Obwohl ich den theoretischen rechtlichen Ableitungen insbesondere von Swen Tartosch durchaus zustimme (wie zahlreiche andere Poster auch, die sich darin auch gegenseitig bestärken), fehlt doch ausdrücklich der praktische Aspekt.
Und der hat auch hier wieder gezogen: Die Besoldungserhöhung zum 1.4. wird rechtlich jetzt in ein Gesetz gegossen, alles andere kommt später. Basta.
Ich sage das nicht triumphierend oder billigend, sondern mir kommt der Thread vor wie eine Selbsthilfegruppe die sich gegenseitig in ihrer (richtigen) rechtlichen Interpretation von Sachverhalten bestärkt, aber die praktischen Auswirkungen und Zwangsbedingungen des politischen Betriebes nicht abschätzen kann und will. Und wenn es dann nicht so kommt wie man es denkt, wird in Sarkasmus geflüchtet.
Mein Fazit: Ja, Veränderung der Besoldungsstruktur entsprechend Vorgaben BVerfG kommt natürlich. Vermutlich nicht in dem Ausmaße wie gewünscht, und notwendig, und sowieso etwas später als notwendig. Und das alles folgenlos für die Dienstherren (bzw. mit einem oder mehreren Du-dus seitens der Verfassungsgerichte die dann eben zu weiteren Anpassungen bzw. Flickschustereien führen werden). Also entspannt abwarten und ggf. Widerspruch einlegen als persönliche Maßnahme. Wer mehr machen möchte, kann und soll gerne Interessenvertretungen einspannen für die Sache (finde ich gut, und ist ja deren Aufgabe!). Sich aber hier virtuell heisszudiskutieren und zu fragen wann denn endlich der unausweichliche Geldregen auf dem Konto aller deutschen Beamten eintrifft, ist nicht zielführend (wenn auch als Freizeitbeschäftigung völlig in Ordnung ;-) .