Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2074174 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3240 am: 03.01.2023 16:54 »
Die ständigen Fragen an Herrn Saathoff bringen nichts.
Warum? Weil es schlicht nicht seine Baustelle ist.

Der PStS ist dafür verantwortlich, die Ausrichtung des Hauses in den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse zu spiegeln und die nötige Unterstützung dafür sicherzustellen. Er ist weder direkt mit der Abteilung D befasst, noch hat er personal-/disziplinarrechtlich Möglichkeiten hier aktiv zu werden.

Sein Moment kommt erst, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittels kleiner Anfrage tätig werden, der richtige Weg um hier Druck auszuüben wäre also, seinen Wahlkreisabgeordneten in die Spur zu schicken um das BMI mit einer Anfrage zu nerven. Für eine zeit- und sachgerechte Antwort ist er dann nämlich wieder letztverantwortlich.

Zuständig für die Fragen mit denen Ihr ihn bombardiert ist der beamtete Staatssekretär, zuvor Engelke iV und nun Krösser. Diese müssen und werden keine Auskunft geben, der Gesetzentwurf unterliegt nicht dem IFG.

Fazit: Es mag dem persönlichen Frustabbau dienen, ist aber in der Sache nicht hilfreich. Solange BMI und BMF keine Einigung erzielen hinsichtlich der Kostenverteilung wird es weder in die volle Ressortabstimmung, noch in die Verbändebeteiligung gehen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3241 am: 03.01.2023 18:51 »
So, Widerspruch für 2023 ist raus. Der Text wurde um die Formulierungen "offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts", "Missachtung der Beamtinnen und Beamten" und "Folgerungen aus der Rechtsprechung verweigert sich der Bund bislang offenkundig" erweitert. Das dient meinem persönlichen Frustabbau. Ich nerve lieber das BVA, als Herrn Saathoff.  :D

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3242 am: 03.01.2023 19:22 »
Leider wird das wohl niemanden der hohen überbezahlten Herren, die Politik überwiegend als Hobby ausüben und sich vor Konsequenzen nicht fürchten müssen, interessieren. Viel mehr werden diese sich vor Lachen über dieses System kaum halten können, wie man ja erst kürzlich dem Auftritt von unserem Kanzlerdarsteller beim dbb entnehmen durfte.

Unsere geschätzte Innenminister hat ja in Kürze die Möglichkeit Ihr Versprechen vom Januar im letzten Jahr beim dbb zu erneuern...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3243 am: 04.01.2023 08:55 »
Die ständigen Fragen an Herrn Saathoff bringen nichts.
Warum? Weil es schlicht nicht seine Baustelle ist.

Der PStS ist dafür verantwortlich, die Ausrichtung des Hauses in den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse zu spiegeln und die nötige Unterstützung dafür sicherzustellen. Er ist weder direkt mit der Abteilung D befasst, noch hat er personal-/disziplinarrechtlich Möglichkeiten hier aktiv zu werden.

Sein Moment kommt erst, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittels kleiner Anfrage tätig werden, der richtige Weg um hier Druck auszuüben wäre also, seinen Wahlkreisabgeordneten in die Spur zu schicken um das BMI mit einer Anfrage zu nerven. Für eine zeit- und sachgerechte Antwort ist er dann nämlich wieder letztverantwortlich.

Zuständig für die Fragen mit denen Ihr ihn bombardiert ist der beamtete Staatssekretär, zuvor Engelke iV und nun Krösser. Diese müssen und werden keine Auskunft geben, der Gesetzentwurf unterliegt nicht dem IFG.

Fazit: Es mag dem persönlichen Frustabbau dienen, ist aber in der Sache nicht hilfreich. Solange BMI und BMF keine Einigung erzielen hinsichtlich der Kostenverteilung wird es weder in die volle Ressortabstimmung, noch in die Verbändebeteiligung gehen.

Stimme dir inhaltlich voll zu Bal.

Nur wie ich es ja vorher schon geschrieben habe, glaube ich nicht das Herr Saathoff nicht weiss was der aktuelle Sachstand ist. Ich gehe davon aus, auch wenn er nicht zuständig ist, dass er als StS auf dem laufenden eines so wichtigen Themas ist. Ist es im BMI nicht so, dass die Führungsebenen immer auch den Sachstand wesentlicher Angelegenheiten der anderen Bereiche kennen ?
Mein Vorgesetzter hat als B9 den Anspruch an uns als zuständiges Leitungspersonal auch die wichtigsten Angelegenheiten der anderen Bereiche im Blick zu haben.
Vielleicht liegt meine Meinung aber auch daran, dass ich unterstelle/annehme dass die Reform der Besoldung und die Wiederherstellnug der verfassungsgemässen Alimentierung eine wesentliche Angelgenheit im Bereich des BMI ist. Andererseits wäre es erschreckend wenn die Angelgenheit nicht auf der Top 10 Liste des BMI stehen würde.
Unbeschadet dessen sind die Aussagen des Herrn Saathoff oder seines Schreiberlinges nur peinlich. Wenn er wie du richtigerweise ausführst nicht zuständig ist, sollte er dass als Antwort geben anstelle der hohlen Phrasen.
 

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3244 am: 04.01.2023 09:00 »
Die ständigen Fragen an Herrn Saathoff bringen nichts.
Warum? Weil es schlicht nicht seine Baustelle ist.

Der PStS ist dafür verantwortlich, die Ausrichtung des Hauses in den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse zu spiegeln und die nötige Unterstützung dafür sicherzustellen. Er ist weder direkt mit der Abteilung D befasst, noch hat er personal-/disziplinarrechtlich Möglichkeiten hier aktiv zu werden.

Sein Moment kommt erst, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittels kleiner Anfrage tätig werden, der richtige Weg um hier Druck auszuüben wäre also, seinen Wahlkreisabgeordneten in die Spur zu schicken um das BMI mit einer Anfrage zu nerven. Für eine zeit- und sachgerechte Antwort ist er dann nämlich wieder letztverantwortlich.

Zuständig für die Fragen mit denen Ihr ihn bombardiert ist der beamtete Staatssekretär, zuvor Engelke iV und nun Krösser. Diese müssen und werden keine Auskunft geben, der Gesetzentwurf unterliegt nicht dem IFG.

Fazit: Es mag dem persönlichen Frustabbau dienen, ist aber in der Sache nicht hilfreich. Solange BMI und BMF keine Einigung erzielen hinsichtlich der Kostenverteilung wird es weder in die volle Ressortabstimmung, noch in die Verbändebeteiligung gehen.

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Nur wie ich es ja vorher schon geschrieben habe, glaube ich nicht das Herr Saathoff nicht weiss was der aktuelle Sachstand ist. Ich gehe davon aus, auch wenn er nicht zuständig ist, dass er als StS auf dem laufenden eines so wichtigen Themas ist. Ist es im BMI nicht so, dass die Führungsebenen immer auch den Sachstand wesentlicher Angelegenheiten der anderen Bereiche kennen ?
Mein Vorgesetzter hat als B9 den Anspruch an uns als zuständiges Leitungspersonal auch die wichtigsten Angelegenheiten der anderen Bereiche im Blick zu haben.
Vielleicht liegt meine Meinung aber auch daran, dass ich unterstelle/annehme dass die Reform der Besoldung und die Wiederherstellnug der verfassungsgemässen Alimentierung eine wesentliche Angelgenheit im Bereich des BMI ist. Andererseits wäre es erschreckend wenn die Angelgenheit nicht auf der Top 10 Liste des BMI stehen würde.
Unbeschadet dessen sind die Aussagen des Herrn Saathoff oder seines Schreiberlinges nur peinlich. Wenn er wie du richtigerweise ausführst nicht zuständig ist, sollte er dass als Antwort geben anstelle der hohlen Phrasen.

Top Priorität ist im BMI, wie es aussieht wenn Ministerin Faeser geht

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3245 am: 04.01.2023 09:16 »
Es interessiert niemanden. Wenn interessieren schon die Beamten, die Ihre Arbeit ja trotz Unterallimentation wie Herdenvieh erledigen müssen. Vor allem, weil es auch keine Lobby gibt, ganz im Gegenteil. Papier ist außerdem gedultig. Etwas besseres kann dem Staat doch gar nicht passieren. Sind halt keine Rentner oder Bürgergeldempfänger. Man kann sich nur auf den Angenehmen Teil des Beamtentums zurückziehen und seine angeblichen Priviliegien voll ausschöpfen

Talion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3246 am: 04.01.2023 11:57 »
Die ständigen Fragen an Herrn Saathoff bringen nichts.
Warum? Weil es schlicht nicht seine Baustelle ist.

Der PStS ist dafür verantwortlich, die Ausrichtung des Hauses in den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse zu spiegeln und die nötige Unterstützung dafür sicherzustellen. Er ist weder direkt mit der Abteilung D befasst, noch hat er personal-/disziplinarrechtlich Möglichkeiten hier aktiv zu werden.

Sein Moment kommt erst, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittels kleiner Anfrage tätig werden, der richtige Weg um hier Druck auszuüben wäre also, seinen Wahlkreisabgeordneten in die Spur zu schicken um das BMI mit einer Anfrage zu nerven. Für eine zeit- und sachgerechte Antwort ist er dann nämlich wieder letztverantwortlich.

Zuständig für die Fragen mit denen Ihr ihn bombardiert ist der beamtete Staatssekretär, zuvor Engelke iV und nun Krösser. Diese müssen und werden keine Auskunft geben, der Gesetzentwurf unterliegt nicht dem IFG.

Fazit: Es mag dem persönlichen Frustabbau dienen, ist aber in der Sache nicht hilfreich. Solange BMI und BMF keine Einigung erzielen hinsichtlich der Kostenverteilung wird es weder in die volle Ressortabstimmung, noch in die Verbändebeteiligung gehen.

Stimme dir inhaltlich voll zu Bal.

Nur wie ich es ja vorher schon geschrieben habe, glaube ich nicht das Herr Saathoff nicht weiss was der aktuelle Sachstand ist. Ich gehe davon aus, auch wenn er nicht zuständig ist, dass er als StS auf dem laufenden eines so wichtigen Themas ist. Ist es im BMI nicht so, dass die Führungsebenen immer auch den Sachstand wesentlicher Angelegenheiten der anderen Bereiche kennen ?
Mein Vorgesetzter hat als B9 den Anspruch an uns als zuständiges Leitungspersonal auch die wichtigsten Angelegenheiten der anderen Bereiche im Blick zu haben.
Vielleicht liegt meine Meinung aber auch daran, dass ich unterstelle/annehme dass die Reform der Besoldung und die Wiederherstellnug der verfassungsgemässen Alimentierung eine wesentliche Angelgenheit im Bereich des BMI ist. Andererseits wäre es erschreckend wenn die Angelgenheit nicht auf der Top 10 Liste des BMI stehen würde.
Unbeschadet dessen sind die Aussagen des Herrn Saathoff oder seines Schreiberlinges nur peinlich. Wenn er wie du richtigerweise ausführst nicht zuständig ist, sollte er dass als Antwort geben anstelle der hohlen Phrasen.


Das grundsätzliche Problem ist, dass der Herr PStS  die Fragen und Antworten bei Abgeordnetenwatch (dort ist er übrigens als MdB und nicht als PStS unterwegs) überhaupt nicht lesen wird. Da sitzt irgendein MdB-Mitarbeiter und nimmt entweder Textbausteine aus der Bundestagsfraktion oder aus dem BMI.

Spart Euch also die Mühe   :-X

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3247 am: 04.01.2023 12:57 »
@Talion #3246

So isses, leider.

Man muss sich nur mal vorstellen, wie viele Mitteilungen der STS bekommt.

Und dann mal ausrechnen, wieviel Zeit zum Lesen, zum Überlegen und zum Antworten bleibt.

Ich denke mal, der StS bekommt vielleicht mal Infos seiner Mitarbeiter, und das wars dann.

Soll sich doch keiner einbilden, eine Eingabe unterhalb B-Besoldung des Eingebenden würde von wichtigen Leuten im Ministerium gelesen. Wäre schön, wenn ich mich irren würde.

Talion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3248 am: 04.01.2023 14:21 »
@Talion #3246

So isses, leider.
Man muss sich nur mal vorstellen, wie viele Mitteilungen der STS bekommt.
Und dann mal ausrechnen, wieviel Zeit zum Lesen, zum Überlegen und zum Antworten bleibt.
Ich denke mal, der StS bekommt vielleicht mal Infos seiner Mitarbeiter, und das wars dann.
Soll sich doch keiner einbilden, eine Eingabe unterhalb B-Besoldung des Eingebenden würde von wichtigen Leuten im Ministerium gelesen. Wäre schön, wenn ich mich irren würde.

Nochmals mein Hinweis: Fragen über Abgeordnetenwatch werden zu 80 Prozent vom MdB-Büro beantwortet ... das BMI hat damit nichts zu tun.

Die Funktion eines PStS ist jetzt nicht die, wie die eines StS. Im Zweifelsfall weiß der PStS nichts von den Dingen, die ein StS weiß  :o

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3249 am: 04.01.2023 14:25 »
Richtig so! Auch die Taschen voll machen und mit 57 goldenen Handschlag Hahaaa gut das die Polizisten zu Silvester von den Ausländern angegriffen worden sind dann gibt s zumindest positive Argumente für eine Besoldungserhöhung https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/einsame-verteidigungsministerin-kein-minister-stellt-sich-mehr-vor-lambrecht-82435616.bildMobile.html

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3250 am: 04.01.2023 14:27 »
Richtig so! Auch die Taschen voll machen und mit 57 goldenen Handschlag Hahaaa gut das die Polizisten zu Silvester von den Ausländern angegriffen worden sind dann gibt s zumindest positive Argumente für eine Besoldungserhöhung https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/einsame-verteidigungsministerin-kein-minister-stellt-sich-mehr-vor-lambrecht-82435616.bildMobile.html

Das Bild sagt alles aus.... Lambrecht, Feaser, Lauterbach... schlimmer geht nimmer... Bis zur nächsten Wahl.

Schnarchnase81

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« Antwort #3251 am: 04.01.2023 15:41 »
Richtig so! Auch die Taschen voll machen und mit 57 goldenen Handschlag Hahaaa gut das die Polizisten zu Silvester von den Ausländern angegriffen worden sind dann gibt s zumindest positive Argumente für eine Besoldungserhöhung https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/einsame-verteidigungsministerin-kein-minister-stellt-sich-mehr-vor-lambrecht-82435616.bildMobile.html

Vielleicht sollte man mal deine Forenbeiträge nehmen und deinem Dienstherren vorlegen. Ich denke, dass da genug Material für ein Disziplinarverfahren zusammenkommen sollte….alleine schon dass dein Verhalten dem Ansehen des Beamtentums hier schadet und du offen dazu aufrufst sich die Taschen vollzumalen sollten Grund genug sein. Stichwort: außerdienstliches Wohlverhalten. … und dass man im Internet anonym ist, ist ja auch eher ein Trugschluss. Für EdeKa, Geldstrafe und Besoldungskürzung könnte das durchaus reichen…
Es gibt ja genug Beamtengegner hier….

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3252 am: 04.01.2023 16:02 »
Kimonbo macht es aus seiner Sicht schon "richtig", auf der Arbeit ist er vermutlich ein angepasster Vorzeigebeamter um das System maximal auszunutzen und hier lebt er dann seine angestaute Abneigung gegen die eigene Zunft aus.

Mach' weiter so, ich find's äußerst amüsant.  ;D Kriegst auch direkt mal ein upvote  8)

beamtenjeff

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« Antwort #3253 am: 04.01.2023 16:06 »
Richtig so! Auch die Taschen voll machen und mit 57 goldenen Handschlag Hahaaa gut das die Polizisten zu Silvester von den Ausländern angegriffen worden sind dann gibt s zumindest positive Argumente für eine Besoldungserhöhung https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/einsame-verteidigungsministerin-kein-minister-stellt-sich-mehr-vor-lambrecht-82435616.bildMobile.html

Vielleicht sollte man mal deine Forenbeiträge nehmen und deinem Dienstherren vorlegen. Ich denke, dass da genug Material für ein Disziplinarverfahren zusammenkommen sollte….alleine schon dass dein Verhalten dem Ansehen des Beamtentums hier schadet und du offen dazu aufrufst sich die Taschen vollzumalen sollten Grund genug sein. Stichwort: außerdienstliches Wohlverhalten. … und dass man im Internet anonym ist, ist ja auch eher ein Trugschluss. Für EdeKa, Geldstrafe und Besoldungskürzung könnte das durchaus reichen…
Es gibt ja genug Beamtengegner hier….

Ich geh davon aus, dass der Kollege wohl die eine oder andere "informationstechnische Schutzvorkehrung" getroffen hat oder sich nur einen Spaß macht und nicht mal Beamter ist, anders kann ich mir dieses offenkundige Geschwafel nicht erklären. Ich finde auch, der Ton ist hier teilweise bei manchen echt daneben. Keine Frage, viele sind angefressen und genervt vom Besoldungs-Thema, aber darüber hinaus gibt es auch noch anderes im Beamten-Leben, außer sich darüber Gedanken zu machen, wie man es dem Dienstherren jetzt mit wie vielen Krankentagen "heim zahlen" kann.

Ich jedenfalls, würde, wenn überhaupt, andere Mittel bevorzugen, die ganz legitim sind und auch etwas Intellekt implizieren, z.B. eine Nebenbeschäftigung beantragen und ggf. auch nachgehen - denn das bleibt in der Statistik ganz sicher nicht unbemerkt und vor allem wird der direkte Vorgesetze zugleich sensibilisiert, falls das Besoldungs-Thema an dem/die vorbei gegangen ist. Oder aber den Widerspruch zur Besoldung einlegen. Oder sich in Gewerkschaften engagieren, oder ein politisches Amt anstreben (damit man etwas auf politischer Ebene verändern kann), oder oder oder....

emdy

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« Antwort #3254 am: 04.01.2023 19:30 »
Der Bund bricht aus fiskalpolitischen Gründen wissentlich die Verfassung und missachtet das oberste Gericht, aber wehe jemand trollt ein bisschen in einem Forum rum. Wiedermal alle Beamtenklischees erfüllt. Geldstrafe! Edeka! Leute... ;D

In Anbetracht des Hasses gegen Beamte auf der Straße, der Geringschätzung durch unsere Dienstherren und der Missgunst weiter Teile der Bevölkerung finde ich Kimonbo recht zivilisiert. Namaste!

Anstatt Werte zu setzen und zu leben, so dass sie manifest werden, scheint es politisch en vogue, nur noch den ganz großen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beschwören, der aus meinem Blickwinkel längst dramatisch vor die Hunde gegangen ist.

Jammern hilft nicht und jeder darf sich auch Nebenjobs suchen. Ich für meinen Teil meine, wer wöchentlich 41 Stunden Gas gibt, sollte das aber nicht nötig haben. Da verbringe ich meine Freizeit lieber anders.