Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014736 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3210 am: 30.12.2022 19:04 »
Ihr jungen Beamten müsst erstmal Eure Sporen verdienen!

In meinem über 25 Dienstjahren habe ich im Schnitt alle 5 Jahre die Dienstbehörde gewechselt, ich habe in der Kommunalverwaltung angefangen, habe mich durch Einser Beurteilungen hochgearbeitet endlich bis zur Minsterialverwaltung Endamt gehobener Dienst + Zulage.
Und da ich gewisse Ansprüche hatte, habe ich sogar mehrere Jahre als Single nachts an der Tanke gearbeitet und am Wochende im Restaurant in der Küche gearbeitet.

Und stehe dazu, die Single sollten mal den "Gürtel enger schnallen". Wenn Ihr Euch unterzahlt fühlt, habe ich Euch an Hand meines Lebenslaufs Optionen aufgezeigt.

Und jetzt sind halt die Beamten mit Kindern dran, die Familienzuschläge werden massiv erhöht werden, schon ab dem 1. Kind! Und das finde ich sehr gerecht!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3211 am: 30.12.2022 19:14 »
Das tut schon fast weh… Ich muss einfach, wie Familien, verfassungsgemäß alimentiert werden. Da ist jetzt keiner besonders dran, noch muss man sich als Single erstmal was verdienen..Uff

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3212 am: 30.12.2022 19:20 »
Wenn man als Beamter abends an der Tanke arbeitet/arbeiten muss, läuft grundsätzlich was schief. Das sollte eben gerade nicht nötig sein, egal ob man studiert hat oder nicht. Ganz im Gegenteil fände ich es sehr befremdlich, wenn ich am Wochenende beim tanken meinen Streifenpolizisten aus der Hood an der Kasse antreffen sollte. Nebentätigkeiten sind nicht ohne Grund genehmigungspflichtig und es ist nicht im Sinne des DH und des Amtes abends in der Freizeit/Nebenjob auf den Bürger zu treffen. Mich wundert viel eher das der DH da mehrere Nebentätigkeiten genehmigt hat.

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3213 am: 30.12.2022 19:25 »
Er schreibt doch, dass sein eigener Anspruch (also vermutlich der von ihm gewählte bessere und kostspieligere Lebensstil oder einfach der Wunsch in den jungen noch gesunden Jahren, ein maximales Einkommen zu erzielen) zu den Nebentätigkeiten geführt hat...und nicht, dass er darauf angewiesen gewesen wäre. Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig, weil sie nicht zu einem Interessenkonflikt mit der hoheitlichen Haupttätigkeit führen dürfen und ein Beamter ja eben gerade durch seine hoheitliche Haupttätigkeit voll ausgelastet sein sollte.

Es ist jedenfalls von Hummel2805 ein interessanter Beitrag, der auch irgendwie aufzeigt, dass sich die Mentalität der Generationen gewaltig verändert hat. Heute besteht eine viel größere Vollkasko- und Selbstbedienungsmentalität, als das vor vielen Jahrzehnten noch der Fall war und gerade bei Vertretern der Generation Z stimmt das Verhältnis zwischen Anspruchsdenken und Leistungsmotivation oftmals hinten und vorne nicht mehr.
« Last Edit: 30.12.2022 19:31 von Tagelöhner »

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3214 am: 30.12.2022 19:59 »
Als Single-Verwaltungsbeamter geht so etwas vielleicht. Nur wenn man junges Kind hat und beide Elternteile im Schichtsystem arbeiten (davon nur einer Beamter, der andere Wirtschaft), ist man froh, dass man mal seinen Partner bzw das Kind sieht. Und beide Vollzeit.
Also es sind nicht alle Jungen faul und worklifebalancesüchtig.

In den jungen Jahren reinhauen, austesten, wieviel Lebensstandard wirklich notwendig ist (großes Haus für viel Geld oder kleine Wohnung und flexibel sein, geleaste oder alte billige Autos, ..) und dann lieber irgendwann in Teilzeit gehen. Aber das führt jetzt zu sehr ins Philsophische

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3215 am: 30.12.2022 23:48 »
Als Single-Verwaltungsbeamter geht so etwas vielleicht. Nur wenn man junges Kind hat und beide Elternteile im Schichtsystem arbeiten (davon nur einer Beamter, der andere Wirtschaft), ist man froh, dass man mal seinen Partner bzw das Kind sieht. Und beide Vollzeit.
Also es sind nicht alle Jungen faul und worklifebalancesüchtig.

In den jungen Jahren reinhauen, austesten, wieviel Lebensstandard wirklich notwendig ist (großes Haus für viel Geld oder kleine Wohnung und flexibel sein, geleaste oder alte billige Autos, ..) und dann lieber irgendwann in Teilzeit gehen. Aber das führt jetzt zu sehr ins Philsophische

J
Hahaaa wenn ich das alles lese macht euch die Taschen voll wie es nur geht Hahaa bin grad voll betrunken und am feiern

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3216 am: 31.12.2022 08:03 »
Wenn man als Beamter abends an der Tanke arbeitet/arbeiten muss, läuft grundsätzlich was schief. Das sollte eben gerade nicht nötig sein, egal ob man studiert hat oder nicht. Ganz im Gegenteil fände ich es sehr befremdlich, wenn ich am Wochenende beim tanken meinen Streifenpolizisten aus der Hood an der Kasse antreffen sollte. Nebentätigkeiten sind nicht ohne Grund genehmigungspflichtig und es ist nicht im Sinne des DH und des Amtes abends in der Freizeit/Nebenjob auf den Bürger zu treffen. Mich wundert viel eher das der DH da mehrere Nebentätigkeiten genehmigt hat.

Dann steckt man dem Kassierer ein Trinkgeld zu und schon hat man beim nächsten Antrag oder Verkehrskontrolle weniger Probleme.

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3217 am: 31.12.2022 09:04 »
Bastel scheint ja nicht gerade viel Vertrauen in die Integrität von Beamten zu haben, wenn er jedem mit Nebentätigkeit eine Unverfrorenheit bei Vorteilsnahme und Korruption unterstellt.  ;D

Echt lustig, da das ja gerade mit die wichtigsten Gründe für das Beamtenverhältnis und dessen Ausgestaltung sind.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3218 am: 31.12.2022 11:47 »
Die Intergrität von Beamten kann man in anderen Ländern ja trefflich beobachten. Nicht zuletzt um diese zu gewährleisten ist ja auch eine (amts-)angemessene Besoldung eigentlich selbstredend.

Soviel zur Theorie, gute Fahrt auf der Titanic ins neue Jahr ;)

Hummel2805

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« Antwort #3219 am: 31.12.2022 15:19 »
Ich habe schon vor 15 Jahren 1000 Euro p.M. in Nebenjobs verdient, und der damalige Sachbearbeiter für Personal hat damals "mit Freuden" zugestimmt!
Er war selber als Beamter im Nebenjob bei der Allianz und hat wie er mir sagte mitunter bei der Allianz mehr im Monat durch Abschlüsse verdient als er Besoldung bekam, damals boomte das Geschäft noch mit Lebensversicherungen und Riesterrenten.

Man muss sein Leben selber in die Hand nehmen, und ich verstehe schon, dass man als Singlebeamter in den Besoldungstufen bis A 10 und niedrigen Erfahrungsstufen nicht viel hat.

Denkt immer an unsrere Bundestagsabgeordneten, die machen es richtig, Abgeordneter im Nebenjob, denn die Haupteinkommen werden aus ganz anderen Quellen gespeist. 

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3220 am: 31.12.2022 16:09 »
Ist wirklich eine interessante Perspektive, die du hier einbringst. Man muss sein Leben selbst in die Hand nehmen! Die Generation Z ist doch faul und verkommen. Die sollen Maul halten, mal an der Tanke schuften gehn (wo man bisweilen bei der Arbeit erschossen wird) und für die Drittwohnungen der Boomer ordentlich Miete abdrücken. Einfach mal den Gürtel enger schnallen, jawoll!

Auf seine verfassungsmäßigen Rechte zu bestehen ist doch Vollkaskomentalität!

Außer Stammtischgelaber dümmster Art hast du hier nichts beizutragen oder?


Phoenix

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« Antwort #3221 am: 31.12.2022 17:16 »
Ich habe schon vor 15 Jahren 1000 Euro p.M. in Nebenjobs verdient, und der damalige Sachbearbeiter für Personal hat damals "mit Freuden" zugestimmt!
Er war selber als Beamter im Nebenjob bei der Allianz und hat wie er mir sagte mitunter bei der Allianz mehr im Monat durch Abschlüsse verdient als er Besoldung bekam, damals boomte das Geschäft noch mit Lebensversicherungen und Riesterrenten.


Da hattest du aber nen ziemlich hohen Stundenlohn, und warst bestimmt auch mind. schon A11 oder?

xap

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« Antwort #3222 am: 31.12.2022 23:48 »
Ganz ehrlich, wen interessiert es, ob sich jemand abseits seines Amtes für irgendeinen Betrag prostituiert hat?

Finanzer

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« Antwort #3223 am: 01.01.2023 00:03 »
Wir hatten einen Kollegen,  der auch über die Vermittlung von Krediten und Versicherungen ein nettes Sümmchen verdient hat.  Amtsleitung hatte keine Einwendungen,  aber das Ministerium hat sich quergestellt.  Betreffenden Kollege hat dann gekündigt.

Ende vom Lied: Ein guter Kollege, der das mehrfache seines Gehaltes an Steuern wieder reingeholt hat weniger. Die Kollegin welche die Nebemtätigkeit abgelehnt hat, hatte selbst ein gutes Nebeneinkommen durch Vorträge etc.

clarion

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« Antwort #3224 am: 01.01.2023 08:54 »
Wenn Nebeneinkünfte einen hohen Anteil des Einkommen ausmachen,  beißt sich das schon mit dem Berufsbeamtentums