Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016062 times)

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3285 am: 06.01.2023 11:50 »
Ich bin jetzt ein paar Jahre im öD, aber Höhen? Die vermissen ich noch.

Wenn es erst ein "paar" Jahre sind, ist der Absprung ja noch ohne große Kollateralschäden möglich und einem Personaler in der freien Wirtschaft lässt sich die gewählte Sackgasse noch als positiv verkaufen. Trau dich Bastel, raus aus dem Beamtenkorsett und ab in die freie Welt, da gibt es vielleicht auch einen warmen Mantel, der nicht ganz so eng wie der im ÖD ist  ;D

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3286 am: 06.01.2023 11:59 »
Meine Frau und ich sind beide über 40 Jahre im ÖD beschäftigt. Zusammen haben wir bereits über 80.000 € von unseren Dienstherrn erstritten und ich denke, dass das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Vergesst es, dass im ÖD eine besondere Fürsorge gilt.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3287 am: 06.01.2023 12:06 »
Ich finde es ein wenig erschreckend wie so mancher über seinen Dienstherrn denkt.
Ich finde es massiv erschreckend wie der Dienstherr an seine Beamten denkt.

Das Dienstverhältnis ist keine Einbahnstrasse. Die jahrelange Unteralimentierung, weiterhin die 41 Stundenwoche, das absenken des Weihnachtsgeldes, das sind auf die Jahre gesehen im Gesamtkontext keine "netten" Gesten des Dienstherrn. Der einzige Grund ist das Sparen von Haushaltsmittel gewesen, entgegen der Rechtsprechung des BVerfG.
Natürlich wird ein Beamter im gD und hD von der Summe her ordentlich besoldet, aber es kann nicht sein, dass ein Dienstherr solange Rechtsprechungen ignoriert oder nicht in der Lage ist zeitig darauf zu reagieren, aus welchen Gründen auch immer. Das ist ein absolutes Armutszeugnis des BMI bzw. der Politik und dieses zeigt aus meiner Sicht gnadenlos den Stellenwert der Bundesbeamten, sie sind einzig und alleine ein Kostenfaktor. Zusätzlich wird noch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Beschluss des BVerfG von Mai 2020 nicht ordnungsgemäß umgesetzt, sondern nur nach Kassenlage, wie ist es für den Haushalt am billigsten.

Findest du es immer noch erschreckend, warum man als Beamter über seinen Dienstherrn so denkt?

PS: Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wann die Besoldung aufgrund der Erhöhung des Regelsatzes ordnugsgemäß angepasst wird. Ich habe diesbezüglich noch nichts gelesen und der Regelsatz wurde zum 1.1.23 diesen Jahres erhöht. Das ist aus meiner Sicht ein weiterer Schlag ins Gesicht für die Beamten. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr nicht in der Lage ist, dieses zeitig anzupassen, auch wenn es alles nachgezahlt wird.
Warum gabs ausserhalb der Tarifverhandlungen keine passende Erhöhung?

Findest du es jetzt immer noch erschreckend, warum man als Beamter über seinen Dienstherrn so denkt?

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3288 am: 06.01.2023 13:17 »
Die aktuelle Rechtsprechung verstehe ich noch nicht ganz. Das liegt aber wohl am Föderalismus den ich auch nie ganz verstanden habe.

Nein du verstehst die Rechtsprechung nicht, da du es offensichtlich gar nicht erst versucht hast. Die Rechtsprechung wird in diesem Forum, aber auch in diversen Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sehr detailliert und verständlich erläutert. Dass du den Föderalismus nicht verstehst, steht damit in keinem Zusammenhang.

Ich habe mal im Land NRW auf einen Dienstposten A12 verzichtet um beim Bund einen Dienstposten mit A11 anzunehmen.

Du hättest einen A12 Posten haben können und bist dennoch nicht in der Lage, die Inhalte eines Urteils zu erfassen, für das es bereits jede Menge Literatur gibt?

Letztendlich macht die Rechtsprechung zu den Familienzuschlägen jedoch einen nicht mehr tragfähigen Unterschied aus, den ich nicht mehr tragbar finde.

Was wäre denn ein nicht mehr tragfähiger Unterschied bei den Familienzuschlägen, den du tragbar finden würdest?

Ich kann nicht Glauben das dies noch dem Allimentationsprinzip entspricht.

Tut es ja auch nicht.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3289 am: 06.01.2023 14:17 »
Die aktuelle Rechtsprechung verstehe ich noch nicht ganz. Das liegt aber wohl am Föderalismus den ich auch nie ganz verstanden habe.

Nein du verstehst die Rechtsprechung nicht, da du es offensichtlich gar nicht erst versucht hast. Die Rechtsprechung wird in diesem Forum, aber auch in diversen Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sehr detailliert und verständlich erläutert. Dass du den Föderalismus nicht verstehst, steht damit in keinem Zusammenhang.

Ich habe mal im Land NRW auf einen Dienstposten A12 verzichtet um beim Bund einen Dienstposten mit A11 anzunehmen.

Du hättest einen A12 Posten haben können und bist dennoch nicht in der Lage, die Inhalte eines Urteils zu erfassen, für das es bereits jede Menge Literatur gibt?

Werd nicht beleidigend. Ich verstehe den Inhalt des Urteils schon. Aber ich kann nicht verstehen, dass nicht Leitsätze entwickelt werden um eine Besoldungsstruktur für alle Ordnungen zu entwickeln anhand der sich die Gesetzgeber entlang hangeln können. So kommt es immer wieder zu Klageverfahren.

Letztendlich macht die Rechtsprechung zu den Familienzuschlägen jedoch einen nicht mehr tragfähigen Unterschied aus, den ich nicht mehr tragbar finde.

Was wäre denn ein nicht mehr tragfähiger Unterschied bei den Familienzuschlägen, den du tragbar finden würdest?
So wie es mal war. Beamter bleibt Beamter ob in Bayern oder Berlin. Und demnach seine Familie auch.

Ich kann nicht Glauben das dies noch dem Allimentationsprinzip entspricht.

Tut es ja auch nicht. Das weißt du nicht. Bis jetzt wissen wir das nur in den Ländern, die das bereits angepasst haben, oder irre ich mich?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3290 am: 06.01.2023 14:42 »
Die aktuelle Rechtsprechung verstehe ich noch nicht ganz. Das liegt aber wohl am Föderalismus den ich auch nie ganz verstanden habe.

Nein du verstehst die Rechtsprechung nicht, da du es offensichtlich gar nicht erst versucht hast. Die Rechtsprechung wird in diesem Forum, aber auch in diversen Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sehr detailliert und verständlich erläutert. Dass du den Föderalismus nicht verstehst, steht damit in keinem Zusammenhang.

Ich habe mal im Land NRW auf einen Dienstposten A12 verzichtet um beim Bund einen Dienstposten mit A11 anzunehmen.

Du hättest einen A12 Posten haben können und bist dennoch nicht in der Lage, die Inhalte eines Urteils zu erfassen, für das es bereits jede Menge Literatur gibt?

Werd nicht beleidigend. Ich verstehe den Inhalt des Urteils schon. Aber ich kann nicht verstehen, dass nicht Leitsätze entwickelt werden um eine Besoldungsstruktur für alle Ordnungen zu entwickeln anhand der sich die Gesetzgeber entlang hangeln können. So kommt es immer wieder zu Klageverfahren.

Letztendlich macht die Rechtsprechung zu den Familienzuschlägen jedoch einen nicht mehr tragfähigen Unterschied aus, den ich nicht mehr tragbar finde.

Was wäre denn ein nicht mehr tragfähiger Unterschied bei den Familienzuschlägen, den du tragbar finden würdest?
So wie es mal war. Beamter bleibt Beamter ob in Bayern oder Berlin. Und demnach seine Familie auch.

Ich kann nicht Glauben das dies noch dem Allimentationsprinzip entspricht.

Tut es ja auch nicht. Das weißt du nicht. Bis jetzt wissen wir das nur in den Ländern, die das bereits angepasst haben, oder irre ich mich?

Kimbonmombo?

Also ich finde die Einlassungen für einen gD mit anacheinend Jahren an Erfahrung bemerkenswert.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3291 am: 06.01.2023 14:52 »
Die aktuelle Rechtsprechung verstehe ich noch nicht ganz. Das liegt aber wohl am Föderalismus den ich auch nie ganz verstanden habe.

Nein du verstehst die Rechtsprechung nicht, da du es offensichtlich gar nicht erst versucht hast. Die Rechtsprechung wird in diesem Forum, aber auch in diversen Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sehr detailliert und verständlich erläutert. Dass du den Föderalismus nicht verstehst, steht damit in keinem Zusammenhang.

Ich habe mal im Land NRW auf einen Dienstposten A12 verzichtet um beim Bund einen Dienstposten mit A11 anzunehmen.

Du hättest einen A12 Posten haben können und bist dennoch nicht in der Lage, die Inhalte eines Urteils zu erfassen, für das es bereits jede Menge Literatur gibt?

Werd nicht beleidigend. Ich verstehe den Inhalt des Urteils schon. Aber ich kann nicht verstehen, dass nicht Leitsätze entwickelt werden um eine Besoldungsstruktur für alle Ordnungen zu entwickeln anhand der sich die Gesetzgeber entlang hangeln können. So kommt es immer wieder zu Klageverfahren.

Letztendlich macht die Rechtsprechung zu den Familienzuschlägen jedoch einen nicht mehr tragfähigen Unterschied aus, den ich nicht mehr tragbar finde.

Was wäre denn ein nicht mehr tragfähiger Unterschied bei den Familienzuschlägen, den du tragbar finden würdest?
So wie es mal war. Beamter bleibt Beamter ob in Bayern oder Berlin. Und demnach seine Familie auch.

Ich kann nicht Glauben das dies noch dem Allimentationsprinzip entspricht.

Tut es ja auch nicht. Das weißt du nicht. Bis jetzt wissen wir das nur in den Ländern, die das bereits angepasst haben, oder irre ich mich?

Kimbonmombo?

Also ich finde die Einlassungen für einen gD mit anacheinend Jahren an Erfahrung bemerkenswert.

Ja in jedem Fall! Da scheint jemand Karriere machen zu wollen! Ab nach Brüssel oder Straßburg, die Taschen voll machen oder Säcke.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3292 am: 06.01.2023 16:06 »
Hallo Kollegen,

zum einen bin ich Pensionär, habe also Zeit zum "Rumschnüffeln" in den Medien, zum anderen war ich technischer Beamter, und die letzten 20 Jahre meiner Dienstzeit als "dienstüberlassener Beamter des Bundes" in einer HighTech Firma (nicht Post oder Bahn) beschäftigt. Hatte also mit den alltäglichen Beamtenquerelen nix zu tun. Hat alles die Firma erledigt.

Zum Thema. Bei meinem Herumstöbern in der Presse lese ich mit Erstaunen, wie der Bund jeden Tag mehr Geld (und einen Haufen Geld) für irgendwas (nicht für Beamte:)  ) auslobt.

Ist da am Ende der Woche noch Geld für den öD da? Frage ich mal so.


xap

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« Antwort #3293 am: 06.01.2023 16:13 »
Geht das auch genauer? Z Bsp in Form einer Quelle. Was ist das sonst für eine Frage?

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3294 am: 06.01.2023 16:22 »
Er meint sicher die allseits bekannten "Sondervermögen", die nicht Schulden heißen dürfen und mit denen die Schuldenbremse gekonnt umschifft wird. Die Kröte werden eh jüngere Generationen zu schlucken haben, und irgendwann wird schon wieder die Druckerpresse der EZB angeworfen was dann vielleicht über weitere Inflationsschübe wieder die Allgemeinheit bezahlt.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3295 am: 06.01.2023 17:29 »
@axp, #1293

Genauer? Ich lese in der seriösen Presse, dass der Bund die Millionen nur so raushaut.

Krieg, Rüstung, Militär, Hilfen/Beihilfen, Steuererleichterungen, Familienhilfen, Klima, habe eigentlich den Überblick verloren.

Wenn der Bund soviel Geld in seiner Börse hat, OK.

Doch die Verschuldung steigt und steigt.

Ich gebe zu, ich bin da etwas hilflos.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3296 am: 06.01.2023 17:55 »
Nachsatz Pendler1, #3295

Eben las ich, das Herr Lindner 1 Mrd. für Bildung fordert.

OK, wenn es der Bund hat?

Tagelöhner

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« Antwort #3297 am: 06.01.2023 18:16 »
Wir reden doch inzwischen von mehreren hundert Milliarden was da so an Paketen geschnürt wird/wurde.

Wen interessiert da eine mehr oder weniger...in Bildung wäre sie wenigstens gut investiert, zumindest besser als in Transferleistungen, die nachher für Feuerwerk ausgegeben werden, welches für Vandalismus und Gewalt gegen die Staatsgewalt eingesetzt wird.

Big T

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« Antwort #3298 am: 06.01.2023 18:28 »
mir ist eingefallen, dass der Hubertus Heil Familien Gutscheine für Haushaltshilfen etc. ausreichen wollte. Vielleicht wird das dann auch als fiktive Ersparnis zur amtsangemessenen Alimentation beitragen :-D

lotsch

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« Antwort #3299 am: 06.01.2023 18:42 »

PS: Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wann die Besoldung aufgrund der Erhöhung des Regelsatzes ordnugsgemäß angepasst wird. Ich habe diesbezüglich noch nichts gelesen und der Regelsatz wurde zum 1.1.23 diesen Jahres erhöht. Das ist aus meiner Sicht ein weiterer Schlag ins Gesicht für die Beamten. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr nicht in der Lage ist, dieses zeitig anzupassen, auch wenn es alles nachgezahlt wird.
Warum gabs ausserhalb der Tarifverhandlungen keine passende Erhöhung?

Findest du es jetzt immer noch erschreckend, warum man als Beamter über seinen Dienstherrn so denkt?

https://www.bild.de/geld/wirtschaft/politik-inland/warum-mehr-lohn-fuer-beamte-dank-buergergeld-82094318.bild.html