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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Asperatus:

--- Zitat von: TVsaugt am 18.03.2021 20:21 ---Hat jemand Infos zu dem BVerfG Verfahren mit der A-Besoldung?

--- End quote ---

Gibt es überhaupt eine die A-Besoldung betreffende Verfassungsbeschwerde, die zur Entscheidung angenommen wurde und anhängig ist?

MasterOf:
In dem mittlerweile veröffentlichten Referentenentwurf (v. 15.03) auf der Homepage des BMI geht auf Seite 41 folgende Ausführung zum regionalen Ergänzungszuschlag hervor:
„Daher bleibt die besoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.“

Heißt das im Klartext, das Thema ist doch noch nicht durch? Also es wird evtl doch noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bundesbesoldung geben?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: MasterOf am 19.03.2021 08:10 ---In dem mittlerweile veröffentlichten Referentenentwurf (v. 15.03) auf der Homepage des BMI geht auf Seite 41 folgende Ausführung zum regionalen Ergänzungszuschlag hervor:
„Daher bleibt die besoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.“

Heißt das im Klartext, das Thema ist doch noch nicht durch? Also es wird evtl doch noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bundesbesoldung geben?

--- End quote ---

Da auf der S. 41 des aktuellen Entwurfs keine genügende Prozeduralisierung erfolgt, der vorherige Referentenentwurf aber bereits einleitend und also an prominenter Stelle zunächst auf die Problematik des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau hingewiesen (S. 1 f.; die Passage fehlt im neuen Entwurf) und später berechtigt nachgewiesen hat (vgl. im ursprünglichen Entwurf S. 51 f.), dass eine fortgeführte Alimentation, wie sie nun im neuen Entwurf vorgenommen wird, in den unteren Besoldungsgruppen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, wird sich der Gesetzgeber irgendetwas einfallen lassen müssen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, selbst nachgewiesen zu haben, dass der aktuelle Gesetzentwurf unzureichend ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nun die entsprechende Ausschussarbeit beginnen - in diesem Sinne ist das von Dir genannte Zitatt zu verstehen  -; und da diese in der Regel Zeit benötigen und sich offensichtlich eine politische Konfliktlinie zwischen Union und SPD abzeichnet, wird es interessant werden, wie das Thema weitergeht. Wenn sich die Union Vorteile mit Blick auf den kommenden Wahlkampf davon versprechen sollte, dass das Finanzministerium den Entwurf des Innenministerium zu Fall gebracht hat, wird das Thema auch medial auf die Tagesordnung kommen. Ansonsten werden die Regierungsparteien die Füße stillhalten und versuchen, den vorliegenden Entwurf trotz seines verfassungswidrigen Gehalts durchzuwinken. Ob die Opposition wie vor rund zwei Monaten jene in Berlin das mitmacht oder versucht, aus der Thematik politisches Kapitel zu schlagen, wird sich dann gleichfalls zeigen. Da sich mit Ausnahme der AfD alle im Bundestag vertretenen Parteien derzeit noch Hoffnungen machen dürften, Teil der nächsten Regierung zu sein, dürfte die Wahrscheinlichkeit nicht gering sein, dass praktisch alle Parteien ein Interesse daran haben, dass der aktuelle Entwurf ohne viel Aufhabens durch's Parlament geht - so war's zumindest vor zwei Monaten in Berlin.

Fahnder:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 19.03.2021 10:42 ---
Da auf der S. 41 des aktuellen Entwurfs keine genügende Prozeduralisierung erfolgt, der vorherige Referentenentwurf aber bereits einleitend und also an prominenter Stelle zunächst auf die Problematik des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau hingewiesen (S. 1 f.; die Passage fehlt im neuen Entwurf) und später berechtigt nachgewiesen hat (vgl. im ursprünglichen Entwurf S. 51 f.), dass eine fortgeführte Alimentation, wie sie nun im neuen Entwurf vorgenommen wird, in den unteren Besoldungsgruppen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, wird sich der Gesetzgeber irgendetwas einfallen lassen müssen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, selbst nachgewiesen zu haben, dass der aktuelle Gesetzentwurf unzureichend ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nun die entsprechende Ausschussarbeit beginnen - in diesem Sinne ist das von Dir genannte Zitatt zu verstehen  -; und da diese in der Regel Zeit benötigen und sich offensichtlich eine politische Konfliktlinie zwischen Union und SPD abzeichnet, wird es interessant werden, wie das Thema weitergeht.

--- End quote ---

Der neue Entwurf ist nicht nur offensichtlich verfassungswidrig, er enthält auch dreiste LÜGEN und Widersprüche! So wird in der Gesamtschau bescheinigt, es lägen keinerlei Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Besoldung vor.

Wie bitte? Wie dreist kann man sowas behaupten, wenn man in dem vorherigen Entwurf noch etwas anderes festgestellt hat bzw. eine Seite weiter selber Handlungsbedarf erkannt hat. Von der fehlenden Würdigung der 41h-Woche, Beihilfekürzungen usw. will ich überhaupt nicht sprechen ...

Maik8583:
Guten Abend,

hat jemand einen Musterantrag für den Bund?

Grüße

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