Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033372 times)

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #330 am: 21.03.2021 14:46 »
Guten Abend,

hat jemand einen Musterantrag für den Bund?

Grüße

Hier sind zumindest die Musterschreiben vom DBB NRW aus 2020 - die kann man da sicherlich schnell anpassen:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #331 am: 24.03.2021 22:04 »
Guten Abend,

hat jemand einen Musterantrag für den Bund?

Grüße

Hier sind zumindest die Musterschreiben vom DBB NRW aus 2020 - die kann man da sicherlich schnell anpassen:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

Nabend. Ich habe mir in den letzten zweieinhalb Stunden die ganzen 23 Seiten durchgelesen und fühle mich tatsächlich ein wenig matschig in der Birne.

Da ich aber ebenfalls Angestellter für Sicherheitsfragen im Bundesministerium der Verteidigung (vulgo Berufsoldat) bin möchte ich den Musterantrag umformulieren.

Verzeiht die triviale Frage, aber wen setze ich denn als Besoldungsgesetzgeber für den Bund ein? Das BMI? Das BMVg?  :P

Zitat
Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in [bitte Land angegeben] im Jahr 2020 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.


BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #332 am: 24.03.2021 22:38 »
Bzw. stöbere ich jetzt gerade etwas im Länderbereich zum Thema und bin verwirrt. Ist es für mich, verheiratet, zwei Kinder, A11 besoldet überhaupt sinnvoll Einspruch einzulegen? Ich habe aufgeschnappt, dass mit A10 der Abstand zur Grundsicherung erreicht ist?  ???

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #333 am: 24.03.2021 22:55 »
Was würdest du sagen, wenn a5,a6,a7,a8 und a9 alle (aufgrund ihrer einsprüche) auf das niveau des a10er angehoben werden und nun gleich viel ausgezahlt bekommen? Das heißt du bist dann mit deiner a11 nur knapp über dem einfachen dienst. Der relative Abstand der gruppen untereinander sollte bleiben.
Und daher macht auch für dich ein widerspruch sinn
« Last Edit: 24.03.2021 23:02 von Big T »

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #334 am: 24.03.2021 23:01 »
@Big T
Ganz ausgezeichnet. 
Sag, kannst du mir dann auch noch die Frage nach dem Besoldungsgesetzgeber beantworten? Das wäre fein.  ;D

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #335 am: 24.03.2021 23:10 »
Deinen widerspruch richtest du ja an deinen Dienstherrn. Nicht den gesetzgeber.
Von wem bekommst du denn hin und wieder eine bezügemitteilung?
Gibt es da vielleicht ein xxxverwaltungsamt? Hinsichtlich
Bundeswehr hab ich keinen plan, notfalls Frau kamp-karrenbauer ;-)

Achso du meinst vmtl.  Besoldungsgesetzgeber "Bund"

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #336 am: 24.03.2021 23:16 »
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. An wen ich das ganze schicke ist mir bekannt, es geht mir um den Passus im eigenlichen Schreiben.

In der entsprechenden Passage der Vorlage für die Landesbeamten geht es um den Besoldungsgesetzgeber:
Zitat
Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in [bitte Land angegeben] im Jahr 2020 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Aber "Deutschland" bzw. die BRD klingt im Falle der Bundesbeamten irgendwie seltsam. Weißt du was ich meine. Da sollte vermutlich das federführende Ministerium stehen oder geht's in dem Fall um die Bundesregierung?  ???

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #337 am: 24.03.2021 23:24 »
Siehe meine Antwort oben (die hatte ich nochmal editiert).
"Besoldungsgesetzgeber des Bundes" (=Parlament =Bundestag) würde ich da wohl einsetzen

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #338 am: 25.03.2021 15:35 »
Kommt es darauf an? Das Schreiben sollte natürlich an die richtige Stelle gesandt werden. Die Begründung ist doch nicht zwingend, oder?

Genügt nicht:
Ich lege Widerspruch gegen meine Besoldung ein und beantrage eine amtsangemesse Alimentation.

Damit sollte doch alles Notwendige geschrieben sein, oder?
Damit müssten doch sogar die Fragen rund um die Kinder >2 abgedeckt sein.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #339 am: 25.03.2021 16:47 »
Man möchte es halt korrekt machen. Ich bin juristischer Laie und habe mich gefragt ob die Begründung nicht inhaltlich korrekt sein muss, weil sie sonst wegen ... "Verfahrensfehlern"?.... nicht zugelassen wird.

*schulterzuck*

Wenn es aber im Kern egal ist, wer der Besoldungsgesetzgeber auf Bundesebene ist, dann geht das Ding morgen raus. Ich habe zwar "nur" zwei Kindern, aber die Alimentationsfragen drehen sich ja exakt um diese 4-köpfige-Familien-Konstellation.

Meine Rechtsschutzversicherung habe ich pro forma auch angefragt ob eine eventuelle Klage gedeckt wäre. Ich bin gespannt.

TVsaugt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #340 am: 25.03.2021 21:27 »
Hat eigentlich schonmal jemand die 5 Faktoren die das BVerfG anfürht mal für die Bundesbesoldung nachgerechnet?

Würde im schlimmsten Fall nur die "krasse" Verletzung des Mindestabstand zu H4 genügen?

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #341 am: 25.03.2021 22:08 »
Hast du den Beitrag auf Seite 1 gelesen? Das lässt wenig gedanklichen Interpretationsspielraum offen, dass das nicht ebenfalls auf die Bundesbesoldung zutrifft.

TVsaugt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #342 am: 29.03.2021 10:00 »
Hast du den Beitrag auf Seite 1 gelesen? Das lässt wenig gedanklichen Interpretationsspielraum offen, dass das nicht ebenfalls auf die Bundesbesoldung zutrifft.

Der verlinkte Beitrag geht nur sehr detailliert auf den Parameter "Abstand zur Mindestsicherung" also systeminterner Besoldungsvergleich ein.

Mir geht es um die anderen Parameter Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #343 am: 30.03.2021 23:29 »
Der vom Bundeskabinett am 24.03. ohne Aussprache beschlossene Gesetzentwurf liegt nun als Drucksache vor (Drs. 248/21) und wird als besonders eilbedürftige Vorlage geführt, obgleich in der Gesetzesbegründung mehr oder minder deutlich hervorgehoben wird, dass der Entwurf verfassungswidrig ist, die Anhörungsfassung "nicht zu finalisieren" war und "die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG [2 BvL 4/18 und 2BvL 6/17] den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten" bleibe (vgl. S. 37 der Drs. unter https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/neueingaenge/neueingaenge-node.html). Wieso man allerdings besonders eilbedürftig zur Tat schreiten möchte (nämlich innerhalb der nächsten drei Wochen), wo doch noch die genannten parlamentarischen Beratungen ausständen, um ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden, bleibt offensichtlich einer abgeordnetenhäuslichen Logik unterworfen. Man hört fast schon die Abgeordneten der Regierungsparteien skandieren: "Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin", während die Gegengerade schmissig antwortet: "Fiiiiinaleee, Ohhhooo, Fiiiiinaleeee, Ohooo Ohooo". Es ist gut, wenn Bundestag und Bundesrat in diesen schweren Zeiten so einmütig zusammenarbeiten und wie immer in der deutschen Politik schnellstmöglich alle Probleme aus der Welt schaffen.

Eukalyptus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #344 am: 31.03.2021 13:32 »
Obwohl ich den theoretischen rechtlichen Ableitungen insbesondere von Swen Tartosch durchaus zustimme (wie zahlreiche andere Poster auch, die sich darin auch gegenseitig bestärken), fehlt doch ausdrücklich der praktische Aspekt.

Und der hat auch hier wieder gezogen: Die Besoldungserhöhung zum 1.4. wird rechtlich jetzt in ein Gesetz gegossen, alles andere kommt später. Basta.

Ich sage das nicht triumphierend oder billigend, sondern mir kommt der Thread vor wie eine Selbsthilfegruppe die sich gegenseitig in ihrer (richtigen) rechtlichen Interpretation von Sachverhalten bestärkt, aber die praktischen Auswirkungen und Zwangsbedingungen des politischen Betriebes nicht abschätzen kann und will. Und wenn es dann nicht so kommt wie man es denkt, wird in Sarkasmus geflüchtet.

Mein Fazit: Ja, Veränderung der Besoldungsstruktur entsprechend Vorgaben BVerfG kommt natürlich. Vermutlich nicht in dem Ausmaße wie gewünscht, und notwendig, und sowieso etwas später als notwendig. Und das alles folgenlos für die Dienstherren (bzw. mit einem oder mehreren Du-dus seitens der Verfassungsgerichte die dann eben zu weiteren Anpassungen bzw. Flickschustereien führen werden). Also entspannt abwarten und ggf. Widerspruch einlegen als persönliche Maßnahme. Wer mehr machen möchte, kann und soll gerne Interessenvertretungen einspannen für die Sache (finde ich gut, und ist ja deren Aufgabe!). Sich aber hier virtuell heisszudiskutieren und zu fragen wann denn endlich der unausweichliche Geldregen auf dem Konto aller deutschen Beamten eintrifft, ist nicht zielführend (wenn auch als Freizeitbeschäftigung völlig in Ordnung ;-) .