Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2054801 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3300 am: 06.01.2023 18:50 »
Unter https://bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html

steht die Beschlussfassung komplett zum Download bereit. Hier ist insbesondere die Seite 3106, Titelgruppe 01 interessant. Dort steht unter Verstärkung von Personalausgaben ein Wert von 3 Mrd Euro wenn ich mich nicht irre.

Gesamtpersonalausgaben belaufen sich auf 41,7 Mrd ggü 37,4 Mrd in 2022. Da scheinen doch irgendwie Mittel eingeplant worden zu sein.

Kann das jemand bestätigen?

Ich hole das nochmal hoch. 3 Mrd die vorher nicht im Haushalt vorgesehen waren, sehe ich als Signal, dass auf dieser Baustelle etwas passieren wird. Fraglich bleibt welche Kreise davon profitieren werden. Es ist aber definitiv mehr als der seitens BalBund kolportierte Wert, der noch im August Entwurf zu finden war.

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3301 am: 06.01.2023 21:02 »
Hey

sorry der Nachfrage aber gab bzw. gibt es schon ein Musterschreiben für ein Widerspruch der Besoldung für Soldaten? Bis wann kann man Rückwirkend ein Widerspruch einlegen?

Wäre cool wenn einer ein Muster hat oder den Hinweis geben kann wo ich den hier finde.

Besten Dank im voraus.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3302 am: 06.01.2023 21:31 »
Ich hole das nochmal hoch. 3 Mrd die vorher nicht im Haushalt vorgesehen waren, sehe ich als Signal, dass auf dieser Baustelle etwas passieren wird. Fraglich bleibt welche Kreise davon profitieren werden. Es ist aber definitiv mehr als der seitens BalBund kolportierte Wert, der noch im August Entwurf zu finden war.

In der Tat xap, komme leider erst jetzt zum Schreiben dazu. Die 3 Milliarden Euro sind eingestellt, widersprechen dem Haushaltsführungsschreiben, welches in die Geschäftsbereiche gegangen ist aber zunächst einmal. Dort wird ausdrücklich nur der Titel 461 75 benannt, für die 461 71 bleibt es beim Vetorecht des BMF.

Weiterhin stehen die 3 Milliarden zusätzlich einer globalen Minderausgabe von 6 Mrd. im Titel 972 01 und einer globalen Mindereinnahme von 4,6 Mrd. im Titel 372 03 entgegen.

Bedeutet, die Ministerien bekommen zwar 3 Mrd. für die Personalmittel, müssen aber zeitgleich über 10 Mrd. Einsparungen erbringen. Ich möchte nicht schon wieder unken, aber der größte Kostenfaktor in den meisten Häusern ist das Personal, ein Schelm wer da nicht auf die Idee käme, Einsparungspotential zu suchen, sei es durch Beförderungssperren, kw-Vermerke oder andere lustige Dinge die den dann besser alimentierten Beamten bei weniger Köpfen die gleiche Arbeit abverlangen würde. Von einer Reduzierung der Wochenarbeitzeit wollen wir dann auch gar nicht mehr reden.

Insofern, meine Meinung: Das ganze könnte ein Pyrrhussieg werden, aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt.


skiveren

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3304 am: 06.01.2023 22:31 »
Schlimm..., schlimm oder einfach peinlich für die öffentlichen Arbeitgeber ( die Blind natürlich auch ).
so schlecht zu bezahlen..
Die "Blind" hasst jeden Beschäftigten im ö.D., egal ob Angestellter/Beamter..
Schürt Hass.., sieht man auf Angriffe auf Polizei/Feuerwehr. usw..
Da kommt/bewirbt sich keiner mehr..
Einen IT-Spezialisten wollte man bei uns ködern...
4000 € brutto Einstiegsgehalt und mit sonstigen Leistungen..
Auf die Frage "Sonstige Leistung was ist das "..kam die Antwort...
Sie erhalten 6,65 € vermögenswirksame Leistungen zusätzlich im Monat..
Der Bewerber lachte.., meinte das war ein Scherz..
War es nicht und der sagte entsetzt bye.., bye..
Wir erinnern uns an ein 40 jähriges Dienstjubiläum..., der OB in Tränen..
Unsere Hauptaufgabe in den nächsten Jahren wird die Personalgewinnung sein..
Das wird ne "Herkulesaufgabe" sein..
Na dann, viel Spaß mit 4000 € Gehalt für It-Spezialisten/Ingenieure/Meister/Techniker.
Heuchler ohne Ende..aber nur so wird man wohl Oberbürgermeister...

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3305 am: 06.01.2023 23:57 »
Ich frag mich ja sowieso, wer ist so blöd, als ITler beim Staat anzufangen? Außer die letzten Versager, wird kein guter ITler für dieses Gehalt beim Staat anfangen.

Ich habe 3 ITler mit Master im Freundeskreis. Keiner! Wirklich K.E.I.N.E.R. geht Brutto unter 100k im Jahr nach Hause. Wenn man diesen Spezialisten nicht min. die B-Besoldung anbietet, sehe ich für staatliche IT-Infrastruktur in den kommenden Jahren schwarz... Wobei... IT wird dann wieder outgesourced für Stundensätze von 500€ und mehr...

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3306 am: 07.01.2023 07:13 »
Bei uns in der Abteilung arbeiten viele gute IT-Kräfte. Teilweise Dipl.Inf, Großteil Fachinformatiker. Der TvL hat sich für IT-Kräfte ja schon geöffnet. Dort ist es möglich auch ohne Studium E10/11 zu bekommen und das wird auch bei uns umgesetzt. Man hat den Versuch unternommen, diese Leute zu verbeamten. Dann haben wir das bei uns mal durchgerechnet. Ich habe noch Krankenversicherung, Beförderungswesen, keine Sonderzahlung und geringere Schichtzuschläge eingeworfen. Aussage der ITler: "Das lohnt sich ja nur, wenn man Kinder hat und verheiratet ist."
Also: alles beim Alten. Die arbeiten glücklich weiter als TBe.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3307 am: 07.01.2023 08:10 »
Danke für deine Anmerkungen BalBund, so weit hatte ich das Dokument noch nicht durchdrungen. Man wird sehen was in den einzelnen Häusern daraus gemacht wird. Mir ging es insbesondere aber darum, dass offensichtlich doch Geld im Haushalt vorgesehen ist. Das war ja im letzten Entwurf soweit ich weiß noch nicht so. Und Geld im Haushalt ist schon einmal ein Anfang. Meine Befürchtung ist nach Olafs Äußerung aber tatsächlich, dass wohl nur der mD und kinderreiche Familien profitieren werden. Und dann wären wir für große Teile der Beamten nicht viel weiter. Wohl dem, der sich durch Widerspruch die Möglichkeit zur Klage offen gehalten hat.

Das gespart werden soll, ist mir tatsächlich erstmal egal. Müssen die Hausleitungen eben ein paar Lieblingsprojekte in denen Geld verbrannt wird einstampfen. kw, nunja. Betrifft unser Haus eher weniger und die latente Gefahr mit wenigen Köpfen die Arbeit erledigen zu müssen haben wir im IT Bereich tagtäglich. Wir machen die Arbeit, die wir schaffen und der Rest bleibt dann liegen. Die Reduzierung der Arbeitszeit wurde ja durch deine Chefin ohnehin schon abschlägig beschieden.
« Last Edit: 07.01.2023 08:19 von xap »

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3308 am: 07.01.2023 09:19 »
Für mich stehen die 3 Mrd. ausschließlich für die zu erwartenden Tarifabschlüsse. Bei 6 Prozent und einer gestaffelten Prämie 3000 ed/md, 2000 gd und 1000 hd könnte es passen. Bei so einem Abschluss wäre das Thema Bürgergelderhöhung abgefangen und der Abstand zur Grundsicherung im eD/mD für den Dienstherren erledigt. Vielleicht noch eine
Anpassung bei der Stufenzuordnung und Änderungen bei der Beihilfe. Widereinführung des Ortzuschlages für Familien. Dann bleibt nur noch Korrekturbedarf, aus Sicht des Dienstherren, für die vereinzelten Beamten mit mehr als 2 Kindern. Der Bund wird sich sicherlich an die Berliner anpassen, da dort die größte Konkurrenz beim Personal besteht.
Meine Mutmaßung.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3309 am: 07.01.2023 09:42 »
Für mich stehen die 3 Mrd. ausschließlich für die zu erwartenden Tarifabschlüsse. Bei 6 Prozent und einer gestaffelten Prämie 3000 ed/md, 2000 gd und 1000 hd könnte es passen. Bei so einem Abschluss wäre das Thema Bürgergelderhöhung abgefangen und der Abstand zur Grundsicherung im eD/mD für den Dienstherren erledigt. Vielleicht noch eine
Anpassung bei der Stufenzuordnung und Änderungen bei der Beihilfe. Widereinführung des Ortzuschlages für Familien. Dann bleibt nur noch Korrekturbedarf, aus Sicht des Dienstherren, für die vereinzelten Beamten mit mehr als 2 Kindern. Der Bund wird sich sicherlich an die Berliner anpassen, da dort die größte Konkurrenz beim Personal besteht.
Meine Mutmaßung.

6% für 12 Monate? Haha, das bekommt Verdi niemals durch. Die gestaffelte Einmalzahlungen wäre ein Schlag ins Gesicht von gD und und vor allem hD.

RD Faultier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3310 am: 07.01.2023 13:04 »
3 Mrd. € globale Mehrausgaben für Personalausgaben reichen für 3.000 € Einmalzahlung für alle Bundesbedienstete und knapp 4 % Entgelterhöhung.  Oder eben für 8 % Entgelterhöhung ohne Einmalzahlung.

Allerdings sollen die Tariferhöhungen ja aus dem eigenen Saft der Einzelpläne erwirtschaftet werden, daher könnten die 3 Mrd für die Umsetzung des Urteils gedacht sein.

So oder so, es ist mit deutlichen Reallohnverlusten zu rechnen und wenn es so kommt gibt es von mir wieder den doppelt gestreckten Mittelfinger für die Verfassungsfeinde in der Regierung.

Ich zitiere aus dem Aufstellungsrundschreiben des BMF:

"Vor diesem Hintergrund müssen wir ab 2024 auch die Zeitenwende in der Finanzpolitik konsequent umsetzen. Es gilt zu einer Ausrichtung der Finanzpolitik zu kommen, die keinen
zusätzlichen Aufwärtsdruck auf die Inflation ausübt und die Geldpolitik der EZB nicht konterkariert."

Kann sich ja jeder seinen Teil zu denken.
 
MFG
RD Faultier

Blablublu

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« Antwort #3311 am: 07.01.2023 14:02 »
Mann kann mit der Einmalzahlung nur für ein Jahr die Bürgergeldeinführung auffangen. Die Bezüge im ED/MD müssen dieses Jahr um 12 % steigen und im nächsten Jahr vorraussichtlich um 6 %. Ansonsten ist die Besoldung direkt wieder verfassungswiedrig. Dann begründe ich mit der Gesetzesbegründung meinen WS und meine Klage.

BalBund

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« Antwort #3312 am: 07.01.2023 14:15 »
3 Mrd. € globale Mehrausgaben für Personalausgaben reichen für 3.000 € Einmalzahlung für alle Bundesbedienstete und knapp 4 % Entgelterhöhung.  Oder eben für 8 % Entgelterhöhung ohne Einmalzahlung.

Allerdings sollen die Tariferhöhungen ja aus dem eigenen Saft der Einzelpläne erwirtschaftet werden, daher könnten die 3 Mrd für die Umsetzung des Urteils gedacht sein.

Wir reden auf Bundesebene, Stand 31.12.2022 von 189.160 Beamten, 172.070 Soldaten und 148.690 Tarifbeschäftigten. Letztere werden ihre 6% plus Einmalzahlung bekommen, dieser Betrag muss aus den 3 Mrd. kommen. Für die Beamten wird die analoge Übertragung daraus aus den Einzelplänen zu erbringen sein, der Rest steht für das neue BBAnPVG zur Verfügung.

Die Widerspruchsführer der Vorjahre werden deutlich mehr bekommen, das ist im Vergleich zu den mehr als 350.000 die keinen eingelegt haben keine relevante Summe. Die Nachzahlungen für 2021/22 hat das BMI beispielsweise in seiner Ausgabereserve von 2,6 Milliarden schon gesperrt, der wirklich sportliche Teil wird mithin die künftige Ausgestaltung. Da hat das BMF ja durchaus Bedenken vorgebracht...

AdenosinTP

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« Antwort #3313 am: 07.01.2023 14:33 »
Ich frag mich ja sowieso, wer ist so blöd, als ITler beim Staat anzufangen? Außer die letzten Versager, wird kein guter ITler für dieses Gehalt beim Staat anfangen.

Ich habe 3 ITler mit Master im Freundeskreis. Keiner! Wirklich K.E.I.N.E.R. geht Brutto unter 100k im Jahr nach Hause. Wenn man diesen Spezialisten nicht min. die B-Besoldung anbietet, sehe ich für staatliche IT-Infrastruktur in den kommenden Jahren schwarz... Wobei... IT wird dann wieder outgesourced für Stundensätze von 500€ und mehr...

Ok - ihr übertreibt aber auch alle immer.. ich habe ca. 12 Jahre für mehrere Internationale Konzerne in der Finanzdienstleistung gearbeitet (Banken/Versicherer u. ä.) und mitnichten geht JEDER ITler mit 100k nach Hause außer in der Schweiz, wo ich auch mal war...

Neueinsteiger (Ende 20 / Anfang 30) sind sogar "nur" mit 55/60k unterwegs und entwickeln sich dann Richtung 75/80 ... ist nicht so als würde die freie Wirtschaft mit Geld werfen (können)..

Und einen Master hat ja gefühlt eh jeder heutzutage.. man kann denen nicht allen 100k und MEHR bezahlen... sorry mal den Zahn ziehen zu müssen...

Tagelöhner

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« Antwort #3314 am: 07.01.2023 15:56 »
Schon richtig so, die Herren Beamten leben was Gehaltsvorstellungen in der freien Wirtschaft angeht halt gerne auch in einer Traumwelt. Außerdem haben sie überhaupt kein Gespür mehr dafür was Netto eigentlich hängen bleibt, wenn alle Sozialabgaben abgezogen wurden.

Natürlich verdienen dort viele gutes Geld, aber viele auch nur durchschnittlich. Vergleichen tun sich die ganzen Überflieger dann aber natürlich nur mit den Topverdienern, um ihre antrainierten Minderwertigkeitskomplexe in Bezug auf Besoldung und Wochenarbeitszeit zu füttern.

Außerdem will keiner sehen, dass zur Erreichung guter Gehälter oftmals mehrere Arbeitgeberwechsel und einiges an Tortur notwendig war und nicht ein Verharren in der Amtsstube auf dem gleichen Posten oder vielleicht mal eine Bewerbung auf einen Funktionsposten.