Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855016 times)

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3255 am: 04.01.2023 19:40 »
Wie kommst Du darauf, nur eine 41h-Woche zu haben? Ich habe erst gestern in diesem Forum gelernt, dass ein Beamter immer im Dienst ist. Also fehlt doch streng genommen die Erhöhung auf eine 168h-Woche. Wird mal Zeit, dass die Dienstherren das einführen.  ;D
« Last Edit: 04.01.2023 19:47 von Tagelöhner »

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3256 am: 04.01.2023 19:59 »
Hey Leute,
schaut mal hier rein.....
https://www.hartziv.org/news/20230104-existenzminimumbericht-so-hoch-wird-das-buergergeld-2024/

Bürgergeld steigt nächstes Jahr kräftig.....

Sind doch gute Aussichten für unsere Tarifrunde oder auch der amtsangemessenen Alimentation.......IRONIE AUS!!!!

Gruß
ebse

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3257 am: 04.01.2023 20:42 »
Gibt es eine historische Statistik der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen? Wäre das nicht erforderlich, um gegen die Einebnung der Abstände wirklich argumentieren zu können?

Ja gibt es, zumindest ab Mitte der Nuller Jahre, z.B. hier https://oeffentlicher-dienst.info/ und Archiv in der Suche eingeben. Ältere Besoldungstabellen wird mein den Bezügestellen erhalten können oder nach den Besoldungsgesetztes suchen müssen.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann sagt doch diese Tabelle alles aus (was eh jeder weiß oder zumindest vermutet). Bis ins Jahr 1958 zurückreichend.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/besoldungsentwicklung.html

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3258 am: 05.01.2023 15:36 »
Gibt es schon Neuigkeiten zum Entwurf?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3259 am: 05.01.2023 16:19 »
Gibt es schon Neuigkeiten zum Entwurf?

Ja gibt es

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3260 am: 05.01.2023 16:56 »
Neues von Herrn Saathoff

Frage:
Erstmal ein gesundes neues Jahr für Sie und Ihre Familie, meine Frage an Sie, die Ministerin hat im Januar 2022 versprochen, die amtsangemessene Alimention schnell zu regeln. Nun ist es Januar 2023?

Antwort vom 05.01.2023 - 15:09 Uhr
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Frage. Seit Ihrer letzten Frage zu diesem Thema vor zwei Wochen gibt es aber keinen neuen Stand. Ich kann bestätigen, dass Frau Ministerin Faeser das Thema amtsangemessene Alimentation sehr wichtig und das Bundesministerium des Innern und für Heimat sehr an einer zügigen Lösung interessiert ist. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist aber leider noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe, dass das bald der Fall sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3261 am: 05.01.2023 17:41 »
„Interessiert ist“

Damit ist wohl alles gesagt…
Als Außenstehender liest es sich so, dass da NullKommaNix passiert ist / passieren wird.

Man wird die Tarifverhandlungen abwarten und dann erneut sondieren / bewerten.
Vorher wird die geschätzte Frau Ministerin ihre Kandidatur für die Landtagswahl in Hessen bekanntgeben.
Dann sind wir in der 2. Jahreshälfte und dann übernimmt der Kevin den Job.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3262 am: 05.01.2023 18:38 »
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/stromkosten-buergergeld-energie-101.html

Beim Bürgergeld muss sicherlich nochmal nachgebessert werden. Das Delta zwischen gewährter und zu gewährender Alimentation liegt dann bis 2025 bei... 50%?? Achja, hätte man sich mal bei Zeiten um die Ursachen gekümmert. Absurde Preisbildung am Strommarkt, Spekulation mit Wohnraum. Das wäre billiger gewesen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3263 am: 05.01.2023 18:41 »
[quote author=andreb link=topic=114508.msg270351#msg270351 date=“.
Vorher wird die geschätzte Frau Ministerin ihre Kandidatur für die Landtagswahl in Hessen bekanntgeben.
Dann sind wir in der 2. Jahreshälfte und dann übernimmt der Kevin den Job.
[/quote]

Hoffentlich…

Solange Kevin sich nicht als Frau fühlt werden wir bestimmt von ihm verschont. Geschlechterparität und so.


Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3265 am: 05.01.2023 20:38 »
Hab gerade nochmal den alten Entwurf mit dem REZ aus 2021 gelesen. Der Entwurf hätte lächerliche 310 Mill. Euro im Jahr gekostet, für die Umsetzung der Beschlüsse. Es ist vollkommen lächerlich, wie wenig wir unseren Dienstherren Wert sind. Die Summe verbraten Sie ansonsten bei irgendeiner Geberkonferenz für Land XY oder in irgendwelchen Bauwerken ohne mit den Achseln zu zucken. Ich kann diese Wertschätzung die uns Beamten dort entgegengebracht wird, meinem Dienstherren gar nicht mehr Hoch Genug anrechnen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3266 am: 05.01.2023 21:46 »
Hab gerade nochmal den alten Entwurf mit dem REZ aus 2021 gelesen. Der Entwurf hätte lächerliche 310 Mill. Euro im Jahr gekostet, für die Umsetzung der Beschlüsse. Es ist vollkommen lächerlich, wie wenig wir unseren Dienstherren Wert sind. Die Summe verbraten Sie ansonsten bei irgendeiner Geberkonferenz für Land XY oder in irgendwelchen Bauwerken ohne mit den Achseln zu zucken. Ich kann diese Wertschätzung die uns Beamten dort entgegengebracht wird, meinem Dienstherren gar nicht mehr Hoch Genug anrechnen.

Richtig. Bei dem Klimaquatsch werden Ruck Zuck Milliarden aus dem Säckel geschüttelt wenn das BVG Recht spricht. Man sieht halt wo die Prioritäten gesetzt werden.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3267 am: 05.01.2023 21:47 »
Na immerhin wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Nachzahlung von nichts ab 2021 erfolgt. Das klingt zumindest gut.

Und wer ernsthaft anführt, man könnte ja einen Nebenjob machen, anstatt einfach eine angemessene Besoldung zu erhalten, bestenfalls noch mit Familie und kleinen Kindern, hat wohl doch ein paar mal zu oft vom Asservatenschrank genascht.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3268 am: 05.01.2023 22:04 »
Hab gerade nochmal den alten Entwurf mit dem REZ aus 2021 gelesen. Der Entwurf hätte lächerliche 310 Mill. Euro im Jahr gekostet, für die Umsetzung der Beschlüsse. Es ist vollkommen lächerlich, wie wenig wir unseren Dienstherren Wert sind. Die Summe verbraten Sie ansonsten bei irgendeiner Geberkonferenz für Land XY oder in irgendwelchen Bauwerken ohne mit den Achseln zu zucken. Ich kann diese Wertschätzung die uns Beamten dort entgegengebracht wird, meinem Dienstherren gar nicht mehr Hoch Genug anrechnen.

Richtig. Bei dem Klimaquatsch werden Ruck Zuck Milliarden aus dem Säckel geschüttelt wenn das BVG Recht spricht. Man sieht halt wo die Prioritäten gesetzt werden.
 

Richtig mit ihrem Klimabullshit sollen sie mal ihr Klientel von den Grün:innen belästigen. Hilft eh nichts wenn Länder wie China , Indien, Russland, ganz Afrika, USA sich einen Scheiß darum kümmern. Nur der gute Michel soll sich einschränken. Sicher nicht! Muss jetzt erst mal noch meinen SUV tanken ⛽️

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3269 am: 06.01.2023 03:29 »
Und wer ernsthaft anführt, man könnte ja einen Nebenjob machen, anstatt einfach eine angemessene Besoldung zu erhalten, bestenfalls noch mit Familie und kleinen Kindern, hat wohl doch ein paar mal zu oft vom Asservatenschrank genascht.

Es mag dir vielleicht utopisch vorkommen, aber genau das machen viele aus der Not heraus - hier stellt sich nicht die Frage ob, sondern, wie der Lebensstandart gehalten werden kann. Und nur weil du nicht in diesem Dilemma steckst, heißt das nicht, dass es für andere keine valide Option ist um die Situation zu Überrücken, um nicht in (Kinder-)Armut oder gar Schulden abzurutschen. Gleichermaßen setzt man damit auch ein Zeichen, wenn man bei der Beantragung ganz offenherzig angibt, dass man das machen muss, weil die Damen und Herren mit der Anpassung der Besoldung nicht hinterher kommen. Ich behaupte, dass das in der Gesamtstatistik nicht ohne Folgen bleibt, wenn plötzlich jeder 3. Beamte einen Nebenjob hat und Gefahr läuft, in seinem Amt nicht mehr 100% leistungsfähig zu sein. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es da zu interessanten Präzedenzfällen vor Gericht kommen kann, im Sinne von: Klagen nach der Ablehnung einer Nebenbeschäftigung - es sind schließlich besondere Zeiten, die nochmal zu einer anderen Rechtsauslegung führen.

Also wehrt euch und sorgt euch um eure Liebsten, aber macht es mit Anstand und Charme - ansonsten können wir uns auch gleich alle in der "Asservatenkammer" treffen.