vorankommens abhängig gemacht wird?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3201 am: 30.12.2022 16:33 »
Hallo Kollegen,

trotz aller Widrigkeiten

z.B. gilt wohl "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bald nicht mehr, sondern nur noch die Kinderzahl (vielleicht!!) - den "Kinderreichen" sei mehr Geld wohl gegönnt.

z.B. Der Dienstherr hat anscheinen nicht mehr großes Interesse an seinen Bediensteten

Aber egal, wird schon.

Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2023 (Und vielleicht mehr Geld :_)) )


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3202 am: 30.12.2022 16:42 »
@bundi: besteht für Sie noch die Möglichkeit einer weiteren Beförderung oder anderweitigen gratifikation dafür, das Sie sich zusätzlich bemühen? Wenn nicht würde ich es definitiv sein lassen.

Ich dachte ein Beamter muss Kraft seines Status' dafür Sorge tragen, sich mit voller Hingabe seinem Amt zu widmen? Ist das nicht Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das immer als Argument für eine amtsangemessene Alimentation herhalten muss und für das jeder einen Eid leisten muss? Also geht es doch nur um den persönlichen Vorteil, wenn die eigene Leistungsbereitschaft nur von der Möglichkeit des beruflichen Vorankommens abhängig gemacht wird?

Ich gehe davon aus dass Finanzer die von mir angesprochenen Überstunden gemeint hat. Das hat dann auch wennich Sie enttäuschen muss mit dem von Ihnen angeführten Diensteid zu tun. Es ist durchaus zutreffend was sie hinsichtlich des Diensteides und des besonderen Treueverhältnisses geschrieben haben. Und die Alimentationsverpflichtung leitet sich sicher auch daraus ab. Dazu zählt aber auch die andere Seite der Medaille, also der Dienstherr. Wenn dieser konstant und vorsätzlich aus Sparzwängen seinen Teil des besonderen Dienst und Treueverhältnisses nicht erfüllt, stellt sich so manchem die Frage warum der Beamte dies dann mit voller Hingabe tun soll.   

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3203 am: 30.12.2022 16:44 »
@bundi: besteht für Sie noch die Möglichkeit einer weiteren Beförderung oder anderweitigen gratifikation dafür, das Sie sich zusätzlich bemühen? Wenn nicht würde ich es definitiv sein lassen.

Ich dachte ein Beamter muss Kraft seines Status' dafür Sorge tragen, sich mit voller Hingabe seinem Amt zu widmen? Ist das nicht Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das immer als Argument für eine amtsangemessene Alimentation herhalten muss und für das jeder einen Eid leisten muss? Also geht es doch nur um den persönlichen Vorteil, wenn die eigene Leistungsbereitschaft nur von der Möglichkeit des beruflichen Vorankommens abhängig gemacht wird?

Das ist das schöne an unbestimmten rechtsbegriffen, sie sind Auslegungsbedürftig.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3204 am: 30.12.2022 16:55 »
@finanzer

Bin A13g. Es gäbe sicher die Option A13z werden zu können oder den Aufstieg. Aber beides würde mich zwingen entweder ins Ministerium oder eine andere höhere Kommandobehörde im Bereich BMVg wechseln zu müssen. Da mir mein derzeitger Dp sehr gut gefällt kommt das für mich nicht wirklich in Betracht. Bin dem Grunde nach sehr zufrieden mit dem Dienst und habe mich die letzten 30 Jahre immer dagegen gewehrt den Dienst nur als Dienst zu betrachten. Umso mehr erschreckt es mich mittlerweile selbst das ich kurz vor der inneren Kündigung bin. Es ist ja nicht nur die Alimentation so auch die 41 Stundenwoche und einige andere Dinge die mir den Glauben an unseren Dienstherrn rauben.

Bist du auch in einem Bwdlz wenn ich dich fragen darf?

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3205 am: 30.12.2022 16:59 »
Ich dachte ein Beamter muss Kraft seines Status' dafür Sorge tragen, sich mit voller Hingabe seinem Amt zu widmen? Ist das nicht Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das immer als Argument für eine amtsangemessene Alimentation herhalten muss und für das jeder einen Eid leisten muss? Also geht es doch nur um den persönlichen Vorteil, wenn die eigene Leistungsbereitschaft nur von der Möglichkeit des beruflichen Vorankommens abhängig gemacht wird?

Hihi.. Bist du eigentlich Beamter? Hast du schon mal eine Beurteilung eines Beamten gesehen bzw bist mal selbst den Weg der Erörterung der Beurteilung mit dem Beurteiler gegangen? Ein großer Spaß. Kann ich nur jedem empfehlen. Da sitzt man dann als A10er mit dem B2er, A16er und A15er und fragt, wieviel man denn noch für eine hohe Punktzahl machen muss um überhaupt erstmal beförderungsfähig zu sein. Da blickt man dann in ahnungslose Gesichter, bis einer sagt, dass man sich mehr einbringen muss und zeigen soll, dass man seinen Horizont erweitert/erweitern will.
Wie man das im Drei-Schichtsystem mit festen Aufgaben umsetzen soll, konnte mir leider keiner der Anwesenden erläutern.

Was soll man denn da deiner Meinung nach nun machen?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3206 am: 30.12.2022 17:04 »
Erstmal aufhören, solche Fragen zu stellen. Sonst kriegste das "Q" für Querulant in die Akte. 😆
Ich dachte ein Beamter muss Kraft seines Status' dafür Sorge tragen, sich mit voller Hingabe seinem Amt zu widmen? Ist das nicht Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das immer als Argument für eine amtsangemessene Alimentation herhalten muss und für das jeder einen Eid leisten muss? Also geht es doch nur um den persönlichen Vorteil, wenn die eigene Leistungsbereitschaft nur von der Möglichkeit des beruflichen Vorankommens abhängig gemacht wird?

Hihi.. Bist du eigentlich Beamter? Hast du schon mal eine Beurteilung eines Beamten gesehen bzw bist mal selbst den Weg der Erörterung der Beurteilung mit dem Beurteiler gegangen? Ein großer Spaß. Kann ich nur jedem empfehlen. Da sitzt man dann als A10er mit dem B2er, A16er und A15er und fragt, wieviel man denn noch für eine hohe Punktzahl machen muss um überhaupt erstmal beförderungsfähig zu sein. Da blickt man dann in ahnungslose Gesichter, bis einer sagt, dass man sich mehr einbringen muss und zeigen soll, dass man seinen Horizont erweitert/erweitern will.
Wie man das im Drei-Schichtsystem mit festen Aufgaben umsetzen soll, konnte mir leider keiner der Anwesenden erläutern.

Was soll man denn da deiner Meinung nach nun machen?

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3207 am: 30.12.2022 17:04 »
@DrStrange

Nein bin ich zum Glück nicht, wollte meine Seele irgendwie nicht an den Teufel verkaufen.

Dass das Beurteilungswesen im Beamtenbereich zumeist eine Farce ist, darüber brauchen wir hier nicht sprechen.

Ich halte es trotzdem für keine Rechtfertigung, als Beamter nur Dienst nach Vorschrift abzuleisten. Wer sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet und darauf einen Eid leistet, hat dies nun mal getan. Wenn dieses System also auch nur noch ein Fünkchen Ernst genommen werden soll, darf dieser Eid nicht nach persönlicher Beliebigkeit und Befindlichkeit zu einem Lippenbekenntnis verkommen.

@Amtsschimmel

Den Sonderstatus habe ich schon lange erworben.

edeserver

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« Antwort #3208 am: 30.12.2022 17:50 »
@finanzer

Bin A13g. Es gäbe sicher die Option A13z werden zu können oder den Aufstieg. Aber beides würde mich zwingen entweder ins Ministerium oder eine andere höhere Kommandobehörde im Bereich BMVg wechseln zu müssen. Da mir mein derzeitger Dp sehr gut gefällt kommt das für mich nicht wirklich in Betracht. Bin dem Grunde nach sehr zufrieden mit dem Dienst und habe mich die letzten 30 Jahre immer dagegen gewehrt den Dienst nur als Dienst zu betrachten. Umso mehr erschreckt es mich mittlerweile selbst das ich kurz vor der inneren Kündigung bin. Es ist ja nicht nur die Alimentation so auch die 41 Stundenwoche und einige andere Dinge die mir den Glauben an unseren Dienstherrn rauben.

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Aus den Berichten tippe ich auf das Marinearsenal.

Finanzer

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« Antwort #3209 am: 30.12.2022 18:45 »
@Tagelöhner: Mein Amtsverständnis und meine Erziehung sorgen dafür, das ich meine Aufgaben erfülle und im Regelfall auch mehr leiste als meine Peergroup.

Ich kann aber jeden verstehen, der nicht an seine Belastungsgrenze geht, dies tue ich nämlich auch nicht mehr... es dankt einem nunmal niemand und im Beurteilungsregime haben andere mit den besseren Blenderfähigkeiten oftmals die besseren Karten.